Versand. (1) Vereinbarte Versandvorschriften und Versandabsprachen sind unbedingt einzuhalten. Der Verkäufer haftet uns unbeschränkt, falls uns insoweit, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger Ausfertigung der Versandpapiere ein Schaden entsteht. (2) Die Annahme der Ware kann abgelehnt werden, wenn keine ordnungsgemäßen Warenbegleitpapiere vorliegen. (3) Die Lieferung hat, falls nicht anders vereinbart, für uns frachtfrei, verzollt, einschließlich notwendiger Verpackung auf verladegerechten Transporthilfsmitteln zu erfolgen. Sofern die auf der Bestellung angegebenen Liefer- und Verpackungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen, ist grundsätzlich der preisgünstigste und sicherste Transportweg zu wählen. Die Verpackung muss gewährleisten, dass die Ware sicher und in der geforderten Qualität bei uns eintrifft. Hierbei sind insbesondere Kosten- und Umweltaspekte zu berücksichtigen. (4) Wir sind berechtigt, von dem Verkäufer verwendetes Verpackungsmaterial jeder Art entweder an ihn auf seine Kosten zurückzugeben oder auf seine Kosten zu entsorgen. Der Lieferant sollte einem geeigneten Entsorgungssystem angeschlossen sein. Zweckmäßigerweise sollten für die Verpackung folgende Materialien verwendet werden: Pappe und Papier mit möglichst hohem Altpapieranteil, sortenreine Kunststoffe, Metalle (z.B. Weißblech oder Eisen), unbehandeltes Holz. (5) Kosten für Transportversicherung gehen, soweit in der Bestellung nicht ausdrücklich vermerkt, zu Lasten des Verkäufers. (6) Mangels abweichender Vereinbarung im Bestellschreiben geht die Gefahr erst nach Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns über. Ist ein vor diesem Zeitpunkt liegender Gefahrenübergang vorgesehen, so geht die Gefahr vor Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns nicht über, wenn nicht durch den Verkäufer Verpackung und Verladung in so vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen werden, dass bei Eintritt von Beschädigungen auf dem Transport die Transportperson haftbar gemacht werden kann. (7) Xxxxxxx wird von uns bei Anlieferungen 1:1 getauscht. Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir einen Palettenschein aus, der als Leergutsaldenmitteilung gilt. Nur gegen Vorlage dieses Scheines erhält der Anlieferer innerhalb eines Jahres nach Ausstellung die angegebene Anzahl Paletten zurück. Später eingehende Palettenscheine oder Saldenmitteilungen jeglicher Art werden von uns nicht mehr anerkannt.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Versand. (1) Vereinbarte Versandvorschriften Falls nicht anders durch uns bestätigt, erfolgt der Versand bzw. die Lieferung auf Gefahr und Versandabsprachen auf Kosten des Käufers ab Werk (EXW – INCOTERMS 2010) auch dann, wenn der Preis frei Bestim- mungsort oder FOB (INCOTERMS 2010) gilt. In letzteren Fällen sind unbedingt einzuhaltendie Kosten für Beförderung auf dem Anschlussgleis, Fracht, Versicherung, Anbord- schaffung und dergleichen nur als eine von uns gegenüber dem Käufer gemachte Auslage zu be- trachten. Der Verkäufer haftet uns unbeschränktWir übernehmen keine Verpflichtung für rechtzeitige Beförderung durch die Eisenbahn, falls uns insoweitauf dem Wasserwege oder über den Straßenverkehr, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger Ausfertigung der Versandpapiere ein Schaden entstehtsoweit wir das für die rechtzeitige Belieferung unse- rerseits Erforderliche und Zumutbare getan haben.
(2) Die Annahme Bei Lieferung EXW geht die Gefahr des zufälli- gen Untergangs der Ware kann abgelehnt werdenauf den Käufer über, wenn keine ordnungsgemäßen Warenbegleitpapiere vorliegensobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtfüh- rer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem die Ware versandbereit ist und wir dies dem Käufer angezeigt haben.
(3) Die Lieferung hatWaren, falls die von uns als versandfertig gemeldet, vom Käufer aber nicht anders vereinbartzur vereinbarten Frist abge- nommen werden, für lagern auf Gefahr des Käufers und gelten hinsichtlich der Zahlung als geliefert. Wir behalten uns frachtfreidas Recht vor, verzollt, einschließlich notwendiger Verpackung auf verladegerechten Transporthilfsmitteln zu erfolgen. Sofern die auf der Bestellung angegebenen Liefer- und Verpackungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen, ist grundsätzlich der preisgünstigste und sicherste Transportweg zu wählen. Die Verpackung muss gewährleisten, dass in diesem Falle die Ware sicher und in der geforderten Qualität bei uns eintrifftgegen Berechnung von Lagergeld auf Lager zu nehmen oder sie auf Kosten und Gefahr des Käufers einem Spediteur zur Lagerung zu übergeben. Hierbei sind insbesondere Kosten- und Umweltaspekte zu berücksichtigenFür Beschädigungen, die durch die Einlagerung oder während der Beförderung der Waren entstehen, wird von uns ausdrücklich jede Verantwortung abgelehnt.
(4) Wir sind berechtigt, von dem Verkäufer verwendetes Verpackungsmaterial jeder Art entweder an ihn auf seine Kosten zurückzugeben oder auf seine Kosten zu entsorgen. Der Lieferant sollte einem geeigneten Entsorgungssystem angeschlossen sein. Zweckmäßigerweise sollten Bei FOB hat der Käufer für rechtzeitige und genaue Versandverfügung sowie für die Verpackung folgende Materialien verwendet werden: Pappe und Papier mit möglichst hohem Altpapieranteil, sortenreine Kunststoffe, Metalle (z.B. Weißblech oder Eisen), unbehandeltes Holz.
(5) Kosten für Transportversicherung gehen, soweit in rechtzeitige Bereitstellung des nötigen Transportraumes zu sorgen. Erfüllt der Bestellung nicht ausdrücklich vermerkt, zu Lasten des Verkäufers.
(6) Mangels abweichender Vereinbarung im Bestellschreiben geht die Gefahr erst nach Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns über. Ist ein vor diesem Zeitpunkt liegender Gefahrenübergang vorgesehenKäufer diese Bedingung nicht, so geht die Gefahr vor Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns nicht überist er zur Bezahlung der Ware verpflichtet, wenn nicht durch den Verkäufer Verpackung und Verladung in so vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen werden, dass bei Eintritt von Beschädigungen auf dem Transport die Transportperson haftbar gemacht werden kann.
(7) Xxxxxxx wird von uns bei Anlieferungen 1:1 getauschtauch bevor sie geladen ist. Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir einen Palettenschein aus, der als Leergutsaldenmitteilung gilt. Nur gegen Vorlage dieses Scheines erhält der Anlieferer innerhalb eines Jahres nach Ausstellung die angegebene Anzahl Paletten zurück. Später eingehende Palettenscheine oder Saldenmitteilungen jeglicher Art werden von uns nicht mehr anerkannt.Die Ware lagert dann für
Appears in 1 contract
Versand. (1) Vereinbarte Versandvorschriften Es gelten die in der Bestellung festgelegten Lieferkonditionen auf der Basis der INCOTERMS 2010. Bei Inlandslieferungen trägt der Vertragspartner die Gefahr bis zur Abladestelle des Bestimmungsortes. Werden von uns oder Dritten Komponenten beigestellt, so trägt der Vertragspartner die Gefahr für diese Komponenten jeweils ab dem Zeitpunkt der Anlieferung oder Übergabe an ihn. Das Transportrisiko liegt dabei jeweils beim Beauftragenden oder Durchführenden. Dies gilt analog für die Rücklieferung an uns oder die Weiterleitung der Ware. Zum Zwecke des Versandes und Versandabsprachen sind unbedingt einzuhalteneines reibungslosen Wareneinganges hat der Vertragspartner jeder Sendung einen Lieferschein mit Angabe unserer Bestelldaten, wie Bestellnummer, Bestellpositionsnummer, unserer Teilenummer und genaue Bezeichnung des Inhaltes beizulegen. Der Verkäufer haftet uns unbeschränkt, falls uns insoweit, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger Ausfertigung der Versandpapiere ein Schaden entsteht.
