Vergütungsregelung Musterklauseln

Vergütungsregelung. Die Nutzung der nach Abs. 1 eingeräumten Rechte in Objekten (einschließlich ihrer digitalen Ausgaben)*, für die die Redakteurin/der Redakteur nach Maßgabe ihres/seines Arbeitsvertrages tätig ist, erfolgt vergütungsfrei, ebenso die Nutzung des Archivs/der Datenbanken für interne Zwecke des Verlages, verbundener Unternehmen und kooperierender Verlage oder zum persönlichen Gebrauch Dritter. Bei weitergehender Nutzung hat die Redakteurin/der Redakteur auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine zusätzliche angemessene Vergütung in den nachfolgend aufgeführten Fällen:
Vergütungsregelung. (1) Der Leistungserbringer berechnet für die erbrachten Leistungen die Entgelte gemäß § 45 a+b, sowie den § 36-38 SGB XI (Kombinationsleistungen / vgl. Anlage X).
Vergütungsregelung. Beispiel 1: Für die Dauer der Vollzeitausbildung im Rahmen des Modellversuchs können Teilneh- mer/innen Unterhaltsgeldleistungen über die regionalen ARGEN (Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender) beantragen. Darüber hinaus zahlt das Fachseminar für Altenpflege eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 120,- € monatlich an den/die Teilnehmer/in aus. Beispiel 2: Die Xxxxxx der praktischen Ausbildung zahlen pro Woche Praktikum einen Betrag von …
Vergütungsregelung. (1) System
Vergütungsregelung. Der Netzwerkpartner erhält für seine Leistungen als Vergütung von der Abrechnungsstelle einen Anteil an den Komplexpauschalen. Die Bemessung dieses Anteils für Leistungen des Netzwerkpartners ist in Anlage 4 abschließend geregelt. Eine andere als die dort vorgesehene Vergütung für die im Rahmen der Integrati- onsversorgung nach dem IV-K erbrachten Leistungen erhält der Netzwerkpartner nicht.
Vergütungsregelung. Die Aufwandsentschädigung für die zur Verfügung gestellten Bioproben und/oder Daten beträgt: ………….€ (in Worten ). Ein Ausgleich der oben genannten Kosten für erbrachte Leistungen erfolgt über die Kostenstelle: □ Ich bin für diese Kostenstelle zeichnungsberechtigt. □ Das Einverständnis der Kostenstellenverantwortlichen liegt vor. Die UMG-internen Nutzer*innen sorgen für eine ausreichende Deckung der entsprechenden Kostenstelle oder teilen ggf. unaufgefordert eine andere zu belastende Kostenstelle mit. Sollte der Zentralen Biobank UMG innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung keine gültige Kostenstelle zur Abbuchung vorliegen, so wird die zentrale Kostenstelle Forschung und Lehre der überstellten Einrichtung (Klinik, Institut, Abteilung) umgehend mit dem Betrag belastet. Transportkosten werden von den Empfänger*innen getragen. Falls zusätzliche Kosten, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Steuern, Einfuhr- und Zollgebühren etc. anfallen, werden diese von den Empfänger*innen getragen. Alle der Zentralen Biobank UMG aufgrund dieser Vereinbarung zustehenden Zahlungen sind nicht rückzahlbar und nicht anrechenbar. Die Herausgabe der Bioproben und/oder Daten erfolgt nach Eingang der Zahlung.
Vergütungsregelung. 3.1. Angestellte Dienstnehmer/‑innen: Die Nutzung der nach Punkt 1 eingeräumten Rechte erfolgt grundsätzlich vergütungsfrei. Drei Ausnahmen sehen einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung vor:
Vergütungsregelung. Die Vergütung, die der Pflegedienst für seine Leistungen erhält, soll dem Pflegedienst bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seine Leistungen zu erbringen. Sie ist zu vereinbaren und als Anlage diesem Pflegevertrag beizufügen. Soweit für die Pflegeleistungen Vergütungen mit den Pflege- oder Krankenkassen vereinbart sind, gelten diese Vergütungen ausschließlich. Änderungen der mit den Kassen vereinbarten Vergütungen sind dem Pflegebedürftigen umgehend mitzuteilen und gelten ab dem mit den Kassen vereinbarten Zeitpunkt. Im übrigen ist eine Frist von vier Wochen zum Monatsbeginn einzuhalten. Der Pflegebedürftige kann zu diesem Zeitpunkt eine Anpassung des vereinbarten Leistungsumfangs verlangen. Leistungen, die mit der Pflegekasse oder der Krankenkasse abzurechnen sind, werden der Kasse direkt in Rechnung gestellt. Der Pflegedienst informiert den Pflegebedürftigen davon. Leistungen, die die Leistungspflicht der Kranken- oder Pflegekassen übersteigen, hat der Pflegebedürftige selbst zu bezahlen. Falls der vereinbarte Pflegeeinsatz nicht spätestens 24 Stunden vor dem Einsatzzeitpunkt vom Pflegebedürftigen abgesagt wird oder der Pflegebedürftige beim Einsatz nicht angetroffen wird, kann der Pflegedienst die für den Einsatz vereinbarte Vergütung trotzdem verlangen. Er hat sich jedoch anrechnen zu lassen, was er durch den Wegfall des geplanten Einsatzes erspart. Die Abrechnung der Entgelte erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Pflegebedürftigen zur Zahlung fällig.
Vergütungsregelung. (1) Die Leistungen des Auftragnehmers werden gemäß seinem Angebot vom vergütet. Die angebotenen Einzelpreise sind Festpreise und verstehen sich einschließlich Verpackung und Transport frei Verwendungsstelle. Damit sind sämtliche Ansprüche des Auftragnehmers abgegolten. Darüber hinausgehende Zuschläge etc. sind somit ausgeschlossen.
Vergütungsregelung. 1) Die Preise (brutto) sind der Anlage 1 zu entnehmen. Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer werden die Preise entsprechend angepasst. Die gesetzliche Zuzahlung ist vom Leistungserbringer bei der Rechnungslegung in Abzug zu bringen, sofern keine Befreiung vorliegt.