Versand. 1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen und Fahrzeugen, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgt. 2. Der Auftragnehmer hat für jede einzelne Sendung am Tage des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten zu wählen. 3. In allen Versandanzeigen, Lieferscheinen, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen und auf der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugeben. 4. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß den national/ international geltenden Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu versenden. 5. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhalten. 6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Er ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferanten. 7. Bei Anlieferung der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt sein. 8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt. 9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Versand. 19.1 Es sind die für den AG günstigsten Transportmöglichkeiten zu wählen, sofern der AG nicht ausdrücklich bestimmte Beförderungsvorschriften angegeben hat. Die Güter sind so zu verpacken, dass Transport- und Umweltschäden vermieden werden.
9.2 Neben der Versandanschrift sind in den Transportpapieren die Vertragsangaben (Vertrags-Nr., Vertragsdatum, Anlieferstelle, ggf. Name des Empfängers und Material-Nr.) anzugeben und bei Gefahrgut die erforderlichen Eintragungen auf dem Beförderungspapier (ADR) zu tätigen.
9.3 Bei der Lieferung von Gefahrstoffen sind dem AG Produktinformationen, insbesondere Sicherheits- datenblätter, rechtzeitig vor der Lieferung zu übermitteln. Das gleiche gilt für Informationen bezüglich gesetzlich bedingter Vermarktungsbeschränkungen.
9.4 Der Auftraggeber ist im vorliegenden Fall gem. § 17 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) "Auftraggeber des Absenders". Der Auftraggeber informiert hiermit den Auftragnehmer, dass dieser gemäß § 17 bzw. § 18 GGVSEB Beteiligter an der Beförderung gefährlicher Güter ist und die ihm obliegenden Pflichten aus den gefahrgutrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der GGVSEB sowie dem jeweils aktuellen ADR eigenverantwortlich wahrnehmen muss. Weiterhin weist der Auftraggeber den Auftragnehmer darauf hin, dass das Gefahrgut stets unter Beachtung der §§ 35, 35a und 35b GGVSEB befördert werden darf. Dies gilt auch bei als Gefahrgut eingestuftem Abfall. Der Auftragnehmer gewährleistetgewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen und internationalen (ADR, dass der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen und Fahrzeugen, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgtjeweils gültiger Fassung) Regelungen zum Gefahrgut.
2. Der Auftragnehmer hat für jede einzelne Sendung am Tage 9.5 Die durch Fehlleitung von Lieferungen entstehenden Kosten trägt der AN, sofern er den Transport übernimmt oder die Fehlleitung des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten Transportes zu wählenvertreten hat.
3. In allen Versandanzeigen, Lieferscheinen, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen und auf der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugeben9.6 Der AN ist zu Teillieferungen/-leistungen grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des AG berechtigt.
4. Grundsätzlich hat 9.7 Die Unterzeichnung des Lieferscheins bedeutet keine Anerkennung der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß den national/ international geltenden Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu versendengelieferten Ware als vertragsgemäß.
5. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhalten.
6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Er ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferanten.
7. Bei Anlieferung der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt sein.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Versand. 1Erfüllungsort für Lieferungen ist im Verkehr mit Kaufleuten 00000 Xxxxxxxx. Der Auftragnehmer gewährleistetDie Lieferung gilt als erfüllt, dass der Transport in sauberenwenn sie versandbereit ist, geeigneten Behältnissen dies dem Besteller mitgeteilt ist und Fahrzeugensie den vereinbarten Lieferbedingungen entspricht. Unsere Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Empfängers bei Normalverpackungen ohne Zusatzkosten, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgt.
2. Der Auftragnehmer hat für jede einzelne Sendung am Tage des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügenauf günstigstem Versandwege. Bei Schiffsversand sind Franko-Lieferung wird die Versandart grundsätzlich durch uns bestimmt. Eil und Expresszuschläge werden in den Versandpapieren Rechnung gestellt. Kistenverpackung bei Fertigprodukten wird in Rechnung gestellt, jedoch bei frachtfreier Rücksendung innerhalb 30 Tagen in einwandfreiem Zustand gutgeschrieben. Spezialverpackungen werden in Rechnung gestellt. Wird diese Verpackung fracht- und Rechnungen der Name der Reederei verpackungsfrei in einwandfreiem Zustand innerhalb von 60 Tagen ab Lieferdatum zurückgeschickt, erfolgt eine Gutschrift in Höhe von 80% des Verpackungswertes. Bei Lieferung an Dritte (abweichender Warenempfänger zum Besteller) erfolgt diese unfrei. Lieferung und des Schiffes anzugebenVerpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber günstigsten Verrechnete Einwegverpackung wird weder zurückgenommen noch gutgeschrieben. Bei Aufträgen unter Euro 100,00 wird eine Versand- und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten zu wählen.
3Verpackungspauschale in Höhe von Euro 9,80 Euro berechnet. In allen Versandanzeigen, Lieferscheinen, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen Zubehör- und auf der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen Ersatzlieferungen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugeben.
4Teillieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei; bei Auftragswerten zwischen Euro 2,60 und Euro 25,00 wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von Euro 15,40 zuzüglich evtl. Grundsätzlich Portoauslagen berechnet. Bei Transportschäden durch Zustellung mit unseren Fahrzeugen hat der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß den national/ international geltenden Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu versenden.
5. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhalten.
6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Er ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferanten.
7. Bei Anlieferung Empfänger Reklamationen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware ist ein Lieferschein vorzulegenuns schriftlich mitzuteilen. Sollte der Transportschaden durch einen Paketdienst oder einen Spediteur entstanden sein, so hat der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf Empfänger zur Wahrung seiner Ansprüche gegen diese sofort eine Tatbestandsaufnahme bei dem Lieferschein vermerkt seinPaketdienst oder beim Spediteur zu beantragen.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.
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Samples: Sales Contracts
Versand. 1. 1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, je nach den spezifischen Anforderungen der Ware oder Versandart für eine entsprechende Verpackung zu sorgen, die ein ordnungsgemäßes Eintreffen der Ware am Bestimmungsort gewährleistet. Kosten für Beschädigung der Ware aufgrund mangelhafter Verpackung tragen in jedem Fall der Auftragnehmer. Warenlieferungen an unsere Empfangsstelle werden nur Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr, dass der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen und Fahrzeugen, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgtXxxxxxx bis 11.00 Uhr entgegengenommen.
2. Der Auftragnehmer hat für jede einzelne Sendung am Tage des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung 2 Alle Sendungen sind Lieferschein und Packzettel beizufügen- sofern in unserer Bestellung nicht anders verlangt - frachtfrei an die angegebene Versandadresse abzufertigen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Frachtvorlagen unsererseits werden dem Auftragnehmer hat auch die für den Auftraggeber günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten zu wählenStundungsgebühren berechnet.
33 Bei Sendungen aus dem Zollausland sind sämtliche zur Verzollung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Abgang der Sendung an den angegebenen Zollspediteur zusenden. In allen Versandanzeigen, Lieferscheinen, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen und auf der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugeben.
4. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß den national/ international geltenden Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu versenden.
5. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhalten.
6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die Sämtliche Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften aufgrund mangelhafter bzw. verspäteter Unterlagen entstehen, gehen zulasten des Auftragnehmers. Er Der Lieferant verpflichtet sich mit der Annahme des Auftrages, das genaue Ursprungsland der Waren mitzuteilen und für EU-Ursprungsware eine Langzeitlieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft abzugeben. Bei Lieferung aus einem Präferenzland ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferantender Lieferant dazu verpflichtet, einen gültigen Präferenznachweis EUR 1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung zu erstellen. Sollten sich Lieferantenerklärungen oder Präferenznachweise als falsch herausstellen, verpflichtet sich der Lieferant, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
7. Bei Anlieferung der Ware 4 Jeder Sendung ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt(2-fach) beizulegen. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt sein.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder Teillieferungen sind durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgtLieferanten unter Angabe von Bestellmenge, Liefermenge und den Rückständen als solche zu deklarieren. Nachlieferungen sind mit einem Nachlieferschein (Vermerk: „Nachlieferung zu Bestellung Nr “) zu versehen.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Versand. 1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen und Fahrzeugen, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgt) Die Lieferung erfolgt "ab Werft".
2. Der Auftragnehmer hat ) Wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, sind die Kosten einer auf Verlangen des Kunden durchzuführenden Versendung einschließlich der Kosten für jede einzelne Sendung am Tage Verpackung und Verladung von dem Kunden zu tragen; die Werft braucht den Versand erst nach vollständiger Zahlung des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware vereinbarten Preises und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten vorgenannten Kosten zu wählenveranlassen.
3) Wird der Neubau versandt, so geht in jedem Fall mit dessen Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen der Werft, jede Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterungen auf den Kunden, soweit dieser nicht Verbraucher ist, über. In allen VersandanzeigenIst der Kunde Verbraucher, Lieferscheinengeht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen und auf wenn der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugebenKäufer im Verzug der Annahme ist.
4. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß den national/ international geltenden ) Werden von dem Kunden Transportwege, Versand- und / oder Verpackungsart nicht ausdrücklich vorgeschrieben, so trifft die Werft die entsprechenden Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu versendennach billigem Ermessen.
5) Die Haftung der Werft für leichte Fahrlässigkeit der von ihr im Zusammenhang mit dem Versand vorzunehmenden Handlungen ist ausgeschlossen. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhaltenWerft haftet des weiteren nicht für eine rechtzeitige Ankunft des versandten Gegenstandes.
6. Der Auftragnehmer haftet ) Für den Versand wird eine Transportversicherung seitens der Werft nur auf besonderen Wunsch des Bestellers und nur in dessen Namen und für Schäden und übernimmt die Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Er ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferantendessen Rechnung abgeschlossen.
7. Bei Anlieferung der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt sein.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versand. 1UND GEFAHRÜBERGANG
19.1 Wird die Ware oder das Werk auf Wunsch eines Kunden, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. Der Auftragnehmer gewährleistet1 BGB ist, an ei- nen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Ver- schlechterung der Ware oder des Werks mit der Übergabe der Ware oder des Werks an einen Spediteur oder Fracht- führer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versen- dung vom Erfüllungsort erfolgt. Soll die Ware oder das Werk nicht versandt, sondern von einem Kunden, der Unterneh- mer im Sinne des § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermö- gen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist, abgeholt werden, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware oder des Werks mit der Anzeige in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief), dass die Ware zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht, auf den Kunden über. Vorstehende Regelung gilt nicht beim Verbrauchsgüter- kauf. Bei Verbrauchern im Sinn von § 13 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen und Fahrzeugen, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgtzufälligen Verschlech- terung der Ware oder des Werks sowohl bei Abholung als auch bei Versendung der Ware erst mit der Übergabe an den Verbraucher auf diesen über.
2. Der Auftragnehmer hat 19.2 Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann WWA die jeweils für jede einzelne Sendung am Tage des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die ihn günstigste Variante für den Auftraggeber günstigsten Versandweg und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten zu das Transportmittel wählen. WWA wird bei dieser Xxxx auf die ohne Weiteres erkenn- baren berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
3. In allen Versandanzeigen19.3 Falls der Kunde eine spezielle Verpackung wünscht, Lieferscheinen, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen und auf der äußeren Verpackung sind so hat er die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugebendaraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tra- gen.
4. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß den national/ international geltenden Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu versenden.
5. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhalten.
6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Er ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferanten.
7. Bei Anlieferung der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt sein.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versand. (1) Die Gefahr geht bei Versendung der Sache auf den Käufer über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Der Auftragnehmer gewährleistetBesteller erteilt bereits jetzt sein Einverständnis für jede verkehrsübliche Versendungsart (beispielsweise Versendung per Post, dass der Transport in sauberenper Bahn, geeigneten Behältnissen und FahrzeugenFlugzeug, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgtetc.).
(2. Der Auftragnehmer hat für jede einzelne Sendung am Tage ) Sofern der Besteller keine ausdrückliche Anweisung erteilt, werden wir die Art des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware und Rechnung, abzusendennach unserem Ermessen bestimmen. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die Wir leisten keine Gewähr für den Auftraggeber günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten zu wählenpreiswertesten oder sichersten Weg.
(3. In allen Versandanzeigen, Lieferscheinen, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen ) Mit Ausnahme von Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung werden Transport- und auf der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugebensonstige Verpackungen – sofern nicht anders vereinbart – nicht von uns zurückgenommen.
(4. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß den national/ international geltenden Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu versenden.
5. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ) Der Besteller ist unbedingt einzuhalten.
6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die Kostenverpflichtet, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehenWare bei Empfang auf erkennbare Transport- schäden hin zu untersuchen und dem Frachtführer etwaige Transportschäden bei Übergabe zu melden und sich den Schaden von ihm bestätigen zu lassen. Er ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferanten.
7. Bei Anlieferung Eine Sendung gilt als vorbehaltlos angenommen, wenn der Empfänger oder Besteller uns nicht innerhalb der unten aufgeführten Frist beim Lieferbetrieb etwaige Ansprüche meldet: - Versand per Nachtexpress: bis 12.00 Uhr des Anliefertages - Versand per Zufuhr / Tagestour: 1 Werktag nach Erhalt der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, - Sonstige Versandarten: 6 Werktage nach Erhalt der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt sein.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.Ware
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Samples: Sales Contracts
Versand. 16.1 L hat an dem in der Bestellung angegebenen Liefer- und Leistungsort zu liefern. Der Auftragnehmer gewährleistetBeim Versand sind die jeweils einschlägigen Tarif-, dass Transport- und Verpackungsbestimmungen der Transport in sauberenEisenbahn, geeigneten Behältnissen des Straßenverkehrs, der Schifffahrt, des Luftverkehrs usw. zu beachten, insbesondere hinsichtlich eventuell bestehender Zoll- und Fahrzeugen, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgt.
2Gefahrgutvorschriften. Der Auftragnehmer hat für jede einzelne Sendung am Tage des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung Dabei sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber uns günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten zu wählen, sofern wir nicht ausdrücklich bestimmte Beförderungsvorschriften angegeben haben.
