Versand. 5.1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, und zwar sobald die Sendung das Herstellerwerk oder das Auslieferungslager verlassen hat. Für den Versand wird von uns der am vorteilhaftesten erscheinende Weg gewählt. 5.2. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Anlieferung unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden ohneschuldhaftes Zögern anzuzeigen. 5.3. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. 5.4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werkverlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. 5.5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Liefererdem Besteller baldmöglichst mitteilen. 5.6. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschulden des Lieferers entstandenist, 5.7. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, alle durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei einer Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch 1/2 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Fristanderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. 5.8. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. 5.9. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertrags- Pflichten des Bestellers voraus. 5.10. Teillieferungen sind zulässig.
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Samples: Sales Contracts
Versand. 5.1a. Der Versand von Waren und Mustern erfolgt mit versichertem Paket. Die Versandkosten für Ware und Muster gehen zu Lasten des Kunden. Der Versand erfolgt stets in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, und zwar sobald die Sendung das Herstellerwerk oder das Auslieferungslager verlassen hat. Für den Versand wird von uns der am vorteilhaftesten erscheinende Weg gewählt.
5.2. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Anlieferung unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden ohneschuldhaftes Zögern anzuzeigen.
5.3Kunden. Die Lieferfrist beginnt mit Gefahr des zufäl- ligen Untergangs und der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
5.4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werkverlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich zufälligen Verschlechterung geht auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auchden Kunden über, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertretenWare der den Transport ausführenden Person übergeben wird, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen oder zum Zwecke der Liefererdem Besteller baldmöglichst mitteilenVersendung unser Lager verlässt.
5.6b. Die von uns genannte Lieferzeit ist unverbindlich, es sei denn, wir hätten mit dem Kunden aus- drücklich die Einhaltung der genannten Lieferzeit im Sinne eines absoluten Fixgeschäftes verein- bart.
c. Wir haften für Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Wenn dem Besteller wegen Sofern der Lieferver- zug nicht auf einer Verzögerungvon uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be- grenzt.
d. Wir haften für Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertre- tende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintreten- den Schaden begrenzt.
e. Der Kunde ist bei innergemeinschaftlichen Lieferungen verpflichtet, uns innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsschluss schriftlich seine Umsatzsteueridentifikationsnummer anzugeben sowie uns die zur Prüfung der Steuerbefreiung notwendigen sonstigen Angaben zu machen und uns die für den Nachweis der Steuerbefreiung notwendigen Belege zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht fristgerecht nach, werden wir die Lieferung nicht als steuerbefreit behandeln und sind berechtigt, die infolge eigenen Verschulden jeweils anfallende Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen und zu fordern. Soweit wir aufgrund unrichtiger Angaben des Lieferers entstandenist,Kunden eine Lieferung zu Unrecht als steuerbefreit angenommen haben, hat uns der Kunde von der Steuerschuld freizustellen und alle Mehraufwendungen zu tragen.
5.7f. Bei der Lieferung von Xxxx ins Ausland durch einen inländischen Kunden hat der Kunde in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die zu exportierende Ware Beschränkungen des Außenwirtschafts- gesetzes der BRD, der EG-Dual-UseVO (Verordnung (EG) Nr. Wird der Versand auf Wunsch 428/2009) des Bestellers verzögertUS-Außenwirtschafts- rechts oder anderen Regelungen unterliegt. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung oder Gewährleistung dafür, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, alle durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei einer Lagerung dass unsere Ware den gesetzlichen Anforderungen im Werk des Lieferers mindestens jedoch 1/2 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Fristanderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefernAusland entspricht oder dort keinen Beschränkungen unterliegt.
5.8. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
5.9. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertrags- Pflichten des Bestellers voraus.
5.10. Teillieferungen sind zulässig.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Versand. 5.19.1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, und zwar sobald die Sendung das Herstellerwerk oder das Auslieferungslager verlassen hat. Für den Versand wird von uns ausschließlich auf Kosten und Gefahr unserer Kunden durchgeführt. Mit der am vorteilhaftesten erscheinende Weg gewähltÜbergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, im Falle des Abnahmeverzuges unseres Kunden mit der Separierung der Ware, geht die Gefahr auf unseren Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen, selbst wenn diese von uns veranlasst wurden, oder wenn wir die Versandkosten übernommen haben.
