Common use of Versand und Gefahrübergang Clause in Contracts

Versand und Gefahrübergang. 7.1. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung EXW (ex works gemäß ICC Incoterms 2010). 7.2. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Kosten. Uns steht die Xxxx des Transportweges und des Transportunternehmens frei. 7.3. Das Risiko des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe auf den Kunden über. Im Falle des Versendungskaufes geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Beschädigung mit der Übergabe an die Transportperson über. Dies gilt auch, wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft) und für die Rücksendung von Waren oder Leergut (Mehrwegtransportverpackungen). Soweit eine werkvertragliche Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Abnahme auf den Kunden über. Der Übergabe oder Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 7.4. Sämtliche Lagerkosten, die nach dem Gefahrübergang entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Bei Lagerung in unserem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis über höhere Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und den Kunden in angemessener, verlängerter Frist zu beliefern. 7.5. Bei Lieferungen frei Haus/Lager geht die Gefahr, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Ware an seinen Geschäftsbetrieb/an sein Lager abladebereit eingetroffen ist. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Kunden in ausreichender Zahl zu stellende Arbeitskräfte und Entlademittel zu erfolgen. Wartezeiten werden von uns branchenüblich berechnet. Scheitert die Anfahrt zum Bestimmungsort aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, geht die Gefahr mit Scheitern der Anfahrt auf den Kunden über. Dies gilt auch bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Kunden. Ziffer 7. 4 gilt entsprechend.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Versand und Gefahrübergang. 7.1. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung EXW (ex works gemäß ICC Incoterms 2010). 7.2. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Kosten. Uns a. Mangels besonderer Vereinbarung steht die Xxxx des Transportweges Versandweges und der Versandart in unserem Ermessen. Auf Wunsch des Transportunternehmens freiVertrags- partners wird der Liefergegenstand für den Transport versichert. Die Kosten für den Ver- sand, die branchenübliche Verpackung und die Transportversicherung sind vom Vertragspart- ner zu tragen. 7.3. Das Risiko des zufälligen Unterganges b. Versandbereit gemeldete Ware ist vom Ver- tragspartner unverzüglich zu übernehmen, an- derenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Xxxx zu versenden und/oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe auf den Kunden über. Im Falle des Versendungskaufes geht die Kosten und Gefahr des zufälligen Unterganges oder Beschädigung mit Vertragspartners zu lagern. c. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an die Transportperson über. Dies gilt auchBahn, wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft) und für die Rücksendung von Waren den Spediteur, den Frachtführer so- wie an sonstige Versandbeauftragte oder Leergut (Mehrwegtransportverpackungen). Soweit eine werkvertragliche Abnahme zu erfolgen hatmit Mitteilung der Versandbereitschaft, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Ausliefe- rungslagers, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Abnahme auf den Kunden überVertrags- partner über und zwar auch dann, wenn wir die Anlieferung übernommen haben. Der Übergabe oder Versand erfolgt stets im Auftrag des Vertragspartners. d. Der Vertragspartner ist zur Abnahme steht es gleicheines Liefergegenstandes auch dann verpflichtet, wenn er nur unerhebliche Abweichungen von der Kunde im Verzug der Annahme istvereinbarten Beschaffenheit oder eine un- erhebliche Beeinträchtigung des Gebrauches aufweist. 7.4. Sämtliche Lagerkostene. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so können dem Vertragspartner die nach dem Gefahrübergang entstehendurch die Lagerung entstandenen Kosten be- rechnet werden. f. Erklären wir uns kulanzhalber zur Rücknahme eines bestellten und ordnungsgemäß gelie- ferten Artikels bereit, so sind vom Kunden zu tragen. Bei Lagerung in unserem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis über höhere Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung eine angemessene Wiedereinlagerungsgebühr zu verfügen und den Kunden berechnen. Dabei gilt folgendes: Rücknah- mefähig sind nur Artikel wie Werkzeuge oder Verbrauchsmaterialien in angemessenerordnungsgemäßem, verlängerter Frist zu beliefernverkaufsfähigem Zustand. Es werden keine Sonderanfertigungen bzw. -bestellungen zu- rückgenommen, dazu zählen insbesondere komplette CNC-Fräsmaschinen. Nach Rückgabe der Artikel erhält der Besteller eine Gutschrift in Höhe des Warenwerts, abzüglich der Wie- dereinlagerungsgebühr. Diese wird nicht in bar ausbezahlt, sondern nur bei künftigen Einkäu- fen bzw. Aufträgen verrechnet. 7.5. Bei Lieferungen frei Haus/Lager geht die Gefahr, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Ware an seinen Geschäftsbetrieb/an sein Lager abladebereit eingetroffen ist. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Kunden in ausreichender Zahl zu stellende Arbeitskräfte und Entlademittel zu erfolgen. Wartezeiten werden von uns branchenüblich berechnet. Scheitert die Anfahrt zum Bestimmungsort aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, geht die Gefahr mit Scheitern der Anfahrt auf den Kunden über. Dies gilt auch bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Kunden. Ziffer 7. 4 gilt entsprechend.

