Versand und Gefahrübergang. 1. Soweit nicht abweichend vereinbart oder angegeben (etwa für Lieferungen innerhalb Deutschlands), erfolgen sämtliche Lieferungen ab Lager bzw. Werk (siehe Ziffer 3. dieser AVB), wo auch der Erfüllungsort für eine etwaige Nacherfüllung ist. Folglich ist der Besteller für Transport/Versand verantwortlich und geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe den Frachtführer/die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Streckenlieferungen. 2. Ebenso geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung mit Absendung an den Besteller auf diesen über, wenn wir die Ware auf Wunsch des Bestellers an ihn versenden. Die Xxxx des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern. 3. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller in Annahmeverzug ist. Bei Annahmeverzug sind wir außerdem berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern. 4. Bei einem Lieferstopp aufgrund Zahlungs- oder Annahmeverzugs oder aus einem sonstigen vom Besteller zu vertretenden Grund geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung spätestens mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. 5. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach unserer Xxxx zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern. 0.Xxx eine Abnahme vorgesehen oder vereinbart, so hat diese zügig nach Meldung der Abnahmebereitschaft in unserem jeweils angegebenen Lieferwerk zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme trotz angemessener Fristsetzung nicht oder verzichtet der Besteller auf sie, so sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)
Versand und Gefahrübergang. 15.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk. Soweit nicht abweichend vereinbart oder angegeben (etwa für Lieferungen innerhalb Deutschlands), erfolgen sämtliche Lieferungen ab Lager bzw. Werk (siehe Ziffer 3. dieser AVB), wo auch der Erfüllungsort für eine etwaige Nacherfüllung ist. Folglich ist der Besteller für Transport/Versand verantwortlich Die Verkäuferin veranlaßt die Versendung an den Käufer in dessen Namen und geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe den Frachtführer/die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Besteller überdessen Kosten und Gefahr. Dies gilt auch bei Streckenlieferungenauch, wenn die Verkäuferin auf- grund von Einzelabsprachen die Kosten des Transportes trägt und/oder diesen versichert oder den Liefergegenstand beim Käufer aufbaut bzw. errichtet. .
25.2 Die Verkäuferin schließt auf Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten eine Transportversiche- rung ab. Ebenso Die Verkäuferin ist berechtigt, sich als Begünstigte zu benennen. Bei der Auswahl des Transportversicherers haftet sie nur für die eigenübliche Sorgfalt.
5.3 Versandfertig gemeldete Liefergegenstände müssen bei Erreichen des Liefertermins sofort abgerufen werden. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Käufer zu ver- treten hat, so gerät er mit dem Tage der Meldung der Versandbereitschaft in Verzug. § 294 BGB wird abbedungen. Die Gefahr geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung mit Absendung an damit auf den Besteller auf diesen Käufer über, wenn wir . Die Verkäuferin lagert in diesem Falle die Ware auf Wunsch Gefahr und Kosten des Bestellers Käufers ein.
5.4 Jede Vermehrung der Frachtkosten durch nachträgliche Änderung der Beförderungsart, des Beförderungswegs, des Bestimmungsortes oder ähnlicher auf die Frachtkosten einwirkende Um- stände geht zu Lasten des Käufers.
5.5 Offensichtliche Verluste oder Beschädigungen beim Transport sind vom Käufer auf der Frachtquittung mit einem entsprechenden Vorbehalt zu vermerken. Darüberhinaus sind sie unverzüglich schriftlich gegenüber dem Transporteur anzuzeigen. Alle für die Wahrung der Rechte des Auftraggebers notwendigen Schritte sind sofort vom Käufer einzuleiten. Verluste oder Beschädigungen durch den Transport sind der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen. Für die Anzeige gegenüber der Verkäuferin gilt eine Ausschlußfrist von einer Woche.
5.6 Beschädigungen oder Verluste durch den Transport entbinden den Käufer nicht von der vollen Zahlung des Kaufpreises an ihn versendendie Verkäuferin. Der Käufer tritt im voraus alle Ansprüche gegenüber Dritten, die aufgrund einer Beschädigung oder des Verlustes bei Transport ent- stehen, an die Verkäuferin ab. Die Xxxx des Transportweges Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Diese Abtretung und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichernetwaige Leistungen der Transportversicherung gemäß Ziffer 4.2 erfolgen ausschließlich erfül- lungshalber.
3. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller in Annahmeverzug ist. Bei Annahmeverzug sind wir außerdem berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern.
4. Bei einem Lieferstopp aufgrund Zahlungs- oder Annahmeverzugs oder aus einem sonstigen vom Besteller zu vertretenden Grund geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung spätestens mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach unserer Xxxx zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern. 0.Xxx eine Abnahme vorgesehen oder vereinbart, so hat diese zügig nach Meldung der Abnahmebereitschaft in unserem jeweils angegebenen Lieferwerk zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme trotz angemessener Fristsetzung nicht oder verzichtet der Besteller auf sie, so sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern.
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Samples: Sales Contracts
Versand und Gefahrübergang. 1. Soweit nicht abweichend vereinbart Bei Fehlen einer ausdrücklichen Weisung des Käufers sind wir berechtigt, die Versandart und das Trans- portmittel sowie den Spediteur oder angegeben (etwa für Lieferungen innerhalb Deutschlands), erfolgen sämtliche Lieferungen ab Lager bzw. Werk (siehe Ziffer 3. dieser AVB), wo auch der Erfüllungsort für eine etwaige Nacherfüllung ist. Folglich ist der Besteller für Transport/Versand verantwortlich und geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe den Frachtführer/die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Besteller über. Dies gilt auch bei StreckenlieferungenFrachtführer zu bestimmen.
2. Ebenso geht Wird die Gefahr des zufälligen Untergangs/Verladung oder Beförderung der zufälligen Verschlechterung mit Absendung an den Besteller auf diesen über, wenn wir die Ware auf Wunsch des Bestellers an ihn versenden. Die Xxxx des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern.
3. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller in Annahmeverzug ist. Bei Annahmeverzug sind wir außerdem berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern.
4. Bei einem Lieferstopp aufgrund Zahlungs- oder Annahmeverzugs oder aus einem sonstigen vom Besteller Grunde, den der Käufer zu vertretenden Grund geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung spätestens mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Anderenfalls sind wir berechtigtvertreten hat, sie nach unserer Xxxx zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern. 0.Xxx eine Abnahme vorgesehen oder vereinbart, so hat diese zügig nach Meldung der Abnahmebereitschaft in unserem jeweils angegebenen Lieferwerk zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme trotz angemessener Fristsetzung nicht oder verzichtet der Besteller auf sieverzögert, so sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahren des Käufers nach unserer Xxxx einzulagern oder sie an den Käufer auszuliefern. Darüber hinaus sind wir berechtigt, auf Kosten des Käufers alle zur Erhaltung der Ware von uns für geeignet erachteten Maßnahmen zu treffen und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt.
3. Sollte die bestellte Ware vom Käufer nicht innerhalb von vier Werktagen nach einem zwischen den Par- teien gegebenenfalls vereinbarten Abruftermin abgerufen oder bei vereinbarter Selbstabholung nicht zum Abholtermin abgeholt werden, sind wir ebenfalls berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers einzulagern oder sie an den Käufer auszuliefern. Darüber hinaus sind wir berechtigt, auf Kosten des Käufers alle zur Erhaltung der Ware von uns für geeignet erachteten Maßnahmen zu treffen und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen. Die Gefahr des Bestellers zufälligen Untergangs der Ware geht ab Bereitstellung der Ware zur Abholung auf den Käufer über.
4. Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stel- len zu lagernveranlassen.
5. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, spätestens jedoch mit Verlassen unseres jeweiligen Werkes oder La- gers geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Versand und Gefahrübergang. 14.1 Mangels gegenteiliger Weisung bestimmen wir den Spediteur oder Frachtführer. Soweit Kosten des Versandes gehen zu Lasten des Käufers. Die Ware wird nur auf ausdrückliche Weisung des Käufers versichert.
