Verhältnis zum Hauptvertrag Musterklauseln

Verhältnis zum Hauptvertrag. (1) Soweit in diesem Vertrag keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Bestimmungen des Hauptvertrags. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und Regelungen aus sonstigen Vereinbarungen, insbesondere aus dem Hauptvertrag, gehen die Regelungen aus diesem Vertrag vor.
Verhältnis zum Hauptvertrag. Soweit in diesem Vertrag keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Bestimmungen des Hauptvertrages. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und Regelungen aus sonstigen Vereinbarungen, insbesondere aus dem Hauptvertrag, gehen die Regelungen aus diesem Vertrag vor. Anlage 1: Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung, Art der Daten und Kreis der Betroffenen Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen Anlage 3: Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Die Software umfasst im Wesentlichen folgende Funktionen, die der Auftraggeber nutzen kann: Verarbeitung der Daten für Trade-Marketing in den Handel, Vertriebsanfragen und digitale Vertriebsbesuche. Auswertung und Aggregation von Rückmeldungen, sowie Versand von E-Mails zur Information. Der vollständige Funktionsumfang ergibt sich aus der Funktionsbeschreibung des gewählten Serviceplans des Auftragnehmers auf der Internetseite xxx.xxxxxx.xx. Zum Auftrag gehören Hosting und Wartung der Software sowie Support. Vorname, Nachname, E-Mail, u.U. Profilfoto, Position, Telefon/Mobil Beschäftigte des Auftraggebers; Kunden und Ansprechpartner bei Kunden des Auftraggebers (insbesondere Großhandelseinkäufer, Marktleiter /-mitarbeiter, Außendienstmitarbeiter, Key Accounter, Marketer); sonstige Kontakte des Auftraggebers Datenschutzbeauftragter: Herting Oberbeck Datenschutz GmbH, Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx, Telefon 000-00000000, xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Die maßgebliche Datenverarbeitung erfolgt auf IT-Systemen, die auf Managed Servern von dem Unterauftragnehmer Xxxxx And the Builders GmbH betrieben werden. Bitte beachten Sie diesbezüglich ergänzend das Sicherheitskonzept der Alice And the Builders GmbH (Anlage). Das Hosting der IT-Systeme der Alice And the Builders GmbH erfolgt in Rechenzentren der Hetzner Online GmbH. Bitte beachten Sie diesbezüglich ergänzend das Sicherheitskonzept Hetzner GmbH (Anlage).
Verhältnis zum Hauptvertrag. Soweit in diesem Vertrag keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Bestimmungen des Hauptvertrages. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und Regelungen aus sonstigen Vereinbarungen, insbesondere aus dem Hauptvertrag, gehen die Regelungen aus diesem Vertrag vor. Vorschau Anlage 1: Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung, Art der Daten und Kreis der Betroffenen Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen Anlage 3: Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ein Online-Portal zur Verfügung, über welches der Auftraggeber verschiedene administrative Tätigkeiten vornehmen kann. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten findet insbesondere bei der Nutzung folgender Funktionen statt: - User:innen-Verwaltung und Einladungsmanagement: Der Auftraggeber kann in dem Portal festlegen, welche Personen zur Nutzung der App berechtigt sind. Dies beinhaltet die Vergabe von User-IDs und das Aussenden von Einladungen. Der Auftraggeber kann User-IDs blockieren und einsehen, welche Personen Ihre User-ID abgerufen haben. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Portal mit seiner Personalsoftware über eine vom Auftragnehmer bereitgestellt API zu verbinden und dadurch die User:innen-Verwaltung und das Einladungsmanagement zu vereinfachen. - Eventmanagement: Der Auftraggeber kann in dem Portal Events erstellen und terminieren. Personenbezogene Daten werden verarbeitet, wenn für die Teilnahme an dem Event eine Anmeldung erforderlich ist. Die Anmeldungen werden über das Portal verwaltet. Vorschau - Umfragen: Der Auftraggeber kann in dem Portal Umfragen erstellen und über die App an die User:innen der App ausspielen. Werden in der Umfrage personenbezogene Daten durch den Auftraggeber angefordert oder unaufgefordert von User:innen bereitgestellt, sind diese Daten im Portal einsehbar. Abschließend soll klargestellt werden, dass die Datenverarbeitungen innerhalb der WLP App in alleiniger Verantwortlichkeit der eTherapists GmbH erfolgen. Der vorliegende AV-Vertrag beschränkt sich auf die Datenverarbeitung in dem Portal zur Verwaltung der vom Auftraggeber berechtigten User:innen der App. - Name - E-Mail-Adresse - Inhaltsdaten - Berechtigte User:innen der WLP App Das Hosting der Daten erfolgt in europäischen Rechenzentren der Amazon Web Services EMEA Sàrl (Luxemburg/EU), die über eigene technische und organisatorische Maßnahmen verfügen. Weitere Hinweise zur Datensicherheit bei AWS finden Sie unter: xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx/ Darübe...
