Vermittlungstätigkeit. Tritt ein Reiseunternehmen bei der Beschaffung von Leistungen für seine Kunden in fremdem Namen und für fremde Rechnung auf, so liegt eine Vermittlung vor. Bei Vermittlung von Leistungen wird eine Provision gezahlt.
Vermittlungstätigkeit. Jeder Vertragsstaat ergreift im Einklang mit seinen innerstaatlichen Gesetzen Mass- nahmen, um Vermittlungstätigkeiten in Bezug auf konventionelle Waffen im Sinne des Artikels 2 Absatz 1, die unter seiner Hoheitsgewalt stattfinden, zu regeln. Zu diesen Massnahmen kann gehören, dass vor Aufnahme ihrer Vermittlungstätigkeit von den Vermittlern die Registrierung oder die Einholung einer schriftlichen Ge- nehmigung verlangt wird.
Vermittlungstätigkeit. In Fällen, in welchen Boldog Consulting aufgrund schriftlicher Vereinbarung nur als Vermittler tätig wird, erbringt es selbst keine eigenen Leistungen, sondern bedient sich eines externen Leistungserbringers. In diesen Fällen ist Xxxxxx Consulting bevollmächtigt, einen Vertrag im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers mit dem Leistungserbringer zu den dem Auftraggeber bekannten Zahlungs- und Lieferbedingungen abzuschließen. Der mit dem Leistungserbringer geschlossene Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Leistungsträger und dem Auftraggeber zustande.
Vermittlungstätigkeit. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus der Vermittlung von Geld-, Kredit-, Grundstücks- oder ähnlichen Geschäften sowie aus der Vertretung bei solchen Geschäften.
Vermittlungstätigkeit. Der LIZENZNEHMER wurde im Rahmen des Abschluss des BESTELLUNG (und dieses, mit der BESTELLUNG verbundenen, VERTRAGS) darauf hingewiesen, dass der LIZENZGEBER sowohl (i) Lizenzzahlungen anderer Lizenznehmer als auch (ii) Vermittlungsvergütungen für Datenaufbereitungen von Baustoffherstellern oder Händlern, deren Produkte der LIZENZNEHMER im Rahmen der Nutzung der SOFTWARE für seine Projekte anbietet, erhält. Der LIZENZNEHMER hat diesen Umstand zustimmend zur Kenntnis genommen und verzichtet den VERTRAG aufgrund dieses Umstandes gemäß Abschnitt 5.4 dieses VERTRAGS außerordentlich zu kündigen, nichtig zu erklären, anzufechten (insbesondere aufgrund Irrtums) oder den VERTRAG in sonst irgendeiner Weise außerordentlich aufzuheben.
Vermittlungstätigkeit. 1.1 Die Tabaktrafikanten sind, sofern sie mit dem Sportwettveranstalter in einem Ver- tragsverhältnis stehen, ausschließlich zur Vermittlung vertraglicher Beziehungen be- treffend Sportwetten zwischen dem Sportwettkunden und dem Sportwettveranstalter berechtigt und verpflichtet, wobei die Abwicklung der Sportwettannahme über eine dem jeweiligen technischen Standard von online-Systemen entsprechende EDV- Ausstattung, bei welcher auf Wettscheinbasis eine zentralseitige Erfassung und Verar- beitung der durch die Tabaktrafik an den Sportwettveranstalter übermittelten Sport- wettdaten der Sportwettkunden vorgenommen wird, zu erfolgen hat. Die Annahme von Sportwetten im Sinne dieser Grundsatzvereinbarung besteht in der Vermittlung von Sportwetten im Namen und auf Rechnung berechtigter Sportwettenanbieter durch Ta- bakfachgeschäftsinhaber.
1.2 Die Ausübung des selbständigen Buchmachergewerbes durch Tabakfachgeschäftsinha- ber ist von dieser Regelung daher nicht umfasst und ist monopolrechtlich ebenfalls nicht gestattet.
1.3 Eine Sportwettannahme über selbstbedienungsfähige PC-Lösungen oder Sportwettau- tomaten sowie Internetannahme fällt ebenfalls nicht unter die gegenständliche Grund- satzvereinbarung und ist monopolrechtlich ebenfalls nicht gestattet.
Vermittlungstätigkeit. SLIM97 bietet Immobilienobjekte als Vermittler zum Kauf oder zur Miete an. SLIM97 haftet nicht und gibt auch keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aktualität der ihm vorn Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellten Informationen über das Auftragsobjekt. Ein Zwischenverkauf des Objektes bleibt vorbehalten. Eine Reservierung eines Objektes ist nur in Einzelfällen für einen befristeten Zeitraum möglich und bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unter Angabe des Zeitraumes durch SLIM97.
Vermittlungstätigkeit. In Fällen, in welchen das Kommunikationshaus Bad Aussee aufgrund schriftlicher Vereinbarung nur als Vermittler tätig wird, erbringt es selbst keine eigenen Leistungen, sondern bedient sich eines externen Leistungs erbringers. In diesen Fällen ist das Kommunikationshaus bevollmächtigt, einen Vertrag im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers mit dem Leistungserbringer zu den dem Auftraggeber bekannten Zahlungs und Lieferbedingungen abzuschließen. Der mit dem Leistungserbringer geschlossene Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Leistungsträger und dem Auftraggeber zustande.
Vermittlungstätigkeit. IMMOTING Immobilien bietet Immobilienobjekte als Vermittler zum Kauf oder zur Miete an. Die Objektangaben werden von IMMOTING Immobilien mit Sorgfalt eingeholt, basieren aber auf den IMMOTING Immobilien erteilten Informationen der Vertragspartner und / oder der Eigentümer. Eine Reservierung eines Objektes ist nur in Einzelfällen für einen befristeten Zeitraum möglich und bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unter Angabe des Zeitraumes durch IMMOTING Immobilien.
Vermittlungstätigkeit. 2.1 dk-ferien stellt der Agentur einen Link zur Verfügung. Eine Provisionszahlung erfolgt nur bei Buchungen, die über diesen Link generiert werden.
2.2 Kommen Benutzer über diesen Link, werden nur Häuser des „Typs A“ angezeigt, da ein Cookie (= ein entsprechender Ver- merk) gesetzt wird. „Typ A“ sind Häuser, für die gemäß Punkt 3. Provision gezahlt wird. Wenn die Internetseite von dk-ferien über einen anderen Weg aufgerufen wird, werden auch Häuser des „Typs B“ angezeigt. Für diese Häuser kann von dk-ferien keine Provision oder nur nach vorheriger Rücksprache eine reduzierte Provision gezahlt werden.
3.1 Alle nachfolgend genannten Provisionen sind Nettopro- visionen.
3.2 Die Provision beträgt ab der 1. Buchung 10 %. Verprovi- sioniert wird die Objektmiete.
3.3 Sollte der Kunde im Folgejahr auf die Buchung direkt und ohne Einschaltung einer anderen Agentur an dk-ferien herantreten, stehen der Agentur 6 % auf vermittelte Objekte vom „Typ A“ zu und 2 % auf vermittelte Objekte vom „Typ B“.
3.4 Ab dem auf das Folgejahr folgenden Jahr beträgt die Folgeprovision bei Häusern beider Typen jeweils 2 %, wenn sich der Kunde direkt an dk-ferien wendet.
3.5 Sobald eine Buchung über einen anderen Vertragspart- ner von dk-ferien erfolgt, erhält dieser anstelle der ursprün- glichen Agentur die Provisionszahlungen.
3.6 Stornos werden gemäß unseren Stornobedingungen verprovisioniert.