Negativerklärung Musterklauseln

Negativerklärung. Die Emittentin verpflichtet sich, solange bis Zinsen und Kapital sowie etwaige aus den Teilschuldverschreibungen zu zahlenden Barbeträge an die Zahlstelle ge- zahlt worden sind, keine Sicherheiten an ihren Vermögensgegenständen zur Besicherung gegenwärtiger oder zukünftiger Kapitalmarktverbindlichkeiten einschließlich hierfür abgege- bener Garantien oder Gewährleistungen zu bestellen, es sei denn, dass die Teilschuldver- schreibungen gleichzeitig und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen oder den Anleihegläubigern eine andere Sicherheit, die von einer unabhängigen Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft als gleichwertige Sicherheit anerkannt wird, gewährt wird. Jede nach Satz 1 zu leistende Sicherheit kann auch zugunsten einer Person bestellt werden, die insoweit als Treuhänder der Anleihegläubiger handelt.
Negativerklärung. Die Emittentin ver- pflichtet sich, solange bis Zinsen und Kapital sowie etwaige aus den Schuld- verschreibungen zu zahlenden Beträge an die Zahlstelle gezahlt worden sind, 1.5 Negative Pledge. The Issuer under- takes, until interest and principal as well as any cash amounts payable under the Notes have been paid to the Paying Agent,
Negativerklärung. Die Emittentin ver- pflichtet sich, und wird entsprechend ihre Tochtergesellschaften (wie in § 1.7 defi- niert) verpflichten, solange Schuldver- schreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Zinsen und Kapital sowie etwaige andere unter den Schuldverschreibungen zu zah- lenden Beträge („Zahlbaren Beträge“) an die Zahlstelle (wie in § 4.4 definiert) ge- zahlt worden sind, keine Sicherheiten an ihren Vermögensgegenständen zur Besi- cherung gegenwärtiger oder zukünftiger Finanzverbindlichkeiten (wie in § 1.6 defi- niert) einschließlich hierfür abgegebener Garantien oder Gewährleistungen zu be- stellen, es sei denn, dass die Emittentin gleichzeitig für alle unter den Schuldver- schreibungen Zahlbaren Beträge das- selbe Sicherungsrecht bestellt oder für alle unter den Schuldverschreibungen Zahlbaren Beträge an Vermögensgegen- ständen, die von einem unabhängigen Dritten (also von einem Kreditinstitut, von einer Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerbe- ratungsgesellschaft oder einem qualifi- zierten Sachverständigen) als gleichwer- tig angesehen werden, marktübliche Si- cherheiten bestellt. Jede nach Satz 1 zu leistende Sicherheit kann auch zugunsten einer Person bestellt werden, die insoweit als Treuhänder der Anleihegläubiger han- delt. 1.5 Negative declaration. The Issuer undertakes and will accordingly oblige its Subsidiaries (as defined in § 1.7), as long as Notes are out- standing, but only up to the time as all amounts of interest and principal and any other amounts payable under the Notes ("Amounts Payable") have been paid to the Paying Agent (as defined in § 4.4), not to pro- vide collateral upon its assets to secure cur- rent or future Financial Liabilities (as defined in § 1.6), including any guarantees or warran- ties given therefor, unless the Issuer simulta- neously provides the same security interest for all Amounts Payable under the Notes or provides security customary in the market for all Amounts Payable under the Notes in re- spect of assets which are deemed equivalent by an independent third party (i. e. a credit in- stitution, an auditing or tax consulting firm or a qualified expert). Any collateral to be pro- vided pursuant to sentence 1 may also be pro- vided in favour of a person acting as trustee of the Noteholders in this respect.
Negativerklärung. Die Anleiheschuldnerin verpflichtet sich, für die Laufzeit der Schuldver- schreibungen sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen auch in Zukunft im gleichen Rang mit allen anderen Verbindlichkeiten der Anleiheschuldnerin stehen oder diesen im Rang vorgehen. Ferner verpflichtet sich die Anleiheschuldnerin, keine gegen- wärtigen oder zukünftigen eigenen Kapitalmarktverbindlichkeiten und keine gegenwärtigen oder zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten Dritter durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder eine sonstige Belastung des eigenen Vermögens abzusichern oder absichern zu lassen, sofern nicht diese Schuldverschreibungen zur gleichen Zeit und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen. Zudem verpflichtet sich die Anleiheschuldnerin keine Garantien oder sonstigen Gewährleistungen zu Gunsten von gegenwärtigen oder zukünftigen Kapitalmarktver- bindlichkeiten Dritter abzugeben.
Negativerklärung. Die Emittentin ver- pflichtet sich, solange bis Zinsen und Kapi- tal sowie etwaige aus den Schuldverschrei- bungen zu zahlenden Barbeträge an die Zahlstelle gezahlt worden sind, keine Si- cherheiten an ihren Vermögensgegenstän- den zur Besicherung gegenwärtiger oder zukünftiger Kapitalmarktverbindlichkeiten einschließlich hierfür abgegebener Garan- tien oder Gewährleistungen zu bestellen, 1.5 Negative Pledge. The Issuer undertakes as long as not all interest and amounts of capital as well as any cash amounts to be paid under the Notes have been paid to the Paying Agent, the Issuer under takes not to grant or any encumbrance over its assets, as security for present or future Capital Market Indebtedness including guarantees or warranties provided for those, unless the Notes at the same time and with equal rank es sei denn, dass die Schuldverschreibun- gen gleichzeitig und im gleichen Rang an- teilig an dieser Sicherheit teilnehmen oder den Anleihegläubigern eine andere Sicher- heit, die von einer unabhängigen Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft als gleichwer- tige Sicherheit anerkannt wird, gewährt wird. Jede nach Satz 1 zu leistende Sicher- heit kann auch zugunsten einer Person be- stellt werden, die insoweit als Treuhänder der Anleihegläubiger handelt. participate in another security or the Note- holders are granted an alternative security, which has been approved by an independ- ent accounting firm as being an equivalent security. Any security to be provided in ac- cordance to with sentence 1 may also be provided to a person acting as trustee for the Noteholders.
Negativerklärung. Die Anleiheschuldnerin verpflichtet sich, keine zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten – gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund – durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder eine sonstige Be- lastung des eigenen Vermögens abzusichern, sofern nicht diese Teilschuldverschreibungen zur gleichen Zeit und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnimmt und/oder die Anleiheschuldnerin von ihrem Recht nach Ziffer 2.3 Gebrauch macht.
Negativerklärung. Nach Einschätzung des Managements der Emittentin wurden von der Emittentin darüber hinaus keine wesentlichen Verträge abgeschlossen, die nicht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit der Emittentin abgeschlossen wurden und die dazu führen könnten, dass die Emittentin eine Verpflichtung oder ein Recht erlangt, die bzw das für die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen gegenüber den Anleihegläubigern in Bezug auf die unter dem Angebotsprogramm auszugebenden Schuldverschreibungen nachzukommen, von wesentlicher Bedeutung ist. Dieser Prospekt ist in Verbindung mit den unten angeführten Teilen der folgenden Dokumente zu lesen, die durch Verweis in diesen Prospekt inkorporiert werden und die bei der FMA hinterlegt wurden: Geprüfter Jahresabschluss der Emittentin für das Geschäftsjahr, das am 31.12.2020 geendet hat ("Jahresabschluss 2020"; dem Geschäftsbericht 2020 entnommen) Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bestätigungsvermerk Geprüfter Jahresabschluss der Emittentin für das Geschäftsjahr, das am 31.12.2019 geendet hat ("Jahresabschluss 2019"; dem Geschäftsbericht 2019 entnommen) Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bestätigungsvermerk Sämtliche Informationen, die in der vorstehenden Liste nicht angeführt sind, sind nicht durch Verweis in diesen Prospekt aufgenommen und sind nicht Teil dieses Prospekts, da sie entweder für Anleger nicht relevant oder bereits an anderer Stelle in diesem Prospekt enthalten sind. Soweit eine durch Verweis in diesen Prospekt aufgenommene Information diesem Prospekt widerspricht, hat dieser Prospekt Vorrang.
Negativerklärung. Die Emittentin verpflich- tet sich, solange die Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Zinsen und Kapital sowie etwaige andere unter den Schuldver- schreibungen zu zahlenden Beträge („Zahl- baren Beträge“) an die Zahlstelle (wie in § 4.4 definiert) gezahlt worden sind, keine Grundpfandrechte, Pfandrechte oder sonsti- gen dinglichen Sicherungsrechte (jeweils eine "Sicherheit" und zusammen "Sicher- heiten") in Bezug auf ihren gesamten Ge- schäftsbetrieb oder ihr gesamtes Vermögen oder Teile davon, jeweils gegenwärtig oder zukünftig, zur Besicherung gegenwärtiger o- der zukünftiger eigener oder fremder Fi- nanzverbindlichkeiten (wie in § 1.7 definiert) oder zur Besicherung hierfür gewährter Ga- rantien oder Freistellungen zu bestellen und
Negativerklärung. Die Emittentin verpflichtet sich, während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen - jedoch nicht länger als bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen für die Teilschuldverschreibungen dem Clearing System vollständig zur Verfügung gestellt worden sind - für andere Kapitalmarktverbindlichkeiten, einschließlich dafür übernommener Garantien oder Haftungen, keine Sicherheiten an ihren gegenwärtigen oder zukünftigen Vermögenswerten oder Einkünften zu bestellen oder Dritte zu verpflichten, zur Besicherung der von der Emittentin emittierten oder garantierten Kapitalmarktverbindlichkeiten keine Sicherheiten am Vermögen dieses Dritten zu bestellen, ohne jeweils unverzüglich sicherzustellen, die Anleihegläubiger auf Kosten der Emittentin zur gleichen Zeit und im gleichen Rang an solchen Sicherheiten oder an anderen Sicherheiten, die von einem vom bestehenden Wirtschaftsprüfer der Emittentin unabhängigen, international anerkannten Wirtschaftsprüfer als gleichwertige Sicherheit anerkannt werden, teilnehmen zu lassen.
Negativerklärung. Die Emittentin verpflichtet sich, solange bis Zinsen und Kapitalrückzah- lung an die Zahlstelle geleistet worden sind, keine Sicherheiten an ihren Vermögensgegens- tänden zur Besicherung gegenwärtiger oder zukünftiger Kapitalmarktverbindlichkeiten ein- schließlich hierfür abgegebener Garantien oder Gewährleistungen zu bestellen, es sei denn, dass die Teilschuldverschreibungen gleichzeitig und im gleichen Rang anteilig an dieser Si- cherheit teilnehmen oder den Anleihegläubiger eine andere Sicherheit, die von einer unab- hängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gleichwertige Sicherheit anerkannt wird, ge- währt wird. Jede nach Satz 1 zu leistende Sicherheit kann auch zugunsten einer Person be- stellt werden, die insoweit als Treuhänder der Anleihegläubiger handelt.