Vergütung, Rechnungsstellung. 4.1 Beratungs- und Dienstleistungsaufträge werden nach Zeitaufwand vergütet, wobei sich die Höhe jeweils aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Vertragsabschlusses eines Dienstleistungsvertrags aktuellen Preisliste von 3i Informationstechnologie ergibt oder durch gesonderte Kontingentvereinbarungen geregelt ist. Die angegebenen Preise verstehen sich bei Schulungen pro Schulungstag und bei sonstigen Beratungsleitungen als Tagessatz (8 Stunden). Zum Zeitaufwand, der vom Kunden zu vergüten ist, gehören neben der Tätigkeit der Mitarbeiter von 3i Informationstechnologie selbst auch deren Teilnahme an Besprechungen, Projektsitzungen sowie auch etwaige Vor- und Nacharbeiten der Mitarbeiter außerhalb des Hauses des Kunden, z. B. in einer Niederlassung von 3i Informationstechnologie. Alle Preise verstehen sich netto ohne Abzüge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 4.2 Eventuelle Auslagen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch 3i Informationstechnologie anfallen, werden dem Kunden zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Auslagen beinhalten Reise, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen sowie Telekommunikations-, Kopier-, Druck- und Portokosten. Entstehende Reisekosten mit Kraftfahrzeugen werden mit einer Pauschale von EUR 0,50 pro gefahrenem Kilometer berechnet. 4.3 Von 3i Informationstechnologie erbrachte Beratungsleistungen werden dem Kunden durch geeignete Dienstleistungsberichte nachgewiesen. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der Dienstleistungsberichte nach Abschluss der Beratungsleistungen oder wöchentlich, wenn sich die Beratungsleistungen über mehr als eine Woche erstrecken. 4.4 Soweit in der Auftragsbestätigung ein Zeitaufwand angegeben wird, ist dies lediglich eine Schätzung. Überschreitungen können sich während der Erbringung der Leistung ergeben. 3i Informationstechnologie wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Überschreitung des ursprünglich geschätzten Zeitaufwands benachrichtigen. Soweit der Kunde eine verbindliche Obergrenze des Zeitaufwands wünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. 4.5 3i Informationstechnologie behält sich vor, den Zeitaufwand für größere Beratungs- bzw. Dienstleistungsaufträge monatlich in Rechnung zu stellen. Für einzelne, nicht zu umfangreiche einmalige Tätigkeiten wie Installationsunterstützung, Einweisung oder Schulung wird 3i Informationstechnologie die Leistungen jeweils nach der Erbringung in Rechnung stellen. 4.6 Werden Leistungen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig erbracht, kann 3i Informationstechnologie diese dennoch zur Abrechnung bringen, jedoch abzüglich der ersparten Aufwendungen.
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Samples: Consulting Agreement
Vergütung, Rechnungsstellung. 4.1 Beratungs- und Dienstleistungsaufträge werden nach Zeitaufwand vergütet, wobei sich die Höhe jeweils aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Vertragsabschlusses eines Dienstleistungsvertrags Auf- tragsbestätigung aktuellen Preisliste von 3i Informationstechnologie ergibt oder durch gesonderte Kontingentvereinbarungen geregelt istAudicon ergibt. Die angegebenen angegebe- nen Preise verstehen sich bei Schulungen pro Schulungstag und bei sonstigen Beratungsleitungen als Tagessatz (8 Stunden). Zum ZeitaufwandZeitauf- wand, der vom Kunden zu vergüten ist, gehören neben der Tätigkeit der Mitarbeiter von 3i Informationstechnologie Xxxxxxx selbst auch deren Teilnahme an BesprechungenBespre- chungen, Projektsitzungen sowie auch etwaige Vor- und Nacharbeiten der Mitarbeiter außerhalb des Hauses des Kunden, z. B. in einer Niederlassung Nie- derlassung von 3i InformationstechnologieAudicon. Alle Preise verstehen sich netto ohne Abzüge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Eventuelle Auslagen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Leistungser- bringung durch 3i Informationstechnologie Audicon anfallen, werden dem Kunden zzgl. der gesetzlichen ge- setzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Auslagen beinhalten ReiseRei- se-, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen sowie Telekommunikations-, Kopier-, Druck- und Portokosten. Entstehende Reisekosten mit Kraftfahrzeugen werden mit einer Pauschale von EUR 0,50 pro gefahrenem Kilometer berechnet.
4.3 Von 3i Informationstechnologie Audicon erbrachte Beratungsleistungen werden dem vom Kunden durch geeignete Dienstleistungsberichte nachgewiesenauf Dienstleistungsberichten gegengezeichnet. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der Dienstleistungsberichte nach Abschluss der Beratungsleistungen Bera- tungsleistungen oder wöchentlich, wenn sich die Beratungsleistungen über mehr als eine Woche erstrecken.
4.4 Soweit in der Auftragsbestätigung ein Zeitaufwand angegeben wird, ist dies lediglich eine Schätzung. Überschreitungen können sich während wäh- rend der Erbringung der Leistung ergeben. 3i Informationstechnologie Audicon wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Überschreitung des ursprünglich geschätzten Zeitaufwands benachrichtigen. Soweit der Kunde eine verbindliche ver- bindliche Obergrenze des Zeitaufwands wünscht, muss dies ausdrücklich ausdrück- lich schriftlich vereinbart werden.
4.5 3i Informationstechnologie Audicon behält sich vor, den Zeitaufwand für größere Beratungs- bzw. Dienstleistungsaufträge monatlich in Rechnung zu stellen. Für einzelne, nicht zu umfangreiche einmalige Tätigkeiten Tätigkeiten, wie InstallationsunterstützungInstallati- onsunterstützung, Einweisung oder Schulung Schulung, wird 3i Informationstechnologie Audicon die Leistungen Leis- tungen jeweils nach der Erbringung in Rechnung stellen.
4.6 Werden Leistungen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig erbracht, kann 3i Informationstechnologie Audicon diese dennoch zur Abrechnung bringen, jedoch abzüglich der ersparten Aufwendungen.
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Samples: Consulting Agreement
Vergütung, Rechnungsstellung. 4.1 Beratungs- und Dienstleistungsaufträge werden nach Zeitaufwand vergütet, wobei sich Die Vergütung für die Höhe jeweils aus Nutzung der zum Zeitpunkt VDB (ohne Service im Sinne der Auftragsbestätigung oder des Vertragsabschlusses eines Dienstleistungsvertrags aktuellen Preisliste von 3i Informationstechnologie ergibt oder durch gesonderte Kontingentvereinbarungen geregelt istZiffer 4.4) be- trägt pro Kalenderjahr pro Vollmacht 0,60 Euro netto zuzüglich gesetzlich geschul- deter Umsatzsteuer. Die angegebenen Preise verstehen sich bei Schulungen pro Schulungstag und bei sonstigen Beratungsleitungen als Tagessatz (8 Stunden). Zum ZeitaufwandVergütung wird auch dann in voller Höhe erhoben, wenn die Vollmachten unterjährig angelegt und/oder gelöscht wurden und/oder der vom Kunden zu vergüten ist, gehören neben der Tätigkeit der Mitarbeiter von 3i Informationstechnologie selbst auch deren Teilnahme an Besprechungen, Projektsitzungen sowie auch etwaige Vor- und Nacharbeiten der Mitarbeiter außerhalb des Hauses des Kunden, z. B. in einer Niederlassung von 3i Informationstechnologie. Alle Preise verstehen sich netto ohne Abzüge zzgl. der gesetzlichen UmsatzsteuerNut- zungsvertrag unterjährig endet.
4.2 Eventuelle AuslagenMit Vertragsschluss erteilt der Nutzer DATEV seine Zustimmung, Rechnungen für die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch 3i Informationstechnologie anfallen, werden dem Kunden zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Auslagen beinhalten Reise, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen sowie Telekommunikations-, Kopier-, Druck- und Portokosten. Entstehende Reisekosten mit Kraftfahrzeugen werden mit einer Pauschale von EUR 0,50 pro gefahrenem Kilometer berechnetgenannte Beraternummer auf elektronischem Weg unverschlüsselt an die bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln.
4.3 Von 3i Informationstechnologie erbrachte Beratungsleistungen werden Sofern dem Kunden durch geeignete Dienstleistungsberichte nachgewiesenelektronischen Rechnungsempfang zugestimmt wurde, stellt der Rech- nungsempfänger sicher, dass ihm die elektronischen Rechnungen der DATEV zuge- hen können. Wenn die Gründe der Nichtzustellbarkeit der elektronischen DATEV- Rechnung in der Sphäre des Rechnungsempfängers liegen, so gehen diese Gründe zu Lasten des Rechnungsempfängers. Wenn der Rechnungsempfänger davon Kenntnis erhält, dass er eine elektronische Rechnung der DATEV nicht empfangen konnte, informiert er den Rechnungssteller unverzüglich darüber. Der Rechnungs- steller wird dann erneut ein Mehrstück der elektronischen DATEV-Rechnung ver- senden.
4.4 Die Rechnungsstellung für die Vergütung gemäß Ziffer 4.1 erfolgt einmal jährlich nachschüssig auf Basis der Dienstleistungsberichte Zählung der Anzahl der Vollmachten des Nutzers. Im Falle einer unterjährigen Vertragsbeendigung erfolgt die Rechnungsstellung abwei- chend von Satz 1 nach Abschluss der Beratungsleistungen oder wöchentlich, wenn sich die Beratungsleistungen über mehr als eine Woche erstreckenVertragsbeendigung.
4.4 Soweit 4.5 Die Vergütung für kostenpflichtige Serviceleistungen wird gemäß der „Leistungsbe- schreibung Service für die Nutzer der Vollmachtsdatenbank“ monatlich abgerech- net. Die Leistungsbeschreibung kann jederzeit in der Auftragsbestätigung ein Zeitaufwand angegeben wird, ist dies lediglich eine Schätzung. Überschreitungen können sich während der Erbringung der Leistung ergeben. 3i Informationstechnologie wird Informations-Datenbank (xxx.xxxxx.xx/xxxx-xx/0000000) eingesehen und ausgedruckt oder in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Überschreitung des ursprünglich geschätzten Zeitaufwands benachrichtigen. Soweit der Kunde eine verbindliche Obergrenze des Zeitaufwands wünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart Papierform angefordert werden.
4.5 3i Informationstechnologie behält sich vor4.6 DATEV ist berechtigt, den Zeitaufwand für größere Beratungs- bzw. Dienstleistungsaufträge monatlich in Rechnung die Berechnungsintervalle zugunsten des Nutzers anzupas- sen, wenn dies zu stellen. Für einzelne, nicht zu umfangreiche einmalige Tätigkeiten wie Installationsunterstützung, Einweisung oder Schulung wird 3i Informationstechnologie die Leistungen jeweils nach keiner Erhöhung der Erbringung in Rechnung stellenVergütung führt.
4.6 Werden Leistungen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig erbracht, kann 3i Informationstechnologie diese dennoch zur Abrechnung bringen, jedoch abzüglich der ersparten Aufwendungen.
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Samples: Nutzungsvertrag
Vergütung, Rechnungsstellung. 4.1 Beratungs- 4.1.1 Die Preise gelten für den vereinbarten Leistungs- und Dienstleistungsaufträge Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand vergütet, wobei sich die Höhe jeweils aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Vertragsabschlusses eines Dienstleistungsvertrags aktuellen Preisliste von 3i Informationstechnologie ergibt oder durch gesonderte Kontingentvereinbarungen geregelt ist. Die angegebenen Preise verstehen sich bei Schulungen pro Schulungstag und bei sonstigen Beratungsleitungen als Tagessatz (8 Stunden). Zum Zeitaufwand, der vom Kunden zu vergüten ist, gehören neben der Tätigkeit der Mitarbeiter von 3i Informationstechnologie selbst auch deren Teilnahme an Besprechungen, Projektsitzungen sowie auch etwaige Vor- und Nacharbeiten der Mitarbeiter außerhalb des Hauses des Kunden, z. B. in einer Niederlassung von 3i Informationstechnologiegesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich netto ohne Abzüge zzgl. der gesetzlichen in EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Eventuelle Auslagen4.1.2 Sofern keine feste oder eine andere Art der Vergütung vereinbart wurde, erhalten wir eine aufwandsbezogene Vergütung, die im Zusammenhang mit nach Zeitstunden auf der Leistungserbringung durch 3i Informationstechnologie anfallenBasis unserer jeweils aktuellen Preisliste berechnet wird. Soweit unsere Leistungen auf Anforderung des Kunden an Wochenenden oder Feiertagen erbracht werden sollen, werden dem Kunden zzgl. sind wir berechtigt, eine angemessene Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Auslagen beinhalten Reise, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen sowie Telekommunikations-, Kopier-, Druck- und Portokosten. Entstehende Reisekosten mit Kraftfahrzeugen werden mit einer Pauschale von EUR 0,50 pro gefahrenem Kilometer berechnetVergütung für diese Zeitstunden festzusetzen.
4.3 Von 3i Informationstechnologie erbrachte Beratungsleistungen werden dem Kunden durch geeignete Dienstleistungsberichte nachgewiesen. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis 4.1.3 Entstehen Fehler oder Störungen, die der Dienstleistungsberichte Kunde zu vertreten hat, oder wünscht der Kunde nachträglich Änderungen oder Ergänzungen der Leistung, so sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand gemäß vorstehender Regelung und sonstige hierdurch verursachten Kosten nach Abschluss der Beratungsleistungen oder wöchentlich, wenn sich die Beratungsleistungen über mehr als eine Woche erstreckenAufwand abzurechnen.
4.4 Soweit 4.1.4 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der offene Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
4.1.5 Die Einhaltung der Auftragsbestätigung ein Zeitaufwand angegeben wird, jeweils vereinbarten Zahlungstermine ist dies lediglich eine Schätzung. Überschreitungen können sich während der wesentliche Grundlage für die Erbringung der Leistung ergebenLeistungen. 3i Informationstechnologie wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über Werden diese nicht eingehalten, sind wir berechtigt, die Überschreitung des ursprünglich geschätzten Zeitaufwands benachrichtigenlaufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Soweit Alle damit verbundenen Kosten und der Kunde eine verbindliche Obergrenze des Zeitaufwands wünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
4.5 3i Informationstechnologie behält sich vor, den Zeitaufwand für größere Beratungs- bzw. Dienstleistungsaufträge monatlich in Rechnung zu stellen. Für einzelne, nicht zu umfangreiche einmalige Tätigkeiten wie Installationsunterstützung, Einweisung oder Schulung wird 3i Informationstechnologie die Leistungen jeweils nach der Erbringung in Rechnung stellen.
4.6 Werden Leistungen aus entgangene Gewinn sind vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht tragen. Im Falle des Zahlungsverzugs fallen von dem Zeitpunkt des Verzugs an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an.
4.1.6 Der Kunde kann mit Forderungen der Fa. ECS GmbH & Co. KG nur dann aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht wegen sonstiger Ansprüche nur geltend machen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder nicht vollständig erbrachtvon der Fa. ECS GmbH & Co. KG anerkannt sind. Darüber hinaus kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, kann 3i Informationstechnologie diese dennoch zur Abrechnung bringen, jedoch abzüglich der ersparten Aufwendungen.wenn dies auf demselben Vertragsverhältnis beruht
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung, Rechnungsstellung. 4.1 Beratungs- und Dienstleistungsaufträge werden nach Zeitaufwand vergütetDie Vergütung für die Nutzung der VDB (ohne Service) beträgt pro Kalenderjahr pro Vollmacht 0,60 € zuzüglich Umsatzsteuer, wobei sich die Höhe jeweils aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Vertragsabschlusses eines Dienstleistungsvertrags aktuellen Preisliste von 3i Informationstechnologie ergibt oder durch gesonderte Kontingentvereinbarungen geregelt istsofern anwendbar. Die angegebenen Preise verstehen sich bei Schulungen pro Schulungstag und bei sonstigen Beratungsleitungen als Tagessatz (8 Stunden)Vergütung wird auch dann in voller Höhe erhoben, wenn die Vollmachten unterjährig angelegt und/oder ge- löscht wurden. Zum ZeitaufwandEbenso wird die Vergütung in voller Höhe erhoben, wenn der vom Kunden zu vergüten ist, gehören neben der Tätigkeit der Mitarbeiter von 3i Informationstechnologie selbst auch deren Teilnahme an Besprechungen, Projektsitzungen sowie auch etwaige Vor- und Nacharbeiten der Mitarbeiter außerhalb des Hauses des Kunden, z. B. in einer Niederlassung von 3i Informationstechnologie. Alle Preise verstehen sich netto ohne Abzüge zzgl. der gesetzlichen UmsatzsteuerNutzungs- vertrag unterjährig endet.
