Common use of Versand und Gefahrübergang Clause in Contracts

Versand und Gefahrübergang. 1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware unverpackt und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für Verpackungen, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel sorgt die Buhl Company GmbH nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kunden. Ein Anspruch auf Rücknahme der Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel besteht seitens des Kunden nicht. 2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls ist die Buhl Company GmbH berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen. 3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch die Buhl Company GmbH bestimmt. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der Kunde. 4. Soweit die Buhl Company GmbH nicht ausdrücklich durch entsprechende Lieferklauseln die Versendung der Ware und die damit zusammenhängenden Risiken (Sach- und Preisgefahr) übernimmt, geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäften, auch Franko- oder Freihauslieferung, auf den Kunden zum Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Buhl Company GmbH noch andere Leistungen (z.B. Montage) übernommen hat. Es ist Entscheidung des Kunden, ob er eine Transportversicherung abschließt oder nicht. Für den Fall, dass der Frachtführer den Verlust oder die Beschädigung der Ware fahrlässig oder gar vorsätzlich verschuldet, tritt die Buhl Company GmbH ihre Ansprüche gegen den Frachtführer hiermit ab; der Kunde nimmt die Abtretung an. 5. Für Versicherungen sorgt die Buhl Company GmbH nur auf Weisung und Kosten des Kunden. 6. Wird ohne Verschulden der Buhl Company GmbH der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist die Buhl Company GmbH berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 7. Die Buhl Company GmbH ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig. 8. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben; andernfalls ist die Buhl Company GmbH berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist die Buhl Company GmbH zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Buhl Company GmbH kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.

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Samples: Sales Contracts

Versand und Gefahrübergang. 1. Soweit 6.1 Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, wird erfolgt die Lieferung ab Werk. Falls als Lieferbedingung einer der Incoterms vereinbart worden ist, findet die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages geltende Fassung Anwendung. 6.2 Wird die Ware unverpackt auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort als den Erfül- lungsort versandt, trägt der Vertragspartner alle dadurch entstehenden Kosten. Ab- weichend hiervon gilt Folgendes: Bei Fittingaufträgen ab einem Auftragswert in Höhe von 500,-- € netto liefern wir an in Deutschland ansässige Empfänger ohne Berech- nung von Fracht- und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestelltVerpackungskosten. Für VerpackungenRohr- und Wandheizungsaufträge so- wie für Lieferungen ins Ausland gelten gesonderte Wertgrenzen, Schutz- und/die wir jeweils be- kanntgeben. Uns steht die Xxxx des Transportweges und des Transportunterneh- mens nach pflichtgemäßem Ermessen frei. Transportschäden hat der Vertragspartner uns sofort bei Empfang der Ware schriftlich nach Art und Umfang zu melden. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden, Transportverluste oder Transporthilfsmittel sorgt die Buhl Company GmbH nach seiner Erfahrung Bruch er- folgt bei Lieferungen ab Werk nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners zu seinen Lasten und für seine Rechnung. Kosten für Eillieferungen (Expressgebüh- ren) gehen zu Lasten des Kunden. Ein Anspruch auf Rücknahme der Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel besteht seitens des Kunden nichtEmpfängers. 2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls ist die Buhl Company GmbH berechtigt, sie nach Mahnung 6.3 Bei Lieferungen ab Werk erfolgen Versand und Transport stets auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Xxxx zu versenden Ver- tragspartners. Dies gilt auch, wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (Strecken- geschäft) und für die Rücksendung von Waren oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnenLeergut (Mehrwegtransportver- packungen). Die Gefahr geht, auch bei Teillieferung, auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder bei Lieferung ab Werk unser Werk verlas- sen hat. 3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch die Buhl Company GmbH bestimmt. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der Kunde. 4. Soweit die Buhl Company GmbH nicht ausdrücklich durch entsprechende Lieferklauseln 6.4 Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Vertragspartner liegen, oder hat der Vertragspartner selbst für den Transport der Ware zu sorgen, er- folgt Gefahrübergang mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Vertragspartner. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Vertragspartner. Bei Lagerung in unse- rem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des Rechnungsbe- trages. Der Nachweis höherer Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und die damit zusammenhängenden Risiken (Sach- und Preisgefahr) übernimmt, den Vertragspartner in angemessen verlängerter Frist zu beliefern. 