Versand und Gefahrübergang. Versandbereit gemeldete Xxxx ist vom Partner unverzüglich zu übernehmen. Andernfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Xxxx zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern. Mangels besonderer Vereinbarung wählen wir das Transportmittel und den Transportweg. Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Partner über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben.
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Samples: www.walter-foerster.de, www.drahpo.de
Versand und Gefahrübergang. 01 Versandbereit gemeldete Xxxx Ware ist vom Partner unverzüglich zu übernehmen. Andernfalls 02 Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Xxxx zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern. 03 Mangels besonderer Vereinbarung wählen wir das Transportmittel und den Transportweg. 04 Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Partner über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung und eine Transportversicherung als optionale Serviceleistung übernommen haben.
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Samples: vitz.de
Versand und Gefahrübergang. Versandbereit gemeldete Xxxx ist vom Partner unverzüglich zu übernehmen. Andernfalls Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Xxxx zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern. Mangels besonderer Vereinbarung wählen wir das Transportmittel und den Transportweg. Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Partner über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben.
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Samples: www.buho.de