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Samples: Sales Contracts

Versand und Gefahrübergang. 7.1. 6.1 Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung EXW (ex works gemäß ICC ab Werk. Falls als Lieferbedingung einer der Incoterms 2010)vereinbart worden ist, findet die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages geltende Fassung Anwendung. 7.2. 6.2 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden Vertragspartners an einen anderen Ort als den Erfüllungsort Erfül- lungsort versandt, trägt der Kunde Vertragspartner alle dadurch entstehenden Kosten. Ab- weichend hiervon gilt Folgendes: Bei Fittingaufträgen ab einem Auftragswert in Höhe von 500,-- € netto liefern wir an in Deutschland ansässige Empfänger ohne Berech- nung von Fracht- und Verpackungskosten. Für Rohr- und Wandheizungsaufträge so- wie für Lieferungen ins Ausland gelten gesonderte Wertgrenzen, die wir jeweils be- kanntgeben. Uns steht die Xxxx des Transportweges und des Transportunternehmens Transportunterneh- mens nach pflichtgemäßem Ermessen frei. Transportschäden hat der Vertragspartner uns sofort bei Empfang der Ware schriftlich nach Art und Umfang zu melden. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch er- folgt bei Lieferungen ab Werk nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners zu seinen Lasten und für seine Rechnung. Kosten für Eillieferungen (Expressgebüh- ren) gehen zu Lasten des Empfängers. 7.3. Das Risiko des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe 6.3 Bei Lieferungen ab Werk erfolgen Versand und Transport stets auf den Kunden über. Im Falle des Versendungskaufes geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Beschädigung mit der Übergabe an die Transportperson überVer- tragspartners. Dies gilt auch, wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (StreckengeschäftStrecken- geschäft) und für die Rücksendung von Waren oder Leergut (MehrwegtransportverpackungenMehrwegtransportver- packungen). Soweit eine werkvertragliche Abnahme zu erfolgen hatDie Gefahr geht, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Abnahme auch bei Teillieferung, auf den Kunden Vertragspartner über. Der Übergabe , sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme istzwecks Versendung unser Lager oder bei Lieferung ab Werk unser Werk verlas- sen hat. 7.4. Sämtliche Lagerkosten6.4 Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Vertragspartner liegen, oder hat der Vertragspartner selbst für den Transport der Ware zu sorgen, er- folgt Gefahrübergang mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Vertragspartner. Lagerkosten nach dem Gefahrübergang entstehen, sind vom Kunden zu tragenträgt der Vertragspartner. Bei Lagerung in unserem unse- rem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des RechnungsbetragesRechnungsbe- trages. Der Nachweis über höhere höherer Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und den Kunden Vertragspartner in angemessener, angemessen verlängerter Frist zu beliefern. 7.5. 6.5 Bei Lieferungen frei Haus/Lager geht die Gefahr, auch bei TeillieferungenTeillieferung, auf den Kunden Ver- tragspartner über, sobald die Ware an seinen seinem Geschäftsbetrieb/an sein seinem Lager abladebereit ab- ladebereit eingetroffen ist. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Kunden Vertragspartner in ausreichender Zahl zu stellende Arbeitskräfte und Entlademittel zu erfolgen. Wartezeiten werden von uns branchenüblich berechnet. Scheitert die Anfahrt An- fahrt zum Bestimmungsort aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden Vertragspartners liegen, geht die Gefahr mit Scheitern der Anfahrt auf den Kunden Vertragspartner über. Dies gilt auch bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den KundenVertragspartner. Ziffer 7. 4 6.4 gilt entsprechend.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Versand und Gefahrübergang. 7.14.1 Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart worden istMit der Aufgabe der Ware zum Versand, spätestens mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Kunden über. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft über. In diesem Falle ist die Börner GmbH berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Lieferung EXW (ex works gemäß ICC Incoterms 2010). 7.2. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Kosten. Uns steht Verpackung sowie die Xxxx des Transportweges und des Transportunternehmens freiTransportmittels nach dem Ermessen der Börner GmbH. Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Übernahme der Waren von der Börner GmbH ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung der Börner GmbH wegen unsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigungen oder Verluste aus, soweit die Börner GmbH nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet. 7.34.2 Die bestellte Xxxx wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versichert. Das Risiko Die Versicherung geht zu Lasten des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe auf den Kunden über. Im Falle des Versendungskaufes geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Beschädigung mit der Übergabe an die Transportperson über. Dies gilt auch, wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft) und für die Rücksendung von Waren oder Leergut (Mehrwegtransportverpackungen). Soweit eine werkvertragliche Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Abnahme auf den Kunden über. Der Übergabe oder Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme istKunden. 7.4. Sämtliche Lagerkosten, die nach 4.3 Vor dem Gefahrübergang entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Bei Lagerung in unserem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis über höhere Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und Versand abgenommene Ware gilt als den Kunden in angemessener, verlängerter Frist zu beliefernvereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert. 7.5. Bei Lieferungen frei Haus/Lager geht die Gefahr, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Ware an seinen Geschäftsbetrieb/an sein Lager abladebereit eingetroffen ist. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Kunden in ausreichender Zahl zu stellende Arbeitskräfte und Entlademittel zu erfolgen. Wartezeiten werden von uns branchenüblich berechnet. Scheitert die Anfahrt zum Bestimmungsort aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, geht die Gefahr mit Scheitern der Anfahrt auf den Kunden über. Dies gilt auch bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Kunden. Ziffer 7. 4 gilt entsprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Versand und Gefahrübergang. 7.1. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart worden ista. Mangels besonderer Vereinbarung, erfolgt die Lieferung EXW (ex works gemäß ICC Incoterms 2010). 7.2. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Kosten. Uns steht die Xxxx des Transportweges Versandweges und der Versandart in unserem Ermessen. Auf Wunsch des Transportunternehmens freiVertragspartners wird der Liefergegenstand für den Transport versichert. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind vom Vertragspartner zu tragen. 7.3b. Die Ware wird branchenüblich verpackt. Das Risiko Die Kosten für die Verpackung trägt der Vertragspartner. Bei KLT-Verpackungen werden bei frachtfreier Rücksendung und sofern diese in einem wieder verwendbarem Zustand sind 75 % des zufälligen Unterganges berechneten Betrages gutgeschrieben. c. Versandbereit gemeldete Xxxx ist vom Vertragspartner unverzüglich zu übernehmen, anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Xxxx zu versenden und/oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe auf den Kunden über. Im Falle des Versendungskaufes geht die Kosten und Gefahr des zufälligen Unterganges oder Beschädigung mit Vertragspartners zu lagern. d. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an die Transportperson über. Dies gilt auchBahn, wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft) und für die Rücksendung von Waren den Spediteur, den Frachtführer, sowie an sonstige Versandbeauftragte oder Leergut (Mehrwegtransportverpackungen). Soweit eine werkvertragliche Abnahme zu erfolgen hatmit Mitteilung der Versandbereitschaft, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Auslieferungslagers, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Abnahme auf den Kunden Vertragspartner über, und zwar auch dann, wenn wir die Anlieferung übernom- men haben, sowie wenn die Lieferung auf Wunsch des Vertragspartners in ein Konsignationslager erfolgt. Der Übergabe oder Versand erfolgt stets im Auftrag des Vertragspartners. e. Der Vertragspartner ist zur Abnahme steht es gleicheines Liefergegenstandes auch dann verpflichtet, wenn er nur unerhebliche Abweichungen von der Kunde im Verzug der Annahme istvereinbarten Beschaffenheit oder eine unerhebliche Beeinträchtigung des Gebrauches aufweist. 7.4. Sämtliche Lagerkostenf. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so können dem Vertragspartner die nach dem Gefahrübergang entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Bei durch die Lagerung in unserem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis über höhere Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und den Kunden in angemessener, verlängerter Frist zu beliefernentstandenen Kosten berechnet werden. 7.5. Bei Lieferungen frei Haus/Lager geht die Gefahr, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Ware an seinen Geschäftsbetrieb/an sein Lager abladebereit eingetroffen ist. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Kunden in ausreichender Zahl zu stellende Arbeitskräfte und Entlademittel zu erfolgen. Wartezeiten werden von uns branchenüblich berechnet. Scheitert die Anfahrt zum Bestimmungsort aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, geht die Gefahr mit Scheitern der Anfahrt auf den Kunden über. Dies gilt auch bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Kunden. Ziffer 7. 4 gilt entsprechend.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Versand und Gefahrübergang. 7.17.1 Wir bestimmen den Spediteur oder Frachtführer, Versandweg und -art sowie Beförderungs- und Schutzmittel. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, erfolgt Auch für uns gelten die Lieferung EXW (ex works gemäß ICC Incoterms 2010)Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen. 7.2. Wird die Ware 7.2 Zum Termin versand- oder abholbereit gemeldete Waren sind sofort abzurufen; andernfalls können wir Sie auf Wunsch Kosten und Gefahr des Kunden an einen anderen Ort Bestellers nach freiem Ermessen lagern und als den Erfüllungsort versandt, trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Kosten. Uns steht die Xxxx des Transportweges und des Transportunternehmens freigeliefert berechnen. 7.3. Das Risiko des zufälligen Unterganges 7.3 Mit Übergabe an Spediteur oder der zufälligen Verschlechterung Frachtführer, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers auch bei frachtfreier Lieferung einschließlich Versendung mit unserem LKW, geht mit Übergabe in jedem Fall -einschließlich einer Be- schlagnahme- die Gefahr auf den Kunden Besteller über. Im Falle des Versendungskaufes geht . 7.4 Der Besteller hat die Sendung abzuwarten und abzuladen, andernfalls erfolgt nach unserer Xxxx, Abladen, Stapeln, Einlagern oder Rücktransport auf Kosten und Gefahr des zufälligen Unterganges oder Beschädigung mit Bestellers. Wartezeiten gehen zu seinen Lasten. Transportbeschädigungen sind bei Warenempfang schriftlich auf der Übergabe an die Transportperson überRollkarte zu vermerken. 7.5 Wir schließen für alle Erzeugnisse eine Transportversicherung ab. Dies Wünscht der Käufer keine Versicherung, muss er dies uns rechtzeitig schrift- lich mitteilen; seine Entscheidung gilt auchdann auch für alle künftigen Lieferungen. Bei Abholung ist eine Versicherung durch uns nicht möglich. 7.6 Die Rücknahme von Heizkörpern, wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft) Zubehörteilen und für die Rücksendung von Waren oder Leergut (Mehrwegtransportverpackungen). Soweit eine werkvertragliche Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Abnahme auf den Kunden überVerpackung ist ausgeschlossen. Der Übergabe oder Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme istBesteller hat mangelhafte Lieferteile gleichwohl unbe- schadet seiner Rechte entgegenzunehmen. 7.4. Sämtliche Lagerkosten, die nach dem Gefahrübergang entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Bei Lagerung in unserem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis über höhere Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und den Kunden in angemessener, verlängerter Frist zu beliefern. 7.5. Bei Lieferungen frei Haus/Lager geht die Gefahr, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Ware an seinen Geschäftsbetrieb/an sein Lager abladebereit eingetroffen ist. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Kunden in ausreichender Zahl zu stellende Arbeitskräfte und Entlademittel zu erfolgen. Wartezeiten werden von uns branchenüblich berechnet. Scheitert die Anfahrt zum Bestimmungsort aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, geht die Gefahr mit Scheitern der Anfahrt auf den Kunden über. Dies gilt auch bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Kunden. Ziffer 7. 4 gilt entsprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Versand und Gefahrübergang. 7.1. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart worden ista. Liegt diesbezüglich keine Sonderervereinbarung vor, erfolgt die Lieferung EXW (ex works gemäß ICC Incoterms 2010). 