Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses. In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag der/des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Besteht die/der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr/sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Die/Der Ausbildende verpflichtet sich, 1. Ausbildungsziel 2. Ausbilder/Ausbilderin
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Samples: Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvertrag
Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses. In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag der/des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Besteht die/der Auszubildende die Gesellenprüfung/Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr/sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Die/Jahr Der Ausbildende verpflichtet sich,
1. Ausbildungsziel
2. Ausbilder/Ausbilderin
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Samples: Berufsausbildungsvertrag
Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses. In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag der/des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Besteht die/der Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung Gesellen-/Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis Berufsausbildungs- verhältnis auf ihr/sein ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Die/Der Auszubildende ermächtigt den Ausbildenden, ihn in seinem Namen zu Prüfungen im Rahmen der Ausbildung anzumelden; siehe näher § 3 Nummer 11. Der Ausbildende verpflichtet sich,
1. Ausbildungsziel
2. Ausbilder/Ausbilderin
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Samples: Berufsausbildungsvertrag