Verrechnung und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Verrechnung und Zahlungsbedingungen. H. simpli Internet-Abonnement auf Probe
Verrechnung und Zahlungsbedingungen. Rechnungen werden von dem Verkäufer ausgestellt und sind vom Kunden zu bezahlen. Alle Zahlungsziele verstehen sich dreißig (30) Tage netto nach Rechnungsdatum. Unbeschadet seiner anderen Rechte oder Rechtsbehelfe ist der Verkäufer berechtigt, für den Zeitraum ab der Fälligkeit des Preises im Rahmen dieser Vereinbarung bis zum Datum der Zahlung Zinsen zu einem Satz von vier (4) Prozent über dem 3- Monats-LIBOR (London Interbank Offered Rate) für die Rechnungswährung zu verlangen, wie er in den Telerate Pages oder in anderen Standard- Referenzquellen für den LIBOR (vor oder nach einem Urteil) notiert wird, und der Kunde hat diese auf Verlangen zu bezahlen. Diese Zinsen fallen täglich an, werden jedoch nicht aufgezinst. 3.0 INVOICING AND PAYMENT TERMS. Invoices will be provided by the Seller and paid by the Customer. All terms are thirty (30) days net from the date of invoice. Without prejudice to its other rights or remedies, the Seller shall be entitled to charge and the Customer shall pay where demanded, interest at a rate equal to four (4) percentage points above the three month London Interbank Offered Rate (LIBOR) for the currency of the invoice as quoted on the Telerate Pages or any other standard marked reference for LIBOR (whether before or after judgment) from the date on which the Price becomes due under this Agreement until the date on which they are paid. Such interest shall accrue daily and shall not be compounded.
Verrechnung und Zahlungsbedingungen. H. simpliTV-Abonnement auf Probe
Verrechnung und Zahlungsbedingungen. 1. Die Verrechnung des monatlichen Abonnementpreises erfolgt im Vorhinein für das jeweilige TV-Empfangsgerät (1./2./3. Gerät), wobei simpli services berechtigt ist, jeweils zwei Monatsbeträge im Vorhinein zu verrechnen (Monatszahlung). Alternativ dazu kann der Kunde auch eine Jahreszahlung im Vorhinein wählen. Die Verrechnung des Frei- schaltentgelts erfolgt jeweils gemeinsam mit der nächsten Verrechnung des Abonne- mentpreises für das jeweilige TV-Empfangsgerät (1./2./3. Gerät).
Verrechnung und Zahlungsbedingungen. 1. Die Verrechnung des (zusätzlichen) Abonnementpreises für simpli Internet erfolgt gemeinsam mit der Verrechnung des Abonnementpreises für simpliTV gemäß II.G.1. Voneinander abweichende Verrechnungszeitpunkte für ein simpli Internet-Abonne- ment und ein simpliTV-Abonnement des Kunden sind nicht möglich.
Verrechnung und Zahlungsbedingungen. Rechnungen werden von dem Verkäufer ausgestellt und sind vom Kunden zu bezahlen. Alle Zahlungsziele verstehen sich dreißig (30) Tage netto nach Rechnungsdatum. 3.0 INVOICING AND PAYMENT TERMS. Invoices will be provided by the Seller and paid by the Customer. All terms are thirty (30) days net from the date of invoice.
Verrechnung und Zahlungsbedingungen. H. Nutzung von simpliTV
Verrechnung und Zahlungsbedingungen. 1. Die Verrechnung des monatlichen Abonnementpreises erfolgt im Vorhinein für das jeweilige Empfangsgerät (1./2./3. Gerät), wobei simpli services berechtigt ist, jeweils zwei Monatsbeträge im Vorhinein zu verrechnen. Alternativ dazu kann der Kunde auch eine Jahreszahlung im Vorhinein wählen. Die Verrechnung des Freischaltentgelts erfolgt jeweils gemeinsam mit der nächsten Verrechnung des Abonnementpreises für das jeweilige Empfangsgerät (1./2./3. Gerät). Der Abonnementpreis bei Verrechnung alle zwei Monate ist auf ein Jahr bezogen um ein Monatsentgelt höher als der Abonnementpreis bei Jahreszahlung.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.