7.2. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Kosten. Uns steht die Xxxx des Transportweges Versandweges und der Versandart in unserem Erm essen. Auf Wunsch des Transportunternehmens freiBestellers wird der Liefergegenstand für den Transport versichert. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind vom Besteller zu tragen. 7.3b. Die Ware wird branchenüblich verpackt. Das Risiko Die Kosten für die Verpackung t rägt der Besteller. Bei KLT- Verpackungen werden bei frachtfreier Rücksendung und sofern diese in einem wieder verwendbarem Zustand sind, 75 % des zufälligen Unterganges für Verpackung berechneten Betrages gutgeschrieben. c. Versandbereit gem eldete Ware ist vom Besteller unverzüglich zu übernehm en, anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Xxxx zu versenden und/oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe auf den Kunden über. Im Falle des Versendungskaufes geht die Kosten und Gefahr des zufälligen Unterganges oder Beschädigung mit Bestellers zu lagern. d. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an die Transportperson überBahn, den Spediteur, den Frachtführer, sowie an sonstige Versandbeauftragte bzw. Dies gilt auchm it Mitteilung der Versandbereitschaft, wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft) und für die Rücksendung von Waren spätestens jedoch m it Verlassen des Werkes oder Leergut (Mehrwegtransportverpackungen). Soweit eine werkvertragliche Abnahme zu erfolgen hatAuslieferungslagers, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Abnahme auf den Kunden Besteller über. . e. Der Übergabe oder Abnahme steht es gleichBesteller ist zur Abnahm e eines Liefergegenstandes auch dann verpflichtet, wenn er nur unerhebliche Abweichungen von der Kunde im Verzug der Annahme istvereinbarten Beschaffenheit oder eine unerhebliche Beeinträchtigung des Gebrauches aufweist. 7.4. Sämtliche Lagerkostenf. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so können dem Besteller die nach dem Gefahrübergang entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Bei durch die Lagerung in unserem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis über höhere Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und den Kunden in angemessener, verlängerter Frist zu beliefernentstandenen Mehrkosten berechnet werden. 7.5. Bei Lieferungen frei Haus/Lager geht die Gefahr, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Ware an seinen Geschäftsbetrieb/an sein Lager abladebereit eingetroffen ist. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Kunden in ausreichender Zahl zu stellende Arbeitskräfte und Entlademittel zu erfolgen. Wartezeiten werden von uns branchenüblich berechnet. Scheitert die Anfahrt zum Bestimmungsort aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, geht die Gefahr mit Scheitern der Anfahrt auf den Kunden über. Dies gilt auch bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Kunden. Ziffer 7. 4 gilt entsprechend.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Versand und Gefahrübergang. 7.1. 5.1 Sofern schriftlich sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart worden istergibt, erfolgt die ist Lieferung EXW „FCA (ex works gemäß ICC Incoterms 2010). 7.2Incoterm 2020) ab Sitz der Kugel- und Rollenwerk Leipzig GmbH in Leipzig vereinbart. Wird Versendet der Verkäufer die Ware auf Wunsch Verlangen des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Kosten. Uns steht die Xxxx des Transportweges und des Transportunternehmens frei. 7.3. Das Risiko des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe auf den Kunden über. Im Falle des Versendungskaufes geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Beschädigung mit der Übergabe an die Transportperson über. Dies gilt auch, wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft) und für die Rücksendung von Waren oder Leergut (Mehrwegtransportverpackungen). Soweit eine werkvertragliche Abnahme zu erfolgen hatErfüllungsort, geht die Gefahr des eines zufälligen Untergangs oder der einer zufälligen Verschlechterung mit der Abnahme auf den Kunden über. Der Übergabe oder Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 7.4. Sämtliche Lagerkosten, die nach dem Gefahrübergang entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Bei Lagerung in unserem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis über höhere Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und den Kunden in angemessener, verlängerter Frist zu beliefern. 7.5. Bei Lieferungen frei Haus/Lager geht die Gefahr, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware an seinen Geschäftsbetrieb/an sein Lager abladebereit eingetroffen istdem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat. 5.2 Kosten für Fracht, Expressgut und Luftfracht gehen zu Lasten des Bestellers. Das Abladen hat unverzüglich Postsendungen werden frei abgefertigt und sachgemäß durch vom Kunden in ausreichender Zahl zu stellende Arbeitskräfte und Entlademittel zu erfolgen. Wartezeiten werden von uns branchenüblich Porti berechnet. Scheitert Bei Schnellsendungen werden die Anfahrt zum Bestimmungsort aus GründenKosten gemäß gültiger Frachttabelle des jeweiligen Transportunternehmens in Rechnung gestellt. Versandvorschriften des Bestellers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. 5.3 Verpackung, Transportbehälter, Gitterboxen und Kassetten bleiben Eigentum des Verkäufers und sind spesenfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Paletten, Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. 5.4 Gerät der Besteller in Annahmeverzug betragen die im Risikobereich Lagerkosten 1,0% des Kunden liegenRechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände für jeden vollendeten Monat, geht die Gefahr mit Scheitern sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Geltendmachung und der Anfahrt Nachweis höherer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten. 5.5 Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf den Kunden über. Dies gilt auch bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Kunden. Ziffer 7. 4 gilt entsprechendausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Versand und Gefahrübergang. 7.19.1. Sofern schriftlich sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart worden istergibt, erfolgt ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. 9.2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind Paletten, Gitterboxen und als Genthner-Eigentum gekennzeichnete Behälter. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. 9.3. Mangels gesonderter Vereinbarung wählt Genthner das Transportmittel und den Transportweg. Sofern der Besteller es wünscht, wird Genthner die Lieferung EXW (ex works gemäß ICC Incoterms 2010)durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller. 7.29.4. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden Bestellers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort diesen versandt, trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Kosten. Uns steht die Xxxx des Transportweges und des Transportunternehmens frei. 7.3. Das Risiko des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung so geht mit Übergabe auf der Absendung an den Kunden über. Im Falle des Versendungskaufes geht die Gefahr des zufälligen Unterganges Besteller oder Beschädigung mit der Übergabe an die Transportperson über. Dies gilt auchden Spediteur, wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft) und für die Rücksendung von Waren Frachtführer oder Leergut (Mehrwegtransportverpackungen). Soweit eine werkvertragliche Abnahme zu erfolgen hatVersandbeauftragten, geht spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Abnahme Ware auf den Kunden Besteller über. Der Übergabe Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt, Genthner die Anlieferung übernommen hat oder Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme istwer die Frachtkosten trägt. 7.49.5. Sämtliche Lagerkosten, die nach dem Gefahrübergang entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Bei Lagerung in unserem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis über höhere Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und den Kunden in angemessener, verlängerter Frist zu beliefern. 7.5. Bei Lieferungen frei Haus/Lager geht die Gefahr, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald Ist die Ware an seinen Geschäftsbetrieb/an sein Lager abladebereit eingetroffen ist. Das Abladen hat unverzüglich versandbereit und sachgemäß durch vom Kunden in ausreichender Zahl zu stellende Arbeitskräfte und Entlademittel zu erfolgen. Wartezeiten werden von uns branchenüblich berechnet. Scheitert verzögert sich die Anfahrt zum Bestimmungsort Versendung aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegender Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Scheitern Zugang der Anfahrt Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden Besteller über. Dies gilt auch bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Kunden. Ziffer 7. 4 gilt entsprechend.

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Samples: General Terms and Conditions

Versand und Gefahrübergang. 7.11. Sofern schriftlich Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, erfolgt wird die Lieferung EXW (ex works gemäß ICC Incoterms 2010)Ware unverpackt und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für Verpackungen, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel sorgt die Buhl Company GmbH nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kunden. Ein Anspruch auf Rücknahme der Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel besteht seitens des Kunden nicht. 7.22. Wird Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls ist die Ware Buhl Company GmbH berechtigt, sie nach Mahnung auf Wunsch Kosten und Gefahr des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandtnach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen. 3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch die Buhl Company GmbH bestimmt. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Kosten. Uns steht die Xxxx des Transportweges und des Transportunternehmens freiKunde. 7.3. Das Risiko des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe auf den Kunden über. Im Falle des Versendungskaufes geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Beschädigung mit der Übergabe an die Transportperson über. Dies gilt auch, wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft) und für die Rücksendung von Waren oder Leergut (Mehrwegtransportverpackungen)4. Soweit eine werkvertragliche Abnahme zu erfolgen hatdie Buhl Company GmbH nicht ausdrücklich durch entsprechende Lieferklauseln die Versendung der Ware und die damit zusammenhängenden Risiken (Sach- und Preisgefahr) übernimmt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Abnahme auf den Kunden über. Der Übergabe oder Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 7.4. Sämtliche Lagerkosten, die nach dem Gefahrübergang entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Bei Lagerung in unserem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis über höhere Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und den Kunden in angemessener, verlängerter Frist zu beliefern. 7.5. Bei Lieferungen frei Haus/Lager geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei Teillieferungenallen Geschäften, auch Franko- oder Freihauslieferung, auf den Kunden zum Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft über, sobald die Ware an seinen Geschäftsbetrieb/an sein Lager abladebereit eingetroffen ist. Das Abladen hat unverzüglich gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Buhl Company GmbH noch andere Leistungen (z.B. Montage) übernommen hat. Es ist Entscheidung des Kunden, ob er eine Transportversicherung abschließt oder nicht. Für den Fall, dass der Frachtführer den Verlust oder die Beschädigung der Ware fahrlässig oder gar vorsätzlich verschuldet, tritt die Buhl Company GmbH ihre Ansprüche gegen den Frachtführer hiermit ab; der Kunde nimmt die Abtretung an. 5. Für Versicherungen sorgt die Buhl Company GmbH nur auf Weisung und sachgemäß durch vom Kosten des Kunden. 6. Wird ohne Verschulden der Buhl Company GmbH der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist die Buhl Company GmbH berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 7. Die Buhl Company GmbH ist zu Teillieferungen in ausreichender Zahl zu stellende Arbeitskräfte zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig. 8. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind Abrufe und Entlademittel zu erfolgen. Wartezeiten werden von uns branchenüblich berechnet. Scheitert Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben; andernfalls ist die Anfahrt zum Bestimmungsort aus GründenBuhl Company GmbH berechtigt, die im Risikobereich Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist die Buhl Company GmbH zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Buhl Company GmbH kann dem Kunden liegen, geht die Gefahr mit Scheitern den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Anfahrt auf den Kunden über. Dies gilt auch bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Kunden. Ziffer 7. 4 gilt entsprechendLieferung gültigen Preisen berechnen.

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