Versand und Gefahrübergang. 4.1 Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand, spätestens mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Kunden über. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft über. In diesem Falle ist die Börner GmbH berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Xxxx des Transportweges und des Transportmittels nach dem Ermessen der Börner GmbH. Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Übernahme der Waren von der Börner GmbH ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung der Börner GmbH wegen unsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigungen oder Verluste aus, soweit die Börner GmbH nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet. 4.2 Die bestellte Xxxx wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versichert. Die Versicherung geht zu Lasten des Kunden. 4.3 Vor dem Versand abgenommene Ware gilt als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert.
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Versand und Gefahrübergang. 4.1 Der Versand erfolgt stets 7.1 Wir bestimmen den Spediteur oder Frachtführer, Versandweg und -art sowie Beförderungs- und Schutzmittel. Auch für uns gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen.
7.2 Zum Termin versand- oder abholbereit gemeldete Waren sind sofort abzurufen; andernfalls können wir Sie auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bestellers nach freiem Ermessen lagern und als geliefert berechnen.
7.3 Mit der Aufgabe der Ware zum VersandÜbergabe an Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Werkesunseres Werkes oder Lagers auch bei frachtfreier Lieferung einschließlich Versendung mit unserem LKW, geht in jedem Fall -einschließlich einer Be- schlagnahme- die Gefahr auf den Kunden Besteller über.
7.4 Der Besteller hat die Sendung abzuwarten und abzuladen, andernfalls erfolgt nach unserer Xxxx, Abladen, Stapeln, Einlagern oder Rücktransport auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft über. In diesem Falle ist die Börner GmbH berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Xxxx des Transportweges und des Transportmittels nach dem Ermessen der Börner GmbH. Verpackungskosten Wartezeiten gehen zu Lasten des Kundenseinen Lasten. Die Übernahme Transportbeschädigungen sind bei Warenempfang schriftlich auf der Waren von der Börner GmbH ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung der Börner GmbH wegen unsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigungen oder Verluste aus, soweit die Börner GmbH nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftetRollkarte zu vermerken.
4.2 Die bestellte Xxxx wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versichert7.5 Wir schließen für alle Erzeugnisse eine Transportversicherung ab. Die Wünscht der Käufer keine Versicherung, muss er dies uns rechtzeitig schrift- lich mitteilen; seine Entscheidung gilt dann auch für alle künftigen Lieferungen. Bei Abholung ist eine Versicherung geht zu Lasten des Kundendurch uns nicht möglich.
4.3 Vor dem Versand abgenommene Ware gilt als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert7.6 Die Rücknahme von Heizkörpern, Zubehörteilen und Verpackung ist ausgeschlossen. Der Besteller hat mangelhafte Lieferteile gleichwohl unbe- schadet seiner Rechte entgegenzunehmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versand und Gefahrübergang. 4.1 Der Versand erfolgt stets 5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „FCA (Incoterm 2020) ab Sitz der Kugel- und Rollenwerk Leipzig GmbH in Leipzig vereinbart. Versendet der Verkäufer die Ware auf Gefahr Verlangen des Kunden. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand, spätestens mit dem Verlassen des WerkesKunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Ist , sobald der Verkäufer die Ware vom Kunden abzuholendem Spediteur, geht die Gefahr mit dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Bereitstellung auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus GründenVersendung bestimmten Person übergeben hat.
5.2 Kosten für Fracht, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft über. In diesem Falle ist die Börner GmbH berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Xxxx des Transportweges Expressgut und des Transportmittels nach dem Ermessen der Börner GmbH. Verpackungskosten Luftfracht gehen zu Lasten des KundenBestellers. Postsendungen werden frei abgefertigt und Porti berechnet. Bei Schnellsendungen werden die Kosten gemäß gültiger Frachttabelle des jeweiligen Transportunternehmens in Rechnung gestellt. Versandvorschriften des Bestellers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
5.3 Verpackung, Transportbehälter, Gitterboxen und Kassetten bleiben Eigentum des Verkäufers und sind spesenfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Paletten, Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
5.4 Gerät der Besteller in Annahmeverzug betragen die Lagerkosten 1,0% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände für jeden vollendeten Monat, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Übernahme Geltendmachung und der Waren von der Börner GmbH ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure Nachweis höherer oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung der Börner GmbH wegen unsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigungen oder Verluste aus, soweit die Börner GmbH nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftetgeringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
4.2 5.5 Die bestellte Xxxx Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Bestellers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. Die Versicherung geht zu Lasten des Kunden.
4.3 Vor dem Versand abgenommene Ware gilt als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Versand und Gefahrübergang. 4.1 Der a. Liegt diesbezüglich keine Sonderervereinbarung vor, steht die Xxxx des Versandweges und der Versandart in unserem Erm essen. Auf Wunsch des Bestellers wird der Liefergegenstand für den Transport versichert. Die Kosten für den Versand erfolgt stets und die Transportversicherung sind vom Besteller zu tragen.
b. Die Ware wird branchenüblich verpackt. Die Kosten für die Verpackung t rägt der Besteller. Bei KLT- Verpackungen werden bei frachtfreier Rücksendung und sofern diese in einem wieder verwendbarem Zustand sind, 75 % des für Verpackung berechneten Betrages gutgeschrieben.
c. Versandbereit gem eldete Ware ist vom Besteller unverzüglich zu übernehm en, anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Xxxx zu versenden und/oder auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bestellers zu lagern.
d. Mit der Aufgabe Übergabe des Liefergegenstandes an die Bahn, den Spediteur, den Frachtführer, sowie an sonstige Versandbeauftragte bzw. m it Mitteilung der Ware zum VersandVersandbereitschaft, spätestens mit dem jedoch m it Verlassen des WerkesWerkes oder Auslieferungslagers, geht die Gefahr auf den Kunden Besteller über. Ist die Ware vom Kunden abzuholen.
e. Der Besteller ist zur Abnahm e eines Liefergegenstandes auch dann verpflichtet, geht die Gefahr mit wenn er nur unerhebliche Abweichungen von der Bereitstellung auf den Kunden über. Verzögert sich vereinbarten Beschaffenheit oder eine unerhebliche Beeinträchtigung des Gebrauches aufweist.
f. Wird der Versand aus Gründenauf Wunsch des Bestellers verzögert, so können dem Besteller die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft über. In diesem Falle ist die Börner GmbH berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Xxxx des Transportweges und des Transportmittels nach dem Ermessen der Börner GmbH. Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Übernahme der Waren von der Börner GmbH ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung der Börner GmbH wegen unsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigungen oder Verluste aus, soweit die Börner GmbH nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftetLagerung entstandenen Mehrkosten berechnet werden.
4.2 Die bestellte Xxxx wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versichert. Die Versicherung geht zu Lasten des Kunden.
4.3 Vor dem Versand abgenommene Ware gilt als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Versand und Gefahrübergang. 4.1 Der a. Mangels besonderer Vereinbarung, steht die Xxxx des Versandweges und der Versandart in unserem Ermessen. Auf Wunsch des Vertragspartners wird der Liefergegenstand für den Transport versichert. Die Kosten für den Versand erfolgt stets und die Transportversicherung sind vom Vertragspartner zu tragen.
b. Die Ware wird branchenüblich verpackt. Die Kosten für die Verpackung trägt der Vertragspartner. Bei KLT-Verpackungen werden bei frachtfreier Rücksendung und sofern diese in einem wieder verwendbarem Zustand sind 75 % des berechneten Betrages gutgeschrieben.
c. Versandbereit gemeldete Xxxx ist vom Vertragspartner unverzüglich zu übernehmen, anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Xxxx zu versenden und/oder auf Kosten und Gefahr des Kunden. Vertragspartners zu lagern.
