Verglasung. Glasbruch ist die Zerstörung oder Beschädigung der Verglasung (siehe § 1 Nr. 4) infolge Bruches (Zerbrechen).
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Verglasung. Glasbruch ist die Zerstörung oder Beschädigung der Verglasung Vergla- sung (siehe § 1 Nr. 4) infolge Bruches (Zerbrechen).
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Samples: Inhaltsversicherung
Verglasung. Glasbruch ist die Zerstörung oder Beschädigung der Verglasung (siehe § 1 Nr. 4Ziffer 1.4) infolge Bruches (Zerbrechen).
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Samples: Gewerbe Sachversicherung