5.29.2. Wir verladen die Ware ausschließlich nach Weisung unseres Kunden oder des Beauftragten bzw. Frachtführers und übernehmen keine Haftung für Überbeladungen. Schäden im Zuge der Beladung sowie die Vollständigkeit der Beladung sind sofort zu rügen, bei sonstigem Verlust daraus resultierender Rechte. Die Ware wird von uns gegen Transportschäden nur auf ausdrückliche schriftliche Anweisung und auf Rechnung des Kunden versichert.
9.3. Im Falle von Transportschäden muss eine Bescheinigung des festgestellten Schadens auf der Empfangsbestätigung des Frachtführers beigebracht werden.
9.4. Wir übernehmen den Versand frei Baustelle unter der Voraussetzung, dass die Anfuhrwege für schwere und überlange LKW befahrbar sind. Alle entstehenden Mehrkosten für Umladen, Schäden und Abladeverzögerungen durch für schwere und überlange LKW nicht befahrbare Anfuhrwege gehen zu Lasten des Käufers. Der Abnehmer Kunde hat jedenfalls für die ordnungsgemäß durchzuführende Anlieferung zumutbare Bedingungen sicherzustellen.
9.5. Beim Transport von Domico Metallprofilbahnen und Xxxxxx Xxxx-Elementen über 15 m Länge stellen wir die anfallenden Sondertransportkosten in Rechnung, die der Kunde zur Gänze zu tragen hat.
9.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Anlieferung bei Übernahme unverzüglich auf ihre Vollständigkeit gewissenhaft zu prüfen, wobei erforder- lichenfalls Stichproben vorzunehmen sind. Mängel, gleich welcher Art, und erkennbare Beschädigungen die Lieferung einer offensicht- lich anderen als der bestellten Ware oder Menge sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen ab Erhalt, schriftlich oder spezifiziert durch eingeschriebenen Brief geltend zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden ohneschuldhaftes Zögern anzuzeigen.
5.3machen. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
5.4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werkverlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen Auch im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Liefererdem Besteller baldmöglichst mitteilen.
5.6. Wenn dem Besteller wegen Falle einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschulden des Lieferers entstandenist,
5.7. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, alle durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei einer Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch 1/2 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Fristanderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
5.8. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch Beanstandung ist der Lieferer Kunde verpflichtet, auf Wunsch seine Kosten die Ware anzunehmen, abzuladen und Kosten des Bestellers die Versicherungen sachgemäß zu bewirkenlagern. Mängel, gleichgültig ob hinsichtlich Menge oder Qualität, die dieser verlangtauch bei einge- hender Prüfung zunächst nicht erkennbar sind, sind unverzüglich nach deren Entdeckung in der selben Art geltend zu machen. Bei nicht form- und/oder nicht fristgerechter derartiger Rüge gilt die Ware hinsicht- xxxx Xxxxx und Qualität als vollständig genehmigt und es sind damit alle Ansprüche uns gegenüber ausgeschlossen.
5.9. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertrags- Pflichten des Bestellers voraus.
5.10. Teillieferungen sind zulässig.
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Versand. 5.1(1) Vereinbarte Versandvorschriften und Versandabsprachen sind unbedingt einzuhalten. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des BestellersVerkäufer haftet uns unbeschränkt, und zwar sobald die Sendung das Herstellerwerk falls uns insoweit, insbesondere wegen unrichtiger oder das Auslieferungslager verlassen hat. Für den Versand wird von uns unvollständiger Ausfertigung der am vorteilhaftesten erscheinende Weg gewähltVersandpapiere ein Schaden entsteht.
5.2(2) Die Annahme der Ware kann abgelehnt werden, wenn keine ordnungsgemäßen Warenbegleitpapiere vorliegen.
(3) Die Lieferung hat, falls nicht anders vereinbart, für uns frachtfrei, verzollt, einschließlich notwendiger Verpackung auf verladegerechten Transporthilfsmitteln zu erfolgen. Sofern die auf der Bestellung angegebenen Liefer- und Verpackungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen, ist grundsätzlich der preisgünstigste und sicherste Transportweg zu wählen. Die Verpackung muss gewährleisten, dass die Ware sicher und in der geforderten Qualität bei uns eintrifft. Hierbei sind insbesondere Kosten- und Umweltaspekte zu berücksichtigen.
(4) Wir sind berechtigt, von dem Verkäufer verwendetes Verpackungsmaterial jeder Art entweder an ihn auf seine Kosten zurückzugeben oder auf seine Kosten zu entsorgen. Der Abnehmer ist verpflichtetLieferant sollte einem geeigneten Entsorgungssystem angeschlossen sein. Zweckmäßigerweise sollten für die Verpackung folgende Materialien verwendet werden: Pappe und Papier mit möglichst hohem Altpapieranteil, die Ware nach ihrer Anlieferung unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns Verluste sortenreine Kunststoffe, Metalle (z.B. Weißblech oder Schäden ohneschuldhaftes Zögern anzuzeigenEisen), unbehandeltes Holz.
5.3. Die Lieferfrist beginnt mit (5) Kosten für Transportversicherung gehen, soweit in der Absendung der AuftragsbestätigungBestellung nicht ausdrücklich vermerkt, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten AnzahlungLasten des Verkäufers.
5.4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werkverlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen (6) Mangels abweichender Vereinbarung im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, Bestellschreiben geht die außerhalb Gefahr erst nach Übergabe des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sindbestellten Gegenstandes an uns über. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Liefererdem Besteller baldmöglichst mitteilen.
5.6. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschulden des Lieferers entstandenist,
5.7. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, alle durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei einer Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch 1/2 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Fristanderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
5.8. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hatIst ein vor diesem Zeitpunkt liegender Gefahrenübergang vorgesehen, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab vor Übergabe des bestellten Gegenstandes an uns nicht über, wenn nicht durch den Verkäufer Verpackung und Verladung in so vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen werden, dass bei Eintritt von Beschädigungen auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers dem Transport die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangtTransportperson haftbar gemacht werden kann.
5.9(7) Xxxxxxx wird von uns bei Anlieferungen 1:1 getauscht. Die Einhaltung Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir einen Palettenschein aus, der Lieferfrist setzt als Leergutsaldenmitteilung gilt. Nur gegen Vorlage dieses Scheines erhält der Anlieferer innerhalb eines Jahres nach Ausstellung die Erfüllung der Vertrags- Pflichten des Bestellers vorausangegebene Anzahl Paletten zurück. Später eingehende Palettenscheine oder Saldenmitteilungen jeglicher Art werden von uns nicht mehr anerkannt.
5.10. Teillieferungen sind zulässig.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Versand. 5.1Der Verkäufer besorgt den Versand der Güter, vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen, gegen einen im Namen des Käufers ausgestellten Ablieferungsschein oder Konnossement, vorbehaltlich anders lautender Angaben seitens des Verkäufers. Xxx Xxxxxxxx xx Xxxxx, 40 20094 Corsico, Milano - Italia Tel. +00 00 0000 00 Fax +00 00 0000 0000 Im Fall des freien Bestimmungsorts der Lieferung, übernimmt der Verkäufer nur die Kosten des Transports bis zum vereinbarten Ort, während weitergehende Kosten und Spesen zu Lasten des Käufers gehen. Der Versand erfolgt stets Käufer ist gehalten, den Verkäufer in Schriftform die Versandadressen innerhalb der dem vereinbarten Liefertermin vorangehenden Woche mitzuteilen. Sollte der Käufer die Mitteilung nicht vornehmen, ist er rechtlich als säumig anzusehen, ohne dass eine entsprechende Benachrichtigung erforderlich wäre, und alle Versicherungsausgaben gehen zu seinen Lasten. Für den Fall, dass der Käufer nicht einmal zum Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung dem Verkäufer die Versandanschrift mitgeteilt hat, ist der Verkäufer berechtigt, ohne der Vereinbarung unter Punkt 23 Abbruch zu tun, die gemäß den Bedingungen des Punkts 4 ausgelieferten Güter am Sitz des Verkäufers oder an einem anderen Ort auf die Gefahr und auf Kosten des Käufers zurückzuhalten bzw. diese Güter an die Büroanschrift des Käufers zu senden. Der Qualitäts- oder Gewichtsverlust oder etwaige andere Wertverluste jeglicher Art. die eine Folge der Aufbewahrung bzw. des Transports sind, gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer wählt entsprechend der als beste erachteten Lösung die Strecke und die Transportmittel, obwohl er von etwaigen Beanstandungen seitens des Käufers bezüglich der Beachtung dieses Aspekts schadlos bleibt. Die Transportgefahr vom Übergabeort an geht vollständig zu Lasten des Käufers, auch im Fall der Lieferung an eine freie Bestimmung und daher gilt der Verkäufer für keinerlei eventuell während des Transports entstandenen Schaden als haftbar. Unbeschadet anders lautender ausdrücklicher Vereinbarung, ist der Verkäufer gleichwohl gehalten, eine Transportversicherung für die Transportrisiken Mit Ausnahme des Kriegsrisikos, im Namen und auf Gefahr des Bestellers, und zwar sobald die Sendung das Herstellerwerk oder das Auslieferungslager verlassen hat. Für den Versand wird von uns der am vorteilhaftesten erscheinende Weg gewähltKäufers abzuschließen.
5.2. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Anlieferung unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden ohneschuldhaftes Zögern anzuzeigen.
5.3. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
5.4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werkverlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Liefererdem Besteller baldmöglichst mitteilen.
5.6. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschulden des Lieferers entstandenist,
5.7. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, alle durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei einer Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch 1/2 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Fristanderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
5.8. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
5.9. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertrags- Pflichten des Bestellers voraus.
5.10. Teillieferungen sind zulässig.
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Samples: General Terms and Conditions
Versand. 5.11. Der Versand erfolgt stets auf erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, für Rechnung und Gefahr des BestellersKäu- fers. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, und zwar sobald die Sendung das Herstellerwerk oder das Auslieferungslager verlassen hat. Für den Versand wird von uns der am vorteilhaftesten erscheinende Weg gewählt.
5.2. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Anlieferung unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden ohneschuldhaftes Zögern anzuzeigen.
5.3. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
5.4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werkverlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auchspätestens jedoch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Liefererdem Besteller baldmöglichst mitteilen.
5.6. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschulden des Lieferers entstandenist,
5.7. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, alle durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei einer Lagerung im Ware das Werk des Lieferers mindestens jedoch 1/2 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Fristanderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
5.8. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten oder Lager verlassen hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller Käufer über. Tritt wäh- rend des Transportes ein Schaden an der Ware auf oder wird die im Frachtbrief aufgeführte Ware nicht vollzählig angeliefert, so hat sich der Warenempfänger durch den Auslieferer (bei Speditionsversand = LKW-Fahrer; bei Bundesbahnversand = Güterempfangsbahnhof) sofort auf dem Frachtbrief den Schaden detailliert vermerken und mit Unterschrift bestätigen zu las- sen. Der Frachtbrief mit Schadensvermerk ist uns zur Geltendmachung der Ersatzansprüche für den Käufer zu übergeben; zur klageweisen Durchsetzung der Ansprüche sind wir nicht ver- pflichtet, jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen verpflichten wir uns zu bewirkensolchen Maßnahmen, die dieser verlangtdem Käufer die klageweise Durchsetzung ermöglichen. Auch wenn Lieferung frei Empfangstation des Käufers vereinbart ist, trägt der Käufer die Gefahr der Versendung. In diesen Fällen leisten wir jedoch bei Trans- portschäden insoweit und in dem Umfang Ersatz, als wir selbst Ersatz des Transportschadens erhalten. Die Ersatzleistung erfolgt nach unserer Xxxx entweder durch kostenlose Ersatzliefe- rung oder Gutschrift des Erstattungsbetrages.
5.92. Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Aus- schluss jeder Haftung auswählen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit im Geschäftsverkehr mit Unternehmern der oder die Geschäftsführer oder einer unserer leitenden Angestellten, im Ge- schäftsverkehr mit Verbrauchern der oder die Geschäftsführer oder irgendeiner unserer Mitar- beiter, mindestens grob fahrlässig gehandelt haben. Zur Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen verpflichtet. Die Einhaltung Kosten trägt der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertrags- Pflichten des Bestellers vorausKäufer.
5.10. Teillieferungen sind zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versand. 5.1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, Alle Preise und zwar sobald die Sendung das Herstellerwerk oder das Auslieferungslager verlassen hat. Für den Versand wird von uns der am vorteilhaftesten erscheinende Weg gewählt.
5.2. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Anlieferung unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden ohneschuldhaftes Zögern anzuzeigen.
5.3. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
5.4. Die Lieferfrist ist eingehaltenPreisangaben gelten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werkverlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.5nicht anders vereinbart, ab Werk bzw. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen Lager, unverpackt, unversichert, unverzollt, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Montage und Einregulierung, Inbetriebnahme, Demontage und Entsorgung von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sindAltgeräten bzw. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände Kosten für Rücknahme genormter Lademittel sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Liefererdem Besteller baldmöglichst mitteilen.
5.6. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschulden des Lieferers entstandenist,
5.7eingeschlossen. Wird der Versand von MeGro veranlasst so erfolgt dieser, wenn nicht anders vereinbart, auf Wunsch Kosten und Gefahr des Bestellers verzögertKäufers. Die Kosten der Transportversicherung, so werden ihmzu deren Abschluß MeGro berechtigt aber nicht verpflichtet ist, beginnend einen Monat nach Anzeige trägt der VersandbereitschaftKäufer; ebenso gehen die Kosten für Verladung, alle durch Zoll und ähnliches zu Lasten des Käufers. Für beschädigte oder verlorengegangene Güter ist MeGro nicht ersatzpflichtig. Die Xxxx der Versandart und des Versandweges bleibt dem Verkäufer unter Ausschluss jeglicher Haftung vorbehalten. Sofern nicht eine Sonderverpackung vereinbart wurde, erfolgt die Lagerung entstandenen KostenVerpackung in handelsüblicher Weise. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, bei einer Lagerung im Werk des Lieferers mindestens spätestens jedoch 1/2 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnetmit Verlassen unseres Werkes bzw. Der Lieferer ist jedoch berechtigtLagers, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Fristanderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
5.8. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller Käufer über; jedoch ist . Dies gilt auch im Falle der Lieferer verpflichtetLieferung durch uns mit eigenem Fahrzeug. Bei Annahmeverzug des Käufers geht die Gefahr mit der Mitteilung der Lieferbereitschaft auf den Käufer über. Wir sind berechtigt, auf Wunsch Teillieferungen zu leisten und Kosten des Bestellers die Versicherungen bei Auslieferung getrennt zu bewirken, die dieser verlangtverrechnen.
5.9. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertrags- Pflichten des Bestellers voraus.
5.10. Teillieferungen sind zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versand. 5.1(1) Falls nicht anders durch uns bestätigt, erfolgt der Versand bzw. Der Versand erfolgt stets die Lieferung auf Gefahr und auf Kosten des BestellersKäufers ab Werk (EXW – INCOTERMS 2010) auch dann, wenn der Preis frei Bestim- mungsort oder FOB (INCOTERMS 2010) gilt. In letzteren Fällen sind die Kosten für Beförderung auf dem Anschlussgleis, Fracht, Versicherung, Anbord- schaffung und zwar sobald die Sendung das Herstellerwerk oder das Auslieferungslager verlassen hat. Für den Versand wird dergleichen nur als eine von uns der am vorteilhaftesten erscheinende Weg gewähltgegenüber dem Käufer gemachte Auslage zu be- trachten. Wir übernehmen keine Verpflichtung für rechtzeitige Beförderung durch die Eisenbahn, auf dem Wasserwege oder über den Straßenverkehr, soweit wir das für die rechtzeitige Belieferung unse- rerseits Erforderliche und Zumutbare getan haben.
5.2. Der Abnehmer ist verpflichtet(2) Bei Lieferung EXW geht die Gefahr des zufälli- gen Untergangs der Ware auf den Käufer über, sobald wir die Ware nach ihrer Anlieferung unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns Verluste dem Spediteur, dem Frachtfüh- rer oder Schäden ohneschuldhaftes Zögern anzuzeigen.
5.3. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung sonst zur Ausführung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
5.4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werkverlassen hat Versendung bestimmten Person oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Liefererdem Besteller baldmöglichst mitteilen.
5.6. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschulden des Lieferers entstandenist,
5.7. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, alle durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei einer Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch 1/2 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Fristanderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
5.8Anstalt ausgeliefert haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge von Umständeneines Umstandes, die der Besteller zu vertreten hatdessen Ursache beim Käufer liegt, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab von dem Tag an auf den Besteller Käufer über; jedoch , an dem die Ware versandbereit ist und wir dies dem Käufer angezeigt haben.
(3) Waren, die von uns als versandfertig gemeldet, vom Käufer aber nicht zur vereinbarten Frist abge- nommen werden, lagern auf Gefahr des Käufers und gelten hinsichtlich der Lieferer Zahlung als geliefert. Wir behalten uns das Recht vor, in diesem Falle die Ware bei uns gegen Berechnung von Lagergeld auf Lager zu nehmen oder sie auf Kosten und Gefahr des Käufers einem Spediteur zur Lagerung zu übergeben. Für Beschädigungen, die durch die Einlagerung oder während der Beförderung der Waren entstehen, wird von uns ausdrücklich jede Verantwortung abgelehnt.
(4) Bei FOB hat der Käufer für rechtzeitige und genaue Versandverfügung sowie für die rechtzeitige Bereitstellung des nötigen Transportraumes zu sorgen. Erfüllt der Käufer diese Bedingung nicht, so ist er zur Bezahlung der Ware verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
5.9auch bevor sie geladen ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertrags- Pflichten des Bestellers voraus.
5.10. Teillieferungen sind zulässig.Ware lagert dann für
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