6.5 Bei Lieferungen frei Haus/Lager geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäften, auch Franko- oder FreihauslieferungTeillieferung, auf den Kunden Ver- tragspartner über, sobald die Ware an seinem Geschäftsbetrieb/an seinem Lager ab- ladebereit eingetroffen ist. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Vertragspartner in ausreichender Zahl zu stellende Arbeitskräfte und Entlademittel zu erfolgen. Wartezeiten werden von uns branchenüblich berechnet. Scheitert die An- fahrt zum Zeitpunkt Bestimmungsort aus Gründen, die im Risikobereich des Vertragspartners liegen, geht die Gefahr mit Scheitern der Mitteilung der Versandbereitschaft Anfahrt auf den Vertragspartner über. Das Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Buhl Company GmbH noch andere Leistungen (z.B. Montage) übernommen hatbei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Vertragspartner. Es ist Entscheidung des Kunden, ob er eine Transportversicherung abschließt oder nicht. Für den Fall, dass der Frachtführer den Verlust oder die Beschädigung der Ware fahrlässig oder gar vorsätzlich verschuldet, tritt die Buhl Company GmbH ihre Ansprüche gegen den Frachtführer hiermit ab; der Kunde nimmt die Abtretung anZiffer 6.4 gilt entsprechend. 5. Für Versicherungen sorgt die Buhl Company GmbH nur auf Weisung und Kosten des Kunden. 6. Wird ohne Verschulden der Buhl Company GmbH der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist die Buhl Company GmbH berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 7. Die Buhl Company GmbH ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig. 8. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben; andernfalls ist die Buhl Company GmbH berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist die Buhl Company GmbH zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Buhl Company GmbH kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Versand und Gefahrübergang. 17.1. Soweit Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, wird erfolgt die Lieferung EXW (ex works gemäß ICC Incoterms 2010). 7.2. Wird die Ware unverpackt und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für Verpackungen, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel sorgt die Buhl Company GmbH nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kunden. Ein Anspruch auf Rücknahme der Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel besteht seitens Wunsch des Kunden nichtan einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Kosten. Uns steht die Xxxx des Transportweges und des Transportunternehmens frei. 27.3. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werdenDas Risiko des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe auf den Kunden über. Im Falle des Versendungskaufes geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Beschädigung mit der Übergabe an die Transportperson über. Dies gilt auch, andernfalls ist wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft) und für die Buhl Company GmbH Rücksendung von Waren oder Leergut (Mehrwegtransportverpackungen). Soweit eine werkvertragliche Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Abnahme auf den Kunden über. Der Übergabe oder Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 7.4. Sämtliche Lagerkosten, die nach dem Gefahrübergang entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Bei Lagerung in unserem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis über höhere Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und Gefahr des den Kunden nach unserer Xxxx in angemessener, verlängerter Frist zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnenbeliefern. 37.5. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch die Buhl Company GmbH bestimmt. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der Kunde. 4. Soweit die Buhl Company GmbH nicht ausdrücklich durch entsprechende Lieferklauseln die Versendung der Ware und die damit zusammenhängenden Risiken (Sach- und Preisgefahr) übernimmt, Bei Lieferungen frei Haus/Lager geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäften, auch Franko- oder FreihauslieferungTeillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Ware an seinen Geschäftsbetrieb/an sein Lager abladebereit eingetroffen ist. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Kunden in ausreichender Zahl zu stellende Arbeitskräfte und Entlademittel zu erfolgen. Wartezeiten werden von uns branchenüblich berechnet. Scheitert die Anfahrt zum Zeitpunkt Bestimmungsort aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, geht die Gefahr mit Scheitern der Mitteilung der Versandbereitschaft Anfahrt auf den Kunden über. Das Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Buhl Company GmbH noch andere Leistungen (z.B. Montage) übernommen hatbei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Kunden. Es ist Entscheidung des Kunden, ob er eine Transportversicherung abschließt oder nicht. Für den Fall, dass der Frachtführer den Verlust oder die Beschädigung der Ware fahrlässig oder gar vorsätzlich verschuldet, tritt die Buhl Company GmbH ihre Ansprüche gegen den Frachtführer hiermit ab; der Kunde nimmt die Abtretung an. 5. Für Versicherungen sorgt die Buhl Company GmbH nur auf Weisung und Kosten des Kunden. 