4.2 Eventuelle Auslagen, Die Rechnungsstellung für die Vergütung gemäß Ziffer 4.1 erfolgt einmal jährlich nach- schüssig auf Basis der Zählung der Anzahl der Vollmachten des Nutzers. Das gilt auch im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch 3i Informationstechnologie anfallen, werden dem Kunden zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Auslagen beinhalten Reise, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen sowie Telekommunikations-, Kopier-, Druck- und Portokosten. Entstehende Reisekosten mit Kraftfahrzeugen werden mit Fall einer Pauschale von EUR 0,50 pro gefahrenem Kilometer berechnetunterjährigen Vertragsbeendigung.
4.3 Von 3i Informationstechnologie erbrachte Beratungsleistungen werden dem Kunden durch geeignete Dienstleistungsberichte nachgewiesenDie Vergütung für kostenpflichtige Serviceleistungen wird gemäß der „Leistungsbe- schreibung Service für die Nutzer der Vollmachtsdatenbank“ („Leistungsbeschreibung Service“) jährlich abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der Dienstleistungsberichte nach Abschluss der Beratungsleistungen oder wöchentlich, wenn sich die Beratungsleistungen über mehr als eine Woche erstreckenLeistungsbeschreibung Service kann jederzeit un- ter xxxxx://xxx.xxxxx.xx/xx/xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx eingesehen und ausge- druckt werden.
4.4 Soweit Die BStBK ist berechtigt, die Berechnungsintervalle zugunsten des Nutzers anzupas- sen, wenn dies zu keiner Erhöhung der Vergütung führt. Einwände gegen die Rech- nungsstellung sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen schriftlich bei der BStBK geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt; etwaige Überzahlungen können dann nur nach den §§ 812 ff. BGB zurückgefordert werden. Die BStBK wird den Nutzer in der Auftragsbestätigung ein Zeitaufwand angegeben wird, ist dies lediglich eine Schätzung. Überschreitungen können sich während der Erbringung der Leistung ergeben. 3i Informationstechnologie wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Überschreitung des ursprünglich geschätzten Zeitaufwands benachrichtigen. Soweit der Kunde eine verbindliche Obergrenze des Zeitaufwands wünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werdenRechnung auf diese Rechtsfolge gesondert hinwei- sen.
4.5 3i Informationstechnologie behält sich vorDer Nutzer erteilt der BStBK ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat zur Einziehung fälliger Zahlungen und weist sein Kreditinstitut gleichzeitig an, die von der BStBK auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Es gelten die mit dem Kreditinstitut verein- barten Bedingungen. Die Ankündigungsfrist für die Fälligkeit der SEPA-Basislast- schrift-Zahlung und den Zeitaufwand für größere Beratungs- bzwbevorstehenden SEPA-Basislastschrift-Einzug (Vorabinforma- tion) beträgt 5 Kalendertage. Dienstleistungsaufträge monatlich in Rechnung zu stellen. Für einzelne, nicht zu umfangreiche einmalige Tätigkeiten wie Installationsunterstützung, Einweisung oder Schulung wird 3i Informationstechnologie Die Vorabinformation erfolgt an die Leistungen jeweils nach der Erbringung in Rechnung stellenvom Nutzer zuletzt mitgeteilte E-Mailadresse.
4.6 Werden Leistungen aus Rechnungen werden ausschließlich elektronisch erstellt und übermittelt. Der Nutzer stellt sicher, dass ihm die elektronischen Rechnungen der BStBK sowie die Vorabin- formation (siehe vorstehend) zugehen können. Wenn die Gründe der Nichtzustellbar- keit der elektronischen BStBK-Rechnung und/oder der Vorabinformation in der Sphäre des Nutzers liegen, so gehen diese Gründe zu Lasten des Nutzers. Wenn der Nutzer davon Kenntnis erhält, dass er eine elektronische Rechnung und/oder Vorabinforma- tion der BStBK nicht empfangen konnte, informiert er die BStBK unverzüglich darüber. Die BStBK wird dann erneut ein Mehrstück der elektronischen BStBK-Rechnung ver- senden. Der Nutzer hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto eine ausreichende Deckung aufweist. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kon- todeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung durch den Nutzer nicht eingelöst oder widerspricht der Nutzer der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Nutzer die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen. Zudem befindet er sich ab diesem Zeitpunkt im Verzug.
4.7 Die Zahlung aller Rechnungsbeträge ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsda- tum ohne Abzug fällig, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Nutzer in Verzug (siehe vorstehend).
4.8 Die BStBK ist berechtigt, die Nutzung der VDB für den Nutzer einzuschränken oder ganz zu sperren, wenn dieser das Nutzungsentgelt trotz einer an die vom Kunden zu vertretenden Gründen Nutzer zuletzt mitgeteilte E-Mailadresse gerichteten Mahnung nicht oder innerhalb der darin gesetzten, angemessenen Frist entrichtet hat. Das gilt nicht, wenn die Mahnung von der BStBK wegen einer technischen Störung in der Sphäre der BStBK nicht vollständig erbracht, kann 3i Informationstechnologie diese dennoch zur Abrechnung bringen, jedoch abzüglich der ersparten Aufwendungenübermittelt werden kann.
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Samples: Nutzungsvertrag
Vergütung, Rechnungsstellung. 4.1 Beratungs- und Dienstleistungsaufträge werden nach Zeitaufwand vergütetDie Vergütung für die Nutzung der VDB (ohne Service) beträgt pro Kalenderjahr pro Vollmacht 0,60 € zuzüglich Umsatzsteuer, wobei sich die Höhe jeweils aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Vertragsabschlusses eines Dienstleistungsvertrags aktuellen Preisliste von 3i Informationstechnologie ergibt oder durch gesonderte Kontingentvereinbarungen geregelt istsofern anwendbar. Die angegebenen Preise verstehen sich bei Schulungen pro Schulungstag und bei sonstigen Beratungsleitungen als Tagessatz (8 Stunden)Vergütung wird auch dann in voller Höhe erhoben, wenn die Vollmachten unterjährig angelegt und/oder ge- löscht wurden. Zum ZeitaufwandEbenso wird die Vergütung in voller Höhe erhoben, wenn der vom Kunden zu vergüten ist, gehören neben der Tätigkeit der Mitarbeiter von 3i Informationstechnologie selbst auch deren Teilnahme an Besprechungen, Projektsitzungen sowie auch etwaige Vor- und Nacharbeiten der Mitarbeiter außerhalb des Hauses des Kunden, z. B. in einer Niederlassung von 3i Informationstechnologie. Alle Preise verstehen sich netto ohne Abzüge zzgl. der gesetzlichen UmsatzsteuerNutzungs- vertrag unterjährig endet.
4.2 Eventuelle Auslagen, Die Rechnungsstellung für die Vergütung gemäß Ziffer 4.1 erfolgt einmal jährlich nach- schüssig auf Basis der Zählung der Anzahl der Vollmachten des Nutzers. Das gilt auch im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch 3i Informationstechnologie anfallen, werden dem Kunden zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Auslagen beinhalten Reise, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen sowie Telekommunikations-, Kopier-, Druck- und Portokosten. Entstehende Reisekosten mit Kraftfahrzeugen werden mit Fall einer Pauschale von EUR 0,50 pro gefahrenem Kilometer berechnetunterjährigen Vertragsbeendigung.
4.3 Von 3i Informationstechnologie erbrachte Beratungsleistungen werden dem Kunden durch geeignete Dienstleistungsberichte nachgewiesenDie Vergütung für kostenpflichtige Serviceleistungen wird gemäß der „Leistungsbe- schreibung Service für die Nutzer der Vollmachtsdatenbank“ („Leistungsbeschreibung Service“) jährlich abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der Dienstleistungsberichte nach Abschluss der Beratungsleistungen oder wöchentlich, wenn sich die Beratungsleistungen über mehr als eine Woche erstreckenLeistungsbeschreibung Service kann jederzeit un- ter xxxxx://xxx.xxxxx.xx/xx/xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx eingesehen und ausge- druckt werden.
4.4 Soweit Die BStBK ist berechtigt, die Berechnungsintervalle zugunsten des Nutzers anzupas- sen, wenn dies zu keiner Erhöhung der Vergütung führt. Einwände gegen die Rech- nungsstellung sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen schriftlich bei der BStBK geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt; etwaige Überzahlungen können dann nur nach den §§ 812 ff. BGB zurückgefordert werden. Die BStBK wird den Nutzer in der Auftragsbestätigung ein Zeitaufwand angegeben wird, ist dies lediglich eine Schätzung. Überschreitungen können sich während der Erbringung der Leistung ergeben. 3i Informationstechnologie wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Überschreitung des ursprünglich geschätzten Zeitaufwands benachrichtigen. Soweit der Kunde eine verbindliche Obergrenze des Zeitaufwands wünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werdenRechnung auf diese Rechtsfolge gesondert hinwei- sen.
4.5 3i Informationstechnologie behält Der Nutzer erteilt der BStBK ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat zur Einziehung fälliger Zahlungen und weist sein Kreditinstitut gleichzeitig an, die von der BStBK auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Es gelten die mit dem Kreditinstitut verein- barten Bedingungen. Die Ankündigungsfrist für die Fälligkeit der SEPA-Basislast- schrift-Zahlung und den bevorstehenden SEPA-Basislastschrift-Einzug (Vorabinforma- tion) beträgt 5 Kalendertage. Die Vorabinformation erfolgt an die vom Nutzer zuletzt mitgeteilte E-Mailadresse. M U S T E R Vertragsabschluss nur elektronisch über VDB-Anwendun
4.6 Rechnungen werden ausschließlich elektronisch erstellt und übermittelt. Der Nutzer stellt sicher, dass ihm die elektronischen Rechnungen der BStBK sowie die Vorabin- formation (siehe vorstehend) zugehen können. Wenn die Gründe der Nichtzustellbar- keit der elektronischen BStBK-Rechnung und/oder der Vorabinformation in der Sphäre des Nutzers liegen, so gehen diese Gründe zu Lasten des Nutzers. Wenn der Nutzer davon Kenntnis erhält, dass er eine elektronische Rechnung und/oder Vorabinforma- tion der BStBK nicht empfangen konnte, informiert er die BStBK unverzüglich darüber. Die BStBK wird dann erneut ein Mehrstück der elektronischen BStBK-Rechnung ver- senden. Der Nutzer hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto eine ausreichende Deckung aufweist. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kon- todeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung durch den Nutzer nicht eingelöst oder widerspricht der Nutzer der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Nutzer die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen. Zudem befindet er sich vor, den Zeitaufwand für größere Beratungs- bzw. Dienstleistungsaufträge monatlich in Rechnung zu stellen. Für einzelneab diesem Zeitpunkt im Verzug.
4.7 Die Zahlung aller Rechnungsbeträge ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsda- tum ohne Abzug fällig, nicht zu umfangreiche einmalige Tätigkeiten wie Installationsunterstützung, Einweisung oder Schulung wird 3i Informationstechnologie jedoch vor Ablauf der Frist für die Leistungen jeweils nach Vorabinformation. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Erbringung Nutzer in Rechnung stellenVerzug (siehe vorstehend).
4.6 Werden Leistungen aus 4.8 Die BStBK ist berechtigt, die Nutzung der VDB für den Nutzer einzuschränken oder ganz zu sperren, wenn dieser das Nutzungsentgelt trotz einer an die vom Kunden zu vertretenden Gründen Nutzer zuletzt mitgeteilte E-Mailadresse gerichteten Mahnung nicht oder innerhalb der darin gesetzten, angemessenen Frist entrichtet hat. Das gilt nicht, wenn die Mahnung von der BStBK wegen einer technischen Störung in der Sphäre der BStBK nicht vollständig erbracht, kann 3i Informationstechnologie diese dennoch zur Abrechnung bringen, jedoch abzüglich der ersparten Aufwendungenübermittelt werden kann.
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Samples: Nutzungsvertrag