Versand und Gefahrübergang. 1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware unverpackt und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kunden. 2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, an- dernfalls ist MEU berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nen. 3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. Mit der Über- gabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der Kunde. 4. Wird ohne Verschulden von MEU der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 5. MEU ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig. 6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versand und Gefahrübergang. 1(a) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer über, wenn die Bedingung „ab Werk“ vereinbart wurde (gemäß der FAC-Incoterms 2010). Soweit nichts anderes vereinbart istIm Fall der Vereinbarung „frei Baustelle“ mit Entladung erfolgt der Gefahrübergang nach Stellen in der vorgesehenen Baugrube. Ist eine Vereinbarung getroffen „frei Baustelle“ ohne Entladung geht die Gefahr in dem Moment über, wo das Produkt vom Kran angehoben wird die Ware unverpackt und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kundenam Haken hängt.
2. Vertragsgemäß versandfertig (b) Termingerecht versandbereit gemeldete Ware Xxxx muss unverzüglich sofort abgerufen werden, an- dernfalls ist MEU berechtigt, sie nach Mahnung . Andernfalls können wir auf Kosten und Gefahr des Kunden die Ware nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem freiem Ermessen zu lagern und als geliefert berechnen. Bei „frachtfreier Lieferung“ ist das Transportmittel sofort vom Kunden zu berech- nenentladen. Wartezeiten gehen stets zu Lasten des Kunden, der im Verzugsfall auch die Kosten und die Gefahr des Abladens und Einlagerns trägt.
3(c) Der für den Kunden an der Ablieferungsstelle auftretende Empfänger gilt als ermächtigt, die Lieferung verbindlich anzunehmen. Falls nichts anderes vereinbart istSchäden bei Lieferungen werden nur anerkannt, werden Versandweg wenn wir ersatzpflichtig sind und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. Mit der Über- gabe Kunde oder der für ihn bei der Entgegennahme der Ware an einen Spediteur oder FrachtführerAuftretende, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der KundeMängel unverzüglich reklamiert.
4. Wird ohne Verschulden (d) Der Gefahrübergang auf uns von MEU der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
5. MEU ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU berechtigtSachen, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmender Besteller uns zur Herstellung des Werkes geliefert hat ist ausgeschlossen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. Es sei denn der Lieferung gültigen Preisen berechnenUntergang der Sache beruht unsererseits auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versand und Gefahrübergang. 16.1. Soweit nichts anderes nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand durch uns unversichert auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Die Xxxx des Transportweges und des Trans- portmittels bleibt uns vorbehalten.
6.2. Mit der Übergabe der zu liefernden Xxxx an den Kunden, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Unter- nehmung, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, des Lagers oder der Niederlassung geht die Gefahr auf den Kunden über. Das gilt auch dann, wenn wir die Anlieferung übernommen haben. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, wird ist diese für den Gefahr- übergang maßgebend. Im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die Ware unverpackt gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Transportschäden sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestelltbei Bahn- und Postversand zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen bahn- bzw. Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung postamtlich feststellen zu lassen. Transportversicherung decken wir nur bei besonderem Auftrag auf Kosten des Kunden.
26.3. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werdenVerzögert sich die Sendung dadurch, an- dernfalls ist MEU berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr dass wir infolge Zahlungsverzugs des Kunden nach unserer Xxxx von unserem Zurück- behaltungsrecht Gebrauch machen oder aus einem sonstigen, vom Kunden zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nen.
3. Falls nichts anderes vereinbart istvertretenden Grund, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. Mit der Über- gabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes so geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme Gefahr spätestens ab Mitteilung der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, Versandbe- reitschaft auf den Kunden über.
6.4. Für Versicherungen sorgt MEU nur Versandfertig gemachte und zur Auslieferung fällige Xxxx muss der Kunde sofort abrufen. Wird versand- fertige Ware nicht unverzüglich abgerufen und abgenommen, können wir die Ware nach eigener Xxxx versenden oder auf Weisung und Kosten des KundenKunden einlagern. Die Pflicht zur Entladung sowie Dies gilt auch, wenn im Falle eines Verkaufs auf Abruf der Kunde die Kosten Ware nicht binnen einer Frist von 6 Monaten spezifiziert und abruft und eine davon abweichende Vereinbarung nicht getrotfen worden ist. Zur Einlagerung von Waren sind wir auch berechtigt, wenn der Entladung trägt der Kundevon uns übernommene Versand ohne unser Verschulden nicht durchgeführt werden kann.
46.5. Wird ohne Verschulden Nimmt der Kunde Lieferungen nicht rechtzeitig ab oder ruft er sie im Falle eines Verkaufs auf Abruf nicht recht- zeitig ab oder verzögert sich der Versand aufgrund von MEU der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder ihm zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglichvertretender Umstände, so ist MEU sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen die sofortige Zahlung des Kaufpreises zu verlangen. Stattdessen können wir auch nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag bzw. im Falle eines Verkaufs auf einem anderen Wege Abruf von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurück- treten oder die Erfüllung ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
6.6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu einem anderen Ort vertretenden Gründen, so sind wir unbeschadet der Regelung in Zitfer 6.5 berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu liefernverlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung iHv 100,- EUR pro Kalen- dertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbe- reitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbe- sondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die entstehenden Mehrkosten trägt der KundePauschale ist aber auf weitergehende Zahlungs- ansprüche anzurechnen. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegebenbleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
5. MEU ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.
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Versand und Gefahrübergang. 1. Soweit 5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart istergibt, wird ist Lieferung „ab Werk“ (EXW Incoterms 2020) vereinbart. Versendet der Verkäufer die Ware unverpackt und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kunden.
2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, an- dernfalls ist MEU berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr Verlangen des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nen.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. Mit der Über- gabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführeranderen Ort als den Erfüllungsort, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.
5.2 Kosten für Fracht, Expressgut und Luftfracht gehen zu Lasten des Bestellers. Für Versicherungen sorgt MEU Postsendungen werden frei abgefertigt und Porti berechnet. Bei Schnellsendungen werden die Kosten gemäß gültiger Frachttabelle des jeweiligen Transportunternehmens in Rechnung gestellt. Versandvorschriften des Bestellers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
5.3 Verpackung, Transportbehälter, Gitterboxen und Kassetten bleiben Eigentum des Verkäufers und sind spesenfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Paletten, Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
5.4 Gerät der Besteller in Annahmeverzug betragen die Lagerkosten 1,0% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände für jeden vollendeten Monat, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Geltendmachung und der Nachweis höherer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
5.5 Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf Weisung ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der Kundegegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
4. Wird ohne Verschulden von MEU der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
5. MEU ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Versand und Gefahrübergang. 15.1 Lieferbedingungen: Alle Lieferungen erfolgen frachtfrei versichert an den Kunden. Soweit nichts anderes vereinbart istSofern nicht anders vereinbart, wird die Ware unverpackt trägt S-L-E GERMANY für Versand, Verpackung und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kunden.
