Vermögenswerte Musterklauseln

Vermögenswerte bezeichnen die Verwahrten Vermögenswerte oder andere Vermögenswerte (wie un- ten definiert).
Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte Existieren Marken, Lizenzen, Domains (Internetseiten) etc.? ⇨Bitte fügen Sie die dazugehörigen Unterlagen bei und notieren hier den geschätzten Wert: Grundstücke, Wohnungen, grundstücksgleiche Rechte ⇨ Bitte für jedes Grundstück gesondert ausfüllen! ⇨ Sofern es Fotos, Katasterunterlagen oder Wertgutachten gibt, legen Sie diese bitte vor! Sind oder waren Sie oder Ihr Ehepartner Eigentümer eines Grundstücks ? Amtsgericht (Grundbuchamt mit Anschrift) Blatt: Grundbuch von: Flur-Nr: Letzter bekannter Verkehrswert: Flurstück: Vermietet?: ❒ ja ❒ nein (bitte ankreuzen) Mieter: Besteht eine Gebäudeversicherung ? ❒ ja ❒ nein (bitte ankreuzen) Sind innerhalb der letzten 10 Jahre Investitionen in Bezug auf das Grundstück vorgenommen worden? ❒ Ja ❒ Nein Wurde aus den Rechnungen Vorsteuer gezogen? ❒ Ja ❒ Nein ❒ Nein ❒ ja, und zwar
Vermögenswerte. Die Übertragung der zur Konzessionsausübung erforderlichen Vermögenswerte ist nur unter gleichzeitiger Übertragung des Konzessionsvertrags zulässig und setzt ebenfalls die Zustimmung des Gemeinderates, bzw., soweit gesetzlich erforderlich, der Gemeindeversammlung voraus. Diese Zustimmung ist zu erteilen, wenn der Übernehmer der Vermögenswerte Gewähr für eine ordnungsgemässe Erfüllung der Konzession bietet.
Vermögenswerte. Die Sparkassen Immobilien GmbH Münster nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.
Vermögenswerte. Zum 01.03.2015 bestehen Vermögenswerte der HETA iHv MEUR 9.618,4 und Verbindlichkeiten der HETA iHv MEUR 17.608, exklusive passive Rechnungsabgrenzungsposten iHv MEUR 23. Auf Grundlage der Ergebnisse des Bewertungsgutachtens der BDO ergibt sich basierend auf einem Abwicklungszeitraum bis 31.12.2023, dass aus den zum 01.03.2015 bestehenden Vermögenswer- ten – nach Berücksichtigung des bis zum Ende des Abwicklungszeitraums erforderlichen Finanzie- rungsbedarfs – Nettoverwertungserlöse iHv MEUR 7.313 verbleiben. Diesen stehen nach Berück- sichtigung von Wertveränderungen im Zeitverlauf (u.a. aufgrund von Zinsen) und des bis zum En- de des Abwicklungszeitraums erforderlichen Finanzierungsbedarfs Passivpositionen iHv MEUR 16.575 gegenüber. Daneben bestehen Positionen unter dem Bilanzstrich (off Balance) als Eventualverbindlichkeiten zum 01.03.2015 iHv gesamt MEUR 710,8.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.