Common use of Verletzung von Datenschutzgesetzen Clause in Contracts

Verletzung von Datenschutzgesetzen. 1.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Schäden - auch Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie immateri- elle Schäden - aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten. 1.2 Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Ver- mögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie wegen immaterieller Schäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) untereinander. Der Ausschluss in Ziffer 7.4 SVAHB findet insoweit keine Anwendung. 1.3 Die Ausschlüsse in den Ziffern 7.2 und 7.16 SVAHB sowie VI. 2. SVAHB (BBVerm) finden keine Anwendung.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen, Sv Vereinspolice

Verletzung von Datenschutzgesetzen. 1.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Schäden - auch Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie immateri- elle Schäden - aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten. 1.2 Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Ver- mögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie wegen immaterieller Schäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) untereinander. Der Ausschluss in Ziffer 7.4 SVAHB findet insoweit keine Anwendung.Versicherten 1.3 Die Ausschlüsse in den Ziffern 7.2 und 7.16 SVAHB sowie VI. 2. SVAHB (BBVerm) finden keine Anwendung.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Verletzung von Datenschutzgesetzen. 1.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Schäden - auch Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie immateri- elle Schäden - aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen Daten-schutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten. 1.2 Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Ver- mögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie wegen immaterieller Schäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) untereinander. Der Ausschluss in Ziffer 7.4 SVAHB findet insoweit keine Anwendung. 1.3 Die Ausschlüsse in den Ziffern 7.2 und 7.16 SVAHB sowie VI. 2. SVAHB (BBVerm) finden keine Anwendung.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Wohnungswirtschaft / Hausverwaltungen