2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, an- dernfalls ist MEU berechtigt, sie nach Mahnung Versicherung auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nenSorge.
35.2 Lieferzeit: Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung in Textform als "verbindlich" verbindlich. Falls nichts anderes Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung aller vom Kunden zu erfüllenden Lieferbedingungen voraus. Fixgeschäfte bedürfen ausdrücklicher Bestätigung. Die Frist für die Lieferung verlängert sich angemessen im Fall höherer Gewalt. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Maschinenschäden und sonstige betriebliche Störungen, insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung sowie der Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Lieferhindernisse, soweit dies nicht von S-L-E GERMANY zu vertreten ist.
5.3 Selbstbelieferung: Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
5.4 Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse hat. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden und sind dann gemäß Ziff. 4 zu bezahlen.
5.5 Abnahme: Angelieferte Liefergegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweisen, vom Kunden abzunehmen. Soweit eine Abnahme vereinbart oder erforderlich ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr ist diese seitens des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmtin Textform zu bestätigen. Mit Solange S-L-E GERMANY die Abnahmebestätigung in Textform des Kunden nicht übergeben wurde, ist der Über- gabe Kunde nicht berechtigt, den Liefergegenstand zu benutzen. Es gilt als Abnahme, wenn der Ware an einen Spediteur Kunden den Liefergegenstand benutzt oder Frachtführerdie Abnahme nicht innerhalb angemessener Frist erklärt, ohne zuvor Mängel in Textform gerügt zu haben. Die Abnahme ist, soweit nicht anders vereinbart, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der Kundeinnerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung zu erklären.
4. Wird 5.6 Schadenspauschale: Nimmt der Kunde einen Liefergegenstand nicht ab, ohne Verschulden von MEU der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder hierzu berechtigt zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglichsein, so ist MEU S-L-E GERMANY nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, auf einem anderen Wege oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kundeverlangen. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
5. MEU S-L-E GERMANY ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU diesem Falle berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmendem Rücktritt eine Schadenspauschale für den gesetzlichen Schadenersatzanspruch von S-L-E GERMANY in Höhe von 5 % des Kaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass S-L-E GERMANY entweder überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschrittenS-L-E GERMANY bleibt ausdrücklich vorbehalten, so ist MEU zur Lieferung anstelle des Überschusses berechtigtRücktritts Erfüllung zu verlangen oder anstelle der Schadenspauschale den tatsächlichen Schaden geltend zu machen, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnenin diesem Falle von S-L-E GERMANY nachzuweisen ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versand und Gefahrübergang. 15.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk. Soweit nichts anderes vereinbart istDie Verkäuferin veranlaßt die Versendung an den Käufer in dessen Namen und auf dessen Kosten und Gefahr. Dies gilt auch, wird wenn die Ware unverpackt und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für Verpackung, Schutz- Verkäuferin aufgrund von Ein- zelabsprachen die Kosten des Transportes trägt und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kundendiesen versichert oder den Liefergegen- stand beim Käufer aufbaut bzw. errichtet. .
25.2 Die Verkäuferin schließt auf Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten eine Transportversiche- rung ab. Vertragsgemäß versandfertig Die Verkäuferin ist berechtigt, sich als Begünstigte zu benennen. Bei der Auswahl des Transportversicherers haftet sie nur für die eigenübliche Sorgfalt.
5.3 Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich Liefergegenstände müssen bei Erreichen des Liefertermins sofort abgerufen werden. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, an- dernfalls ist MEU berechtigtdie der Käufer zu vertreten hat, sie nach Mahnung auf Kosten und so gerät er mit dem Tage der Meldung der Versandbereitschaft in Verzug. § 294 BGB wird ab- bedungen. Die Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nen.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. Mit der Über- gabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, damit auf den Kunden Käufer über. Für Versicherungen sorgt MEU nur Die Verkäuferin lagert in diesem Falle die Ware auf Weisung Gefahr und Kosten des KundenKäufers ein.
5.4 Jede Vermehrung der Frachtkosten durch nachträgliche Änderung der Beförderungsart, des Beförderungswegs, des Bestimmungsortes oder ähnlicher auf die Frachtkosten einwirkende Um- stände geht zu Lasten des Käufers.
5.5 Offensichtliche Verluste oder Beschädigungen beim Transport sind vom Käufer auf der Frachtquittung mit einem entsprechenden Vorbehalt zu vermerken. Darüberhinaus sind sie unverzüglich schriftlich gegenüber dem Transporteur anzuzeigen. Alle für die Wahrung der Rechte des Auftraggebers notwendigen Schritte sind sofort vom Käufer einzuleiten. Verluste oder Beschädigungen durch den Transport sind der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen. Für die Anzeige gegenüber der Verkäuferin gilt eine Ausschlußfrist von einer Woche.
5.6 Beschädigungen oder Verluste durch den Transport entbinden den Käufer nicht von der vollen Zahlung des Kaufpreises an die Verkäuferin. Der Käufer tritt im voraus alle Ansprüche gegen- über Dritten, die aufgrund einer Beschädigung oder des Verlustes bei Transport entstehen, an die Verkäuferin ab. Die Pflicht zur Entladung sowie Verkäuferin nimmt die Kosten Abtretung an. Diese Abtretung und etwaige Leis- tungen der Entladung trägt der KundeTransportversicherung gemäß Ziffer 4.2 erfolgen ausschließlich erfüllungshalber.
4. Wird ohne Verschulden von MEU der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
5. MEU ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.
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Samples: Sales Contracts
Versand und Gefahrübergang. 1. Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk Klipphausen, wo auch der Erfüllungsort ist. Soweit nichts anderes vereinbart istnicht anders vereinbart, wird sind wir berechtigt, die Ware unverpackt und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für Versandart (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kunden) selbst zu bestimmen.
2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, an- dernfalls ist MEU berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Die Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, nämlich wie folgt:
a) bei Lieferungen ohne Aufstellung oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nenMontage, wenn die Verladung, auch auf unsere eigenen Transportmittel, erfolgt ist.
b) bei Lieferung mit Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme am Tage der Übernahme in den eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nacheinwandfreiem Probebetrieb.
3. Falls nichts anderes Soweit eine Abnahme im Werk Klipphausen vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmtWerkvertragsrechts (§§ 631 BGB ff.). Mit Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Über- gabe Besteller im Verzug der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der KundeAnnahme ist.
4. Wird ohne Verschulden von MEU der Transport Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert oder gerät der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegebenden Besteller über.
5. MEU ist Wird die Ware aus Gründen, die wir nicht zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen vertreten haben, zurückgenommen, so trägt der vereinbarten Menge sind zulässig.Besteller die Gefahr des zufälligen
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugebenIm Übrigen gelten unsere Transportbedingungen.
7. Für steuerfreie Lieferungen innerhalb der Europäischen Union ist der Besteller verpflichtet, andernfalls ist MEU berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann uns bei Aufforderung den Erhalt der Ware auf dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf von uns übersandten bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnenelektronisch übermittelten Lieferschein mit den notwendigen Angaben zu bestätigen. Gleichzeitig gilt die Regelung entsprechend Punkt III.5. dieser AVLB.
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Versand und Gefahrübergang. 15.1. Soweit nichts Wir erbringen unsere Lieferungen ex works sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht bei Lieferung ex works mit Bereitstellung ab Werk CWK bzw. Mitteilung der Versandbereitschaft über und zwar auch dann, wird wenn wir die Ware unverpackt Transportkosten übernehmen oder den Versand organisieren. Wurde wegen des Versandweges und der Art der Beförderungsmit- tel keine Vereinbarung getroffen, so treffen wir die Xxxx unter Ausschluss jeder Haftung für diese Auswahl.
5.2. Ist abweichend im Einzelfall Lieferung „frei LKW/Tankwagen” vereinbart, hat dies zur Voraussetzung, dass die Abladestelle auf einem für LKW/Tankwagen gut befahrbaren Weg zu erreichen ist. Für unverzügliche und sachgemäße Entladung und Einlagerung ist der Kunde allein verantwortlich. Wartezeiten werden in Rechnung gestellt. Der Kunde hat für einen einwandfreien technischen Zustand seiner (Aufsatz-)Tanks oder sonstiger Lagerbehälter zu sorgen und den Anschluss der Abfülleitungen an sein Aufnahmesystem in eigener Verant- wortung zu veranlassen. Die Verpflichtung des im Auftrag des CWK agierenden Transporteurs beschränkt sich auf die Bedienung der fahrzeugeigenen Einrichtungen. Soweit der Trans- porteur darüber hinaus beim Abladen bzw. Abtanken behilflich ist, handelt er auf das alleinige Risiko des Kunden unter Beachtung dessen Weisungen. Für Xxxxxxx haftet diesbezüglich CWK nicht.
5.3. Liefern wir in Leihgebinden, sind diese spätestens innerhalb von vier Wochen nach Eintreffen beim Kunden von diesem im entleerten, einwandfreien Zustand auf seine Rechnung und sein Risiko an uns zurückzusenden oder, wenn möglich, unserem Fahrzeug gegen Empfangsbestätigung zurückzugeben. Angebrachte Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden. Leihverpackung darf nicht vertauscht und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestelltmit anderem Gut befüllt werden. Für VerpackungWertminderung, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kunden.
2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, an- dernfalls ist MEU berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten Vertauschen und Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nen.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. Mit der Über- gabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der Kunde.
4. Wird ohne Verschulden von MEU der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt Verlust haftet der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegebenMaßgebend ist der Eingangsbefund im Werk des CWK.
5. MEU ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen5.4. Wird die Vertragsmenge durch CWK gelieferte Xxxx durch den Kunden in andere Länder als das des ur- sprünglichen Lieferortes verbracht, ist der Kunde allein für die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. Einhaltung sämtlicher dortiger rechtlichen Vorschriften einschließlich der Lieferung gültigen Preisen berechnenEx- und Importregelungen dieses Ziellandes verantwortlich.
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Samples: Sales Contracts
Versand und Gefahrübergang. 1. Soweit nichts anderes nicht abweichend vereinbart oder angegeben (etwa für Lieferungen innerhalb Deutschlands), erfolgen sämtliche Lieferungen ab Lager bzw. Werk (siehe Ziffer 3. dieser AVB), wo auch der Erfüllungsort für eine etwaige Nacherfüllung ist, wird . Folglich ist der Besteller für Transport/Versand verantwortlich und geht die Ware unverpackt und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestelltGefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Frachtführer/die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Besteller über. Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten des KundenDies gilt auch bei Streckenlieferungen.
2. Vertragsgemäß versandfertig Ebenso geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung mit Absendung an den Besteller auf diesen über, wenn wir die Ware auf Wunsch des Bestellers an ihn versenden. Die Xxxx des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern.
3. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller in Annahmeverzug ist. Bei Annahmeverzug sind wir außerdem berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern.
4. Bei einem Lieferstopp aufgrund Zahlungs- oder Annahmeverzugs oder aus einem sonstigen vom Besteller zu vertretenden Grund geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung spätestens mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, an- dernfalls ist MEU . Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nen.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. Mit der Über- gabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der Kunde.
4. Wird ohne Verschulden von MEU der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder Bestellers zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
5. MEU ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässiglagern.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung Ist eine Abnahme vorgesehen oder vereinbart, so hat diese zügig nach Meldung der Abnahmebereitschaft in unserem jeweils angegebenen Lieferwerk zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme trotz angemessener Fristsetzung nicht oder verzichtet der Besteller auf sie, so sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU wir berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss Bestellers zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnenlagern.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)
Versand und Gefahrübergang. 1. Soweit Sofern vertraglich nichts anderes Abweichendes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen „geliefert, Zoll und Steuer bezahlt“ („DDP“, Delivered Duty Paid, Incoterm 2020) der von uns benannten Empfangsstelle. Der Lieferant wird die Ware unverpackt Verpackung und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestelltTransportmittel mit speditionstechnischer Sorgfalt unter Berücksichtigung etwaiger Schadensanfälligkeiten des Lieferguts auswählen. Für VerpackungEine im Einzelfall gebotene Transportversicherung ist, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten sofern sie von uns gesondert zu vergüten ist, vor Abschluss mit uns in allen Einzelheiten schriftlich abzustimmen. Bei jeder Anlieferung ist der Sendung ein Lieferschein beizulegen, der unsere Bestellnummer, eine genaue Bezeichnung von Art, Menge und - falls handelsüblich - Gewicht des KundenLiefergutes ersichtlich machen muss. Teil- und Restlieferungen sind als solche in den Begleit- und Versandpapieren zu bezeichnen.
2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, an- dernfalls ist MEU berechtigt, sie nach Mahnung Die Transportgefahr trägt - auch wenn das Liefergut von uns abgeholt oder auf Kosten und unser Verlangen versendet wird - der Lieferant. Die Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden zufälligen Untergangs oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nender zufälligen Verschlechterung des Lieferguts geht erst mit dessen Empfangnahme an der von uns benannten Empfangsstelle auf uns über.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. Mit der Über- gabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU Es dürfen nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der Kundeumweltfreundliche Verpackungsmaterialien zum Einsatz gelangen.
4. Wird ohne Verschulden von MEU der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der KundeDer Lieferant übernimmt unaufgefordert alle Verpflichtungen gemäß REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben1907/2006).
5. MEU ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.
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Versand und Gefahrübergang. 1. Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk Massen, wo auch der Erfüllungsort ist. Soweit nichts anderes vereinbart istnicht anders vereinbart, wird sind wir berechtigt, die Ware unverpackt und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für Versandart (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kunden) selbst zu bestimmen.
2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, an- dernfalls ist MEU berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Die Gefahr des Kunden zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, nämlich wie folgt:
a) bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn die Verladung, auch auf unsere eigenen Transportmittel, erfolgt ist.
b) bei Lieferung mit Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme am Tage der Übernahme in den eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- neneinwandfreiem Probebetrieb.
3. Falls nichts anderes Soweit eine Abnahme im Werk Massen vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmtist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Mit der Über- gabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der Kunde.Im Übrigen gelten für eine
4. Wird ohne Verschulden von MEU der Transport Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert oder gerät der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegebenden Besteller über.
5. MEU ist Wird die Ware aus Gründen, die wir nicht zu Teillieferung vertreten haben, zurückgenommen, so trägt der Besteller die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bis zum Eintreffen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässigunserem Versandlager.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugebenIm Übrigen gelten unsere Transportbedingungen.
7. Für steuerfreie Lieferungen innerhalb der Europäischen Union ist der Besteller verpflichtet, andernfalls ist MEU berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann uns bei Aufforderung den Erhalt der Ware auf dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf von uns übersandten bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.elektronisch übermittelten Lieferschein mit den notwendigen Angaben zu bestätigen. Gleichzeitig gilt die Regelung entsprechend Punkt III.5. dieser AVLB
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Versand und Gefahrübergang. 1. 8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird gehen die Ware unverpackt Versand- und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für VerpackungVerpackungskosten, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten Zölle, Gebühren und sonstigen Abgaben zu Lasten des Kunden.
28.2 Bei Preisstellung ab Werk oder ab Lager werden wir zu den jeweils niedrigsten Kosten versenden, soweit der Kunde keine bestimmte Beförderungsart vorgeschrieben hat. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen Mehrkosten wegen einer einzuhaltenden Versand- oder Verpackungsvorschrift oder für eine, vom Kunden zu verantwortenden, erforderlichen beschleunigten Beförderung zur Einhaltung eines Liefertermins, sind vom Kunden zu tragen.
8.3 Bei einer Preisstellung frei Empfänger kann der Kunde auch nach Vertragsabschluss erforderliche Anweisungen über Verpackung, Beförderungsart, Transportunternehmen und Spediteur geben. Etwa entstehende Mehrkosten werden dem Kunden vor der Ausführung zur Genehmigung aufgegeben und in Rechnung gestellt.
8.4 Jeder Lieferung werden Lieferscheine oder Packzettel mit Angabe des Inhalts, der VDL DELMAS-Kommissionsnummer und sonstigen vom Kunden vorgegebenen Bestellkennzeichen beigefügt.
8.5 Lieferungen, die in unserem Auftrag durch Unterlieferanten oder die für uns die arbeitenden Fertigungswerke an Kunden zum Versand gebracht werden, an- dernfalls ist MEU berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nenwerden Originallieferpapiere der VDL DELMAS GmbH beigefügt.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg 8.6 Bei Lieferungen und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. Mit der Über- gabe der Ware an einen Spediteur Teillieferungen ohne Montage oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes Aufstellung geht die GefahrGefahr mit Übergabe, auch die einer Beschlagnahme Versendung bzw. mit Beendigung der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, Verladung in unserem Fertigungswerk auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU Bei Lieferung mit Montage oder Aufstellung und bei Leistungen geht die Gefahr mit der am Erfüllungsort durch den Besteller oder dessen Beauftragten vorzunehmenden Abnahme oder Inbetriebsetzung über. Wird die Übergabe, Versendung oder Abnahme aus nicht von uns zu vertretenden Umständen verzögert oder verhindert, so geht die Gefahr - auch von Teillieferungen - mit Bereitstellung, mit Anzeige der Versand- oder Abnahmebereitschaft bzw. mit Beendigung der Montage oder Leistung auf den Kunden über. Verzögert sich aus nicht von uns zu vertretenden Gründen die Montage, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über.
8.7 Eine Versicherung von Sendungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken schliessen wir nur auf Weisung des Kunden und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der Kundeauf seine Rechnung ab.
4. Wird ohne Verschulden von MEU 8.8 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Transport auf Rechte aus dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegebenAbschnitt 9 entgegenzunehmen.
5. MEU ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind 8.9 Teillieferungen sind, sofern vertraglich nicht ausgeschlossen zulässig.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.
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Samples: Sales Contracts
Versand und Gefahrübergang. 1Soweit schriftlich nicht anders vereinbart (insbesondere in Form von INCOTERMS) oder von SKD in der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich akzeptiert, gehen Gefahr und Zufall auf den KUNDEN mit Leistung der SKD am Erfüllungsort über. Soweit nichts anderes vereinbart istBei frachtfreier Lieferung und bei Lieferung frei deutscher Grenze gehen Gefahr und Zufall auf den KUNDEN über, wird sobald SKD die Ware unverpackt am Erfüllungsort dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestelltzwar unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt und wer den Transport tatsächlich durchführt. Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch und auf Kosten des Kunden.
2Bestellers abgeschlossen. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werdenIm Inland werden bei frachtfreier Lieferung etwaige Mehrfrachtkosten für Expressgut dem KUNDEN angelastet. Mangels ausreichender Referenzen eines KUNDEN erfolgt der Versand gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme. Wird der Transport oder die Auslieferung auf Wunsch des KUNDEN oder aus sonstigen Gründen, an- dernfalls die der KUNDE zu vertreten hat, verzögert, so gehen Gefahr und Zufall mit Lieferbereitschaft auf den KUNDEN über. Dasselbe gilt vorbehaltlich obiger Bestimmungen bei Annahmeverzug/ -verweigerung des KUNDEN, wobei hierbei als maßgeblicher Zeitpunkt der Tag des Annahmeverzuges bzw. der Annahmeverweigerung gilt. Befindet sich der KUNDE im Annahmeverzug, ist MEU SKD berechtigt, entweder die Ware bei sich einzulagern, wofür SKD eine Lagergebühr von € 4,-/m3 pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellt und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. In diesem Fall gilt überdies eine Konventionalstrafe in Höhe von 30% des Rechnungsbetrages als vereinbart; dies ungeachtet des Rechtes, allenfalls darüber hinausgehenden Schadenersatz geltend zu machen. SKD leistet für ausdrücklich schriftlich zugesagte Eigenschaften der vertragsgegenständlichen Waren zum Tag des Gefahrenübergangs im Ausmaß der nachfolgenden Bestimmungen für die Dauer von 12 (zwölf) Monaten Gewähr. Jegliche Gewährleistung für eine bestimmte Eignung, einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Anwendung der Waren wird soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt ausdrücklich ausgeschlossen. SKD leistet insbesondere keinerlei Gewähr für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, durch gewöhnliche Abnutzung, Lagerung oder sonstige Handlungen und Unterlassungen des KUNDEN sowie Dritter auftreten. Die Gewährleistung ist auch ausgeschlossen, wenn die Ware nicht gemäß den von SKD gegebenen Hinweisen verwendet wurde. Mündliche Auskünfte über Eigenschaften der Produkte von SKD, technische Beratungen und sonstige Angaben über Eignung und Verwendung, Gewichte, Maße, Formen, Leistung und Aussehen der Waren von SKD sind unverbindlich und werden unter Ausschluss jeglicher Haftung erteilt. Sie werden für SKD nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehalten und zugesichert sind. Der KUNDE ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx sofort nach Mahnung Empfang auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Handelsübliche, geringfügige oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Form oder der Ausrüstung gelten nicht als Mängel. Dies gilt auch bei Lieferung nach Muster oder Probe. Rügen in Hinblick auf Unvollständigkeiten und andere Mängel sind innerhalb von 1 (einer) Woche ab Empfang schriftlich mitzuteilen und zwar unter genauer Angabe des Sachverhalts, des Bestell- und Lieferdatums sowie der Lieferschein-Nummer. Der KUNDE hat SKD gleichzeitig mit der Mängelrüge alle beweisdienlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Erfolgt die Mängelrüge nicht entsprechend den oben genannten Bestimmungen, sind sämtliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche des KUNDEN ausgeschlossen. Die Weiterverarbeitung oder Veränderung der gelieferten Produkte gilt als Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung. Die Ware ist vor der Verwendung durch einen Experten genauestens daraufhin zu prüfen, ob sie für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist. Mängelrügen seitens des KUNDEN gelten jedenfalls als verspätet, wenn eine Nachprüfung der beanstandeten Ware nicht mehr möglich ist. Bei nachweisbaren Material- und Arbeitsfehlern ist die Gewährleistung nach Xxxx von SKD auf die Lieferung von Ersatzware gleicher Art und Menge oder Verbesserung beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Rechte auf Wandlung, Schadenersatz oder Ersatzvornahme, werden ausgeschlossen. Eine Haftung der SKD für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Der Händlerregress eines KUNDEN gemäß § 478 BGB ist ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der SKD ausgeschlossen. Die Zurücknahme in Gebrauch genommener Produkte erfolgt nicht. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den KUNDEN nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist SKD zuvor Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Der KUNDE ist verpflichtet, bei der Darbietung der Produkte von SKD – insbesondere bei Verkaufsgesprächen, anwendungstechnischer Beratung, Werbung etc. – die jeweiligen Sicherheitsvorschriften und Bedienungsanleitungen zu beachten und alle darin enthaltenen Warnhinweise an den Abnehmer weiterzugeben. Der KUNDE wird SKD für alle aus der Verletzung dieser Verpflichtung entstehenden Kosten und Gefahr Aufwendungen schad- und klaglos halten. Voraussetzung für die Erfüllung von Gewährleistungsverpflichtungen der SKD ist die Erfüllung sämtlicher dem KUNDEN obliegenden Vertragspflichten, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Schadenersatzansprüche des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nen.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. Mit der Über- gabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, KUNDEN bestehen nur bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU nur auf Weisung und Kosten des KundenVorliegen von grober Fahrlässigkeit. Die Pflicht zur Entladung sowie Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit trifft den KUNDEN. Der KUNDE hat in den Verträgen mit seinen Abnehmern die Kosten Haftung von SKD durch eine gleichartige Klausel zu beschränken. Kommt der Entladung trägt der Kunde.
4. Wird ohne Verschulden von MEU der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglichKUNDE dieser Verpflichtung nicht nach, so ist MEU berechtigter zum Ersatz aller Aufwendungen und Kosten, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
5. MEU ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe insbesondere auch Gerichts- und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU berechtigtAnwaltskosten, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschrittenSKD dadurch entstehen, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf Nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bzw. gemäß dem Vertrag und diesen ALVB dem Grunde nach bestehende Schadenersatzansprüche werden mit der Höhe des Kaufpreises der betreffenden Lieferung gültigen Preisen berechnenbegrenzt. Durch diese Bestimmungen werden die einem Endverbraucher nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zustehenden Rechte nicht berührt.
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Versand und Gefahrübergang. 18.1. SR SCHINDLER stellt die Anlagen dem Auftrag- geber, ab Werk, unverpackt zur Abholung bereit. Eine davon abweichende Handelsklausel gemäß INCOTERMS 2010 wird separat vereinbart und die damit verbundenen Kosten sind durch den Auftraggeber zu vergüten. Eine Transportart sowie dem Empfängerland angemessene Verpackung, wie auch die Verladung sind durch den Auftraggeber zu vergüten.
8.2. Bei Versendung versichert SR SCHINDLER, auf Wunsch und auf Rechnung des Auftraggebers, die Ware zu den bei SR SCHINDLER üblichen Bedingungen auf Bruch.
8.3. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, es sei denn es wurde eine anderslautende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und SR SCHINDLER getroffen.
8.4. Soweit nichts anderes vereinbart isteine Abnahme zum Zeitpunkt des Versands zu erfolgen hat, wird muss diese unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von SR SCHINDLER über die Ware unverpackt und Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Auftraggeber darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht gegen Wasser geschützt zum wesentlichen Mangels nicht verweigern.
8.5. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bereitgestelltinfolge von Umständen, die SR SCHINDLER nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Für VerpackungSR XXXXXXXXX verpflichtet sich, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten des KundenAuftraggebers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
28.6. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werdenSR SCHINDLER ist erst zum Versand des Liefergegenstands verpflichtet, an- dernfalls ist MEU berechtigt, sie nach Mahnung auf wenn durch den Auftraggeber die Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nenfür die Einlagerung gemäß Artikel 7.5 beglichen worden sind.
38.7. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. Mit der Über- gabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der Kunde.
4. Wird ohne Verschulden von MEU der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
5. MEU ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge Teillieferungen sind zulässig. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Zahlung der entsprechenden Teilbeträge verpflichtet, sobald SR SCHINDLER die Ware versendet hat, beziehungsweise dem Auftraggeber Versandbereitschaft gemeldet hat.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.
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Samples: General Terms and Conditions
Versand und Gefahrübergang. 1. Soweit 6.1 Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, wird erfolgt die Lieferung ab unserem Sitz.