36.2 Neben der Versandanschrift sind in Transportpapieren stets die Bestellangaben (Bestell-Nr., Bestelldatum, Liefer- und Leistungsort, ggf. In Name des Empfängers und Materialnummer) anzugeben. Die Liefergegenstände sind gemäß den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und den EG-/ EU-Richtlinien für Gefährliche Stoffe/Zubereitungen zu kennzeichnen. L ist verpflichtet, uns rechtzeitig vor der Lieferung mit allen Versandanzeigennotwendigen Produktinformationen, Lieferscheinenz.B. Sicherheitsdatenblättern, PackzettelnVerarbeitungshinweisen, FrachtbriefenKennzeichnungsvorschriften, Rechnungen Arbeitsschutz- maßnahmen, etc. in der jeweils aktuellen Fassung auszustatten. Sämtliche Informationen einschließlich Zeichnungen und auf sonstiger Unterlagen, die wir für die Aufstellung, den Betrieb, die Instandhaltung oder Reparatur des Liefergegenstandes benötigen, sind uns von L rechtzeitig, unaufgefordert und ohne Berechnung zur Verfügung zu stellen.
6.3 Sofern Subunternehmer eingesetzt werden, haben diese den L als ihren Auftraggeber in Schriftwechsel und Frachtpapieren unter Angabe der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett Bestelldaten anzugeben.
46.4 An Ladeeinheiten (ab 1 t) ist das Stückgewicht gut sichtbar und dauerhaft anzubringen.
6.5 L ist zu Teillieferungen nur mit unserer Zustimmung berechtigt.
6.6 Es dürfen nur Verpackungen verwendet werden, die den Zielen und Anforderungen der Verpackungsverordnung in ihrer jeweiligen Fassung entsprechen.
6.7 Soweit bei den Lieferungen des L über die Verpackung hinaus Abfälle i.S.d. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse Abfallrechts entstehen, verwertet oder beseitigt er diese Abfälle - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung - auf eigene Kosten gemäß den national/ international geltenden Bestimmungen zu verpackenVorschriften des Abfallrechts. Eigentum, zu kennzeichnen Gefahr und zu versenden.
5. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhalten.
6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Er ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferanten.
7. Bei Anlieferung der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge abfallrechtliche Verantwortung gehen im Zeitpunkt der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt seinL über.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.
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Samples: Allgemeine Bestellbedingungen
Versand. 1. Der Auftragnehmer gewährleistetGrundsätzlich hat die Lieferung transportversichert, dass frei bestellgemäßem Bestimmungsort und ohne Berechnung der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen und Fahrzeugen, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgtVerpackung zu erfolgen. Das Transportrisiko trägt grundsätzlich der AN.
2. Der Auftragnehmer hat für jede einzelne Sendung am Tage Die vom AG erteilten Versandvorschriften sind genau einzuhalten; eventuelle Schäden oder Kosten, die aus Nichteinhaltung der Versandvorschriften oder vereinbarter Versandbedingungen entstehen (z.B. Mehrfracht, Wagenstandgeld, Zölle, Schäden an Transportmitteln) gehen ausschließlich zu Lasten des Versandes eine ausführliche VersandanzeigeAN. Falls Versandvorschriften oder Versandbedingungen fehlen, getrennt von Ware und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber AG günstigsten Verfrachtungs- und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten Zustellungsarten zu wählen.
3. In allen VersandanzeigenDer AN ist verpflichtet, Lieferscheinenentsprechend der Art der Ware und der Versandart, Packzettelneine ausreichende Verpackung vorzusehen, Frachtbriefenso dass ein ordnungsgemäßes Eintreffen der Ware am Bestimmungsort gewährleistet ist. Entstehen Kosten aufgrund unsachgemäßer oder ungenügender Verpackung, Rechnungen und auf so trägt diese Kosten der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugebenAN.
4. Grundsätzlich Der AN hat die Lieferung vollständig zu kennzeichnen, unter Angabe der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß Lieferadresse, ggf. Name des Empfängers, Bestellnummer, Positionsnummer, etc. und hat genau nach den national/ international geltenden Bestimmungen Versandvorschriften zu verpackenerfolgen. Xxxxx Sendungen ist ein ausführlicher Original-Lieferschein des AN, zu kennzeichnen in Klartext mit exakter Angabe der Bestell - Nr., Bestellposition, CRN - Nr. und zu versendenMaterial - Nr.
5, beizufügen. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhalten.
6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die KostenVersandbereitschaft aller bestellten Güter, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Er ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferanten.
7. Bei Anlieferung der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt sein.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers AN anzuliefern sind, muss hinsichtlich ihres exakten Einlangens am Bestimmungsort zeitgerecht, d.h. spätestens 3 Werktage vorher unter Angabe aller Versanddaten (Kollizahl, Gewicht, Abmessungen) schriftlich an die Projektleitung des AG avisiert werden. Die Nichtbeachtung dieser Vertragsbestimmungen berechtigt den AG, die Annahme der Sendungen zu verweigern und werden kostenpflichtig zurückgesandtauf Kosten und Gefahr des AN zurückzusenden. Es gilt Lieferverzug bis zum Eintreffen tauglicher Lieferpapiere bzw. bestimmungsgemäß gekennzeichneter Ware, daraus entstehende Kosten trägt der AN. Durch Fehlleitung von Lieferungen entstehende Kosten trägt der AN, sofern er den Transport übernommen hat.
5. Der AN ist zu Teillieferungen/-leistungen grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des AG berechtigt.
6. Bei Sendungen aus dem Zollausland sind die zur Verzollung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Abgang der Sendung an den vom AG angegebenen Zollspediteur zu senden oder den Frachtpapieren beizuheften. Dem AG entstehende Kosten aufgrund verspäteter Verzollung, hervorgerufen durch das Fehlen der erforderlichen Verzollungsunterlagen, gehen zu Lasten des AN.
7. Der AG ist zur Verschiebung des Liefertermins berechtigt, wobei sich der AN zur kostenfreien Einlagerung der Lieferung für 3 Monate verpflichtet.
8. Sollte die Lieferung aus Verantwortung des AN in Verlust geraten, z.B. durch fehlerhafte Versanddisposition, Markierung etc., dann sorgt der AN für die Ersatzlieferung an den Erfüllungsort, die für den AG kostenfrei ist.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Versand. 1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen und Fahrzeugen, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgtDie Lieferung erfolgt „ab Werft“.
2. Der Auftragnehmer hat Wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, sind die Kosten einer auf Verlangen des Kunden durchzuführenden Versendung einschließlich der Kosten für jede einzelne Sendung am Tage Verpackung und Verladung von dem Kunden zu tragen; die Werft braucht den Versand erst nach vollständiger Zahlung des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware vereinbarten Preises und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten vorgenannten Kosten zu wählenveranlassen.
3. In allen VersandanzeigenWird der Neubau versandt, Lieferscheinenso geht in jedem Fall mit dessen Auslieferung an den Versandbeauftragten, Packzettelnspätestens jedoch mit Verlassen der Werft, Frachtbriefen, Rechnungen jede Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterungen auf der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugebenden Kunden über.
4. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß den national/ international geltenden Werden von dem Kunden Transportwege, Versand- und/oder Verpackungsart nicht ausdrücklich vorgeschrieben, so trifft die Werft die entsprechenden Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu versendennach billigem Ermessen.
