Verfahrensanforderungen Musterklauseln

Verfahrensanforderungen. Damit das SLA wirken kann, müssen die Anforderungen des Verfahrens an die technische Infrastruktur eindeutig benennbar sein und durch den Servicekatalog abgebildet werden können. Können die Anforderungen im Vorfeld nicht durch den Auftraggeber bereitgestellt werden, werden diese im Dialog zwischen den fachlichen Ansprechpartnern des Auftraggebers gem. Anlage 1 und dessen Lieferanten durch den Auftragnehmer erhoben. Soweit sich währenddessen die Erkenntnis ergibt, dass die Anforderungen des Verfahrens nicht mit den Standardservices des Servicekataloges abgebildet werden können, wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber das technische Solution Management Dataport eingebunden. Diese Leistung ist als optionale Leistung gem. Kapitel 3.3 über einen gesonderten Vertrag zu beauftragen.
Verfahrensanforderungen. In der Praxis erweist es sich oft als schwierig, den formellen Verfahrensregeln und dem Schriftformerfordernis der YSE- Bestimmungen auf der Baustelle gerecht zu werden. Es können viele Gründe vorliegen, warum die Parteien in der Praxis von den formellen Anforderungen der YSE abweichen. Zum Beispiel kann der Projektzeitplan so knapp bemessen sein, dass es den Parteien unmöglich ist, das formelle Einigungsverfahren durchzuführen; der Kunde hat es womöglich versäumt, dem 10 11 Unternehmer eine Änderung anzuzeigen; oder die Parteien haben sich mündlich auf eine Änderung geeinigt. Falls keine schriftliche Einigung hinsichtlich des Preises der Änderung dokumentiert wurde, riskiert der Unternehmer den Verlust seines Anspruchs auf Vergütung für diese Arbeiten, selbst wenn es unstreitig ist, dass die Arbeiten Änderungen des ursprünglichen Plans darstellen. Darüber hinaus kann der Unternehmer ohne schriftliche Vergütungsregelung unter bestimmten Voraussetzungen seinen Anspruch auf Vergütung verlieren, selbst wenn der Kunde dem Unternehmer die Änderung nicht angezeigt hat. Das Oberste Gericht hat die Verantwortlichkeit des Unternehmers betont, Änderungen zu erkennen und ggf. zu bepreisen. Die Parteien können jedoch ein Verfahren vereinbaren, das von den YSE-Anforderungen abweicht. Ob und in welchem Umfang eine mündliche Einigung oder eine ständige Praxis im Bezug auf Vertragsänderungen auf der Baustelle Vorrang haben kann vor dem formellen Schriftformerfordernis der YSE-Bestim- mungen, ist abhängig von den tatsächlichen Umständen. Die vorherige Praxis der Parteien, die Notwendigkeit der Ausfüh- rung der Arbeiten und der Nutzen der Arbeiten für den Kunden können alle von Bedeutung sein im Rahmen der Abwägung, ob vertragliche Verfahren außer Acht zu lassen sind. Offensichtlich werden diese Erwägungen hauptsächlich im Rahmen einer nachträglichen Beurteilung relevant. Im Rahmen eines klugen Projektmanagements ist es ratsam, bereits im Vorfeld mit dem Kunden explizite Regelungen zu treffen, falls zu erwarten ist, dass es unmöglich ist den YSE-Bestimmungen (oder dem Vertrag) zu folgen. Wenn Sie einen Subunternehmer für einen wesentlichen Teil Ihres Lieferumfanges einsetzen, werden Sie Wert darauf legen, dass dieser fr seine Fehler einsteht und auch finanziell in der Lage ist, die Rechnung zu begleichen, falls etwas schief geht.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG) ISIN absolut in % direkt zugerechnet (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) DE0005565204 71333 % 0,21 % Summe 71333 0,21 % b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG Ausübungszeitraum /Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in % Wertpapierleihe Offen 1735070 5,01 % Summe 1735070 5,01 % b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -