Common use of Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses Clause in Contracts

Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses. In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag der/des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Besteht die/der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr/sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Die/Der Ausbildende verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der/dem Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungszieles nach der Ausbildungsverordnung erforderlich ist, die Berufsausbildung nach den beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, selbst auszubilden oder eine/-n persönlich und fachlich geeignete/-n Ausbilder/in (von der Landwirtschaftskammer anerkannt) ausdrücklich damit zu beauftragen und diese/n der/dem Auszubildenden jeweils schriftlich bekannt zu geben;

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