5. Die vom Auftraggeber in Haftung der Spezifikation angegebene Palettenbelegung Werft für leichte Fahrlässigkeit der von ihr im Zusammenhang mit dem Versand vorzunehmenden Handlungen ist unbedingt einzuhaltenausgeschlossen. Die Werft haftet des Weiteren nicht für eine rechtzeitige Ankunft des versandten Gegenstandes.
6. Der Auftragnehmer haftet Für den Versand wird eine Transportversicherung seitens der Werft nur auf besonderen Wunsch des Bestellers und nur in dessen Namen und für Schäden und übernimmt die Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Er ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferantendessen Rechnung abgeschlossen.
7. Bei Anlieferung der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt sein.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.
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Samples: General Terms and Conditions for the Manufacture and Sale of Boats
Versand. 1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen und Fahrzeugen, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise Mangels einer anderen negativen Einflüssen erfolgtVereinbarung muss die Lieferung frei Empfangsstation erfolgen. Emp- fangsstation ist Gönningen.
2. Der Auftragnehmer hat für jede einzelne Sendung am Tage Die Liefergegenstände sind handelsüblich und sachgerecht zu verpacken. Unsere Anweisun- gen hinsichtlich der Aufmachung und Verpa- ckung der Ware sind zu befolgen. Die Verpa- ckung wird nicht vergütet, sondern, falls im Preis nicht eingeschlossen, auf Wunsch unfrei und auf Gefahr des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten zu wählenLieferanten zurückge- schickt.
3. In allen VersandanzeigenSoweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, Lieferscheinenbestimmt sich der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nach den In- ternationalen Regeln über die Auslegung der Handelsklauseln der Internationalen Handels- xxxxxx (Incoterms) in der am Tag des Ver- tragsschlusses geltenden Fassung. Bestimmt der Vertrag nichts über die Art des Verkaufs, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen und auf der äußeren Verpackung sind so gilt die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugebenWare als "frei Haus" verkauft; die Beför- derungsgefahr geht dann zu Lasten des Liefe- ranten.
4. Grundsätzlich hat Warenanlieferungen dürfen nur während der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß den national/ international geltenden Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen normalen täglichen Wareneingangszeiten erfol- gen. Außerhalb dieser Zeiten erfolgt keine Wa- renannahme. Bei Zufuhr größerer Sendungen und zu versendenGewichte mit Lastwagen ist vorher unsere Genehmigung einzuholen.
5. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhaltenIn den Frachtbriefen, Expressscheinen, Post- begleitscheinen, Kraftwagenfrachtbriefen sind stets unsere Bestellnummern und Betreffsver- merke anzugeben. Ferner muss jeder Sendung und jedem Postpaket einausführlicher Liefer- schein mit vorgenannten Zeichen beigelegt werden.
6. Der Auftragnehmer haftet für Für Schäden und übernimmt die Kosten, namentlich auch Wagenstandgelder, Umlagerungskosten, be- sondere Rangierkosten usw., die uns durch die Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Er unserer Versandvorschriften erwachsen, ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferantender Lieferant haftbar.
7. Bei Anlieferung der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar Weitervergabe unserer Aufträge haftet unser Lieferant für die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt seinEinhaltung unserer Ver- sandvorschriften durch seine Unterlieferanten.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Versand. 1. Der Auftragnehmer gewährleistet11.1 Versanddatum, dass Transportmittel und Art der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen und Fahrzeugen, unter Vermeidung Versendung werden von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgtuns gewählt.
2. Der Auftragnehmer hat für 11.2 Für jede einzelne Sendung am Tage des Versandes ist uns sofort bei Abgang der Ware eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware per Telefax oder E-Mail einzureichen oder zuzusenden. Die Versandanzeigen müssen genaue Angaben über den Inhalt, Einzelgewichte der Sorten, Abfallschlüssel, ggf. gefahrgutrechtliche Einstufung, ggf. gefahrstoffrechtliche Einstufung usw. enthalten. Alle Versandpapiere (wie z.B. Lieferscheine, Schiffsladescheine, Frachtbriefe, Wagenzettel) und Rechnungder gesamte Schriftwechsel müssen die genaue Sortenbezeichnung, abzusendendas Liefergewicht, Bestellangaben, Anschrift des Hauptlieferanten und ggf. Der Lieferung auch Nr. und Namen des Unterlieferanten sowie der Empfangsstelle aufweisen. Soweit keine Schrottsorten angegeben werden, ist unsere bzw. die Einstufung des Empfängers maßgebend. In diesem Fall sind Lieferschein nachfolgende Reklamationsansprüche des Lieferanten ausgeschlossen.
11.3 Teillieferungen sind nur mit unserer Zustimmung zulässig und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren als solche zu kennzeichnen. Kosten und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten zu wählen.
3. In allen Versandanzeigen, Lieferscheinen, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen und auf der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugeben.
4. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß den national/ international geltenden Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu versenden.
5. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhalten.
6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die KostenSchäden, die durch unrichtige oder unterlassene Deklarierung oder Nichtbeachtung dieser Vorschriften unserer Instruktionen entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten. Er Das Zusammenlegen verschiedener Sorten ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferantennur aufgrund besonderer Vereinbarung gestattet.
711.4 Bei NE-Metallen oder legiertem Schrott ist im Schiffsladeschein, Frachtbrief und Wagenzettel deutlich das jeweilige Material einzutragen.
11.5 Soweit der Lieferant aufgrund dieser Bestellung einen Anspruch auf Rücksen-dung der für diese Sendung notwendigen Verpackungsmittel hat, sind die gesamten Lieferpapiere mit einem entsprechend deutlichen Hinweis zu versehen. Bei fehlender Kennzeichnung wird das Leergut bei uns umgehend vernichtet. Rücksendeansprüche des Lieferanten erlöschen.
11.6 Bei Lieferung „frei Empfangsstelle“ trägt der Lieferant die Transport- und Versandgefahr trägt. Dies gilt auch für etwaige Rücksendungen.
11.7 Bei Lieferung „frei Empfangsstelle“ hat sich der Lieferant oder seine Beauftragten von der Empfangsstelle den Empfang der Sendungen bescheinigen zu lassen. Die Lieferungen an eine andere als die von uns bezeichnete Empfangsstelle bewirken auch dann keinen Gefahrübergang zugunsten des Lieferanten, wenn diese Stelle die Lieferung entgegennimmt.
11.8 Bei Lieferung „frei Empfangsstelle“ gehen Versand- und Empfangsanschlussgebühren sowie Nebengebühren und sonstige Auslagen zu Lasten des Lieferanten. Bei nicht frachtfreien Lieferungen gehen alle Versendungskosten bis zum Aufgabebahn-hof, insbesondere Spesen und Wiegegelder zu Lasten des Lieferanten.
11.9 Bei LKW-Anlieferung der Ware ist ein Frachtbrief/Lieferschein vorzulegenmit Ablieferquittung beizufügen.
11.10 Die bei Weigerungen jeder Art entstehenden Liegegelder, Standgelder, Rangiergebühren und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Lieferanten.