6.2 Wird die Ware unverpackt auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, trägt der Vertragspartner alle dadurch entstehenden Kosten. Uns steht die Xxxx des Transportweges und nicht des Transportunternehmens nach pflichtgemäßem Ermessen frei. Transportschäden hat der Vertragspartner uns sofort bei Empfang der Ware schriftlich nach Art und Umfang zu melden. Eine Versicherung der Ware gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für VerpackungTransportschäden, Schutz- und/Transportverluste oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung Bruch erfolgt nur auf Kosten ausdrücklichen Wunsch des KundenVertragspartners zu seinen Lasten und für seine Rechnung.
26.3 Bei Lieferungen ab unserem Sitz erfolgen Versand und Transport stets auf Gefahr des Vertragspartners. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Dies gilt auch, wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft) und für die Rücksendung von Waren oder Leergut (Mehrwegtransportverpackungen). Die Gefahr geht, auch bei Teillieferung, auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
6.4 Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Vertragspartner liegen, oder hat der Vertragspartner selbst für den Transport der Ware muss unverzüglich abgerufen werdenzu sorgen, an- dernfalls ist MEU erfolgt Gefahrübergang mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Vertragspartner. Lagerkosten nach Gefahr- übergang trägt der Vertragspartner. Bei Lagerung in unserem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis höherer Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx den Vertragspartner in angemessen verlängerter Frist zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nenbeliefern.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. Mit der Über- gabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes 6.5 Bei Lieferungen frei Haus/Lager geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-LieferungTeillieferung, auf den Kunden Vertragspartner über, sobald die Ware an seinem Geschäftsbetrieb/an seinem Lager abladebereit ein-getroffen ist. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Vertragspartner in ausreichender Zahl zu stellende Arbeitskräfte und Entlademittel zu erfolgen. Wartezeiten werden von uns branchenüblich berechnet. Scheitert die Anfahrt zum Bestimmungsort aus Gründen, die im Risikobereich des Vertragspartners liegen, geht die Gefahr mit Scheitern der Anfahrt auf den Vertragspartner über. Für Versicherungen sorgt MEU nur auf Weisung und Kosten des KundenDies gilt auch bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Vertragspartner. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der KundeZiffer 6.4 gilt entsprechend.
4. Wird ohne Verschulden von MEU der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
5. MEU ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.
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Versand und Gefahrübergang. 1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware unverpackt und nicht gegen Wasser geschützt ge- schützt zum Versand bereitgestellt. Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel Transporthilfsmittel sorgt MEU RTO nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kunden.
2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, an- dernfalls andern- falls ist MEU RTO berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nenberechnen.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU RTO bestimmt. Mit der Über- gabe Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes Liefer- werkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- tenGeschäften, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU RTO nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung Entla- dung trägt der Kunde.
4. Wird ohne Verschulden von MEU RTO der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU RTO berechtigt, auf einem anderen an- deren Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
5. MEU RTO ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU RTO Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU RTO berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU RTO zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU RTO kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.
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Samples: Sales Contracts
Versand und Gefahrübergang. (1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ) Erfüllungsort für die Ware unverpackt und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten Hauptleistungsverpflichtung des KundenKäufers (Zahlung) ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
(2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, an- dernfalls ) Übergabeort für die Hauptverpflichtung des Verkäufers (Motoryachtauslieferung) ist MEU berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr der Geschäftssitz des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nenVerkäufers.
(3) Der Transport der auszuliefernden Motoryacht oder sonstiger Waren vom Übergabeort zum Käufer geschieht auf Verlangen des Käufers im Rahmen eines vom Kaufvertrag unabhängigen Transportauftrages. Falls nichts anderes vereinbart istDieser Transportauftrag ist vom Käufer zu erteilen. Das Transportrisiko, werden Versandweg die Kosten für Transport und Versandmittel auf notwendige Verpackungskosten, die Kosten und Gefahr der Transportversicherung sowie Kosten etwaiger Nebenleistungen trägt der Käufer. Der Verkäufer haftet nicht für evtl. Schäden, die im Rahmen der Abwicklung des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. Mit der Über- gabe der Ware Transportauftrages an einen Spediteur durch diesen, seine Gehilfen oder Frachtführersonstige Personen oder Geschehnisse während der Abwicklung des Transportauftrages entstehen.
(4) Die Gefahr für den Kaufgegenstand geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die zur vereinbarten Übergabezeit am Übergabeort dem Käufer zur Abholung bereitgestellt hat, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- Übergabe an den Käufer oder Freihaus-Lieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der Kundedem vom Käufer beauftragten Spediteur.
4(5) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet eine Transportversicherung abzuschließen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers verpflichtet sich der Verkäufer eine Transport-versicherung auf Rechnung des Käufers abzuschließen. Stellt der Käufer beim Empfang des Kaufgegenstandes Transportschäden fest, so hat er diese sowohl dem Transportunternehmen als auch dem Verkäufer unmittelbar bei Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Wird ohne Verschulden von MEU vom Käufer Transportweg, Versand- oder Verpackungsart nicht ausdrücklich vorgeschrieben, ist der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
5. MEU ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU Verkäufer berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmenerforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Interessen des Käufers zu treffen, der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen in der Transportzeit. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschrittenDer Verkäufer haftet nicht für einen Auswahlverschulden beim Spediteur, es sei denn, er handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
(6) Beauftragt ein Kunde den Verkäufer mit der Durchführung des Transports einer Motoryacht, so gelten die vorgenannten Bedingungen auch dann, wenn der Verkäufer die Motoryacht nicht an den Kunden veräußert hat. Der Verkäufer ist MEU zur Lieferung berechtigt den Transport der Motoryacht durch einen von ihm auszuwählenden Yachtspediteur im Auftrag des Überschusses berechtigtKunden sowie auf dessen Rechnung durchführen zu lassen. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich in diesem Fall auf das Auswahlverschulden betreffend den Yachtspediteur. Die Haftung ist eingeschränkt auf die Verschuldensform der groben Fahrlässigkeit und Vorsatzes. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer weder persönlich noch seine Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Diese Einschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnenGesundheit und des Körpers des Geschädigten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Neuen Und Gebrauchten Motoryachten
Versand und Gefahrübergang. 1. Soweit 6.1 Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, wird erfolgt die Lieferung „ab Verladestel- le Holzwickede“ von ROSSITTIS („Erfüllungsort“). Ist Vertragspartner ein Unterneh- mer, findet bei entsprechender Vereinbarung einer der Incoterms als Lieferbedin- gung deren zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags geltende Fassung Anwen- dung.
6.2 Wird die Ware unverpackt auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt („Versendungskauf“), trägt der Vertragspartner vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden schriftlichen Vereinbarung alle dadurch entste- henden Kosten, neben der Vergütung des Transportunternehmens insbesondere auch etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und nicht sonstige öffentliche Abgaben. ROSSITTIS steht die Xxxx des Transportweges und des Transportunternehmens nach pflichtge- mäßem Ermessen frei. Transportschäden hat der Vertragspartner ROSSITTIS sofort nach Empfang der Ware schriftlich nach Art und Umfang zu melden. Eine Versiche- rung der Ware gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für VerpackungTransportschäden, Schutz- und/Transportverluste oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung Bruch erfolgt nur auf Kosten ausdrücklichen Wunsch des KundenVertragspartners und nur zu seinen Lasten und für seine Rechnung.
