Vergütungen an Dritte. Die HEP KVG zahlt aus dem Vermögen der Gesellschaft für die laufende Steuerberatung der Gesellschaft eine jährliche Vergü- tung in Höhe von 0,065 Prozent der Bemessungsgrundlage im jeweiligen Geschäftsjahr; in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beträgt die Vergütung insgesamt jedoch mindestens EUR 52.360,00 (pro Jahr mindestens 26.180,00). Auf Ebene der von der Gesellschaft gehaltenen Objektgesell- schaften und/oder der Spezial-AIF und/oder den von diesen AIF gehaltenen Objektgesellschaften können ebenfalls vergleichbare und/oder auch sonstige, hier nicht genannte Kosten anfallen; sie werden nicht unmittelbar der Gesellschaft in Rechnung gestellt, gehen aber in die Rechnungslegung des AIF bzw. der Objektge- sellschaft ein, schmälern ggf. deren Vermögen und wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Beteiligung in der Rechnungs- legung auf den Nettoinventarwert der Gesellschaft aus.
Vergütungen an Dritte. Die HEP KVG zahlt aus dem Vermögen der Investmentgesell- schaft für die laufende Steuerberatung der Investmentgesell- schaft eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,065 Prozent der Bemessungsgrundlage im jeweiligen Geschäftsjahr; in Höhe von 0,065 Prozent der Bemessungsgrundlage im jeweiligen Ge- schäftsjahr; in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beträgt die Vergütung insgesamt jedoch mindestens EUR 52.360,00 (pro Jahr mindestens EUR 26.180,00). Diese Vergütung wird durch die Verwaltungsgebühr gemäß Abschnitt 8.3 lit. a) nicht abge- deckt und daher der Investmentgesellschaft zusätzlich belastet.
Vergütungen an Dritte. Auf Ebene der von der Fondsgesellschaft gehaltenen Konzerngesellschaften fallen Vergütungen, etwa für deren Organe und Geschäftsleiter, und weitere Kosten an. Diese werden nicht unmittelbar der Fondsgesellschaft in Rech- nung gestellt, wirken sich aber mittelbar über den Wert der Konzerngesellschaften auf den Nettoinventarwert der Fondsgesellschaft aus.
Vergütungen an Dritte. 1. Die jährliche Vergütung für die Verwahr- stelle beträgt bis zu 0,30 Prozent p.a. des durchschnittlichen NIW, der sich aus dem NIW zu Beginn und zum Ende ei- nes Geschäftsjahres ergibt, mindestens jedoch € 13.090,00 inkl. Umsatzsteuer. Die Verwahrstelle erhält 50 Prozent der Vergütung zu Beginn eines Kalenderjah- res sowie 50 Prozent in monatlich anteili- gen Vorschüssen. Im ersten Kalenderjahr beträgt die Vergütung € 11.999,17 inkl. Umsatzsteuer und ist mit Gestattung des Vertriebs durch die BaFin fällig.
Vergütungen an Dritte. Die HEP KVG zahlt Dritten aus dem Vermögen der Gesellschaft für die laufende Steuerberatung der Gesellschaft eine jährliche Vergütung bis zur Höhe von 0,05 % der Bemessungsgrundlage im jeweiligen Geschäftsjahr. Diese Vergütung wird durch die Verwaltungsgebühr gemäß Nr. 2 lit. a) nicht abgedeckt und daher der Gesellschaft zusätzlich belastet.
Vergütungen an Dritte. Die Paribus Immobilien Assetmanage- ment mbH erhält für die Unterstützung bei der technischen und kaufmänni- schen Verwaltung der Immobilie ab dem 1. September 2022 eine jährliche Verwaltungsvergütung in Höhe von bis zu 0,119 % der Bemessungsgrundlage. Sie ist berechtigt, auf die jährliche Ver- gütung quartalsweise zum Ende eines Quartals anteilige Vorschüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen zu erheben. Mögliche Überzahlungen sind nach Feststellung des tatsächlichen Nettoinventarwertes auszugleichen.
Vergütungen an Dritte a) Die AIF-KVG zahlt Dritten zulasten der Gesellschaft für Assetmanagement und Buchhal- tung auf Ebene der Objektgesellschaft eine jährliche Vergütung bis zur Höhe von 0,30 % der Bemessungsgrundlage. Die Vergütung wird durch die Verwaltungsgebühr gemäß § 8 Nr. 3a) nicht abgedeckt und somit der Gesellschaft zusätzlich belastet.
Vergütungen an Dritte a) Die jährliche Vergütung für die Ver- wahrstelle beträgt bis zu 0,30 Prozent p.a. des durchschnittlichen NIW, der sich aus dem NIW zu Beginn und zum Ende eines Geschäftsjahres ergibt, mindestens jedoch € 13.090,00 inkl. Umsatzsteuer. Die Verwahrstelle er- hält 50,00 Prozent der Vergütung zu Beginn eines Kalenderjahres, sowie 50,00 Prozent in monatlich anteiligen Vorschüssen. Im ersten Kalenderjahr beträgt die Vergütung € 11.999,17 inkl. Umsatzsteuer und ist mit Gestat- tung des Vertriebes durch die BaFin fällig. Die Vergütung wird durch die Verwaltungsgebühr gemäß §7 Ziff. 1 nicht abgedeckt und der Fondsgesell- schaft zusätzlich belastet.