11.11 Personen, die in Erfüllung der deutlich sichtbar Verpflichtungen des Lieferanten auf unserem Betriebsgelände tätig sind, haben unsere Anordnungen und die Auftrags- Bestimmungen unserer Betriebsordnung sowie die bei uns anwendbaren Unfallverhütungs-, Arbeits-sicherheits-, Umwelt- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art sonstige Vorschriften einzuhalten. Innerhalb unserer Betriebe dürfen Gefahrstoffe nur nach Abstimmung mit uns eingesetzt werden und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Versand. Gefahrenübertragung. Teillieferung und fortlaufende Ausliefe- rung.
1. Der Auftragnehmer gewährleistetWir bestimmen Versandweg und –mittel, dass der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen sowie Spediteur und Fahrzeugen, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgtFrachtführer.
2. Der Auftragnehmer hat für jede einzelne Sendung am Tage Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich, spätestens nach sieben Tagen, abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware Käufers nach unserer Xxxx zu versenden oder nach eige- nem Ermessen zu lagern und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten sofort zu wählenberechnen.
3. In allen VersandanzeigenWird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich so sind wir berechtigt, Lieferscheinenauf einem anderen Weg, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen und auf oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben Käufer. Dem Käufer wird vorher Gelegenheit zur Abladestelle komplett anzugebenStellung- nahme gegeben.
4. Grundsätzlich hat Mit der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß Übergabe des Materials an einem Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerks geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäften auf den national/ international geltenden Bestimmungen Käufer über. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu versendenLasten des Käufers.
5. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung Ware wird unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert, es sei denn Verpackung ist unbedingt einzuhaltenhandelsüblich. Für die Verpackung, Schutz- oder Transporthilfsmit- tel sorgen wir nach unserer Erfahrung auf Kosten des Käufers; sie werden nicht zurückgenommen.
6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehenWir sind zu Teillieferungen in zumutbaren Umfang berechtigt. Er ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine UnterlieferantenBranchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der abgeschlossenen Menge sind zulässig.
7. Bei Anlieferung der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt sein.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Versand. 1Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Versand erfolgt mit einem Transportmittel nach Xxxx des Auftragnehmers. Verzögerungen des Transportes können vom Auftragnehmer gewährleistetnur vertreten werden, soweit das Transportunternehmen verpflichtet ist. Montage, Ausführungsfrist und Hinweispflichten bei Schweißarbeiten Der Auftragnehmer sichert sachgemäße Ausführung der Montage zu, soweit diese Leistungen im Lieferumfang enthalten und schriftlich festgelegt sind. Bauarbeiten sind vom Auftraggeber auszuführen. Notwendige Helfer sind bauseits zu stellen, auch wenn die Montage durch den Auftragnehmer vereinbart wurde. Die Montagekosten werden nach den gültigen Montageabrechnungssätzen des Auftragnehmers, unter Zugrundelegung von Stunden- und Liefernachweisen für Montagematerial gesondert berechnet. Bei Rücknahme vereinbarungsgemäß gelieferter Teile erfolgt die Vergütung entsprechend der Wiederverwendungsmöglichkeit abzüglich eventueller Rückfrachtkosten und entsprechender Bearbeitungsgebühr. Ausführungsfristen sind rechtzeitig zu vereinbaren. Für den Montagebeginn ist Voraussetzung, dass die Arbeiten am Bau so weit fortgeschritten sind, dass die Montage unbehindert durchgeführt werden kann. Die Ausführungsfrist beginnt erst mit der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen endgültigen Festlegung aller kaufmännischen und Fahrzeugen, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgt.
2. Der Auftragnehmer hat technischen Voraussetzungen für jede einzelne Sendung am Tage des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware die Ausführung der Anlage und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügennicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Genehmigungen sowie nicht vor Eingang der eventuell vereinbarten Anzahlung. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten zu wählen.
3. In allen VersandanzeigenAnfall von Schneid-, LieferscheinenSchweiß-, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen und auf der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugeben.
4. Grundsätzlich Auftau- und/oder Lötarbeiten hat der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß den national/ international geltenden Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu versenden.
5. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhalten.
6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Er ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferanten.
7. Bei Anlieferung der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt sein.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf etwaige Gefahren z.B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien aufmerksam zu machen und alle Sicherheitsmaßnahmen z.B. Stellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterial usw. zu treffen. Soll bei besonders ungünstiger Witterung weitergearbeitet werden, so ist es Sache des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle SendungenAuftraggebers, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandtVoraussetzungen für den Xxxxxxxx der Arbeiten zu schaffen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versand. 1. 6.1 Der Auftragnehmer gewährleistetVerkäufer behält sich das Recht vor, dass der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen Verkehrswege und Fahrzeugen, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgt.
2. Der Auftragnehmer hat für jede einzelne Sendung am Tage des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten Verkehrsmittel zu wählen.
3. In allen Versandanzeigen, Lieferscheinen, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen und auf der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugeben.
4. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß den national/ international geltenden Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu versenden.
5. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhalten.
6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die KostenZu- satzkosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften besondere Versandwünsche des Bestellers entstehen, sind von diesem zu tragen. Er ist Sofern keine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, hat der Käufer auch verantwortlich für Erhöhungen von Frachtkosten zu tragen, die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferanten.
7. Bei Anlieferung der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer nach dem Abschluss des Auftraggebers Vertrages eintreten sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt sein.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle SendungenZusatzkos- ten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften Umleitung von Sendungen, Lagerung usw. entstehen.
7.1 Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs-oder Versandstörungen, Feuer, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Roh- stoffen und Materialien, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen wenn Unterlieferanten des Verkäufers ihn nicht, nicht übernommen werden könnenrechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern, lagern auf Kosten sofern der Verkäufer dies nicht zu vertreten hat und Gefahr sonstige Hindernisse, die außerhalb der Kontrolle der pflichtigen Partei liegen, welche Produktion, Versand, Annahme oder Verwendung der Waren verringern, verzögern oder verhindern oder bewirken, dass sie mit einem unange- messenen Aufwand verbunden sind, befreien die Partei von der Verpflichtung zur Lieferung beziehungsweise Abnahme, solange und soweit die Störung andauert. Xxxxx eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sollten die Lieferanten des Auftragnehmers Verkäufers es versäumen, ihn ganz oder teilweise zu beliefern, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, von anderen Quellen Waren zu beziehen. In solchen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, die verfügbaren Mengen unter seiner Besteller zu verteilen und werden kostenpflichtig zurückgesandt.gleichzeitig seinen Eigenbedarf zu decken. Bei Hindernissen vorü- bergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemesse- nen Anlauffrist. Der Besteller kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktritt oder ob er innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen wolle. Erklärt er sich nicht, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt entsprechend für die Montage- und Reparatur- arbeiten der Kirchgässner Elektrotechnik GmbH.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Montage , Reparatur Und Lieferbedingungen
Versand. 1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass Lieferungen von EVP sind stets EXW (In- coterms 2010). Die Gefahr geht auf den Auf- traggeber mit der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen und Fahrzeugen, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgtZurverfügungstellung der Waren zur Abholung über. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen richtet sich nach dem Sitz des ausliefernden Werks (vgl. Ziff. A. IV.)
