Common use of Verjährung, Gerichtsstand Clause in Contracts

Verjährung, Gerichtsstand. 15.1 Die Ansprüche des Gastes bei Reisemängeln nach § 651 iBGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die gebuchte Reise dem Vertrag nach enden sollte. 15.2 Schweben zwischen dem Xxxx und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, 15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Reisevertrag ist Rostock. Erfüllungs-und Leistungsort ist Rostock. Leistungsort ist Rostock. 15.4 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] 15.5 Für Klagen von AIDA Cruises gegen den Xxxx ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten 15.6 AIDA Cruises nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zur Nutzung der von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (abrufbar auf xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx) ist AIDA Cruises nicht verpflichtet und nimmt an dieser auch nicht teil. 15.7 Die Nichtigkeit und / oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags und / oder dieser Reisebedingungen haben nicht die Nichtigkeit und / oder Unwirksamkeit des gesamten 15.8 Diese Reisebedingungen, einsehbar auf xxx.xxxx.xx/xxx, und alle Angaben in diesem Online-PDF entsprechen dem Stand vom 21.12.2020. Sie gelten für alle Reisen aus dem Online-PDF mit XXXX Xxxxxxx und ersetzen mögliche frühere Versionen oder Auflagen.

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Verjährung, Gerichtsstand. 15.1 Die Ansprüche des Gastes bei Reisemängeln nach § 651 iBGB i BGB verjähren in zwei 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die gebuchte Reise dem Vertrag nach enden sollte. 15.2 Schweben zwischen dem Xxxx und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, 15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Reisevertrag ist Rostock. Erfüllungs-Erfüllungs- und Leistungsort ist Rostock. Leistungsort ist Rostock. 15.4 15.3 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG]] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Xxxx seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 15.5 15.4 Für Klagen von AIDA Cruises gegen den Xxxx ist der Wohnsitz Wohn- sitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privatenprivaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhn- lichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent- halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der deutschen Niederlassung von AIDA Cruises, Rostock, maßgebend. 15.6 15.5 AIDA Cruises nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren Streitbei- legungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zur Nutzung der von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (abrufbar abruf- bar auf xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx) ist AIDA Cruises nicht verpflichtet und nimmt an dieser auch nicht teil. 15.7 Die Nichtigkeit und / oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags und / oder dieser 15.6 Diese Reisebedingungen haben nicht die Nichtigkeit und / oder Unwirksamkeit des gesamten 15.8 Diese Reisebedingungen, einsehbar auf xxx.xxxx.xx/xxx, und alle Angaben in diesem Online-PDF entsprechen dem Stand vom 21.12.2020von Dezember 2022. Sie gelten für alle Reisen aus Buchungen ab dem Online-PDF mit XXXX Xxxxxxx 15.12.2022 und ersetzen mögliche frühere Versionen Versionen. Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015 / 2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen AIDA Cruises – German Branch of Costa Crociere S. p. A., Xx Xxxxxxx 0 x, 00000 Xxxxxxx, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen AIDA Cruises – German Branch of Costa Crociere S. p. A., Xx Xxxxxxx 0 x, 00000 Xxxxxxx, über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015 / 2302 eine andere Person übertragen. +49 (0) 30 / 78 95 47 70, xxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xxxxx bzw. xxxxxxxxxxxxxx.xxxx.xxxxx) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von AIDA Cruises – German Branch of Costa Crociere S. p. A. verweigert werden. Jeder Reisende benötigt einen nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass oder AuflagenPersonalausweis. Bitte beachten Sie, dass XXXX generell voraussetzt, dass die Reisedokumente nach Reiseende noch 6 Monate gültig sind, auch wenn in einzelnen Län­ dern weniger strenge Voraussetzungen gelten. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (auch unter 10 Jahren) benötigen ge­ nerell einen Kinderreisepass mit Lichtbild. In einigen Ländern wird jedoch auch für Kinder ein normaler Reisepass als Einreise­ dokument gefordert. Aufgrund der oft nicht einheitlichen Praxis bei der Einreise und der zum Teil auch kurzfristigen Änderungen empfehlen wir dringend, sich noch einmal rechtzeitig vor Reisebe­ ginn über die dann aktuellen Einreisebestimmungen, insbesondere auch die für Kinder, zu informieren. Für deutsche Staatsangehörige stehen hierfür u. a. die Informationen auf xxx.xxxx.xx sowie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges­xxx.xx) zur Verfügung. Österreichische Staatsangehörige finden die In­ formationen u. a. auf www.aida­xxxxxxx.xx sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale An­ gelegenheiten (xxx.xxxxx.xx.xx). Für die Visumbeantragung empfehlen wir Ihnen, den umfassen­ den, gebührenpflichtigen Service der CIBT VisumCentrale GmbH auf xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxx oder unter Tel. +49 (0) 30 / 000 00 00 00 bzw. unter der CIBT AIDA Hotline +49 (0) 30 / 230 95 91 98 zum AIDA Vorzugspreis zu nutzen. Die dargestellten Hinweise zu den Einreise­ und Gesundheitsbe­ stimmungen gelten für Gäste mit deutscher und österreichischer Staatsbürgerschaft, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft oder Erstwohn­ sitz im Ausland). Deutsche und österreichische Staatsangehörige, bei denen besondere Verhältnisse gegeben sind, sowie Angehö­ rige anderer Nationen erhalten die geltenden Einreisebestim­ mungen vor der Buchung in ihrem Reisebüro, auf xxx.xxxx.xx bzw. xxx.xxxx­xxxxxxx.xx oder im AIDA Kundencenter unter +49 (0) 381 / 20 27 07 07 bzw. +43 (0) 1 / 22 709 050. Wir bitten zu berücksichtigen, dass eine Einreise ohne ein ausrei­ chendes und gültiges Reisedokument zu erheblichen Kosten für den jeweiligen Reisenden führen kann. Weiter kann es bei der Einreise in einigen Ländern zu Schwierigkeiten kommen, wenn Ihr Ausweis­ dokument schon einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurde (z. B. Kroatien). Falls dies bei Ihnen zutrifft, bitten wir Sie darum, sich gesondert bei der entsprechenden Botschaft vorab zu informieren. Zusätzlich zu den vorgenannten Reisedokumenten benötigen deutsche und österreichische Staatsangehörige für die meisten Zielgebiete kein gesondertes Visum. Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen oder Besonderheiten be­ züglich Pass­ und Visabestimmungen einzelner Zielgebiete. Sollte nach Ende der Kreuzfahrt ein weitergehender Aufenthalt im Zielgebiet gewünscht sein, informieren Sie sich bitte über die not­ wendigen Aufenthaltsgenehmigungen. Das Schiffsmanifest mit Ihren persönlichen Daten muss vor der Reise ausgefüllt werden. Sie können dies bequem auf myAIDA erledigen.

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Verjährung, Gerichtsstand. 15.1 Die Ansprüche des Gastes bei Reisemängeln nach § 651 iBGB i BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die gebuchte Reise dem Vertrag nach enden sollte. 15.2 Schweben zwischen dem Xxxx und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden begründen- den Umstände, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,, an dem AIDA Cruises die Ansprüche schriftlich zurückweist. 15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Reisevertrag ist Rostock. Erfüllungs-Erfüllungs- und Leistungsort ist Rostock. Leistungsort ist Rostock. 15.4 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Deutsch- land mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG]] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Xxxx seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 15.5 Für Klagen von AIDA Cruises XXXX Xxxxxxx gegen den Xxxx ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen VollkaufleuteVollkauf- leute, juristische Personen des öffentlichen oder privatenprivaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außer- halb der Mitgliedsstaaten der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der deutschen Niederlassung von AIDA Cruises, Rostock, maßgebend. 15.6 AIDA Cruises nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungs- verfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zur Nutzung der von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (abrufbar auf xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx) ist AIDA Cruises nicht verpflichtet und nimmt an dieser auch nicht teil. 15.7 Die Nichtigkeit und / oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Bestim- mungen des Reisevertrags und / oder dieser Reisebedingungen haben nicht die Nichtigkeit und / oder Unwirksamkeit des gesamtengesamten Reise- vertrags oder der Reisebedingungen zur Folge. 15.8 Diese Reisebedingungen, einsehbar auf xxx.xxxx.xx/xxx, Reisebedingungen und alle Angaben in diesem Online-PDF entsprechen dem Stand vom 21.12.2020von Juni 2021. Sie gelten für alle Reisen aus Buchungen ab dem Online-PDF mit XXXX Xxxxxxx 17.06.2021 und ersetzen mögliche frühere Versionen oder AuflagenVersionen.