26.3 Ist Vertragspartner ein Unternehmer, gelten des Weiteren folgende Bedingungen:
6.3.1 Bei Versendungskauf erfolgen Versand und Transport stets auf Gefahr des Vertragspartners. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Dies gilt ebenso bei Lieferungen vom Lager eines Dritten (Strecken- geschäft) sowie bei Rücksendungen von Waren oder Leergut (Mehrwegtransportver- packungen). Die Gefahr geht - auch bei Teillieferung - auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Erfüllungsort verlassen hat.
6.3.2 Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Vertrags- partner liegen, oder hat der Vertragspartner selbst für den Transport der Ware muss unverzüglich abgerufen werdenzu sorgen, an- dernfalls erfolgt Gefahrübergang mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Ver- tragspartner. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Vertragspartner. Bei Lagerung in einem Werk oder Lager von ROSSITTIS betragen die Lagerkosten monat- lich 0,5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis höherer Lagerkosten bleibt vorbe- halten. ROSSITTIS ist MEU berechtigt, sie nach Mahnung fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und den Vertragspartner in angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
6.3.3 Lieferungen frei Baustelle/Haus/Lager bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bei Lieferungen frei Baustelle/Haus/Lager geht die Gefahr - auch bei Teillieferungen - auf Kosten den Vertragspartner über, sobald die Ware am vereinbarten Bestimmungsort abladebereit eingetroffen ist. Voraussetzung für eine Lieferung frei Baustelle/Haus/Lager ist das Vorhandensein einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Vertragspartners die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Vertragspartner in ausreichender Zahl zu stellende Arbeitskräfte und Entlademittel zu erfolgen. Wartezeiten werden von ROSSITTIS branchenüblich berechnet. Scheitert die Anfahrt zum Bestimmungsort aus Gründen, die in der Risikosphäre des Vertragspartners liegen, geht die Gefahr mit Scheitern der Anfahrt auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Vertragspartner. Ziff. 6.4 gilt entsprechend.
6.4 Ziff. 6.3 gilt nicht für Verbraucher. Ist Vertragspartner ein Verbraucher, geht die Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nen.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. Mit zufälligen Verlustes der Über- gabe gelieferten Ware immer – auch bei Versendungskauf – erst mit Überga- be der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, Sache auf den Kunden Vertragspartner oder dessen Vertreter über. Für Versicherungen sorgt MEU nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Entladung trägt Vertragspartner oder dessen Vertreter im Verzug der KundeAnnahme befindet.
4. Wird ohne Verschulden von MEU der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
5. MEU ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versand und Gefahrübergang. 1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware unverpackt und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel Transporthilfs- mittel sorgt MEU PTM nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kunden.
2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, an- dernfalls andernfalls ist MEU PTM berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nen.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU PTM bestimmt. Mit der Über- gabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU PTM nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der Kunde.
4. Wird ohne Verschulden von MEU PTM der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU PTM berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
5. MEU PTM ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU PTM Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU PTM berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe Abru- fe überschritten, so ist MEU PTM zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtetver- pflichtet. MEU PTM kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.
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Samples: Sales Contracts
Versand und Gefahrübergang. 1. Soweit nichts anderes vereinbart istDer Vertragspartner trägt, wird wenn nicht vom E/D/E eine abweichende Regelung gemäß Incoterms vorgegeben wird, die Gefahr des zufälligen Untergangs bis zur Übergabe der Ware unverpackt am von E/D/E vorgegebenen Bestimmungsort. Das gilt insbesondere bei Lieferung „frei Haus“ und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kunden„frei angegebenem Bestimmungsort“.
2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werdenSoweit E/D/E im Einzelfall die Kosten des Versandes zu tragen hat, an- dernfalls ist MEU berechtigthat es das Recht, sie nach Mahnung die Art und Weise der Versendung zu bestimmen. Trifft das E/D/E eine solche Bestimmung nicht, so hat die Versendung auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx dem billigsten Weg zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nenerfolgen.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr Rollgeld zum Abgangsbahnhof geht stets zu Lasten des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. Mit der Über- gabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der KundeVertragspartners.
4. Wird ohne Verschulden Versandpapiere wie Lieferscheine, Packzettel und dgl. sind den Sendungen beizufügen. In allen Schriftstücken sind die Bestellnummern und die im Auftrag geforderten Kennzeichnungen anzugeben. Spätestens am Tage des Versandes ist dem E/D/E für jede einzelne Sendung Versandanzeige und ein Lieferschein (2fach) zuzuleiten. Liegen dem E/D/E bei Eingang des Liefergegenstandes keine ordnungsgemäßen Versandpapiere vor oder sind die Bestellnummern des E/D/E (und in den Fällen von MEU der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort I.5. auch die Bestellnummern des bestellenden Mitgliedsunternehmens) in der vorgesehenen Zeit unmöglichden Versandpapieren nicht richtig angegeben, so gehen alle dadurch anfallenden Mehrkosten zu Lasten des Vertragspartners. Das E/D/E ist MEU in diesen Fällen auch berechtigt, die Entgegennahme der Lieferungen auf einem anderen Wege oder Kosten des Vertragspartners zu einem anderen Ort zu liefern; verweigern. Dieses Recht kann im Namen des E/D/E auch durch den die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegebenLieferung entgegennehmenden Dritten geltend gemacht werden.
5. MEU Die Ware ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigtverpacken, wenn dies nach ihrer Beschaffenheit erforderlich ist, um Transportschäden weitgehend auszuschließen. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen Für Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung haftet der vereinbarten Menge sind zulässigVertragspartner.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU berechtigt, Trägt das E/D/E im Einzelfall die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschrittenKosten der Verpackung, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses ihm diese billigst zu berechnen. Das E/D/E ist berechtigt, aber nicht verpflichtetdem Vertragspartner Verpackungen auf dessen Kosten zurückzusenden, es sei denn, der Vertragspartner nennt dem E/D/E eine Stelle, an der die Verpackung kostenlos entsorgt werden kann.
7. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzwDie Lieferung muss komplett erfolgen. der Lieferung gültigen Preisen berechnenTeillieferungen dürfen nach vorher schriftlich erteilter Zustimmung des E/D/E vorgenommen werden.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Versand und Gefahrübergang. 1. Soweit nichts anderes vereinbart istBei Fehlen einer ausdrücklichen Weisung des Käufers ist die Klöckner Pentaplast Schweiz AG berechtigt, wird die Ware unverpackt Versandart und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für Verpackung, Schutz- und/das Transportmittel sowie den Spediteur oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten des KundenFrachtführer zu bestimmen.
2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Wird die Verladung oder Beförderung der Ware muss unverzüglich abgerufen werdenaus einem Grunde, an- dernfalls den der Käufer zu vertreten hat, verzögert, ist MEU die Klöckner Pentaplast Schweiz AG berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden oder Käufers die Ware nach eigenem Ermessen einzulagern, alle zur Erhaltung der Ware von der Klöckner Pentaplast Schweiz AG für geeignet erachteten Massnahmen zu lagern treffen und sofort die Ware als geliefert in Rechnung zu berech- nenstellen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleibenunberührt.
3. Falls nichts anderes vereinbart istZiffer 2 findet entsprechend Anwendung, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmtwenn die bestellte Ware vom Käufer nicht innerhalb von vier Werktagen nach einem zwischen den Parteien gegebenenfalls vereinbarten Abruftermin („Abruffrist“) abgerufen wird. Mit In diesem Fall ist die Klöckner Pentaplast Schweiz AG darüber hinaus - nach ihrer Xxxx - berechtigt, die bestellte Ware nach Ablauf der Über- gabe der Ware Abruffrist an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der KundeKäufer auszuliefern.
4. Wird ohne Verschulden von MEU der Transport auf Soweit handelsüblich, wird die Ware verpackt geliefert. Verpackungs- und Transportkosten obliegen dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegebenKäufer.
5. MEU ist Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Käufer bei Erhalt der Lieferungen oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigtrichten. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen Bei Transportschäden hat der vereinbarten Menge sind zulässigKäufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU berechtigt, Mit Vertragsschluss geht die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung Gefahr des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden zufälligen Untergangs der Ware auf den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnenKäufer über.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Versand und Gefahrübergang. 1a. Mangels besonderer Vereinbarung steht die Xxxx des Versandweges und der Versandart in unserem Ermessen. Soweit nichts anderes vereinbart istAuf Wunsch des Vertrags- partners wird der Liefergegenstand für den Transport versichert. Die Kosten für den Ver- sand, wird die Ware unverpackt branchenübliche Verpackung und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kundendie Transportversicherung sind vom Vertragspart- ner zu tragen.
2. Vertragsgemäß versandfertig b. Versandbereit gemeldete Ware muss ist vom Ver- tragspartner unverzüglich abgerufen werdenzu übernehmen, an- dernfalls ist MEU derenfalls sind wir berechtigt, sie nach Mahnung eigener Xxxx zu versenden und/oder auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx Vertragspartners zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nenlagern.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. c. Mit der Über- gabe Übergabe des Liefergegenstandes an die Bahn, den Spediteur, den Frachtführer so- wie an sonstige Versandbeauftragte oder mit Mitteilung der Ware an einen Spediteur oder FrachtführerVersandbereitschaft, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes Werkes oder Ausliefe- rungslagers, geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, Gefahr auf den Kunden überVertrags- partner über und zwar auch dann, wenn wir die Anlieferung übernommen haben. Für Versicherungen sorgt MEU nur auf Weisung und Kosten Der Versand erfolgt stets im Auftrag des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der KundeVertragspartners.
4. d. Der Vertragspartner ist zur Abnahme eines Liefergegenstandes auch dann verpflichtet, wenn er nur unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine un- erhebliche Beeinträchtigung des Gebrauches aufweist.
e. Wird ohne Verschulden von MEU der Transport Versand auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglichWunsch des Bestellers verzögert, so ist MEU können dem Vertragspartner die durch die Lagerung entstandenen Kosten be- rechnet werden.
f. Erklären wir uns kulanzhalber zur Rücknahme eines bestellten und ordnungsgemäß gelie- ferten Artikels bereit, so sind wir berechtigt, auf einem anderen Wege eine angemessene Wiedereinlagerungsgebühr zu berechnen. Dabei gilt folgendes: Rücknah- mefähig sind nur Artikel wie Werkzeuge oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der KundeVerbrauchsmaterialien in ordnungsgemäßem, verkaufsfähigem Zustand. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
5. MEU ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf Es werden keine Sonderanfertigungen bzw. -bestellungen zu- rückgenommen, dazu zählen insbesondere komplette CNC-Fräsmaschinen. Nach Rückgabe der Lieferung gültigen Preisen berechnenArtikel erhält der Besteller eine Gutschrift in Höhe des Warenwerts, abzüglich der Wie- dereinlagerungsgebühr. Diese wird nicht in bar ausbezahlt, sondern nur bei künftigen Einkäu- fen bzw. Aufträgen verrechnet.
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Samples: Sales Contracts
Versand und Gefahrübergang. 1. Soweit nichts anderes vereinbart istDie Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen, wird die Ware unverpackt und nicht gegen Wasser geschützt zum falls wir ausnahmsweise den Versand bereitgestellt. Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmit- tel sorgt MEU nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kundenbesorgen.
2. Vertragsgemäß versandfertig Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes, wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist, an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (zum Beispiel Versand, Reparaturarbeiten, Beratung etc.) übernommen haben. Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werdenist unverzüglich, an- dernfalls ist MEU berechtigtjedoch spätestens 2 Tage ab dem Tag der Meldung der Versandbereitschaft zu übernehmen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe in Folge eines Umstandes, sie nach Mahnung dessen Ursache wir nicht zu vertreten haben, gilt die Lieferung und der Gefahrübergang auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berech- nenden Besteller mit der Anzeige der Versandbereitschaft als erfolgt.
3. Falls nichts anderes vereinbart istBei Lieferung ab Werk ist ausschließlich der Besteller bzw. der Abholer für die Vornahme der Beladung, werden Versandweg die Art der Beladung und Versandmittel auf Kosten und Gefahr die Geeignetheit des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch MEU bestimmt. Mit der Über- gabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäf- ten, auch Franko- oder Freihaus-Lieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgt MEU nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der KundeTransportfahrzeuges verantwortlich.
4. Wird ohne Verschulden von MEU der Transport Wir platzieren den Liefergegenstand auf dem vorgesehenen Weg Fahrzeug des Abholers nach Weisung des Fahrpersonals. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung nach dem jeweils geltenden Stand der Ladungssicherungstechnik erfolgt durch den Abnehmer, der entsprechend geschultes Personal einzusetzen hat. Der Abholer stellt die Ladungssicherungsmittel. Eine Kontrolle der vom Abholer oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist MEU berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kundeseinem Erfüllungsgehilfen durchgeführten Ladungssicherung durch uns erfolgt nicht. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegebenDer Abholer hat für den Transport geeignete Fahrzeuge einzusetzen. Wir haften nicht für Schäden aus ungenügender Ladungssicherheit.
5. MEU ist zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig.
6. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind MEU Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben, andernfalls ist MEU berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist MEU zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. MEU kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.
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