d. Mit der Aufgabe Übergabe des Liefergegenstandes an die Bahn, den Spediteur, den Frachtführer, sowie an sonstige Versandbeauftragte oder mit Mitteilung der Ware zum VersandVersandbereitschaft, spätestens jedoch mit dem Verlassen des WerkesWerkes oder Auslieferungslagers, geht die Gefahr auf den Kunden Vertragspartner über, und zwar auch dann, wenn wir die Anlieferung übernom- men haben, sowie wenn die Lieferung auf Wunsch des Vertragspartners in ein Konsignationslager erfolgt. Ist die Ware vom Kunden abzuholenDer Versand erfolgt stets im Auftrag des Vertragspartners.
e. Der Vertragspartner ist zur Abnahme eines Liefergegenstandes auch dann verpflichtet, geht die Gefahr mit wenn er nur unerhebliche Abweichungen von der Bereitstellung auf den Kunden über. Verzögert sich vereinbarten Beschaffenheit oder eine unerhebliche Beeinträchtigung des Gebrauches aufweist.
f. Wird der Versand aus Gründenauf Wunsch des Bestellers verzögert, so können dem Vertragspartner die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft über. In diesem Falle ist die Börner GmbH berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Xxxx des Transportweges und des Transportmittels nach dem Ermessen der Börner GmbH. Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Übernahme der Waren von der Börner GmbH ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung der Börner GmbH wegen unsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigungen oder Verluste aus, soweit die Börner GmbH nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftetLagerung entstandenen Kosten berechnet werden.
4.2 Die bestellte Xxxx wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versichert. Die Versicherung geht zu Lasten des Kunden.
4.3 Vor dem Versand abgenommene Ware gilt als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Versand und Gefahrübergang. 4.1 Der Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
4.2 Die Gefahr geht – auch bei Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Mit mittels unserer Fahrzeuge oder frachtfreier Lieferung – über, sobald die Sendung das Werksgelände verlassen hat, wenn nicht schon vorher der Aufgabe Liefergegenstand einem Spediteur oder Frachtführer übergeben wird.
4.3 Wird der Ware zum Versand, spätestens mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf Liefergegenstand zur Abholung durch den Kunden über. Ist die Ware vom Kunden abzuholenbereitgestellt, geht die Gefahr mit dem Ablauf eines Werktages nach dem Tag der Bereitstellung auf den Kunden Anzeige der Versandbereitschaft über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die sofern der Kunde eine Verzögerung der Absendung zu vertreten hat. Die Anzeige der Versandbereitschaft ist an keine Form gebunden.
4.4 Die Verpackung wird von uns nach bestem Ermessen ausgewählt und zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Wiederverwendbare Packgefäße werden bei schriftlicher Vereinbarung zurückgenommen. Die Rücksendekosten und – gefahr trägt der Kunde. Zurückgenommene Packgefäße werden mit 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben.
4.5 Ohne rechtzeitige, geht die Gefahr anders lautende schriftliche Weisung sind wir berechtigt, mit der Versandbereitschaft überin eigenen Angelegenheiten üblichen Sorgfalt die billigste uns bekannte erreichbare Versandart zu wählen. In diesem Falle ist die Börner GmbH berechtigtWir schließen notwendige Speditions- und Transportverträge im eigenen Namen, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem jedoch zugunsten des Kunden in und für dessen Rechnung zu stellenab. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Xxxx des Transportweges und des Transportmittels nach dem Ermessen der Börner GmbH. Verpackungskosten gehen zu Lasten des KundenDer Liefergegenstand reist stets unversichert. Die Übernahme der Waren von der Börner GmbH ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung der Börner GmbH wegen unsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigungen oder Verluste aus, soweit die Börner GmbH nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet.
4.2 Die bestellte Xxxx Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versichertabgeschlossen. Die Versicherung geht Hieraus erwachsende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
4.3 Vor dem Versand abgenommene Ware gilt als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert.
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