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Verjährung, Gerichtsstand. 15.1 Die Ansprüche des Gastes bei Reisemängeln nach § 651 iBGB i BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die gebuchte Reise dem Vertrag nach enden sollte. 15.2 Schweben zwischen dem Xxxx und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden begrün- denden Umstände, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,, an dem AIDA Cruises die Ansprüche schriftlich zurückweist. 15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Reisevertrag ist Rostock. Erfüllungs-Erfüllungs- und Leistungsort ist Rostock. Leistungsort ist Rostock. 15.4 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG]] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingen- de Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Xxxx seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 15.5 Für Klagen von AIDA Cruises XXXX Xxxxxxx gegen den Xxxx ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privatenprivaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf- enthaltsort außerhalb der Mitgliedstaaten der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der 15.6 AIDA Cruises nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungs- verfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zur Nutzung der von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (abrufbar auf xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxx/xxxxx_xx) ist AIDA Cruises nicht verpflichtet und nimmt an dieser auch nicht teil. 15.7 Die Nichtigkeit und / oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Bestim- mungen des Reisevertrags und / oder dieser Reisebedingungen haben nicht die Nichtigkeit und / oder Unwirksamkeit des gesamtengesamten Reisevertrags oder der allgemeinen Reisebedingungen zur Folge. 15.8 Diese Reisebedingungen, einsehbar auf xxx.xxxx.xx/xxx, und alle Angaben in diesem Online-PDF entsprechen dem Stand vom 21.12.2020von Juni 2020. Sie gelten für alle Reisen aus dem Online-PDF mit XXXX Xxxxxxx und ersetzen mögliche frühere Versionen oder Auflagen. Gültig ab 09.07.2020 FORMBLATT ZUR UNTERRICHTUNG DES REISENDEN BEI EINER PAUSCHALREISE NACH § 651 A DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHS Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015 / 2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen AIDA Cruises – German Branch of Costa Crociere S. p. A., Xx Xxxxxxx 0 x, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen AIDA Cruises – German Branch of Costa Crociere S. p. A., Xx Xxxxxxx 0 x, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschal- reise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leis- tungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern ein- schlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. XXXX Xxxxxxx – German Branch of Costa Crociere S. p. A., Xx Xxxxxxx 0 x, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx hat eine Insolvenzabsicherung mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung (HanseMerkur Reiseversicherung AG, Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxx, Tel. +49 (0) 40 / 00 000 000, xxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx) oder ggf. die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von AIDA Cruises – German Branch of Costa Crociere S. p. A. verweigert werden. Zusätzliche Reisebedingungen* Der Schutz der Gesundheit unserer Gäste, Mitarbeiter und aller Menschen, mit denen wir in unseren Zielgebieten zusammenarbeiten, hat für uns jederzeit höchste Priorität. Bitte beachten Sie, dass wir zur bestmöglichen Vermeidung des Auftretens einer COVID-19-Erkrankung an Bord ein umfassendes Gesundheits- und Sicherheitskonzept entwickelt haben, das die jeweils geltenden gesetzlichen Bestim- mungen und behördlichen Anordnungen umsetzt. Dieses Gesundheits- und Sicherheitskonzept hat Auswirkungen auf die Reise, die wir nachfolgend zusammenfassen.