(2) Die Bei Nichtanführen dieser für die Annahme der Ware kann abgelehnt werdenLieferung erforderlichen Daten im Lieferschein oder bei Nichtverfügbarkeit desselben, sind wir berechtigt, die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zurückzuweisen. Eine gemeinsame Anlieferung mehrerer Positionen aus verschiedenen Bestellungen und einem gemeinsamen Lieferschein ist nur dann gestattet, wenn keine ordnungsgemäßen Warenbegleitpapiere vorliegen.
klare Zuordnungshinweise auf die unterschiedlichsten Bestellungen und Bestellpositionen gemacht werden. Bei Lieferungen aus dem EU-Ausland ist dem Frachtbrief eine Zollrechnung (3-fach) sowie ein zur begünstigten Einfuhrzollabfertigung gültiger Ursprungsnachweis (Ursprungserklärung, Warenverkehrsbescheinigung, etc.) kostenlos beizulegen. Die Ausfuhrzollabfertigung wird durch den Vertragspartner auf seine Kosten und Gefahr erbracht. Bei Lieferung hatvon nicht in Österreich hergestellten und bei verzollten Waren ist der Ware eine Vorlieferantenerklärung mit Angabe unserer Teilenummer beizufügen. Die Anlieferung von Waren an unser Werk in 0000 Xxxxxxxx xx Xxxxxxxxxxxxx, falls nicht anders vereinbartXxxxxxxx 000 hat ausschließlich an den Wareneingang zu den gültigen Warenübernahmezeiten (MO-DO 7.30 bis 16 Uhr, für uns frachtfrei, verzollt, einschließlich notwendiger Verpackung auf verladegerechten Transporthilfsmitteln FR 7.30 – 11.30 Uhr) zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschreibungen gehen sämtliche Schäden, Risiken und Kosten zu Lasten des Vertragspartners. Sofern die auf der Bestellung angegebenen Liefer- und Verpackungsbedingungen keine andere Regelung vorsehenes im Angebot des Vertragspartners keinen entsprechenden Hinweis gibt, ist grundsätzlich der preisgünstigste und sicherste Transportweg zu wählen. Die Verpackung muss gewährleistengehen wir davon aus, dass die Ware sicher und in der geforderten Qualität bei uns eintrifftAusfuhrgenehmigungen im Herstellerland nicht erforderlich sind. Hierbei sind insbesondere Kosten- und Umweltaspekte zu berücksichtigen.
(4) Wir sind berechtigt, von dem Verkäufer verwendetes Verpackungsmaterial jeder Art entweder an ihn Im Falle erforderlicher Ausfuhrgenehmigungen werden diese vom Vertragspartner auf seine Kosten zurückzugeben oder auf seine Kosten zu entsorgen. Der Lieferant sollte einem geeigneten Entsorgungssystem angeschlossen sein. Zweckmäßigerweise sollten für die Verpackung folgende Materialien verwendet werden: Pappe und Papier mit möglichst hohem Altpapieranteil, sortenreine Kunststoffe, Metalle (z.B. Weißblech oder Eisen), unbehandeltes HolzGefahr beschafft.
(5) Kosten für Transportversicherung gehen, soweit in der Bestellung nicht ausdrücklich vermerkt, zu Lasten des Verkäufers.
(6) Mangels abweichender Vereinbarung im Bestellschreiben geht die Gefahr erst nach Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns über. Ist ein vor diesem Zeitpunkt liegender Gefahrenübergang vorgesehen, so geht die Gefahr vor Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns nicht über, wenn nicht durch den Verkäufer Verpackung und Verladung in so vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen werden, dass bei Eintritt von Beschädigungen auf dem Transport die Transportperson haftbar gemacht werden kann.
(7) Xxxxxxx wird von uns bei Anlieferungen 1:1 getauscht. Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir einen Palettenschein aus, der als Leergutsaldenmitteilung gilt. Nur gegen Vorlage dieses Scheines erhält der Anlieferer innerhalb eines Jahres nach Ausstellung die angegebene Anzahl Paletten zurück. Später eingehende Palettenscheine oder Saldenmitteilungen jeglicher Art werden von uns nicht mehr anerkannt.
Appears in 1 contract
Versand. (1) Vereinbarte Versandvorschriften Der Verkäufer besorgt den Versand der Güter, vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen, gegen einen im Namen des Käufers ausgestellten Ablieferungsschein oder Konnossement, vorbehaltlich anders lautender Angaben seitens des Verkäufers. Xxx Xxxxxxxx xx Xxxxx, 40 20094 Corsico, Milano - Italia Tel. +00 00 0000 00 Fax +00 00 0000 0000 Im Fall des freien Bestimmungsorts der Lieferung, übernimmt der Verkäufer nur die Kosten des Transports bis zum vereinbarten Ort, während weitergehende Kosten und Versandabsprachen sind unbedingt einzuhaltenSpesen zu Lasten des Käufers gehen. Der Käufer ist gehalten, den Verkäufer in Schriftform die Versandadressen innerhalb der dem vereinbarten Liefertermin vorangehenden Woche mitzuteilen. Sollte der Käufer die Mitteilung nicht vornehmen, ist er rechtlich als säumig anzusehen, ohne dass eine entsprechende Benachrichtigung erforderlich wäre, und alle Versicherungsausgaben gehen zu seinen Lasten. Für den Fall, dass der Käufer nicht einmal zum Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung dem Verkäufer die Versandanschrift mitgeteilt hat, ist der Verkäufer berechtigt, ohne der Vereinbarung unter Punkt 23 Abbruch zu tun, die gemäß den Bedingungen des Punkts 4 ausgelieferten Güter am Sitz des Verkäufers oder an einem anderen Ort auf die Gefahr und auf Kosten des Käufers zurückzuhalten bzw. diese Güter an die Büroanschrift des Käufers zu senden. Der Qualitäts- oder Gewichtsverlust oder etwaige andere Wertverluste jeglicher Art. die eine Folge der Aufbewahrung bzw. des Transports sind, gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer haftet uns unbeschränktwählt entsprechend der als beste erachteten Lösung die Strecke und die Transportmittel, falls uns insoweit, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger Ausfertigung obwohl er von etwaigen Beanstandungen seitens des Käufers bezüglich der Versandpapiere ein Schaden entsteht.
(2) Die Annahme der Ware kann abgelehnt werden, wenn keine ordnungsgemäßen Warenbegleitpapiere vorliegen.
(3) Die Lieferung hat, falls nicht anders vereinbart, für uns frachtfrei, verzollt, einschließlich notwendiger Verpackung auf verladegerechten Transporthilfsmitteln zu erfolgen. Sofern die auf der Bestellung angegebenen Liefer- und Verpackungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen, ist grundsätzlich der preisgünstigste und sicherste Transportweg zu wählenBeachtung dieses Aspekts schadlos bleibt. Die Verpackung muss gewährleisten, dass die Ware sicher und in der geforderten Qualität bei uns eintrifft. Hierbei sind insbesondere Kosten- und Umweltaspekte zu berücksichtigen.
(4) Wir sind berechtigt, von dem Verkäufer verwendetes Verpackungsmaterial jeder Art entweder Transportgefahr vom Übergabeort an ihn auf seine Kosten zurückzugeben oder auf seine Kosten zu entsorgen. Der Lieferant sollte einem geeigneten Entsorgungssystem angeschlossen sein. Zweckmäßigerweise sollten für die Verpackung folgende Materialien verwendet werden: Pappe und Papier mit möglichst hohem Altpapieranteil, sortenreine Kunststoffe, Metalle (z.B. Weißblech oder Eisen), unbehandeltes Holz.
(5) Kosten für Transportversicherung gehen, soweit in der Bestellung nicht ausdrücklich vermerkt, geht vollständig zu Lasten des Verkäufers.
(6) Mangels abweichender Vereinbarung Käufers, auch im Bestellschreiben geht Fall der Lieferung an eine freie Bestimmung und daher gilt der Verkäufer für keinerlei eventuell während des Transports entstandenen Schaden als haftbar. Unbeschadet anders lautender ausdrücklicher Vereinbarung, ist der Verkäufer gleichwohl gehalten, eine Transportversicherung für die Transportrisiken Mit Ausnahme des Kriegsrisikos, im Namen und auf Gefahr erst nach Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns über. Ist ein vor diesem Zeitpunkt liegender Gefahrenübergang vorgesehen, so geht die Gefahr vor Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns nicht über, wenn nicht durch den Verkäufer Verpackung und Verladung in so vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen werden, dass bei Eintritt von Beschädigungen auf dem Transport die Transportperson haftbar gemacht werden kannKäufers abzuschließen.
(7) Xxxxxxx wird von uns bei Anlieferungen 1:1 getauscht. Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir einen Palettenschein aus, der als Leergutsaldenmitteilung gilt. Nur gegen Vorlage dieses Scheines erhält der Anlieferer innerhalb eines Jahres nach Ausstellung die angegebene Anzahl Paletten zurück. Später eingehende Palettenscheine oder Saldenmitteilungen jeglicher Art werden von uns nicht mehr anerkannt.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Versand. (1) Vereinbarte Versandvorschriften und Versandabsprachen sind unbedingt einzuhalten. Der Verkäufer haftet uns unbeschränkt, falls uns insoweit, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger Ausfertigung der Versandpapiere ein Schaden entsteht.
(2) Die Annahme der Ware kann abgelehnt werden, wenn keine ordnungsgemäßen Warenbegleitpapiere vorliegen.
(3) 01 Die Lieferung hat, falls nicht anders vereinbartsofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, für uns frachtfrei, verzollt, einschließlich notwendiger Verpackung auf verladegerechten Transporthilfsmitteln frei Haus zu erfolgen. Sofern 02 Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen unsere Bestell- nummer exakt anzugeben; unterlässt er dies, so sind Verzögerungen unvermeidlich, für die auf wir nicht einzustehen haben. 03 Das Transport- und Verpackungsrisiko trägt der Bestellung angegebenen Liefer- und Verpackungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen, ist grundsätzlich der preisgünstigste und sicherste Transportweg zu wählenLieferant. Die Verpackung muss gewährleisten, dass die Ware sicher und in der geforderten Qualität bei uns eintrifft. Hierbei sind insbesondere Kosten- und Umweltaspekte zu berücksichtigen.
(4) 04 Wir sind berechtigt, von dem Verkäufer verwendetes Lieferanten das Verpackungsmaterial jeder Art entweder an ihn auf seine Kosten zurückzugeben oder auf seine Kosten zu entsorgenund sein Risiko zurückzugeben. Der Lieferant sollte einem geeigneten Entsorgungssystem angeschlossen sein. Zweckmäßigerweise sollten für die Verpackung folgende Materialien verwendet werden: Pappe und Papier mit möglichst hohem Altpapieranteil, sortenreine Kunststoffe, Metalle (z.B. Weißblech oder Eisen), unbehandeltes Holz.
(5) Kosten für Transportversicherung gehen, soweit 05 | LIEFERTERMINE | LIEFERUNG | LEISTUNG | RÜCKTRITT 01 Die in der Bestellung angegebenen Lieferzeiten sind bindend. 02 Für die Einhaltung der Lieferzeiten durch den Lieferanten ist der Eingang der Ware bei uns bzw. bei der vereinbarten Lieferadresse maßgeblich. 03 Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Um- stände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeiten nicht ausdrücklich vermerkteingehalten werden können. 04 Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes pro Arbeitstag zu Lasten des Verkäufers.
(6) Mangels abweichender Vereinbarung im Bestellschreiben geht verlangen, nicht aber mehr als insgesamt 10 %. Wir sind be- rechtigt, die Gefahr erst Vertragsstrafe neben der Erfüllung geltend zu machen. Alternativ sehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns überfruchtlosem Ablauf einer Nachfrist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ist ein vor diesem Zeitpunkt liegender Gefahrenübergang vorgesehenHaben wir vorher die Vertrags- strafe geltend gemacht, so geht die Gefahr vor Übergabe des bestellten Gegenstandes an wird diese auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. 05 Unvorhergesehene Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle wie beispielsweise Krieg, Kriegs- gefahr, Aufruhr, Gewaltanwendungen Dritter gegen Personen oder Sachen, hoheitliche Ein- griffe einschließlich währungs- und handelspolitische Maßnahmen, Arbeitskämpfe bei uns nicht überoder unseren Lieferanten oder Transportunternehmen, wenn nicht durch den Verkäufer Verpackung Unterbrechungen der vorgesehenen Verkehrsverbindungen, Feuer, Rohmaterialmangel, Energiemangel und Verladung in so vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen werden, dass bei Eintritt von Beschädigungen auf dem Transport die Transportperson haftbar gemacht werden kann.
(7) Xxxxxxx wird von uns bei Anlieferungen 1:1 getauscht. Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir einen Palettenschein aus, der als Leergutsaldenmitteilung gilt. Nur gegen Vorlage dieses Scheines erhält der Anlieferer innerhalb eines Jahres nach Ausstellung die angegebene Anzahl Paletten zurück. Später eingehende Palettenscheine oder Saldenmitteilungen jeglicher Art werden sonstige von uns nicht mehr anerkanntzu vertretende Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten berechtigen uns, die Erfüllung übernommener Verpflichtungen hinauszuschieben, soweit diese Umstände uns die Erfüllung unserer Verpflichtungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Ansprü- che auf Schadensersatz können hieraus nicht hergeleitet werden. 06 Die durch Fehlleitung von Lieferungen entstehenden Kosten trägt der Lieferant. Er hat über jede Sendung bei Abgang eine besondere Lieferanzeige mit genauer Inhaltsangabe nach Stückzahl, Maßen, Gewichten und Sorten einzureichen, die uns vor Eingang der Lieferung erreichen muss. 07 Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise entschädigungslos zurückzutreten, wenn die Kreditwürdigkeit oder Lieferfähigkeit unseres Vertragspartners sich in einer die Vertrags- erfüllung gefährdenden Weise verschlechtert, wenn der Lieferant seine Zahlung einstellt, wenn ein Scheck- oder Wechselpost gegen ihn erhoben wird, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
Appears in 1 contract
Versand. (1) Vereinbarte Versandvorschriften und Versandabsprachen sind unbedingt einzuhalten9.1. Der Verkäufer haftet Versand wird von uns unbeschränktausschließlich auf Kosten und Gefahr unserer Kunden durchgeführt. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, falls im Falle des Abnahmeverzuges unseres Kunden mit der Separierung der Ware, geht die Gefahr auf unseren Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen, selbst wenn diese von uns insoweitveranlasst wurden, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger Ausfertigung der Versandpapiere ein Schaden entstehtwenn wir die Versandkosten übernommen haben.