2. Der Auftragnehmer hat Die Verpackung sowie, sollte eine abwei- chende Lieferbedingung als EXW (Incoterms 2010) vereinbart sein, die Versandart sowie Auswahl des Lieferanten obliegt allein EVP. Die Kosten für jede einzelne Sendung am Tage des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware Versand und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen Verpackung trägt der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten zu wählenAuftraggeber.
3. In allen VersandanzeigenEVP ist nicht verpflichtet, Lieferscheineneine Transportversi- cherung abzuschließen. Wünscht der Auftraggeber den Abschluss einer Transport- versicherung durch EVP, Packzettelnhat er dies EVP un- ter Übernahme der Kosten der Versicherung zu erklären. Ohne anderweitige Weisung des Auftraggebers kann EVP Art, Frachtbriefen, Rechnungen Umfang und auf Ausmaß der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugebenabzuschließenden Transportver- sicherung nach billigem Ermessen bestim- men.
4. Grundsätzlich hat Verzögert sich die Übergabe der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß Waren an den national/ international geltenden Bestimmungen zu verpackenLieferanten in Folge eines Umstandes aus dem Verantwortungsbereich des Auftrag- gebers, zu kennzeichnen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung bei EVP versand- bereit ist und zu versenden.
5EVP dies dem Auftraggeber an- zeigt. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhalten.
6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Er ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferanten.
7. Bei Anlieferung der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ Gefahr geht spätestens dann auf dem Lieferschein vermerkt sein.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten über, wenn dieser in Annah- meverzug gerät. Lagerkosten nach Gefahr- übergang trägt der Auftraggeber. Lagerkosten werden pauschal mit 0,5 % des Auftragnehmers entsorgtAuftrags-wer- tes je Woche der zusätzlichen Lagerung be- rechnet; der Nachweis höherer oder geringe- rer Lagerkosten bleibt den Parteien vorbehal- ten.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versand. 14.1 Die jeweils geltenden Incoterms sind für die Bedeutung der von Spirotech verwendeten Transport- und Lieferbedingungen ausschlaggebend. Der Auftragnehmer gewährleistetSofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, dass erfolgt die Lieferung ab Werk (d. h. ab dem auf der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen und Fahrzeugen, unter Vermeidung Auftragsbestätigung angegebenen Lager von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgtSpirotech).
24.2 Spirotech teilt dem Kunden den voraussichtlichen Liefertermin durch Zusendung einer Versandbestätigung (die “Versandbestätigung”) mit. Der Auftragnehmer hat für jede einzelne Sendung am Tage Spirotech bemüht sich, Aufträge innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem auf der Auftragsbestätigung mitgeteilten voraussichtlichen Liefertermin zu erfüllen. Die Frist ist kein Fixtermin.
4.3 Falls der Kunde Spirotech nicht alle zur Erfüllung des Versandes eine ausführliche VersandanzeigeAuftrags relevanten Informationen zur Verfügung gestellt hat, getrennt gilt die Erfüllung der Pflichten von Ware Spirotech aus diesem Vertrag so lange als ausgesetzt, bis der Kunden Spirotech die betreffenden Informationen zur Verfügung stellt, und Rechnungdie Frist zur Erfüllung der vertragsgemäßen Pflichten von Spirotech wird um den betreffenden Aussetzungszeitraum verlängert.
4.4 Die Produkte werden an die vom Kunden bei der Auftragsaufgabe angegebene Lieferanschrift geliefert. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein steht es Spirotech frei, den Transportweg und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten das Transportmittel zu wählen.
3. In allen Versandanzeigen4.5 Ist ein in Auftrag gegebenes Produkt nicht mehr verfügbar, Lieferscheinenist Spirotech berechtigt, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen und auf der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugebenzum selben Preis ein alternatives Produkt von mindestens derselben Qualität zu liefern.
44.6 Spirotech kann die Produkte in Teillieferungen liefern. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß den national/ international geltenden Bestimmungen Spirotech ist berechtigt, Teillieferungen einzeln in Rechnung zu verpacken, zu kennzeichnen und zu versendenstellen.
5. Die vom Auftraggeber in 4.7 Falls der Spezifikation angegebene Palettenbelegung Kunde die Lieferung der Produkte nicht annimmt, ist unbedingt einzuhalten.
6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die KostenSpirotech berechtigt, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Er ist auch verantwortlich Produkte nach eigenem Ermessen für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferanten.
7. Bei Anlieferung der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt sein.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers Kunden zu lagern, bis sie für Rechnung des Kunden erneut geliefert werden können. In einem solchen Fall kann Spirotech nach eigener Xxxx entweder die Erfüllung des Vertrags verlangen oder den Vertrag kündigen; dies unbeschadet ihrer Rechte auf Schadenersatz für entstandenen Verlust und werden kostenpflichtig zurückgesandtentgangenen Gewinn, einschließlich Lagerkosten.
4.8 Das Eigentum an den Produkten verbleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang bei Spirotech (Eigentumsvorbehalt).
4.9 Für den Fall und Solange sich die gelieferten Produkten in Deutschland befinden vereinbaren Spirotech und der Kunde hiermit hinsichtlich der Vereinbarung von Eigentumsvorbehaltsrechten die ausschließliche Geltung deutschen Rechtes. In diesem Fälle gilt in Abweichung von der obenstehenden Ziffer 4.8 folgendes: .
a. Das Eigentum an den gelieferten Produkten (Vorbehaltswaren) bleibt zur Sicherung aller Ansprüche vorbehalten, die Spirotech aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung bis zum Ausgleich aller Salden gegen den Kunde zusteht;
b. Das Eigentum von Spirotech erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltswaren entstehende neue Sache. Der Kunde stellt die neue Sache unter Ausschluss des eigenen Eigentumserwerbs für Spirotech her und verwahrt sie für Verkäufer. Hieraus erwachsen ihm keine Ansprüche gegen die Spirotech;
c. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltswaren von Spirotech mit Waren anderer Lieferanten, deren Eigentumsrechte sich ebenfalls an der neuen Sache fortsetzen, erwerbt Spirotech zusammen mit diesen andere Lieferanten – unter Ausschluss eines Miteigentumserwerbs des Auftraggebers – Miteigentum an der neuen Sache zu deren vollem Wert (einschließlich Wertschöpfung) wie folgt: • der Miteigentumsanteil von Spirotech entspricht dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltswaren von Spirotech zu dem Gesamtrechnungswert aller mitverarbeiteten Vorbehaltswaren; • verbleibt ein von Eigentumsvorbehalten zunächst nicht erfasster Restant Anteil, weil andere Lieferanten den Eigentumsvorbehalt nicht auf die Wertschöpfung durch den Kunde erstreckt haben, so erhöht sich der Miteigentumsanteil von Spirotech um diesen Restant Anteil. Haben jedoch andere Lieferanten ihren Eigentumsvorbehalt ebenfalls auf diesen Restant Anteil ausgedehnt, so steht Verkäufer an ihm nur ein Anteil zu, der sich aus dem Verhältnis der Rechnungswertes der Vorbehaltswaren zu den Rechnungswerten der mitverarbeiteten Waren dieser andere Lieferanten bestimmt;
d. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren aus den gegenwärtigen und künftigen Produktenlieferungen von Spirotech mit sämtlichen Nebenrechten – im Falle der Verarbeitung im Umfang des Eigentumsanteils von Spirotech - zur Sicherung an Spirotech ab;
x. Xxxxxxx der Kunde seine Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit Spirotech ordnungsgemäß nachkommt, darf er über die in Eigentum von Spirotech stehende Produkten im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an Spirotech abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist Spirotech berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen und die Vorbehaltswaren zurückzunehmen: jedoch liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn Spirotech dies ausdrücklich schriftlich erklärt;
f. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten der von Spirotech um mehr als 10%, so wird Spirotech auf verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach Xxxx von Spirotech freigeben.