4.2 Die Ware wird unverpackt und nicht abweichend vereinbart gegen Rost geschützt geliefert. Falls handelsüblich, liefern wir verpackt. Für Verpackung, Schutz und/oder angegeben (etwa Transporthilfsmittel sorgen wir nach unserer Erfahrung auf Kosten des Käufers. Sie werden innerhalb angemessener Frist an unserem Lager zurückgenommen. Kosten des Käufers für Lieferungen innerhalb Deutschlands), erfolgen sämtliche Lieferungen ab Lager bzw. Werk (siehe Ziffer 3. dieser AVB), wo auch der Erfüllungsort den Rücktransport oder für eine etwaige Nacherfüllung isteigene Entsorgung der Verpackung übernehmen wir nicht. Folglich ist Bei Transporten von Paletten ab Lieferadresse an unser Lager und von unserem Lager ans Werk werden Kosten gemäß unserer jeweils gültigen Palettenliste in Abzug gebracht.
4.3 Mit der Besteller für Transport/Versand verantwortlich und Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe den Frachtführer/die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person Ware, bei allen Geschäften, auch bei franko- und frei-Haus-Lieferungen, auf den Besteller Käufer über. Dies gilt auch bei StreckenlieferungenPflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers.
2. Ebenso geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung mit Absendung an den Besteller auf diesen über, wenn wir die Ware auf Wunsch des Bestellers an ihn versenden. Die Xxxx des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern.
3. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller in Annahmeverzug ist. Bei Annahmeverzug sind wir außerdem berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern.
4. Bei einem Lieferstopp aufgrund Zahlungs- oder Annahmeverzugs oder aus einem sonstigen vom Besteller zu vertretenden Grund geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung spätestens mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5. Versandfertig 4.4 Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Anderenfalls , andernfalls sind wir berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.
4.5 Wird ohne unser Verschulden der Transport auf Kosten und Gefahr des Bestellers dem vorgesehenen Weg oder zu lagern. 0.Xxx eine Abnahme vorgesehen dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich oder vereinbart, so hat diese zügig nach Meldung der Abnahmebereitschaft in unserem jeweils angegebenen Lieferwerk zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme trotz angemessener Fristsetzung nicht oder verzichtet der Besteller auf siewesentlich erschwert, so sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagernentstehenden Mehrkosten trägt der Käufer. Ihm wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
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Versand und Gefahrübergang. 1. 7.1 Soweit nicht abweichend nichts Abweichendes schriftlich vereinbart oder angegeben (etwa für Lieferungen innerhalb Deutschlands)wird, erfolgen sämtliche Lieferungen erfolgt die Lieferung ab Lager bzw. Werk (siehe Ziffer 3. dieser AVB), wo auch der Erfüllungsort für eine etwaige Nacherfüllung ist. Folglich ist der Besteller für Transport/und ein etwaig vereinbarter Versand verantwortlich durch uns unversichert und geht die bei Hol- und Schickschuld auf Gefahr und zu Lasten des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe den Frachtführer/die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Besteller über. Dies gilt auch bei StreckenlieferungenKunden.
2. Ebenso geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung mit Absendung an den Besteller auf diesen über, wenn wir die Ware auf Wunsch des Bestellers an ihn versenden. 7.2 Die Xxxx des Transportweges und des Transportmittels bleibt bei vereinbarter Versendung uns vorbehalten. Wir sind berechtigtwerden uns jedoch bemühen, aber nicht verpflichtethinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Fracht-Frei- Lieferung – gehen zu Lasten des Kunden. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern.
3. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller in Annahmeverzug ist. Bei Annahmeverzug sind so lagern wir außerdem berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagernKunden.
47.3 Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der zu liefernden Produkte an den Kunden, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmungen, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes, des Lagers oder der Geschäftsstelle auf den Kunden über, es sei denn, es ist eine Bringschuld vereinbart. Bei einem Lieferstopp aufgrund Zahlungs- Haben wir den Liefergegenstand aufzustellen oder Annahmeverzugs zu montieren, geht die Gefahr mit Fertigstellung unserer Leistungen auf den Kunden über. Verzögert sich die Sendung dadurch, dass wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Kunden von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, oder aus einem sonstigen sonstigen, vom Besteller Kunden zu vertretenden Grund Grund, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung spätestens mit ab Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller Kunden über.
5. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach unserer Xxxx zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern. 0.Xxx eine Abnahme vorgesehen oder vereinbart, so hat diese zügig nach Meldung der Abnahmebereitschaft in unserem jeweils angegebenen Lieferwerk zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme trotz angemessener Fristsetzung nicht oder verzichtet der Besteller auf sie, so sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern.
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