6. Wird ohne Verschulden der Buhl Company GmbH der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist die Buhl Company GmbH berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ziffer 7. Die Buhl Company GmbH ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig4 gilt entsprechend. 8. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben; andernfalls ist die Buhl Company GmbH berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist die Buhl Company GmbH zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Buhl Company GmbH kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Versand und Gefahrübergang. 1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware unverpackt und nicht gegen Wasser geschützt zum Versand bereitgestellt. Für Verpackungen, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel sorgt die Buhl Company GmbH nach seiner Erfahrung auf Kosten des Kunden. Ein Anspruch auf Rücknahme der Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel besteht seitens des Kunden nichta. Wir liefern ab Werk. 2b. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an die Bahn, den Spediteur, den Frachtführer, sowie an sonstige Versandbeauftragte bzw. Vertragsgemäß versandfertig mit Mitteilung der Versandbereitschaft, spätes- tens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Auslieferungslagers, geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, und zwar auch dann, wenn wir die Anlieferung übernommen haben, sowie wenn die Lieferung auf Wunsch des Vertragspartners in ein Konsignationslager er- folgt. Der Versand erfolgt stets im Auftrag des Vertragspartners. x. Xxxxxxx besonderer Vereinbarung, steht die Xxxx des Versandweges und der Versandart in unserem Ermessen. Auf Wunsch des Vertragspartners wird der Liefergegenstand für den Transport versichert. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind vom Vertragspartner zu tragen. d. Die Ware wird branchenüblich verpackt und gesichert. Die Kosten für die Verpackung trägt der Vertragspartner. e. Versandbereit gemeldete Ware muss Xxxx ist vom Vertragspartner unverzüglich abgerufen werdenzu übernehmen, andernfalls ist die Buhl Company GmbH ande- renfalls sind wir berechtigt, sie nach Mahnung eigener Xxxx zu versenden und/oder auf Kosten und Gefahr des Kunden Vertragspartners zu lagern. Für nicht abgenommene versandbereit gemeldete Ware berechnen wir die tatsächlich angefallenen Lagerkosten, mindestens jedoch 1 % des Nettorechnungsbetrages pro angefangener Woche, maximal 10 %. Dem Vertragspartner steht der Nachweis geringerer Lagerkosten offen. Nimmt der Vertragspartner den Liefergegen- stand nicht ab, sind wir berechtigt, nach unserer Xxxx erfolglos gesetzter Nachfrist von 3 Wochen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % der Auftragssumme zu versenden oder nach eigenem Ermessen verlangen. Dem Vertragspartner steht der Nach- weis eines geringeren Schadens offen; wir sind berechtigt, einen darüber hinaus entstan- denen tatsächlichen Schaden geltend zu lagern und sofort zu berechnenmachen. 3. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Versandweg und Versandmittel auf Kosten und Gefahr des Kunden sowie Spediteur und Frachtführer durch die Buhl Company GmbH bestimmt. Die Pflicht f. Der Vertragspartner ist zur Entladung sowie die Kosten der Entladung trägt der Kunde. 4. Soweit die Buhl Company GmbH nicht ausdrücklich durch entsprechende Lieferklauseln die Versendung der Ware und die damit zusammenhängenden Risiken (Sach- und Preisgefahr) übernimmt, geht die Gefahr, Annahme eines Liefergegenstandes auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäften, auch Franko- oder Freihauslieferung, auf den Kunden zum Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Das gilt auch danndann verpflichtet, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Buhl Company GmbH noch andere Leistungen (z.B. Montage) übernommen hat. Es ist Entscheidung des Kunden, ob er eine Transportversicherung abschließt oder nicht. Für den Fall, dass der Frachtführer den Verlust oder die Beschädigung der Ware fahrlässig oder gar vorsätzlich verschuldet, tritt die Buhl Company GmbH ihre Ansprüche gegen den Frachtführer hiermit ab; der Kunde nimmt die Abtretung an. 5. Für Versicherungen sorgt die Buhl Company GmbH nur auf Weisung und Kosten des Kunden. 6. Wird ohne Verschulden der Buhl Company GmbH der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist die Buhl Company GmbH berechtigt, auf einem anderen Wege oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 7. Die Buhl Company GmbH ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Menge sind zulässigBeschaffenheit aufweist. 8. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben; andernfalls ist die Buhl Company GmbH berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so ist die Buhl Company GmbH zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Buhl Company GmbH kann dem Kunden den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.

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