(2) 9.2. Wir verladen die Ware ausschließlich nach Weisung unseres Kunden oder des Beauftragten bzw. Frachtführers und übernehmen keine Haftung für Überbeladungen. Schäden im Zuge der Beladung sowie die Vollständigkeit der Beladung sind sofort zu rügen, bei sonstigem Verlust daraus resultierender Rechte. Die Annahme der Ware kann abgelehnt werden, wenn keine ordnungsgemäßen Warenbegleitpapiere vorliegenwird von uns gegen Transportschäden nur auf ausdrückliche schriftliche Anweisung und auf Rechnung des Kunden versichert.
(3) Die Lieferung hat, falls nicht anders vereinbart, für uns frachtfrei, verzollt, einschließlich notwendiger Verpackung auf verladegerechten Transporthilfsmitteln zu erfolgen9.3. Sofern die Im Falle von Transportschäden muss eine Bescheinigung des festgestellten Schadens auf der Bestellung angegebenen Liefer- und Verpackungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen, ist grundsätzlich Empfangsbestätigung des Frachtführers beigebracht werden.
9.4. Wir übernehmen den Versand frei Baustelle unter der preisgünstigste und sicherste Transportweg zu wählen. Die Verpackung muss gewährleistenVoraussetzung, dass die Ware sicher Anfuhrwege für schwere und in der geforderten Qualität bei uns eintrifftüberlange LKW befahrbar sind. Hierbei sind insbesondere Kosten- Alle entstehenden Mehrkosten für Umladen, Schäden und Umweltaspekte Abladeverzögerungen durch für schwere und überlange LKW nicht befahrbare Anfuhrwege gehen zu berücksichtigenLasten des Käufers. Der Kunde hat jedenfalls für die ordnungsgemäß durchzuführende Anlieferung zumutbare Bedingungen sicherzustellen.
(4) Wir 9.5. Beim Transport von Domico Metallprofilbahnen und Xxxxxx Xxxx-Elementen über 15 m Länge stellen wir die anfallenden Sondertransportkosten in Rechnung, die der Kunde zur Gänze zu tragen hat.
9.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Übernahme unverzüglich gewissenhaft zu prüfen, wobei erforder- lichenfalls Stichproben vorzunehmen sind. Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensicht- lich anderen als der bestellten Ware oder Menge sind berechtigtunverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von dem Verkäufer verwendetes Verpackungsmaterial jeder Art entweder an ihn drei Tagen ab Erhalt, schriftlich oder spezifiziert durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen. Auch im Falle einer Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten zurückzugeben die Ware anzunehmen, abzuladen und sachgemäß zu lagern. Mängel, gleichgültig ob hinsichtlich Menge oder auf seine Kosten zu entsorgen. Der Lieferant sollte einem geeigneten Entsorgungssystem angeschlossen sein. Zweckmäßigerweise sollten für Qualität, die Verpackung folgende Materialien verwendet werden: Pappe und Papier mit möglichst hohem Altpapieranteilauch bei einge- hender Prüfung zunächst nicht erkennbar sind, sortenreine Kunststoffe, Metalle (z.B. Weißblech oder Eisen), unbehandeltes Holz.
(5) Kosten für Transportversicherung gehen, soweit sind unverzüglich nach deren Entdeckung in der Bestellung selben Art geltend zu machen. Bei nicht ausdrücklich vermerkt, zu Lasten des Verkäufersform- und/oder nicht fristgerechter derartiger Rüge gilt die Ware hinsicht- xxxx Xxxxx und Qualität als vollständig genehmigt und es sind damit alle Ansprüche uns gegenüber ausgeschlossen.
(6) Mangels abweichender Vereinbarung im Bestellschreiben geht die Gefahr erst nach Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns über. Ist ein vor diesem Zeitpunkt liegender Gefahrenübergang vorgesehen, so geht die Gefahr vor Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns nicht über, wenn nicht durch den Verkäufer Verpackung und Verladung in so vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen werden, dass bei Eintritt von Beschädigungen auf dem Transport die Transportperson haftbar gemacht werden kann.
(7) Xxxxxxx wird von uns bei Anlieferungen 1:1 getauscht. Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir einen Palettenschein aus, der als Leergutsaldenmitteilung gilt. Nur gegen Vorlage dieses Scheines erhält der Anlieferer innerhalb eines Jahres nach Ausstellung die angegebene Anzahl Paletten zurück. Später eingehende Palettenscheine oder Saldenmitteilungen jeglicher Art werden von uns nicht mehr anerkannt.
Appears in 1 contract
Versand. (1) Vereinbarte Versandvorschriften 10.1 Versanddatum, Transportmittel und Versandabsprachen sind unbedingt einzuhalten. Der Verkäufer haftet Art der Versendung werden von uns unbeschränkt, falls uns insoweit, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger Ausfertigung der Versandpapiere ein Schaden entstehtgewählt.
(2) Die Annahme 10.2 Für jede Sendung ist uns sofort bei Abgang der Ware kann abgelehnt werden, wenn keine ordnungsgemäßen Warenbegleitpapiere vorliegen.
(3) Die Lieferung hat, falls nicht anders vereinbart, für uns frachtfrei, verzollt, einschließlich notwendiger Verpackung auf verladegerechten Transporthilfsmitteln zu erfolgen. Sofern die auf der Bestellung angegebenen Liefer- und Verpackungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen, ist grundsätzlich der preisgünstigste und sicherste Transportweg zu wähleneine Versandanzeige per Telefax oder E-Mail einzureichen oder zuzusenden. Die Verpackung muss gewährleistenVersandanzeigen müssen genaue Angaben über den Inhalt, dass die Ware sicher und in Einzelgewichte der geforderten Qualität bei uns eintrifftSorten, Abfallschlüssel, Angaben nach dem AbfVerbG sowie der EG-AbfVerbVO, ggf. Hierbei sind insbesondere Kosten- und Umweltaspekte zu berücksichtigen.
(4) Wir sind berechtigt, von dem Verkäufer verwendetes Verpackungsmaterial jeder Art entweder an ihn auf seine Kosten zurückzugeben oder auf seine Kosten zu entsorgengefahrgutrechtliche Einstufung usw. Der Lieferant sollte einem geeigneten Entsorgungssystem angeschlossen seinenthalten. Zweckmäßigerweise sollten für die Verpackung folgende Materialien verwendet werden: Pappe und Papier mit möglichst hohem Altpapieranteil, sortenreine Kunststoffe, Metalle Alle Versandpapiere (z.B. Weißblech oder Eisen)Lieferscheine, unbehandeltes HolzSchiffsladescheine, Frachtbriefe, Wagenzettel) und der gesamte Schriftwechsel müssen die genaue Sortenbezeichnung, das Liefergewicht, Bestellangaben, Anschrift des Hauptlieferanten einschließlich Ust.-Identifikations-Nr. und ggf. auch Nr. und Namen des Unterlieferanten sowie der Empfangsstelle aufweisen. Soweit keine Schrottsorten angegeben werden, ist unsere bzw. die Einstufung des Empfängers maßgebend. In diesem Fall sind nachfolgende Reklamationen des Lieferanten ausgeschlossen.
(5) 10.3 Teillieferungen sind nur mit unserer Zustimmung zulässig und sind in den Versandpapieren als solche zu kennzeichnen. Kosten und Schäden, die durch unrichtige oder unterlassene Deklarierung oder Nichtbeachtung unserer Instruktionen entstehen, gehen zulasten des Lieferanten. Das Zusammenlegen verschiedener Sorten ist nur aufgrund besonderer Vereinbarung gestattet.
10.4 Bei NE-Metallen oder legiertem Schrott ist im Schiffsladeschein, Frachtbrief und Wagenzettel deutlich das jeweilige Material einzutragen.
10.5 Soweit der Lieferant aufgrund der konkreten Bestellung einen Anspruch auf Rücksendung der für Transportversicherung gehendiese Sendung notwendigen Verpackungsmittel hat, sind die gesamten Lieferungen mit einem entsprechend deutlichen Hinweis zu versehen. Ansonsten ist der Lieferant verpflichtet, die Verpackungsverordnung zu beachten, insbesondere eine ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung der gelieferten Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten sicherzustellen. Bei Nichtrücknahme wird die Verpackung nach angemessener Fristsetzung auf Kosten des Lieferanten entsorgt. Unberührt davon haben wir das Recht, das Leergut sowie das zur Verpackung genutzte Material bei uns umgehend zu vernichten, soweit in kein Anspruch auf Rücksendung besteht.
10.6 Die Transport- und Versandgefahr trägt der Bestellung Lieferant. Dies gilt auch für etwaige Rücksendungen.
10.7 Bei Lieferung „Frei Empfangsstelle“ hat sich der Lieferant oder seine Beauftragten von der Empfangsstelle den Eingang der Sendungen bescheinigen zu lassen. Die Lieferungen an eine andere als die von uns bezeichnete Empfangsstelle bewirken auch dann keien Gefahrübergang zugunsten des Lieferanten, wenn diese Stelle die Lieferung entgegen nimmt.
10.8 Bei Lieferung „Frei Empfangsstelle“ gehen Versand- und Empfangsanschlussgebühren sowie Nebengebühren und sonstige Auslagen zu Lasten des Lieferanten. Bei nicht ausdrücklich vermerktfrachtfreien Lieferungen gehen alle Versendungskosten bis zum Aufgabebahnhof, insbesondere Spesen- und Wiegegelder, zu Lasten des VerkäufersLieferanten.
(6) Mangels abweichender Vereinbarung im Bestellschreiben geht die Gefahr erst nach Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns über. Ist 10.9 Bei LKW-Lieferung ist ein vor diesem Zeitpunkt liegender Gefahrenübergang vorgesehen, so geht die Gefahr vor Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns nicht über, wenn nicht durch den Verkäufer Verpackung und Verladung in so vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen werden, dass bei Eintritt von Beschädigungen auf dem Transport die Transportperson haftbar gemacht werden kannFrachtbrief/Lieferschein mit Ablieferquittung beizufügen.
(7) Xxxxxxx wird von uns 10.10 Die bei Anlieferungen 1:1 getauscht. Sollte dies nicht möglich seinWeigerungen jeder Art entstehenden Liegegelder, stellen wir einen Palettenschein ausStandgelder, der als Leergutsaldenmitteilung gilt. Nur gegen Vorlage dieses Scheines erhält der Anlieferer innerhalb eines Jahres nach Ausstellung die angegebene Anzahl Paletten zurück. Später eingehende Palettenscheine oder Saldenmitteilungen jeglicher Art werden von uns nicht mehr anerkanntRangiergebühren und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Lieferanten.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Versand. (1) Vereinbarte Versandvorschriften Die Lieferung erfolgt nach unserer Xxxx durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und Versandabsprachen auf Rechnung des Käufers zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten, es sei denn, daß sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas ande- res ergibt. Dabei werden Transportversicherungen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Die Lieferungen erfolgen - auch wenn wir die Frachtkosten tragen - stets auf Gefahr des Käufers, es sei denn, daß wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen und die Schäden nicht von Dritten verursacht werden. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post, den Paketdienst, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Käufer über. Dies gilt insbesondere auch für Verkäufe, bei denen CIF, CFR, FAC, FAS oder FOB verein- bart wurde. Für Lieferungen ins Ausland gelten die gesondert angegebenen Versandkonditionen. Soweit der Auftrag ein Druckerzeugnis umfaßt und nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, ist der Käufer verpflichtet uns bei Auftragserteilung eine Druckvorlage zur Verfügung zu stellen. Kommt er dieser Obliegenheit trotz schriftlicher Aufforde- rung mit einer Frist von 10 Tagen nicht nach, so sind unbedingt einzuhaltenwir berechtigt ihm schriftlich unter Xxxxxxx einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen samt Ablehnungsandrohung zur Übermittlung aufzufordern. Verstreicht auch diese Frist fruchtlos, sind wir berech- tigt, Schadensersatz unter entsprechender Anwendung der Ziff. 12 dieser Bedingungen zu fordern. Von uns nicht verschulde- ter Mehraufwand aufgrund einer unleserlichen Druckvorlage, oder aufgrund einer dadurch notwendig werdenden Korrektur des Korrekturabzuges, oder infolge einer vom Käufer in Abweichung von der Druckvorlage gewünschten Änderung des Korrekturab- zuges werden nach der dafür tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit abgerechnet. Vor der Verwendung der uns durch den Käu- fer zur Verfügung gestellten Druckvorlage wird ihm ein Korrekturabzug / Andruck zur Genehmigung übersandt. Der Verkäufer haftet uns unbeschränkt, falls uns insoweitKäufer hat den Korrekturabzug (Vor- und Zwischenerzeugnisse) auf seine Vertragsmäßigkeit und auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen. Für vom Käufer übersehene Fehler, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger Ausfertigung der Versandpapiere ein Schaden entsteht.
(2) Die Annahme der Ware kann abgelehnt werdenRechtschreibfehler haften wir nicht. Der Käufer ist verpflichtet, wenn keine ordnungsgemäßen Warenbegleitpapiere vorliegen.
(3) Die Lieferung hatbinnen 10 Ta- gen nach Zugang zu erklären, falls nicht anders vereinbart, für uns frachtfrei, verzollt, einschließlich notwendiger Verpackung auf verladegerechten Transporthilfsmitteln zu erfolgenob er die Korrekturvorlage akzeptiert. Sofern die auf der Bestellung angegebenen Liefer- und Verpackungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen, ist grundsätzlich der preisgünstigste und sicherste Transportweg zu wählen. Die Verpackung muss gewährleisten, dass die Ware sicher und in der geforderten Qualität bei uns eintrifft. Hierbei Nach Ablauf dieser Frist sind insbesondere Kosten- und Umweltaspekte zu berücksichtigen.
(4) Wir sind wir berechtigt, dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von weiteren 10 Tagen zur Abgabe der Erklärung mit dem Verkäufer verwendetes Verpackungsmaterial jeder Art entweder an ihn auf seine Kosten zurückzugeben oder auf seine Kosten Hinweis zu entsorgensetzen, daß wir nach fruchtlosem Fristablauf den Korrekturabzug als genehmigt ansehen. Der Lieferant sollte einem geeigneten Entsorgungssystem angeschlossen sein. Zweckmäßigerweise sollten für die Verpackung folgende Materialien verwendet werden: Pappe und Papier mit möglichst hohem Altpapieranteil, sortenreine Kunststoffe, Metalle (z.B. Weißblech oder Eisen), unbehandeltes Holz.
