Vergabeunterlagen. Bereitstellung der Vergabeunterlagen Angebote Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Vergabeunterlagen. 1.1 Die Vergabeunterlagen dienen der Erstellung eines Angebotes für die Konzessions- geberin. Ihre Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung der Konzessi- onsgeberin. Soweit die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist ihr Inhalt vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer hat über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten stets – auch nach Beendigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hier- zu seine mit der Angebotserstellung befassten Mitarbeiter sowie etwaige Unterauf- tragnehmer und Lieferanten zu verpflichten.
Vergabeunterlagen. 1. Die den Lieferanten ausgegebenen Vergabeunterlagen enthalten alle zur Einrei- chung entsprechender Angebote notwendigen Informationen.
Vergabeunterlagen. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Vergabeunterlagen. Bereitstellung der Vergabeunterlagen Angebote Angebotsabgabe Besondere Anforderungen an nicht-elektronische Angebote
Vergabeunterlagen. Grundlage für die Angebotserstellung ist die jeweils aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen. Für das Angebot sind die von der Auftraggeberin übersandten Vordrucke oder Ausdrucke aus den übermittelten Vergabeunterlagen der Auftraggeberin zu verwenden. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich durch die Auftraggeberin an Bieter per E-Mail ver- sandt. Ein Angebot kann regelmäßig nur berücksichtigt werden, wenn Bieter*innen alle veröffentlichten Informationen dem Angebot zu Grunde legen. Daher sind Bieter*innen gehalten, sich im Falle der Erwägung einer Angebotsabgabe regelmäßig auf der Internetseite hinsichtlich eventueller Änderungen bzw. Konkretisierungen der Vergabeunterlagen zu informie- ren und ggf. verfügbare Informationen abzurufen.
Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen (§ 29 VgV) bestehen aus den in diesem Dokument beschriebenen Einzel- heiten zur Durchführung des Verfahrens (Vergabeunterlage A) einschließlich der Angabe des Leistungsinhalts, der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung, den Formblättern zur Angebots- abgabe (Vergabeunterlage B) sowie den Vertragsunterlagen (Vergabeunterlage C).
Vergabeunterlagen. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: (falls zutreffend) Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen : ja nein Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen zu Handelsregisterauszug, Haftpflicht, Steuern, Fachkunde Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen zu Insolvenz, Unternehmensentwicklung, Referenzen Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Vergabeunterlagen. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingun- gen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vor-
Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen sind unbedingt vollständig auszufüllen. Formale Fehler, wie Änderungen, Streichungen, Ergänzungen oder unterlassene Fabrikats- und Preisangaben in den Vergabeunterlagen sowie die Abgabe nicht eindeutiger Angebote führen auf Grund der Formstrenge des Vergaberechts regelmäßig zur Nichtberücksichtigung (Ausschluss) des Angebots. Die Angabe des Einheitspreises pro Position sowie des Gesamtpreises ist zwingend erforderlich, selbst wenn nur eine Mengeneinheit ausgeschrieben wurde. Eine Mischkalkulation, also die Verrechnung einzelner vom Auftraggeber vorgegebenen Positionen mit anderen, ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebots. Der Brutto-Gesamtbetrag des Angebots sowie Angaben zu Rabatten und Nebenangeboten sind auf der Angebotsübersicht einzutragen, die mit der rechts- verbindlichen Unterschrift des Bieters schließt. Der Bieter bescheinigt damit, dass die auf der Angebotsübersicht geleistet Unterschrift das gesamte von ihm erstellte Angebot erfasst und für alle Teile der Vertrags- und Vergabeunterlagen gilt. Ein vom Bieter angebotenes Skonto ist vergaberechtlich als Nebenangebot zu behandeln und mit einem gesonderten Anschreiben einzureichen; allerdings nur dann, wenn Nebenangebote zugelassen sind. Nebenangebote können nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebots berücksichtigt werden. Sie müssen ebenfalls mit einem gesonderten Anschreiben eingereicht werden und auf der Angebotsübersicht zahlenmäßig genannt sein. Änderungen des Bieters an seinen Angaben in den Vergabeunterlagen (z.B. durch Korrekturroller) müssen eindeutig und zweifelsfrei erkennbar sein.