Common use of Verfügbarkeit und Belastbarkeit Clause in Contracts

Verfügbarkeit und Belastbarkeit. (1) Vom Auftragsverarbeiter zur Durchführung des Auftrags verwendete Server-Systeme werden durch Firewalls geschützt, welche diese Server-Systeme gegen nicht betriebsnotwendige Zugriffe sichern. Sämtliche gegebenenfalls vom Auftragsverarbeiter zur Durchführung des Auftrags verwendete Software wird aktualisiert gehalten und sicherheitsrelevante Aktualisierungen (insbesondere Updates, Patches, Fixes) werden unverzüglich eingespielt, nachdem diese vom Hersteller der Software allgemein verfügbar gemacht und vom Auftragsverarbeiter im Rahmen eines dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren getestet werden. (2) Originaldokumente, die personenbezogene Daten enthalten, sowie beim Auftragsverarbeiter rechtmäßig auf informationsverarbeitenden Systemen gespeicherte Personenbezogene Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Verlust durch zufällige, fahrlässige oder vorsätzliche Löschung oder Veränderung geschützt. (3) Sicherungskopien von beim Auftragsverarbeiter rechtmäßig auf informationsverarbeitenden Systemen gespeicherten personenbezogene Daten werden nach denselben Maßgaben wie Originaldaten behandelt, insbesondere gegen unbefugten Zugriff gesichert.

Appears in 7 contracts

Samples: Data Processing Agreement, Data Processing Agreement, Data Processing Agreement

Verfügbarkeit und Belastbarkeit. (1) Vom Auftragsverarbeiter zur Durchführung des Auftrags verwendete Server-Systeme werden durch Firewalls geschützt, welche diese Server-Systeme gegen nicht betriebsnotwendige Zugriffe sichern. Sämtliche gegebenenfalls vom Auftragsverarbeiter zur Durchführung des Auftrags verwendete Software wird aktualisiert gehalten und sicherheitsrelevante Aktualisierungen (insbesondere primär Updates, Patches, Fixes) werden unverzüglich eingespielt, nachdem diese vom Hersteller der Software allgemein verfügbar gemacht und vom Auftragsverarbeiter im Rahmen eines dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren getestet werden. (2) Originaldokumente, die personenbezogene Daten enthalten, sowie beim Auftragsverarbeiter rechtmäßig auf informationsverarbeitenden Systemen gespeicherte Personenbezogene personenbezogene Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Verlust durch zufällige, fahrlässige oder vorsätzliche Löschung oder Veränderung geschützt. (3) Sicherungskopien von beim Auftragsverarbeiter rechtmäßig auf informationsverarbeitenden Systemen gespeicherten personenbezogene Daten werden nach denselben Maßgaben wie Originaldaten behandelt, insbesondere gegen unbefugten Zugriff gesichert.

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Samples: Data Processing Agreement