(5) Kosten für Transportversicherung gehen, soweit in der Bestellung nicht ausdrücklich vermerkt, zu Lasten Liegt uns nach Ablauf dieser Nachfrist keine Erklärung des Verkäufers.
(6) Mangels abweichender Vereinbarung im Bestellschreiben geht die Gefahr erst nach Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns über. Ist ein vor diesem Zeitpunkt liegender Gefahrenübergang vorgesehenKäufers vor, so geht gilt die Gefahr vor Übergabe des bestellten Gegenstandes an Genehmigung als erteilt. Wird uns nicht überdie Fertigung und Übersendung eines Korrekturabzuges erlassen, wenn nicht durch den Verkäufer Verpackung haften wir hin- sichlich etwaiger Fehler nur für grobe Fahrlässigkeit und Verladung in so vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen werden, dass bei Eintritt von Beschädigungen auf dem Transport die Transportperson haftbar gemacht werden kannVorsatz.
(7) Xxxxxxx wird von uns bei Anlieferungen 1:1 getauscht. Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir einen Palettenschein aus, der als Leergutsaldenmitteilung gilt. Nur gegen Vorlage dieses Scheines erhält der Anlieferer innerhalb eines Jahres nach Ausstellung die angegebene Anzahl Paletten zurück. Später eingehende Palettenscheine oder Saldenmitteilungen jeglicher Art werden von uns nicht mehr anerkannt.
Appears in 1 contract
Versand. (1) Vereinbarte Versandvorschriften Eintrittskarten, Gutscheine, Kurse und Versandabsprachen sind unbedingt einzuhalten. Der Verkäufer haftet uns unbeschränktsonstige Verkaufsartikel, falls uns insoweit, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger Ausfertigung die nicht durch Barkauf an den Kassen der Versandpapiere ein Schaden entsteht.
(2) Die Annahme Einrichtungen der Ware kann abgelehnt BB durch den Kunden erworben werden, wenn keine ordnungsgemäßen Warenbegleitpapiere vorliegen.
(3) Die Lieferung hat, falls nicht anders vereinbart, für uns frachtfrei, verzollt, einschließlich notwendiger Verpackung erhält der Kunde auf verladegerechten Transporthilfsmitteln zu erfolgendessen Gefahr mit der Post oder per E-Mail zugesandt. Sofern Eine erfolgreiche Zusendung via E-Mail setzt die auf korrekte Angabe der Bestellung angegebenen Liefer- und Verpackungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen, ist grundsätzlich der preisgünstigste und sicherste Transportweg zu wählenE-Mail-Adresse des Kunden voraus. Die Verpackung muss gewährleisten, dass die Ware sicher und in der geforderten Qualität bei uns eintrifft. Hierbei sind insbesondere Kosten- und Umweltaspekte zu berücksichtigen.
(4) Wir BB sind berechtigt, von für den Postversand Porto- und Bearbeitungsgebühren zu erheben, die zusammen mit dem Verkäufer verwendetes Verpackungsmaterial jeder Art entweder an ihn auf seine Kosten zurückzugeben oder auf seine Kosten Kaufpreis zu entsorgenzahlen sind. Der Lieferant sollte Verkauf selbst erfolgt gegen Vorauszahlung. Die BB sind zu Teillieferungen berechtigt, falls ein Teil der bestellten Ware vorübergehend nicht lieferbar ist. Zusätzliche Versandkosten tragen in diesem Fall die BB. Die BB prüfen die Bestellung und sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ware nicht lieferbar ist. Hierüber werden die BB den Käufer unverzüglich informieren. Ein ggfs. bereits gezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet. Sollten die BB durch höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen bei dem eigenen Unternehmen oder Zulieferbetrieben, Anordnungen von hoher Hand oder durch Umstände, die abzuwenden nicht in ihrer Macht liegen bzw. deren Abwendung mit einem geeigneten Entsorgungssystem angeschlossen angemessenen wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, gehindert sein. Zweckmäßigerweise sollten für , die Verpackung folgende Materialien verwendet werden: Pappe und Papier mit möglichst hohem Altpapieranteil, sortenreine Kunststoffe, Metalle (z.B. Weißblech oder Eisen), unbehandeltes Holz.
(5) Kosten für Transportversicherung gehen, soweit in der Bestellung nicht ausdrücklich vermerkt, Erbringung ihrer vertraglichen Pflichten zu Lasten des Verkäufers.
(6) Mangels abweichender Vereinbarung im Bestellschreiben geht die Gefahr erst nach Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns über. Ist ein vor diesem Zeitpunkt liegender Gefahrenübergang vorgesehengewährleisten, so geht ruhen die Gefahr vor Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns nicht übervertraglichen Pflichten der BB, wenn nicht durch bis diese Umstände und deren Folgen beseitigt sind. In solchen Fällen kann der Kunde keine Entschädigung beanspruchen. BB hat das Recht, in einem solchen Fall vom Vertrag zurückzutreten. Hierüber wird die BB den Verkäufer Verpackung Käufer unverzüglich informieren. Ein ggfs. bereits gezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet. Ein Rücktrittsrecht der BB besteht auch bei Schreib-, Druck- und Verladung in so vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen werden, dass bei Eintritt von Beschädigungen auf dem Transport die Transportperson haftbar gemacht werden kannRechenfehlern.
(7) Xxxxxxx wird von uns bei Anlieferungen 1:1 getauscht. Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir einen Palettenschein aus, der als Leergutsaldenmitteilung gilt. Nur gegen Vorlage dieses Scheines erhält der Anlieferer innerhalb eines Jahres nach Ausstellung die angegebene Anzahl Paletten zurück. Später eingehende Palettenscheine oder Saldenmitteilungen jeglicher Art werden von uns nicht mehr anerkannt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versand. (1) Vereinbarte Versandvorschriften und Versandabsprachen sind unbedingt einzuhalten. Der Verkäufer haftet uns unbeschränktVersand erfolgt, falls uns insoweitsoweit nichts anderes vereinbart ist, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger Ausfertigung für Rechnung und Gefahr des Käu- fers. Mit der Versandpapiere ein Schaden entsteht.
(2) Die Annahme Übergabe der Ware kann abgelehnt werdenan den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch, wenn keine ordnungsgemäßen Warenbegleitpapiere vorliegen.
(3) Die Lieferung die Ware das Werk oder Lager verlassen hat, falls nicht anders vereinbart, für uns frachtfrei, verzollt, einschließlich notwendiger Verpackung auf verladegerechten Transporthilfsmitteln zu erfolgen. Sofern die auf der Bestellung angegebenen Liefer- und Verpackungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen, ist grundsätzlich der preisgünstigste und sicherste Transportweg zu wählen. Die Verpackung muss gewährleisten, dass die Ware sicher und in der geforderten Qualität bei uns eintrifft. Hierbei sind insbesondere Kosten- und Umweltaspekte zu berücksichtigen.
(4) Wir sind berechtigt, von dem Verkäufer verwendetes Verpackungsmaterial jeder Art entweder an ihn auf seine Kosten zurückzugeben oder auf seine Kosten zu entsorgen. Der Lieferant sollte einem geeigneten Entsorgungssystem angeschlossen sein. Zweckmäßigerweise sollten für die Verpackung folgende Materialien verwendet werden: Pappe und Papier mit möglichst hohem Altpapieranteil, sortenreine Kunststoffe, Metalle (z.B. Weißblech oder Eisen), unbehandeltes Holz.
(5) Kosten für Transportversicherung gehen, soweit in der Bestellung nicht ausdrücklich vermerkt, zu Lasten des Verkäufers.
(6) Mangels abweichender Vereinbarung im Bestellschreiben geht die Gefahr erst nach Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns auf den Käufer über. Ist Tritt wäh- rend des Transportes ein vor diesem Zeitpunkt liegender Gefahrenübergang vorgesehenSchaden an der Ware auf oder wird die im Frachtbrief aufgeführte Ware nicht vollzählig angeliefert, so geht hat sich der Warenempfänger durch den Auslieferer (bei Speditionsversand = LKW-Fahrer; bei Bundesbahnversand = Güterempfangsbahnhof) sofort auf dem Frachtbrief den Schaden detailliert vermerken und mit Unterschrift bestätigen zu las- sen. Der Frachtbrief mit Schadensvermerk ist uns zur Geltendmachung der Ersatzansprüche für den Käufer zu übergeben; zur klageweisen Durchsetzung der Ansprüche sind wir nicht ver- pflichtet, jedoch verpflichten wir uns zu solchen Maßnahmen, die dem Käufer die klageweise Durchsetzung ermöglichen. Auch wenn Lieferung frei Empfangstation des Käufers vereinbart ist, trägt der Käufer die Gefahr vor Übergabe der Versendung. In diesen Fällen leisten wir jedoch bei Trans- portschäden insoweit und in dem Umfang Ersatz, als wir selbst Ersatz des bestellten Gegenstandes an uns nicht über, wenn nicht Transportschadens erhalten. Die Ersatzleistung erfolgt nach unserer Xxxx entweder durch den Verkäufer Verpackung und Verladung in so vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen werden, dass bei Eintritt von Beschädigungen auf dem Transport die Transportperson haftbar gemacht werden kannkostenlose Ersatzliefe- rung oder Gutschrift des Erstattungsbetrages.
(7) Xxxxxxx wird von uns bei Anlieferungen 1:1 getauscht2. Sollte dies nicht möglich seinBei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Aus- schluss jeder Haftung auswählen. Dieser Ausschluss gilt nicht, stellen soweit im Geschäftsverkehr mit Unternehmern der oder die Geschäftsführer oder einer unserer leitenden Angestellten, im Ge- schäftsverkehr mit Verbrauchern der oder die Geschäftsführer oder irgendeiner unserer Mitar- beiter, mindestens grob fahrlässig gehandelt haben. Zur Transportversicherung sind wir einen Palettenschein aus, nur auf ausdrückliches Verlangen verpflichtet. Die Kosten trägt der als Leergutsaldenmitteilung gilt. Nur gegen Vorlage dieses Scheines erhält der Anlieferer innerhalb eines Jahres nach Ausstellung die angegebene Anzahl Paletten zurück. Später eingehende Palettenscheine oder Saldenmitteilungen jeglicher Art werden von uns nicht mehr anerkanntKäufer.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versand. (1) Vereinbarte Versandvorschriften und Versandabsprachen sind unbedingt einzuhalten5.1. Der Verkäufer haftet Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, und zwar sobald die Sendung das Herstellerwerk oder das Auslieferungslager verlassen hat. Für den Versand wird von uns unbeschränktder am vorteilhaftesten erscheinende Weg gewählt.
5.2. Der Abnehmer ist verpflichtet, falls die Ware nach ihrer Anlieferung unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns insoweitVerluste oder Schäden ohneschuldhaftes Zögern anzuzeigen.
5.3. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
5.4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werkverlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere wegen unrichtiger Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder unvollständiger Ausfertigung Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Versandpapiere ein Schaden entstehtLiefererdem Besteller baldmöglichst mitteilen.
(2) Die Annahme 5.6. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschulden des Lieferers entstandenist,
5.7. Wird der Ware kann abgelehnt werdenVersand auf Wunsch des Bestellers verzögert, wenn keine ordnungsgemäßen Warenbegleitpapiere vorliegenso werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, alle durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei einer Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch 1/2 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Fristanderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
(3) Die Lieferung 5.8. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, falls nicht anders vereinbart, für uns frachtfrei, verzollt, einschließlich notwendiger Verpackung auf verladegerechten Transporthilfsmitteln zu erfolgen. Sofern die auf der Bestellung angegebenen Liefer- und Verpackungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen, ist grundsätzlich der preisgünstigste und sicherste Transportweg zu wählen. Die Verpackung muss gewährleisten, dass die Ware sicher und in der geforderten Qualität bei uns eintrifft. Hierbei sind insbesondere Kosten- und Umweltaspekte zu berücksichtigen.
(4) Wir sind berechtigt, von dem Verkäufer verwendetes Verpackungsmaterial jeder Art entweder an ihn auf seine Kosten zurückzugeben oder auf seine Kosten zu entsorgen. Der Lieferant sollte einem geeigneten Entsorgungssystem angeschlossen sein. Zweckmäßigerweise sollten für die Verpackung folgende Materialien verwendet werden: Pappe und Papier mit möglichst hohem Altpapieranteil, sortenreine Kunststoffe, Metalle (z.B. Weißblech oder Eisen), unbehandeltes Holz.
(5) Kosten für Transportversicherung gehen, soweit in der Bestellung nicht ausdrücklich vermerkt, zu Lasten des Verkäufers.
(6) Mangels abweichender Vereinbarung im Bestellschreiben geht die Gefahr erst nach Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns über. Ist ein vor diesem Zeitpunkt liegender Gefahrenübergang vorgesehen, so geht die Gefahr vor Übergabe vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des bestellten Gegenstandes an uns nicht überBestellers die Versicherungen zu bewirken, wenn nicht durch den Verkäufer Verpackung und Verladung in so vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen werden, dass bei Eintritt von Beschädigungen auf dem Transport die Transportperson haftbar gemacht werden kanndieser verlangt.
(7) Xxxxxxx wird von uns bei Anlieferungen 1:1 getauscht5.9. Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir einen Palettenschein aus, Die Einhaltung der als Leergutsaldenmitteilung giltLieferfrist setzt die Erfüllung der Vertrags- Pflichten des Bestellers voraus.
5.10. Nur gegen Vorlage dieses Scheines erhält der Anlieferer innerhalb eines Jahres nach Ausstellung die angegebene Anzahl Paletten zurück. Später eingehende Palettenscheine oder Saldenmitteilungen jeglicher Art werden von uns nicht mehr anerkanntTeillieferungen sind zulässig.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Versand. (1) Vereinbarte Versandvorschriften a. Der Versand von Waren und Versandabsprachen sind unbedingt einzuhaltenMustern erfolgt mit versichertem Paket. Die Versandkosten für Ware und Muster gehen zu Lasten des Kunden. Der Verkäufer haftet uns unbeschränktVersand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufäl- ligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, falls uns insoweitwenn die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben wird, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger Ausfertigung zum Zwecke der Versandpapiere ein Schaden entstehtVersendung unser Lager verlässt.
(2) b. Die Annahme von uns genannte Lieferzeit ist unverbindlich, es sei denn, wir hätten mit dem Kunden aus- drücklich die Einhaltung der Ware kann abgelehnt werden, wenn keine ordnungsgemäßen Warenbegleitpapiere vorliegengenannten Lieferzeit im Sinne eines absoluten Fixgeschäftes verein- bart.
(3) Die Lieferung hatc. Wir haften für Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, falls nicht anders vereinbart, für sofern der Lieferverzug auf einer von uns frachtfrei, verzollt, einschließlich notwendiger Verpackung auf verladegerechten Transporthilfsmitteln zu erfolgenvertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern die der Lieferver- zug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be- grenzt.
d. Wir haften für Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertre- tende Lieferverzug auf der Bestellung angegebenen Liefer- und Verpackungsbedingungen keine andere Regelung vorsehenschuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, ist grundsätzlich der preisgünstigste und sicherste Transportweg zu wählen. Die Verpackung muss gewährleisten, dass die Ware sicher und in der geforderten Qualität bei uns eintrifft. Hierbei sind insbesondere Kosten- und Umweltaspekte zu berücksichtigentypischerweise eintreten- den Schaden begrenzt.
(4) Wir e. Der Kunde ist bei innergemeinschaftlichen Lieferungen verpflichtet, uns innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsschluss schriftlich seine Umsatzsteueridentifikationsnummer anzugeben sowie uns die zur Prüfung der Steuerbefreiung notwendigen sonstigen Angaben zu machen und uns die für den Nachweis der Steuerbefreiung notwendigen Belege zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht fristgerecht nach, werden wir die Lieferung nicht als steuerbefreit behandeln und sind berechtigt, die jeweils anfallende Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen und zu fordern. Soweit wir aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden eine Lieferung zu Unrecht als steuerbefreit angenommen haben, hat uns der Kunde von dem Verkäufer verwendetes Verpackungsmaterial jeder Art entweder an ihn auf seine Kosten zurückzugeben oder auf seine Kosten der Steuerschuld freizustellen und alle Mehraufwendungen zu entsorgen. Der Lieferant sollte einem geeigneten Entsorgungssystem angeschlossen sein. Zweckmäßigerweise sollten für die Verpackung folgende Materialien verwendet werden: Pappe und Papier mit möglichst hohem Altpapieranteil, sortenreine Kunststoffe, Metalle (z.B. Weißblech oder Eisen), unbehandeltes Holztragen.
f. Bei der Lieferung von Xxxx ins Ausland durch einen inländischen Kunden hat der Kunde in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die zu exportierende Ware Beschränkungen des Außenwirtschafts- gesetzes der BRD, der EG-Dual-UseVO (5Verordnung (EG) Kosten für Transportversicherung gehenNr. 428/2009) des US-Außenwirtschafts- rechts oder anderen Regelungen unterliegt. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung oder Gewährleistung dafür, soweit in der Bestellung nicht ausdrücklich vermerkt, zu Lasten des Verkäufers.
(6) Mangels abweichender Vereinbarung dass unsere Ware den gesetzlichen Anforderungen im Bestellschreiben geht die Gefahr erst nach Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns über. Ist ein vor diesem Zeitpunkt liegender Gefahrenübergang vorgesehen, so geht die Gefahr vor Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns nicht über, wenn nicht durch den Verkäufer Verpackung und Verladung in so vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen werden, dass bei Eintritt von Beschädigungen auf dem Transport die Transportperson haftbar gemacht werden kannAusland entspricht oder dort keinen Beschränkungen unterliegt.
(7) Xxxxxxx wird von uns bei Anlieferungen 1:1 getauscht. Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir einen Palettenschein aus, der als Leergutsaldenmitteilung gilt. Nur gegen Vorlage dieses Scheines erhält der Anlieferer innerhalb eines Jahres nach Ausstellung die angegebene Anzahl Paletten zurück. Später eingehende Palettenscheine oder Saldenmitteilungen jeglicher Art werden von uns nicht mehr anerkannt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Versand. (1) Vereinbarte Versandvorschriften Alle Preise und Versandabsprachen sind unbedingt einzuhalten. Der Verkäufer haftet uns unbeschränkt, falls uns insoweit, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger Ausfertigung der Versandpapiere ein Schaden entsteht.
(2) Die Annahme der Ware kann abgelehnt werdenPreisangaben gelten, wenn keine ordnungsgemäßen Warenbegleitpapiere vorliegen.
(3) Die Lieferung hat, falls nicht anders vereinbart, ab Werk bzw. Lager, unverpackt, unversichert, unverzollt, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Montage und Einregulierung, Inbetriebnahme, Demontage und Entsorgung von Altgeräten bzw. Kosten für uns frachtfreiRücknahme genormter Lademittel sind nicht eingeschlossen. Wird der Versand von MeGro veranlasst so erfolgt dieser, verzolltwenn nicht anders vereinbart, einschließlich notwendiger Verpackung auf verladegerechten Transporthilfsmitteln Kosten und Gefahr des Käufers. Die Kosten der Transportversicherung, zu erfolgenderen Abschluß MeGro berechtigt aber nicht verpflichtet ist, trägt der Käufer; ebenso gehen die Kosten für Verladung, Zoll und ähnliches zu Lasten des Käufers. Für beschädigte oder verlorengegangene Güter ist MeGro nicht ersatzpflichtig. Die Xxxx der Versandart und des Versandweges bleibt dem Verkäufer unter Ausschluss jeglicher Haftung vorbehalten. Sofern nicht eine Sonderverpackung vereinbart wurde, erfolgt die Verpackung in handelsüblicher Weise. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes bzw. Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch im Falle der Bestellung angegebenen Liefer- und Verpackungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen, ist grundsätzlich Lieferung durch uns mit eigenem Fahrzeug. Bei Annahmeverzug des Käufers geht die Gefahr mit der preisgünstigste und sicherste Transportweg zu wählenMitteilung der Lieferbereitschaft auf den Käufer über. Die Verpackung muss gewährleisten, dass die Ware sicher und in der geforderten Qualität bei uns eintrifft. Hierbei sind insbesondere Kosten- und Umweltaspekte zu berücksichtigen.
(4) Wir sind berechtigt, von dem Verkäufer verwendetes Verpackungsmaterial jeder Art entweder an ihn auf seine Kosten zurückzugeben oder auf seine Kosten Teillieferungen zu entsorgen. Der Lieferant sollte einem geeigneten Entsorgungssystem angeschlossen sein. Zweckmäßigerweise sollten für die Verpackung folgende Materialien verwendet werden: Pappe leisten und Papier mit möglichst hohem Altpapieranteil, sortenreine Kunststoffe, Metalle (z.B. Weißblech oder Eisen), unbehandeltes Holzbei Auslieferung getrennt zu verrechnen.
(5) Kosten für Transportversicherung gehen, soweit in der Bestellung nicht ausdrücklich vermerkt, zu Lasten des Verkäufers.
(6) Mangels abweichender Vereinbarung im Bestellschreiben geht die Gefahr erst nach Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns über. Ist ein vor diesem Zeitpunkt liegender Gefahrenübergang vorgesehen, so geht die Gefahr vor Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns nicht über, wenn nicht durch den Verkäufer Verpackung und Verladung in so vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen werden, dass bei Eintritt von Beschädigungen auf dem Transport die Transportperson haftbar gemacht werden kann.
(7) Xxxxxxx wird von uns bei Anlieferungen 1:1 getauscht. Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir einen Palettenschein aus, der als Leergutsaldenmitteilung gilt. Nur gegen Vorlage dieses Scheines erhält der Anlieferer innerhalb eines Jahres nach Ausstellung die angegebene Anzahl Paletten zurück. Später eingehende Palettenscheine oder Saldenmitteilungen jeglicher Art werden von uns nicht mehr anerkannt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen