Negativerklärung Musterklauseln

Negativerklärung. Die Emittentin verpflichtet sich, solange bis Zinsen und Kapital sowie etwa- ige aus den Schuldverschreibungen zu zahlenden Barbeträge an die Zahlstelle gezahlt worden sind, keine Sicherheiten an ihren Vermögensgegenständen zur Besicherung gegenwärtiger o- der zukünftiger Kapitalmarktverbindlichkeiten, einschließlich hierfür abgegebener Garantien o- der Gewährleistungen zu bestellen, es sei denn, dass die Schuldverschreibungen gleichzeitig und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen oder den Anleihegläubiger eine andere Sicherheit, die von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gleichwer- tige Sicherheit anerkannt wird, gewährt wird. Jede nach Satz 1 zu leistende Sicherheit kann
Negativerklärung. Die Emittentin ver- pflichtet sich, solange bis Zinsen und Kapital sowie etwaige aus den Schuld- verschreibungen zu zahlenden Beträge an die Zahlstelle gezahlt worden sind, 1.5 Negative Pledge. The Issuer under- takes, until interest and principal as well as any cash amounts payable under the Notes have been paid to the Paying Agent,
Negativerklärung. Die Emittentin ver- pflichtet sich, und wird entsprechend ihre Tochtergesellschaften (wie in § 1.7 defi- niert) verpflichten, solange Schuldver- schreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Zinsen und Kapital sowie etwaige andere unter den Schuldverschreibungen zu zah- lenden Beträge („Zahlbaren Beträge“) an die Zahlstelle (wie in § 4.4 definiert) ge- zahlt worden sind, keine Sicherheiten an ihren Vermögensgegenständen zur Besi- cherung gegenwärtiger oder zukünftiger Finanzverbindlichkeiten (wie in § 1.6 defi- niert) einschließlich hierfür abgegebener Garantien oder Gewährleistungen zu be- stellen, es sei denn, dass die Emittentin gleichzeitig für alle unter den Schuldver- schreibungen Zahlbaren Beträge das- selbe Sicherungsrecht bestellt oder für alle unter den Schuldverschreibungen Zahlbaren Beträge an Vermögensgegen- ständen, die von einem unabhängigen Dritten (also von einem Kreditinstitut, von einer Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerbe- ratungsgesellschaft oder einem qualifi- zierten Sachverständigen) als gleichwer- tig angesehen werden, marktübliche Si- cherheiten bestellt. Jede nach Satz 1 zu leistende Sicherheit kann auch zugunsten einer Person bestellt werden, die insoweit als Treuhänder der Anleihegläubiger han- delt. 1.5 Negative declaration. The Issuer undertakes and will accordingly oblige its Subsidiaries (as defined in § 1.7), as long as Notes are out- standing, but only up to the time as all amounts of interest and principal and any other amounts payable under the Notes ("Amounts Payable") have been paid to the Paying Agent (as defined in § 4.4), not to pro- vide collateral upon its assets to secure cur- rent or future Financial Liabilities (as defined in § 1.6), including any guarantees or warran- ties given therefor, unless the Issuer simulta- neously provides the same security interest for all Amounts Payable under the Notes or provides security customary in the market for all Amounts Payable under the Notes in re- spect of assets which are deemed equivalent by an independent third party (i. e. a credit in- stitution, an auditing or tax consulting firm or a qualified expert). Any collateral to be pro- vided pursuant to sentence 1 may also be pro- vided in favour of a person acting as trustee of the Noteholders in this respect.
Negativerklärung. Die Emittentin verpflichtet sich, solange bis Zinsen und Kapital sowie etwaige aus den Schuldverschreibungen zu zahlenden Barbeträge an die Zahlstelle gezahlt worden sind, keine Sicherheiten an ihren Vermögensgegenständen zur Besicherung gegenwärtiger oder zukünftiger Kapitalmarktverbindlichkeiten der Emittentin oder ihrer Tochtergesellschaften (wie in Ziffer 6.2 definiert) einschließlich hierfür abgegebener Garantien oder Gewährleistungen zu bestellen, es sei denn, dass die Schuldverschreibungen gleichzeitig und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen oder den Anleihegläubigern eine andere Sicherheit, die von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gleichwertige Sicherheit anerkannt wird, gewährt wird. Jede nach Satz 1 zu leistende Sicherheit kann auch zugunsten einer Person bestellt werden, die insoweit 1.6 Negative Pledge. The Issuer undertakes, until such time as interest and principal and any cash amounts payable under the Notes have been paid to the Paying Agent, not to provide any security over its assets to secure any present or future capital market liabilities of the Issuer or its Subsidiaries (as defined in Section 6.2), including any guarantees or warranties given in respect thereof, unless the Notes simultaneously and in the same rank participate pro rata in such security or the Noteholders are granted another security which is recognised as equivalent security by an independent auditing firm. Any collateral to be provided pursuant to sentence 1 may also be provided in favor of a person acting as trustee of the Noteholders in this respect.
Negativerklärung. Die Anleiheschuldnerin verpflichtet sich, für die Laufzeit der Schuldver- schreibungen sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen auch in Zukunft im gleichen Rang mit allen anderen Verbindlichkeiten der Anleiheschuldnerin stehen oder diesen im Rang vorgehen. Ferner verpflichtet sich die Anleiheschuldnerin, keine gegen- wärtigen oder zukünftigen eigenen Kapitalmarktverbindlichkeiten und keine gegenwärtigen oder zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten Dritter durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder eine sonstige Belastung des eigenen Vermögens abzusichern oder absichern zu lassen, sofern nicht diese Schuldverschreibungen zur gleichen Zeit und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen. Zudem verpflichtet sich die Anleiheschuldnerin keine Garantien oder sonstigen Gewährleistungen zu Gunsten von gegenwärtigen oder zukünftigen Kapitalmarktver- bindlichkeiten Dritter abzugeben.
Negativerklärung. Nach Einschätzung des Managements der Emittentin wurden von der Emittentin darüber hinaus keine wesentlichen Verträge abgeschlossen, die nicht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit der Emittentin abgeschlossen wurden und die dazu führen könnten, dass die Emittentin eine Verpflichtung oder ein Recht erlangt, die bzw das für die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen gegenüber den Anleihegläubigern in Bezug auf die unter dem Angebotsprogramm auszugebenden Schuldverschreibungen nachzukommen, von wesentlicher Bedeutung ist. Dieser Prospekt ist in Verbindung mit den unten angeführten Teilen der folgenden Dokumente zu lesen, die durch Verweis in diesen Prospekt inkorporiert werden und die bei der FMA hinterlegt wurden: Geprüfter Jahresabschluss der Emittentin für das Geschäftsjahr, das am 31.12.2020 geendet hat ("Jahresabschluss 2020"; dem Geschäftsbericht 2020 entnommen) Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bestätigungsvermerk Geprüfter Jahresabschluss der Emittentin für das Geschäftsjahr, das am 31.12.2019 geendet hat ("Jahresabschluss 2019"; dem Geschäftsbericht 2019 entnommen) Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bestätigungsvermerk Sämtliche Informationen, die in der vorstehenden Liste nicht angeführt sind, sind nicht durch Verweis in diesen Prospekt aufgenommen und sind nicht Teil dieses Prospekts, da sie entweder für Anleger nicht relevant oder bereits an anderer Stelle in diesem Prospekt enthalten sind. Soweit eine durch Verweis in diesen Prospekt aufgenommene Information diesem Prospekt widerspricht, hat dieser Prospekt Vorrang.
Negativerklärung. Die Anleiheschuldnerin verpflichtet sich, keine zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten – gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund – durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder eine sonstige Be- lastung des eigenen Vermögens abzusichern, sofern nicht diese Teilschuldverschreibungen zur gleichen Zeit und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnimmt und/oder die Anleiheschuldnerin von ihrem Recht nach Ziffer 2.3 Gebrauch macht.
Negativerklärung. Die Emittentin verpflich- tet sich, solange die Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Zinsen und Kapital sowie etwaige andere unter den Schuldver- schreibungen zu zahlenden Beträge („Zahl- baren Beträge“) an die Zahlstelle (wie in § 4.4 definiert) gezahlt worden sind, keine Grundpfandrechte, Pfandrechte oder sonsti- gen dinglichen Sicherungsrechte (jeweils eine "Sicherheit" und zusammen "Sicher- heiten") in Bezug auf ihren gesamten Ge- schäftsbetrieb oder ihr gesamtes Vermögen oder Teile davon, jeweils gegenwärtig oder zukünftig, zur Besicherung gegenwärtiger o- der zukünftiger eigener oder fremder Fi- nanzverbindlichkeiten (wie in § 1.7 definiert) oder zur Besicherung hierfür gewährter Ga- rantien oder Freistellungen zu bestellen und
Negativerklärung. Die Emittentin verpflichtet sich, keine Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder sonstigen dinglichen Sicherungsrechte (jedes solches Sicherungsrecht ein „Sicherungsrecht") in Bezug auf ihren gesamten Geschäftsbetrieb oder ihr gesamtes Vermögen zur Besicherung gegenwärtiger oder zukünftiger Kapitalmarktverbindlichkeiten, einschließlich hierfür abgegebener Garantien oder Gewährleistungen, zu bestellen, es sei denn, dass die Teilschuldverschreibungen gleichzeitig und im gleichen Rang anteilig an einem solchen Sicherungsrecht teilnehmen oder den Anleihegläubigern andere Sicherungsrechte, die von einer unabhängigen Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft als gleichwertige Sicherungsrechte anerkannt werden, gewährt werden. Jedes nach Satz 1 zu leistende Sicherungsrecht kann auch zugunsten einer Person bestellt werden, die insoweit als Treuhänder der Anleihegläubiger handelt. Diese Verpflichtung findet keine Anwendung auf Sicherungsrechte, (i) die gesetzlich vorgeschrie- ben sind, oder (ii) die als Voraussetzung für staatliche Genehmigungen erforderlich sind, oder (iii) die eine Kapitalmarktverbindlichkeit besichern, die infolge einer zukünftigen Akquisition eine Ver- pflichtung der Emittentin wird, sofern diese Kapitalmarktverbindlichkeit nicht im Hinblick auf diese zukünftige Akquisition begründet wurde. Keine Besicherung im vorstehenden Sinne, und daher nicht von der Negativklausel erfasst, ist die Verbriefung von Zahlungsansprüchen der Emittentin gegen die von ihr Geförderten zum Zwe- cke des Verkaufs dieser Zahlungsansprüche an Dritte, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Angebotes der Wertpapiere an einem Wertpapiermarkt („Asset-backed Securities")
Negativerklärung. Die Emittentin verpflichtet sich, solange bis Xxxxxx und 1.5 Negative Pledge. The Issuer undertakes not to grant any encumbrance over its