4.10 Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten auf Seiten des Kunden ist Spirotech berechtigt, die vom Kunden noch nicht (vollständig) bezahlten Produkte wieder zurück zu nehmen. Vorausgesetzt, die von Spirotech wieder zurück genommenen Produkte sind unbeschädigt, schreibt Spirotech dem Kunde diese Produkte, abzüglich etwaiger Spirotech entstandener Kosten, zum Produktpreis gut.
4.11 Der Kunde hat die von ihm noch nicht (vollständig) bezahlten Produkte gegen Schadensrisiken, einschließlich Schäden durch Xxxxxx, Xxxxx, Explosion und Diebstahl, bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft zu versichern und versichert zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, Nachweise für eine solche Versicherung vorzulegen, sobald er dazu von Spirotech aufgefordert wird, und er hat Spirotech stets über sämtliche Änderungen zu unterrichten.
4.12 Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist Spirotech jederzeit berechtigt, den Vertrag durch Mitteilung an den Kunde vor Erfüllung des Vertrags und/oder vorzeitig ganz oder teilweise zu kündigen oder dessen Erfüllung auszusetzen. In einem solchen Fall haftet Spirotech nicht für dem Kunde entstandene bzw. entstehende unmittelbare, mittelbare, besondere und/oder Folgeschäden oder andere Verluste oder Schäden aufgrund oder im Zusammenhang mit einer Vertragskündigung oder Aussetzung der Vertragserfüllung (gleichgültig auf welcher Grundlage, einschließlich Haftung aus unerlaubter Handlung).
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Versand. 16.1 L hat an dem in der Bestellung angegebenen Liefer- und Leistungsort zu liefern. Der Auftragnehmer gewährleistetBeim Versand sind die jeweils einschlägigen Tarif-, dass Transport- und Verpackungsbestimmungen der Transport in sauberenEisenbahn, geeigneten Behältnissen des Straßenverkehrs, der Schifffahrt, des Luftverkehrs usw. zu beachten, insbesondere hinsichtlich eventuell bestehender Zoll- und Fahrzeugen, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgt.
2Gefahrgutvorschriften. Der Auftragnehmer hat für jede einzelne Sendung am Tage des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung Dabei sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber uns günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten zu wählen, sofern wir nicht ausdrücklich bestimmte Beförderungsvorschriften angegeben haben.
36.2 Neben der Versandanschrift sind in Transportpapieren stets die Bestellangaben (Bestell-Nr., Bestelldatum, Liefer- und Leistungsort, ggf. In Name des Empfängers und Materialnummer) anzugeben. Die Liefergegenstände sind gemäß den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und den EG-/ EU-Richtlinien für Gefährliche Stoffe/Zubereitungen zu kennzeichnen. L ist verpflichtet, uns rechtzeitig vor der Lieferung mit allen Versandanzeigennotwendigen Produktinformationen, Lieferscheinenz. B. Sicherheitsdatenblättern, PackzettelnVerarbeitungshinweisen, FrachtbriefenKennzeichnungsvorschriften, Rechnungen Arbeitsschutzmaßnahmen, etc. in der jeweils aktuellen Fassung auszustatten. Sämtliche Informationen einschließlich Zeichnungen und auf sonstiger Unterlagen, die wir für die Aufstellung, den Betrieb, die Instandhaltung oder Reparatur des Liefergegenstandes benötigen, sind uns von L rechtzeitig, unaufgefordert und ohne Berechnung zur Verfügung zu stellen.
6.3 Sofern Subunternehmer eingesetzt werden, haben diese den L als ihren Auftraggeber in Schriftwechsel und Frachtpapieren unter Angabe der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett Bestelldaten anzugeben.
46.4 An Ladeeinheiten (ab 1 t) ist das Stückgewicht gut sichtbar und dauerhaft anzubringen.
6.5 L ist zu Teillieferungen nur mit unserer Zustimmung berechtigt.
6.6 Es dürfen nur Verpackungen verwendet werden, die den Zielen und Anforderungen der Verpackungsverordnung in ihrer jeweiligen Fassung entsprechen.
6.7 Soweit bei den Lieferungen des L über die Verpackung hinaus Abfälle i. S .d. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse Abfallrechts entstehen, verwertet oder beseitigt er diese Abfälle - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung - auf eigene Kosten gemäß den national/ international geltenden Bestimmungen zu verpackenVorschriften des Abfallrechts. Eigentum, zu kennzeichnen Gefahr und zu versenden.
5. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhalten.
6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Er ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferanten.
7. Bei Anlieferung der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge abfallrechtliche Verantwortung gehen im Zeitpunkt der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt seinL über.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.
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Samples: Allgemeine Bestellbedingungen
Versand. 112.1. Der Auftragnehmer gewährleistetVersanddatum, dass Transportmittel und Art der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen und Fahrzeugen, unter Vermeidung Versendung werden von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgtuns gewählt.
212.2. Der Auftragnehmer hat für Für jede einzelne Sendung am Tage ist uns sofort bei Abgang der Ware eine Versandan- zeige, per Telefax oder E-Mail einzureichen oder zuzusenden. Die Ver- sandanzeigen müssen genaue Angaben über den Inhalt, Einzelge- wichte der Sorten, Abfallschlüssel, ggf. gefahrgutrechtliche Einstufung, ggf. gefahrstoffrechtliche Einstufung usw. enthalten. Alle Versandpa- piere (wie z.B. Lieferscheine, Schiffsladescheine, Frachtbriefe, Wagen- zettel) und der gesamte Schriftwechsel müssen die genaue Sortenbe- zeichnung, das Liefergewicht, Bestellangaben, Anschrift des Versandes eine ausführliche VersandanzeigeHauptlie- feranten und ggf. auch Nr. und Namen des Unterlieferanten sowie der Empfangsstelle aufweisen. Soweit keine Schrottsorten angegeben wer- den, getrennt von Ware ist unsere bzw. die Einstufung des Empfängers maßgebend. In diesem Fall sind nachfolgende Reklamationsansprüche des Lieferan- ten ausgeschlossen.
12.3. Teillieferungen sind nur mit unserer Zustimmung zulässig und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren als solche zu kennzeichnen. Kosten und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den Auftraggeber günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten zu wählen.
3. In allen Versandanzeigen, Lieferscheinen, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen und auf der äußeren Verpackung sind die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugeben.
4. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß den national/ international geltenden Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu versenden.
5. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhalten.
6. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und übernimmt die KostenSchä- den, die durch Nichtbeachtung unrichtige oder unterlassene Deklarierung oder Nichtbe- achtung unserer Instruktionen entstehen, gehen zu Lasten des Liefe- ranten. Das Zusammenlegen verschiedener Sorten ist nur aufgrund be- sonderer Vereinbarung gestattet.
