Zahlungs- und Lieferbedingungen Musterklauseln

Zahlungs- und Lieferbedingungen. Die Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Lieferungen erfolgen ab Werk des Verkäufers, unverpackt, außer ausdrücklich anderweitig auf dem beigefügten Angebot vermerkt. Sämtliche Zahlungsrückstände werden mit dem gesetzlichen Verzugszins verzinst.
Zahlungs- und Lieferbedingungen. 7.1 Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Zahlungs- und Lieferbedingungen. 10.1. Wenn nichts anderes vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 10 Tage 2% Skonto / 30 Tage netto
Zahlungs- und Lieferbedingungen. 1. Die auf der Website des Geschäfts veröffentlichten Warenpreise sind Bruttopreise und enthalten keine Angaben zu den Versandkosten (insbesondere Gebühren für Transport, Lieferung und Postdienste). Sie werden dem Kunden bei der Bestellung mitgeteilt, insbesondere wenn der Kunde seinen Willen zum Ausdruck bringt, an einen Kaufvertrag gebunden zu sein.
Zahlungs- und Lieferbedingungen. Der vereinbarte Kaufpreis ist bei Abschluss des Kaufvertrages per Vorauskasse fällig. Abzüge sind nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Im Übrigen gelten die in unserer Auftragsbestätigung bzw. im Kaufvertrag angegebenen Zahlungs- und Lieferbedingungen. Wir sind zu Lieferungen von Teilmengen berechtigt. In unserer Auftragsbestätigung bzw. im Kaufvertrag genannte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn wir bestätigen einen bestimmten Termin ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“. Der Kunde kann die Ware bei uns im Werk abholen oder wir liefern die Uhr per Spedition, nach Xxxx des Kunden.
Zahlungs- und Lieferbedingungen. Die Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, bei Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto, Frei Frachtführer (FCA) ab Werk des Verkäufers, außer ausdrücklich anderweitig auf dem beigefügten Kostenvoranschlag vermerkt. Sämtliche Zahlungsrückstände werden mit einer Säumnisgebühr von eineinhalb Prozent (1,5 %) für jeden Monat oder jeden angefangenen Monat belegt, die sich am ausstehenden Betrag bis zu seiner gänzlichen Bezahlung orientiert, vorausgesetzt jedoch, dass die Säumnisgebühren den gesetzlich erlaubten Höchstbetrag nicht übersteigen.
Zahlungs- und Lieferbedingungen. Rechnungen der GMH sind, vorbehaltlich anderer Vereinbarung, sofort fällig. Alle Zahlungen sind entsprechend den schriftlich getroffenen Vereinbarungen ohne jeden Abzug frei an die von der GMH vorgesehene Zahlstelle zu leisten. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn die GMH innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Der Vertragspartner hat die Rechnung nach Erhalt umgehend zu prüfen und etwaige Beanstandungen innerhalb einer Frist von 10 Tagen bei der GMH geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als vom Vertragspartner ordnungsgemäß anerkannt. Ist aus dem Land, aus dem die Zahlung zu erfolgen hat, ein Transfer der Zahlungen im Zeitpunkt der Fälligkeit unmöglich, so hat der Vertragspartner dennoch den Gegenwert des geschuldeten Betrages termingemäß bei einer Bank in diesem Land einzuzahlen. Im Falle der Kursverschlechterung der in nicht vereinbarter Währung eingezahlten Beträge wird der Vertragspartner diese durch Nachzahlung ausgleichen. Wird die Lieferung ohne Verschulden der GMH verzögert, so sind die Zahlungen so zu leisten, als ob die Verzögerung nicht eingetreten wäre. Kommt der Vertragspartner mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er unbeschadet aller anderen Rechte der GMH - ab diesem Zeitpunkt - Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, soweit die GMH nicht einen höheren Schaden nachweist. Die Erfüllung aller Verpflichtungen der GMH gegenüber dem Vertragspartner ist von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbed ingungen und sonstigen Verpflichtungen des Vertragspartners gegenüber der GMH abhängig. Eine Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Leistungsverweigerung des Vertragspartners ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrech nungs- Zurückbehaltungsforderung bzw. Gegenleistungspflicht ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die GMH ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung –auch durch Bankbürgschaft- abzuwenden. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners und ist dieser trotz einfacher Aufforderung nicht zur Vorkasse oder geeigneter Sicherheitsleistung bereit/in der Lage, so ist die GMH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Zahlungs- und Lieferbedingungen. 2.1. Die Lieferbedingungen und der Preis sind im Einvernehmen beider Vertragsseiten im Einklang mit Incoterms® 2010 (solange im Vertrag nicht anders bestimmt wird) festgelegt. Von der Zahlung eines Preises für die Ware darf kein Betrag abgezogen werden.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und