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Verjährung, Gerichtsstand. 15.1 Die Ansprüche des Gastes bei Reisemängeln nach § 651 iBGB i BGB verjähren in zwei 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die gebuchte Reise dem Vertrag nach enden sollte. 15.2 Schweben zwischen dem Xxxx und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden begrün­ denden Umstände, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,, an dem AIDA Cruises die Ansprüche schriftlich zurückweist. 15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Reisevertrag ist Rostock. Erfüllungs-Erfüllungs­ und Leistungsort ist Rostock. Leistungsort ist Rostock. 15.4 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts UN­Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG]] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Xxxx seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 15.5 Für Klagen von AIDA Cruises gegen den Xxxx ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privatenprivaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf­ enthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der deutschen Niederlassung von AIDA Cruises, Rostock, maßgebend. 15.6 AIDA Cruises nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungs­ verfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zur Nutzung der von der EU-Kommission EU­Kommission zur Verfügung gestellten Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung Online­Streitbeilegung (abrufbar auf xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx) ist AIDA Cruises nicht verpflichtet ver­ pflichtet und nimmt an dieser auch nicht teil. 15.7 Die Nichtigkeit und / oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Bestim­ mungen des Reisevertrags und / oder dieser Reisebedingungen haben nicht die Nichtigkeit und / oder Unwirksamkeit des gesamtengesamten Reisevertrags oder der Reisebedingungen zur Folge. 15.8 Diese Reisebedingungen, einsehbar auf xxx.xxxx.xx/xxx, Reisebedingungen und alle Angaben in diesem Online-PDF entsprechen dem Stand vom 21.12.2020von Februar 2022. Sie gelten für alle Reisen aus Buchungen ab dem Online-PDF mit XXXX Xxxxxxx 21.02.2022 und ersetzen mögliche frühere Versionen oder AuflagenVersionen.

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Verjährung, Gerichtsstand. 15.1 Die Ansprüche des Gastes bei Reisemängeln nach § 651 iBGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die gebuchte Reise dem Vertrag nach enden sollte. 15.2 Schweben zwischen dem Xxxx und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, 15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Reisevertrag ist Rostock. Erfüllungs-Erfüllungs- und Leistungsort ist Rostock. Leistungsort ist Rostock. 15.4 15.2 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG]] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Xxxx seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 15.5 15.3 Für Klagen von AIDA Cruises gegen den Xxxx ist der Wohnsitz Wohn- sitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privatenprivaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhn- lichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent- halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der deutschen Niederlassung von AIDA Cruises, Rostock, maßgebend. 15.6 15.4 AIDA Cruises nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren Streitbei- legungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zur Nutzung der von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (abrufbar abruf- bar auf xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx) ist AIDA Cruises nicht verpflichtet und nimmt an dieser auch nicht teil. 15.7 Die Nichtigkeit und / oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags und / oder dieser 15.5 Diese Reisebedingungen haben nicht die Nichtigkeit und / oder Unwirksamkeit des gesamten 15.8 Diese Reisebedingungen, einsehbar auf xxx.xxxx.xx/xxx, und alle Angaben in diesem Online-PDF entsprechen dem Stand vom 21.12.2020von Dezember 2023. Sie gelten für alle Reisen aus Buchungen ab dem Online-PDF mit XXXX Xxxxxxx 01.12.2023 und ersetzen mögliche frühere Versionen Versionen. Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015 / 2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen AIDA Cruises – German Branch of Costa Crociere S. p. A., Xx Xxxxxxx 0 x, 00000 Xxxxxxx, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen AIDA Cruises – German Branch of Costa Crociere S. p. A., Xx Xxxxxxx 0 x, 00000 Xxxxxxx, über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. inbegriffenen Reiseleistungen. nicht oder Auflagennicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pau- schalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Seitens AIDA Cruises – German Branch of Costa Crociere S. p. A., Xx Xxxxxxx 0 x, 00000 Xxxxxxx besteht eine Insolvenzabsicherung über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Die Gäste können die „Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH“ (Xxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Tel.: +49 (0) 30 / 00 00 00 00, xxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxxx.xxxxx) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von AIDA Cruises – German Branch of Costa Crociere S. p. A. verweigert werden. Reisebedingungen Liebe Gäste, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden all- gemeinen Reisebedingungen. Diese werden, soweit wirksam ein- bezogen, im Fall Ihrer Buchung Inhalt des Reisevertrags. Für Flugleistungen gelten darüber hinaus die Beförderungs- bedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens, bei regulären Linienflügen mit internationalen Linienfluggesellschaften ferner die allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), die in Ihrem Reisebüro oder im Internet zur Verfügung stehen.

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Verjährung, Gerichtsstand. 15.1 Die Ansprüche des Gastes bei Reisemängeln nach § 651 iBGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die gebuchte Reise dem Vertrag nach enden sollte. 15.2 Schweben zwischen dem Xxxx und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,, an dem AIDA Cruises die Ansprüche schriftlich zurückweist. 15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Reisevertrag ist Rostock. Erfüllungs-und Leistungsort ist Rostock. Leistungsort ist Rostock. 15.4 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG]] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Xxxx seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 15.5 Für Klagen von AIDA Cruises XXXX Xxxxxxx gegen den Xxxx ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privatenprivaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedstaaten der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der deutschen Niederlassung von AIDA Cruises, Rostock, maßgebend. 15.6 AIDA Cruises nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zur Nutzung der von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (abrufbar auf xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx) ist AIDA Cruises nicht verpflichtet und nimmt an dieser auch nicht teil. 15.7 Die Nichtigkeit und / oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags und / oder dieser Reisebedingungen haben nicht die Nichtigkeit und / oder Unwirksamkeit des gesamtengesamten Reisevertrags oder der allgemeinen Reisebedingungen zur Folge. 15.8 Diese Reisebedingungen, einsehbar auf xxx.xxxx.xx/xxx, Reisebedingungen und alle Angaben in diesem Online-PDF entsprechen dem Stand vom 21.12.2020von Februar 2022. Sie gelten für alle Reisen aus Buchungen ab dem Online-PDF mit XXXX Xxxxxxx 21.02.2022 und ersetzen mögliche frühere Versionen oder Auflagen.

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Verjährung, Gerichtsstand. 15.1 Die Ansprüche des Gastes bei Reisemängeln nach § 651 iBGB i BGB verjähren in zwei 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die gebuchte Reise dem Vertrag nach enden sollte. 15.2 Schweben zwischen dem Xxxx und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, 15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Reisevertrag ist Rostock. Erfüllungs-Erfüllungs- und Leistungsort ist Rostock. Leistungsort ist Rostock. 15.4 15.3 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG]] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Xxxx seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 15.5 15.4 Für Klagen von AIDA Cruises gegen den Xxxx ist der Wohnsitz Wohn- sitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privatenprivaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhn- lichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent- halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der deutschen Niederlassung von AIDA Cruises, Rostock, maßgebend. 15.6 15.5 AIDA Cruises nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren Streitbei- legungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zur Nutzung der von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (abrufbar abruf- bar auf xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx) ist AIDA Cruises nicht verpflichtet und nimmt an dieser auch nicht teil. 15.7 Die Nichtigkeit und / oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags und / oder dieser 15.6 Diese Reisebedingungen haben nicht die Nichtigkeit und / oder Unwirksamkeit des gesamten 15.8 Diese Reisebedingungen, einsehbar auf xxx.xxxx.xx/xxx, und alle Angaben in diesem Online-PDF entsprechen dem Stand vom 21.12.2020von Dezember 2022. Sie gelten für alle Reisen aus Buchungen ab dem Online-PDF mit XXXX Xxxxxxx 15.12.2022 und ersetzen mögliche frühere Versionen Versionen. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie allgemeine Hinweise (Änderungen vorbehalten) Jeder Reisende benötigt einen nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass oder AuflagenPersonalausweis. Bitte be- achten Sie, dass AIDA generell voraussetzt, dass die Reise- dokumente nach Reiseende noch 6 Monate gültig sind, auch wenn in einzelnen Ländern weniger strenge Voraussetzungen gelten. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (auch unter 10 Jahren) benötigen generell einen Kinderreisepass mit Licht- bild. In einigen Ländern wird jedoch auch für Kinder ein normaler Reisepass als Einreisedokument gefordert. Aufgrund der oft nicht einheitlichen Praxis bei der Einreise und der zum Teil auch kurzfristigen Änderungen empfehlen wir dringend, sich noch einmal rechtzeitig vor Reisebeginn über die dann aktuellen Ein- reisebestimmungen, insbesondere auch die für Kinder, zu informieren. Für deutsche Staatsangehörige stehen hierfür u. a. die Informationen auf xxxx.xx sowie auf den Seiten des Aus- wärtigen Amtes (xxxxxxxxxxxx-xxx.xx) zur Verfügung. Öster- reichische Staatsangehörige finden die Informationen u. a. auf xxxx-xxxxxxx.xx sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (xxxxx.xx.xx). Die dargestellten Hinweise zu den Einreise- und Gesundheits- bestimmungen gelten für Gäste mit deutscher und öster- reichischer Staatsbürgerschaft, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft oder Erstwohnsitz im Ausland). Deutsche und österreichische Staatsangehörige, bei denen besondere Verhältnisse gegeben sind, sowie Angehörige anderer Nationen erhalten die geltenden Einreisebestimmungen vor der Buchung in ihrem Reisebüro, auf xxxx.xx bzw. xxxx-xxxxxxx.xx oder im AIDA Kundencenter unter +00 000 00 00 00 00. Wir bitten zu berücksichtigen, dass eine Einreise ohne ein aus- reichendes und gültiges Reisedokument zu erheblichen Kosten für den jeweiligen Reisenden führen kann. Weiter kann es bei der Einreise in einigen Ländern zu Schwierigkeiten kommen, wenn Ihr Ausweisdokument schon einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurde (z. B. Kroatien). Falls dies bei Ihnen zutrifft, bitten wir Sie darum, sich gesondert bei der entsprechenden Botschaft vorab zu informieren. Zusätzlich zu den vorgenannten Reise- dokumenten benötigen deutsche und österreichische Xxxxxx- angehörige für die meisten Zielgebiete kein gesondertes Visum. Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen oder Besonderheiten bezüglich Pass- und Visabestimmungen einzelner Zielgebiete. Sollte nach Ende der Kreuzfahrt ein weitergehender Aufenthalt im Zielgebiet gewünscht sein, informieren Sie sich bitte über die notwendigen Aufenthaltsgenehmigungen. Es wird dringend davon abgeraten, mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / ge- stohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt. Das Schiffsmanifest mit Ihren persönlichen Daten muss vor der Reise ausgefüllt werden. Sie können dies bequem auf myAIDA erledigen.

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Verjährung, Gerichtsstand. 15.1 Die Ansprüche des Gastes bei Reisemängeln nach § 651 iBGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die gebuchte Reise dem Vertrag nach enden sollte. 15.2 Schweben zwischen dem Xxxx und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,, an dem AIDA Cruises die Ansprüche schriftlich zurückweist. 15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Reisevertrag ist Rostock. Erfüllungs-und Leistungsort ist Rostock. Leistungsort ist Rostock. 15.4 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG]] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Xxxx seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 15.5 Für Klagen von AIDA Cruises gegen den Xxxx ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privatenprivaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der deutschen Niederlassung von AIDA Cruises, Rostock, maßgebend. 15.6 AIDA Cruises nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zur Nutzung der von der EU-Kommission EUKommission zur Verfügung gestellten Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung OnlineStreitbeilegung (abrufbar auf xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx) ist AIDA Cruises nicht verpflichtet und nimmt an dieser auch nicht teil. 15.7 Die Nichtigkeit und / oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags und / oder dieser Reisebedingungen haben nicht die Nichtigkeit und / oder Unwirksamkeit des gesamtendes 15.8 Diese Reisebedingungen, einsehbar auf xxx.xxxx.xx/xxx, Reisebedingungen und alle Angaben in diesem Online-PDF entsprechen dem Stand vom 21.12.2020von November 2021. Sie gelten für alle Reisen aus Buchungen ab dem Online-PDF mit XXXX Xxxxxxx 01.11.2021 und ersetzen mögliche frühere Versionen oder Auflagen.Versionen

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