Verhältnis zum Hauptvertrag. Soweit in diesem Vertrag keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Bestimmungen des Hauptvertrags. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und Regelungen aus sonstigen Vereinbarungen, insbesondere aus dem Hauptvertrag, gehen die Regelungen aus diesem Vertrag vor, soweit die Verarbeitung von Auftraggeber-Daten betroffen ist. Ort, Datum Ort, Datum Auftraggeber Ingenious Technologies AG Xxxxxxxxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx (Vorsitzender) Malte von der Xxxx Xxxx´ Bernbee´Say HRB 160612 B Tax No.: 30/067/82795 VAT ID: DE814087813 Commerzbank AG IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC XXXXXXXX000 Personen-Name Vertragspflege, Kommunikation Kunden (Kontaktpersonen) Personen-Vorname Vertragspflege, Kommunikation Kunden (Kontaktpersonen) Telefonnummer (geschäftlich) Vertragspflege, Kommunikation Kunden (Kontaktpersonen) Faxnummer (geschäftlich) Vertragspflege, Kommunikation Kunden (Kontaktpersonen) Adresse (geschäftlich) Vertragspflege, Kommunikation Kunden (Kontaktpersonen) Email-Adresse (geschäftlich) Vertragspflege, Kommunikation Kunden (Kontaktpersonen) Skype Adresse (Messenger) Vertragspflege, Kommunikation Kunden (Kontaktpersonen) IP-Adresse Produktfunktionalität (Session-Verwaltung im UI) Kunden (Mitarbeiter) Cookie ID Produktfunktionalität (Session-Verwaltung im UI) Kunden (Mitarbeiter) Personen-Name Produktfunktionalität (Verwaltung der Partnerschaften) Kunden der Kunden: Advertiser, Publisher, Agenturen, Portalbetreiber (Kontaktpersonen) Personen-Vorname Produktfunktionalität (Verwaltung der Partnerschaften) Kunden der Kunden: Advertiser, Publisher, Agenturen, Portalbetreiber (Kontaktpersonen) Geburtsdatum Produktfunktionalität (Verwaltung der Partnerschaften) Kunden der Kunden: Advertiser, Publisher, Agenturen, Portalbetreiber (Kontaktpersonen) Xxxxxxxxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx (Vorsitzender) Malte von der Xxxx Xxxx´ Bernbee´Say HRB 160612 B Tax No.: 30/067/82795 VAT ID: DE814087813 Commerzbank AG IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC XXXXXXXX000 Telefonnummer (geschäftlich) Produktfunktionalität (Verwaltung der Partnerschaften) Kunden der Kunden: Advertiser, Publisher, Agenturen, Portalbetreiber (Kontaktpersonen) Faxnummer (geschäftlich) Produktfunktionalität (Verwaltung der Partnerschaften) Kunden der Kunden: Advertiser, Publisher, Agenturen, Portalbetreiber (Kontaktpersonen) Adresse (geschäftlich) Produktfunktion...
Verhältnis zum Hauptvertrag.  Soweit in diesem Vertrag keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Bestimmungen des Hauptvertrags. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und Regelungen aus sonstigen Vereinbarungen, insbesondere aus dem Hauptvertrag, gehen die Regelungen aus diesem Vertrag vor.  Bestand der Zusatzvereinbarung werden folgende Anlagen: Anlage „Technische und organisatorische Maßnahmen
Verhältnis zum Hauptvertrag. 1. Soweit in der VAV keine Sonderregelungen enthalten sind, gilt der Hauptvertrag.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und