Common use of Verletzung von Datenschutzgesetzen Clause in Contracts

Verletzung von Datenschutzgesetzen. 14.1 Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 7.16 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personen- bezogener Daten, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Eingeschlossen sind insoweit – abweichend von Ziffer 7.4 AHB – auch gesetz- liche Haftpflichtansprüche von Versicherten untereinander. 14.2 Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungssumme für sonstige Vermögensschäden je Versicherungsfall 000.000 €.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflicht Versicherung

Verletzung von Datenschutzgesetzen. 14.1 Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 7.16 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der des Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personen- bezogener personenbe- zogener Daten, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Eingeschlossen sind insoweit – abweichend von Ziffer 7.4 AHB – auch gesetz- liche Haftpflichtansprüche von Versicherten untereinander. 14.2 Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungssumme für sonstige Vermögensschäden je Versicherungsfall 000.000 100.000 €.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflicht Versicherung

Verletzung von Datenschutzgesetzen. 14.1 10.1 Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 7.16 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der des Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen Versiche- rungsfällen aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personen- bezogener personenbezogener Daten, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten ein- getreten sind. Eingeschlossen sind insoweit – abweichend von Ziffer 7.4 AHB – auch gesetz- liche Haftpflichtansprüche von Versicherten untereinander. 14.2 10.2 Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungssumme für sonstige Vermögensschäden je Versicherungsfall 000.000 €.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflicht Versicherung

Verletzung von Datenschutzgesetzen. 14.1 50.1 Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 7.16 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen Versicherungs- fällen aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personen- bezogener per- sonenbezogener Daten, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Eingeschlossen sind insoweit – abweichend von Ziffer 7.4 AHB – auch gesetz- liche Haftpflichtansprüche von Versicherten untereinander. 14.2 50.2 Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb Ersatzleistung ist auf den vereinbarten Betrag begrenzt und steht zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres im Rahmen der Versicherungssumme vereinbarten Ver- sicherungssumme für sonstige Vermögensschäden je Versicherungsfall 000.000 €zur Verfügung.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflicht Versicherung