12.4. Bei NE-Metallen oder leg. Schrott ist im Schiffsladeschein, Frachtbrief und Wiegeschein deutlich das jeweilige Material einzutragen.
12.5. Soweit der Lieferant aufgrund dieser Vorschriften entstehenBestellung einen Anspruch auf Rücksendung der für diese Sendung notwendigen Verpackungsmittel hat, sind die gesamten Lieferpapiere mit einem entsprechend deutli- chen Hinweis zu versehen. Er Bei fehlender Kennzeichnung wird das Leergut bei uns umgehend vernichtet. Rücksendeansprüche des Liefe- ranten erlöschen.
12.6. Die Transport-und Versandgefahr trägt der Lieferant. Dies gilt auch für etwaige Rücksendungen.
12.7. Bei Lieferung „frei Empfangsstelle“ hat sich der Lieferant oder seine Be- auftragten von der Empfangsstelle den Empfang der Sendungen be- scheinigen zu lassen. Die Lieferungen an eine andere als die von uns bezeichnete Empfangsstelle bewirken auch dann keinen Gefahrüber- gang zugunsten des Lieferanten, wenn diese Stelle die Lieferung ent- gegennimmt.
12.8. Bei Lieferung „frei Empfangsstelle“ gehen Versand-und Empfangsan- schlussgebühren sowie Nebengebühren und sonstige Auslagen zu Lasten des Lieferanten. Bei nicht frachtfreien Lieferungen gehen alle Versendungskosten bis zum Aufgabebahnhof, insbesondere Spesen und Wiegegelder zu Lasten des Lieferanten.
12.9. Bei LKW-Anlieferung ist auch verantwortlich ein Frachtbrief/Lieferschein mit Ablieferquit- tung beizufügen. 12.10.Die bei Weigerungen jeder Art entstehenden Liegegelder, Standgelder, Rangiergebühren und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Lieferan- ten. 12.11.Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendung deutschen Rechts 12.12.Erfüllungsort für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferanten.
7Lieferung oder Leistung ist die von uns bezeichnete Empfangsstelle, Zahlungsort ist Frankfurt oder der Sitz des bestellen- den Betriebes. Bei Anlieferung 12.13.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt, soweit gesetzliche Re- gelungen nicht entgegenstehen. 00.00.Xx gilt ausschließlich das Recht der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt sein.
8Bundesrepublik Deutschland. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten Anwendung des Auftragnehmers entsorgtHaager einheitlichen Kaufrechts und des UN-Kauf- rechts ist ausgeschlossen.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Versand. 1LOGISTICO erbringt selbst keinerlei eigene Beförderungsleistung und wird in- soweit nur und ausschließlich als Spediteur im Sinne der §§ 453 ff. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der Transport in sauberen, geeigneten Behältnissen und Fahrzeugen, unter Vermeidung von Kontamination beziehungsweise anderen negativen Einflüssen erfolgtHGB tätig.
26.1 LOGISTICO besorgt lediglich die Beförderung und führt selbst keinerlei Versand- oder Beförderungsdienstleistungen durch; für sämtliche Beförde- rungen bedient sich LOGISTICO zur Durchführung der Bestellungen / des Wa- renversandes der Leistungen eines durch LOGISTICO ausgewählten Trans- portunternehmens bzw. Der Auftragnehmer hat für jede einzelne Sendung am Tage eines Beförderungsdienstleisters. LOGISTICO kann dabei nur auf die von diesen angebotenen Versandkatego- rien zurückgreifen. Dabei gilt deren Ausschluss bestimmter Warengruppen (Verbotsgut) entsprechend und können Bestellungen, die Verbotsgut bein- halten, nicht ausgeführt werden. Hierauf weist LOGISTICO ggf. gesondert hin. Die AGB des durch LOGISTICO ausgewählten Transportunternehmens bzw. Beförderungsdienstleisters finden im Rahmen des Versandes eine ausführliche Versandanzeige, getrennt von Ware Anwendung und Rechnung, abzusenden. Der Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Auftragnehmer hat die für den werden dem Auftraggeber günstigsten und am besten geeigneten Transportmöglichkeiten zu wählenauf Wunsch zur Verfügung gestellt.
36.2 Briefe und briefähnliche Sendungen werden unversichert zum Versand gebracht; dies Sendungen sind nicht nachverfolgbar. In allen VersandanzeigenSoweit der Auftraggeber einen versicherten und nachverfolgbaren Versand wünscht, Lieferscheinen, Packzetteln, Frachtbriefen, Rechnungen muss der Ver- sand als Paket beauftragt werden und auf der äußeren Verpackung sind erfolgt die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Bestellzeichen und Angaben zur Abladestelle komplett anzugebenVersendung dann mittels nachverfolgbarer Sendungsnummer durch das von LOGISTICO ausgewählte Transportunternehmen bzw. den Beförderungsdienstleister.
46.3 Das von LOGISTICO in Ansatz gebrachte, dem Fulfillment-Angebot zugrun- deliegende Porto entspricht dem Standardporto des durch LOGISTICO ausge- wählten Transportunternehmens bzw. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer gefährliche Erzeugnisse gemäß den national/ international geltenden Bestimmungen Beförderungsdienstleisters für die ge- wählte Versandkategorie; bei etwaigen Preiserhöhungen wird LOGISTICO hie- rauf hinweisen und ist LOGISTICO zu verpackeneiner entsprechenden Portoerhöhung bzw. Weitergabe und Berechnung des erhöhten Portos berechtigt. LOGISTICO kann Rabatte, zu kennzeichnen und zu versendendie Ihr ggf. von Transportunternehmen bzw. Beför- derungsdienstleistern gewährt werden, ganz oder teilweise an seine Kunden weitergeben. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch ausdrücklich nicht.
56.4 Eine Übergabe der fertigen Bestellungen zum Versand an das Transportun- ternehmen bzw. Die vom Auftraggeber in der Spezifikation angegebene Palettenbelegung ist unbedingt einzuhaltenden Beförderungsdienstleister erfolgt montags bis freitags am Lager von LOGISTICO.
66.5 Mit Übergabe der Sendung an das Transportunternehmen bzw. Der Auftragnehmer haftet für Schäden den Beför- derungsdienstleister geht das Haftungsrisiko (insbesondere Beschädigung und übernimmt die Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Er ist auch verantwortlich für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine UnterlieferantenVerlust) auf diesen über.
7. Bei Anlieferung der Ware ist ein Lieferschein vorzulegen, der deutlich sichtbar die Auftrags- und Materialnummer 6.6 LOGISTICO tritt grundsätzlich nicht mit den Empfängern / Kunden des Auftraggebers sowie Art und Menge der Lieferung angibt. Zusätzlich muss für Verpackungs materialien mit Lebensmittelkontakt das „Glas/Gabel-Symbol“ auf dem Lieferschein vermerkt seinAuf- traggebers in Kontakt.
8. Die für den Warenversand erforderliche Transportverpackung wird entweder vom Auftragnehmer auf seine Kosten zurückgenommen oder durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.
9. Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers und werden kostenpflichtig zurückgesandt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen