Versand. 5.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Waren gemäß XXX Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxxxxxxx Xxx, 0000 XXXX, XXXXXXX INCOTERMS 2020 mit einem vom Verkäufer ausgewählten Transportunternehmen versandt. Der Kunde hat dem Verkäufer alle für den Versand erforderlichen Informationen mitzuteilen, damit die Lieferung wie vereinbart erfolgen kann. 5.2 Der Kunde muss auf seine Kosten eine Transportversicherung bei einem namhaften Versicherer abschließen und aufrechterhalten und auf Verlangen des Verkäufers eine Versicherungsbestätigung vorlegen. 5.3 Der Verkäufer wird sein Mögliches tun, um sicherzustellen, dass die Bestellung des Kunden reibungslos ausgeliefert wird; die gesamte Sendung muss jedoch am Lieferort auf Transportschäden untersucht werden. Eventuelle Schäden müssen auf dem Frachtbrief vermerkt und vom Fahrer unterzeichnet werden. Eine Kopie des Frachtbriefs muss vom Kunden für die Vorlage für etwaige Transportschadensfälle aufbewahrt werden. Es sollten in jedem Fall Fotos des Transportschadens gemacht werden. Alle Transportschäden müssen vom Kunden gemeldet werden. Der Verkäufer wird bei der Geltendmachung von Transportschadensfällen unterstützen. 5.4 Alle Waren müssen unmittelbar bei der Anlieferung überprüft und nachgezählt werden, um sicherzustellen, dass sie mit dem Frachtbrief übereinstimmen. Eventuelle Fehlmengen oder Transportschäden müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden, bevor der LKW den Lieferort verlässt. 5.5 Alle Forderungen bezüglich des Transports müssen innerhalb einer Frist von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Waren durch den Kunden schriftlich an die in der Rechnung angegebene Anschrift des Verkäufers gerichtet werden. Unterlässt es der Kunde, Forderungen innerhalb dieses Zeitraums geltend zu machen, gilt dies als Annahme der betreffenden Sendung. 5.6 Lieferungen sind abhängig von Streiks oder anderen arbeitsrechtlichen Problemen, Lieferproblemen seitens des Verkäufers, Unterbrechung oder Verzögerung von Transporten, Embargos, Krieg, Aufruhr, Brand, Unfall, Anordnungen oder Verordnungen von staatlichen Stellen, Pandemien, Epidemien, höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren Lieferstörungen außerhalb der Kontrolle des Verkäufers.
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Versand. 5.1 Sofern nicht anders vereinbart10.1 Versanddatum, Transportmittel und Art der Versendung werden alle Waren gemäß XXX Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxxxxxxx Xxxvon uns gewählt.
10.2 Für jede Sendung ist uns sofort bei Abgang der Ware eine Versandanzeige per Telefax oder E-Mail einzureichen oder zuzusenden. Die Versandanzeigen müssen genaue Angaben über den Inhalt, 0000 XXXXEinzelgewichte der Sorten, XXXXXXX INCOTERMS 2020 Abfallschlüssel, Angaben nach dem AbfVerbG sowie der EG-AbfVerbVO, ggf. gefahrgutrechtliche Einstufung usw. enthalten. Alle Versandpapiere (z.B. Lieferscheine, Schiffsladescheine, Frachtbriefe, Wagenzettel) und der gesamte Schriftwechsel müssen die genaue Sortenbezeichnung, das Liefergewicht, Bestellangaben, Anschrift des Hauptlieferanten einschließlich Ust.-Identifikations-Nr. und ggf. auch Nr. und Namen des Unterlieferanten sowie der Empfangsstelle aufweisen. Soweit keine Schrottsorten angegeben werden, ist unsere bzw. die Einstufung des Empfängers maßgebend. In diesem Fall sind nachfolgende Reklamationen des Lieferanten ausgeschlossen.
10.3 Teillieferungen sind nur mit unserer Zustimmung zulässig und sind in den Versandpapieren als solche zu kennzeichnen. Kosten und Schäden, die durch unrichtige oder unterlassene Deklarierung oder Nichtbeachtung unserer Instruktionen entstehen, gehen zulasten des Lieferanten. Das Zusammenlegen verschiedener Sorten ist nur aufgrund besonderer Vereinbarung gestattet.
10.4 Bei NE-Metallen oder legiertem Schrott ist im Schiffsladeschein, Frachtbrief und Wagenzettel deutlich das jeweilige Material einzutragen.
10.5 Soweit der Lieferant aufgrund der konkreten Bestellung einen Anspruch auf Rücksendung der für diese Sendung notwendigen Verpackungsmittel hat, sind die gesamten Lieferungen mit einem vom Verkäufer ausgewählten Transportunternehmen versandtentsprechend deutlichen Hinweis zu versehen. Der Kunde Ansonsten ist der Lieferant verpflichtet, die Verpackungsverordnung zu beachten, insbesondere eine ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung der gelieferten Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten sicherzustellen. Bei Nichtrücknahme wird die Verpackung nach angemessener Fristsetzung auf Kosten des Lieferanten entsorgt. Unberührt davon haben wir das Recht, das Leergut sowie das zur Verpackung genutzte Material bei uns umgehend zu vernichten, soweit kein Anspruch auf Rücksendung besteht.
10.6 Die Transport- und Versandgefahr trägt der Lieferant. Dies gilt auch für etwaige Rücksendungen.
10.7 Bei Lieferung „Frei Empfangsstelle“ hat dem Verkäufer alle für sich der Lieferant oder seine Beauftragten von der Empfangsstelle den Versand erforderlichen Informationen mitzuteilenEingang der Sendungen bescheinigen zu lassen. Die Lieferungen an eine andere als die von uns bezeichnete Empfangsstelle bewirken auch dann keien Gefahrübergang zugunsten des Lieferanten, damit wenn diese Stelle die Lieferung wie vereinbart erfolgen kannentgegen nimmt.
5.2 Der Kunde muss auf seine Kosten eine Transportversicherung bei einem namhaften Versicherer abschließen 10.8 Bei Lieferung „Frei Empfangsstelle“ gehen Versand- und aufrechterhalten Empfangsanschlussgebühren sowie Nebengebühren und auf Verlangen sonstige Auslagen zu Lasten des Verkäufers eine Versicherungsbestätigung vorlegenLieferanten. Bei nicht frachtfreien Lieferungen gehen alle Versendungskosten bis zum Aufgabebahnhof, insbesondere Spesen- und Wiegegelder, zu Lasten des Lieferanten.
5.3 Der Verkäufer wird sein Mögliches tun, um sicherzustellen, dass die Bestellung des Kunden reibungslos ausgeliefert wird; die gesamte Sendung muss jedoch am Lieferort auf Transportschäden untersucht werden. Eventuelle Schäden müssen auf dem Frachtbrief vermerkt und vom Fahrer unterzeichnet werden. Eine Kopie des Frachtbriefs muss vom Kunden für die Vorlage für etwaige Transportschadensfälle aufbewahrt werden. Es sollten in jedem Fall Fotos des Transportschadens gemacht werden. Alle Transportschäden müssen vom Kunden gemeldet werden. Der Verkäufer wird bei der Geltendmachung von Transportschadensfällen unterstützen10.9 Bei LKW-Lieferung ist ein Frachtbrief/Lieferschein mit Ablieferquittung beizufügen.
5.4 Alle Waren müssen unmittelbar 10.10 Die bei der Anlieferung überprüft Weigerungen jeder Art entstehenden Liegegelder, Standgelder, Rangiergebühren und nachgezählt werden, um sicherzustellen, dass sie mit dem Frachtbrief übereinstimmen. Eventuelle Fehlmengen oder Transportschäden müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden, bevor der LKW den Lieferort verlässtsonstigen Kosten gehen zu Lasten des Lieferanten.
5.5 Alle Forderungen bezüglich des Transports müssen innerhalb einer Frist von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Waren durch den Kunden schriftlich an die in der Rechnung angegebene Anschrift des Verkäufers gerichtet werden. Unterlässt es der Kunde, Forderungen innerhalb dieses Zeitraums geltend zu machen, gilt dies als Annahme der betreffenden Sendung.
5.6 Lieferungen sind abhängig von Streiks oder anderen arbeitsrechtlichen Problemen, Lieferproblemen seitens des Verkäufers, Unterbrechung oder Verzögerung von Transporten, Embargos, Krieg, Aufruhr, Brand, Unfall, Anordnungen oder Verordnungen von staatlichen Stellen, Pandemien, Epidemien, höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren Lieferstörungen außerhalb der Kontrolle des Verkäufers.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Versand. 5.1 Sofern im Einzelnen schriftlich nicht anders etwas anderes vereinbart wurde, gilt für alle Lieferungen der Incoterm FCA (genannter Lieferort) gemäß Incoterms 2020 als vereinbart. Lieferungen sind durch die Lieferantin sachgemäß und transportmittelgerecht zu verpacken und zum Versand zu bringen. Zusätzlich gelten folgende Bestimmungen:
a) In Briefen, Xxxxxxxxxxxxxx, Versandanzeigen, Rechnungen und dergleichen sind stets Abteilung, Briefzeichen sowie Nummer und Tag der Bestellung anzugeben. Jede Bestellung ist in der gesamten Korrespondenz getrennt zu behandeln;
b) Lieferscheine der Lieferantin haben insbesondere folgende Angaben zu enthalten: • Bestellnummer und Bestellposition des Kunden; • Kunden-Materialnummer (falls auf der Bestellung angeführt); • Hersteller; • vollständige Typenbezeichnung; • Menge und metrische Bestellmengeneinheit; • allfällige zur Lieferung/Leistung gehörende Qualitätsdokumente; • Lieferlos, Charge oder Date Code (falls relevant); • Ursprungsland und Zolltarifnummer.
c) Auf der Rückseite des Frachtbriefes bzw. des Abschnittes der Expressgut- oder Postbegleitadresse sind die Abteilung, das Briefzeichen sowie Nummer und Tag der Bestellung zu vermerken. Die von dem Kunden angegebene Frachtbriefanschrift ist genauestens zu beachten. Für Schäden und Kosten sowie Aufwendungen, die dem Kunden durch falsche Deklarierung und/oder Adressierung entstehen, haftet die Lieferantin;
d) Wird die Lieferung/Leistung an einen Spediteur übergeben, so wird die Lieferantin dem Kunden noch am Tag der Versendung eine gesonderte schriftliche Mitteilung über die erfolgte Übergabe und das Übergabedatum (Versandanzeige) machen; Rechnungen gelten nicht als Versandanzeigen;
e) Für Schäden, Kosten und Aufwendungen, wie etwa Wagenstandsgelder, Rangierkosten, Umlagerungskosten usw., die dem Kunden dadurch erwachsen, dass die Lieferantin nicht die vorstehenden Bestimmungen eingehalten hat, haftet die Lieferantin in vollem Umfang. Alle Sendungen, die aus einem derartigen Grund nicht übernommen werden alle Waren gemäß XXX Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxxxxxxx Xxxkönnen, 0000 XXXX, XXXXXXX INCOTERMS 2020 mit einem vom Verkäufer ausgewählten Transportunternehmen versandtlagern auf Kosten und Gefahr der Lieferantin bis dem Kunden durch Zusendung ordnungsgemäßer Papiere die reibungslose Abwicklung möglich ist. Der Kunde hat dem Verkäufer alle für ist berechtigt, den Versand erforderlichen Informationen mitzuteilenInhalt und den Zustand einer derartigen Sendung umgehend festzustellen, damit die Lieferung wie vereinbart erfolgen kann.ohne dadurch irgendwelche Untersuchungs- oder Rügepflichten zu begründen;
5.2 Der Kunde muss auf seine Kosten eine Transportversicherung bei einem namhaften Versicherer abschließen und aufrechterhalten und auf Verlangen des Verkäufers eine Versicherungsbestätigung vorlegen.
5.3 Der Verkäufer wird sein Mögliches tun, um sicherzustellen, dass die Bestellung f) In jedem Fall sind gesonderte Versandanweisungen des Kunden reibungslos ausgeliefert wird; zu beachten. Schäden, die gesamte Sendung muss jedoch am Lieferort auf Transportschäden untersucht werden. Eventuelle Schäden müssen auf dem Frachtbrief vermerkt und vom Fahrer unterzeichnet werden. Eine Kopie des Frachtbriefs muss vom Kunden für aus der Nichtbeachtung der Versandvorschriften entstehen, trägt die Vorlage für etwaige Transportschadensfälle aufbewahrt werden. Es sollten in jedem Fall Fotos des Transportschadens gemacht werden. Alle Transportschäden müssen vom Kunden gemeldet werden. Der Verkäufer wird bei der Geltendmachung von Transportschadensfällen unterstützenLieferantin.
5.4 Alle Waren müssen unmittelbar bei der Anlieferung überprüft und nachgezählt werden, um sicherzustellen, dass sie mit dem Frachtbrief übereinstimmen. Eventuelle Fehlmengen oder Transportschäden müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden, bevor der LKW den Lieferort verlässt.
5.5 Alle Forderungen bezüglich des Transports müssen innerhalb einer Frist von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Waren durch den Kunden schriftlich an die in der Rechnung angegebene Anschrift des Verkäufers gerichtet werden. Unterlässt es der Kunde, Forderungen innerhalb dieses Zeitraums geltend zu machen, gilt dies als Annahme der betreffenden Sendung.
5.6 Lieferungen sind abhängig von Streiks oder anderen arbeitsrechtlichen Problemen, Lieferproblemen seitens des Verkäufers, Unterbrechung oder Verzögerung von Transporten, Embargos, Krieg, Aufruhr, Brand, Unfall, Anordnungen oder Verordnungen von staatlichen Stellen, Pandemien, Epidemien, höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren Lieferstörungen außerhalb der Kontrolle des Verkäufers.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Versand. 5.1 Sofern 01 Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen. 02 Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen unsere Bestell- nummer exakt anzugeben; unterlässt er dies, so sind Verzögerungen unvermeidlich, für die wir nicht anders vereinbarteinzustehen haben. 03 Das Transport- und Verpackungsrisiko trägt der Lieferant. 04 Wir sind berechtigt, werden alle Waren gemäß XXX Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxxxxxxx Xxx, 0000 XXXX, XXXXXXX INCOTERMS 2020 mit einem vom Verkäufer ausgewählten Transportunternehmen versandt. Der Kunde hat dem Verkäufer alle für den Versand erforderlichen Informationen mitzuteilen, damit die Lieferung wie vereinbart erfolgen kann.
5.2 Der Kunde muss Lieferanten das Verpackungsmaterial auf seine Kosten eine Transportversicherung und sein Risiko zurückzugeben. 05 | LIEFERTERMINE | LIEFERUNG | LEISTUNG | RÜCKTRITT 01 Die in der Bestellung angegebenen Lieferzeiten sind bindend. 02 Für die Einhaltung der Lieferzeiten durch den Lieferanten ist der Eingang der Ware bei einem namhaften Versicherer abschließen und aufrechterhalten und auf Verlangen des Verkäufers eine Versicherungsbestätigung vorlegen.
5.3 uns bzw. bei der vereinbarten Lieferadresse maßgeblich. 03 Der Verkäufer wird sein Mögliches tunLieferant ist verpflichtet, um sicherzustellenuns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Um- stände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Bestellung Lieferzeiten nicht eingehalten werden können. 04 Im Falle des Kunden reibungslos ausgeliefert wird; Lieferverzuges sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes pro Arbeitstag zu verlangen, nicht aber mehr als insgesamt 10 %. Wir sind be- rechtigt, die gesamte Sendung muss jedoch am Lieferort auf Transportschäden untersucht werden. Eventuelle Schäden müssen auf dem Frachtbrief vermerkt und vom Fahrer unterzeichnet werden. Eine Kopie des Frachtbriefs muss vom Kunden für die Vorlage für etwaige Transportschadensfälle aufbewahrt werden. Es sollten in jedem Fall Fotos des Transportschadens gemacht werden. Alle Transportschäden müssen vom Kunden gemeldet werden. Der Verkäufer wird bei Vertragsstrafe neben der Geltendmachung von Transportschadensfällen unterstützen.
5.4 Alle Waren müssen unmittelbar bei der Anlieferung überprüft und nachgezählt werden, um sicherzustellen, dass sie mit dem Frachtbrief übereinstimmen. Eventuelle Fehlmengen oder Transportschäden müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden, bevor der LKW den Lieferort verlässt.
5.5 Alle Forderungen bezüglich des Transports müssen innerhalb einer Frist von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Waren durch den Kunden schriftlich an die in der Rechnung angegebene Anschrift des Verkäufers gerichtet werden. Unterlässt es der Kunde, Forderungen innerhalb dieses Zeitraums Erfüllung geltend zu machen. Alternativ sehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, gilt dies als Annahme der betreffenden Sendung.
5.6 Lieferungen sind abhängig von Streiks oder anderen arbeitsrechtlichen Problemennach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Haben wir vorher die Vertrags- strafe geltend gemacht, Lieferproblemen seitens des Verkäufersso wird diese auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. 05 Unvorhergesehene Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle wie beispielsweise Krieg, Unterbrechung oder Verzögerung von Transporten, Embargos, KriegKriegs- gefahr, Aufruhr, BrandGewaltanwendungen Dritter gegen Personen oder Sachen, Unfallhoheitliche Ein- griffe einschließlich währungs- und handelspolitische Maßnahmen, Anordnungen Arbeitskämpfe bei uns oder Verordnungen unseren Lieferanten oder Transportunternehmen, Unterbrechungen der vorgesehenen Verkehrsverbindungen, Feuer, Rohmaterialmangel, Energiemangel und sonstige von staatlichen Stellenuns nicht zu vertretende Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten berechtigen uns, Pandemiendie Erfüllung übernommener Verpflichtungen hinauszuschieben, Epidemiensoweit diese Umstände uns die Erfüllung unserer Verpflichtungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Ansprü- che auf Schadensersatz können hieraus nicht hergeleitet werden. 06 Die durch Fehlleitung von Lieferungen entstehenden Kosten trägt der Lieferant. Er hat über jede Sendung bei Abgang eine besondere Lieferanzeige mit genauer Inhaltsangabe nach Stückzahl, höherer Gewalt Maßen, Gewichten und Sorten einzureichen, die uns vor Eingang der Lieferung erreichen muss. 07 Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder anderen unabwendbaren Lieferstörungen außerhalb teilweise entschädigungslos zurückzutreten, wenn die Kreditwürdigkeit oder Lieferfähigkeit unseres Vertragspartners sich in einer die Vertrags- erfüllung gefährdenden Weise verschlechtert, wenn der Kontrolle des VerkäufersLieferant seine Zahlung einstellt, wenn ein Scheck- oder Wechselpost gegen ihn erhoben wird, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
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Versand. 5.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Waren gemäß XXX Xxxxxxx Die Lieferung erfolgt nach unserer Xxxx Xxxxxxxxxxxx Xxx, 0000 XXXX, XXXXXXX INCOTERMS 2020 mit einem vom Verkäufer ausgewählten Transportunternehmen versandt. Der Kunde hat dem Verkäufer alle für den Versand erforderlichen Informationen mitzuteilen, damit die Lieferung wie vereinbart erfolgen kann.
5.2 Der Kunde muss auf seine Kosten eine Transportversicherung bei einem namhaften Versicherer abschließen und aufrechterhalten durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und auf Verlangen Rechnung des Verkäufers eine Versicherungsbestätigung vorlegen.
5.3 Der Verkäufer wird sein Mögliches tunKäufers zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten, um sicherzustellenes sei denn, dass daß sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas ande- res ergibt. Dabei werden Transportversicherungen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Die Lieferungen erfolgen - auch wenn wir die Bestellung Frachtkosten tragen - stets auf Gefahr des Kunden reibungslos ausgeliefert wird; Käufers, es sei denn, daß wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen und die gesamte Sendung muss jedoch am Lieferort auf Transportschäden untersucht Schäden nicht von Dritten verursacht werden. Eventuelle Schäden müssen auf dem Frachtbrief vermerkt und vom Fahrer unterzeichnet werden. Eine Kopie des Frachtbriefs muss vom Kunden für Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Vorlage für etwaige Transportschadensfälle aufbewahrt werden. Es sollten in jedem Fall Fotos des Transportschadens gemacht werden. Alle Transportschäden müssen vom Kunden gemeldet werden. Der Verkäufer wird bei der Geltendmachung von Transportschadensfällen unterstützen.
5.4 Alle Waren müssen unmittelbar bei der Anlieferung überprüft und nachgezählt werdenPost, um sicherzustellenden Paketdienst, dass sie den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens aber mit dem Frachtbrief übereinstimmenVerlassen des Werks oder Lagers auf den Käufer über. Eventuelle Fehlmengen Dies gilt insbesondere auch für Verkäufe, bei denen CIF, CFR, FAC, FAS oder Transportschäden müssen auf dem Lieferschein vermerkt werdenFOB verein- bart wurde. Für Lieferungen ins Ausland gelten die gesondert angegebenen Versandkonditionen. Soweit der Auftrag ein Druckerzeugnis umfaßt und nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, bevor ist der LKW den Lieferort verlässt.
5.5 Alle Forderungen bezüglich des Transports müssen innerhalb Käufer verpflichtet uns bei Auftragserteilung eine Druckvorlage zur Verfügung zu stellen. Kommt er dieser Obliegenheit trotz schriftlicher Aufforde- rung mit einer Frist von fünf (5) 10 Tagen nicht nach, so sind wir berechtigt ihm schriftlich unter Xxxxxxx einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen samt Ablehnungsandrohung zur Übermittlung aufzufordern. Verstreicht auch diese Frist fruchtlos, sind wir berech- tigt, Schadensersatz unter entsprechender Anwendung der Ziff. 12 dieser Bedingungen zu fordern. Von uns nicht verschulde- ter Mehraufwand aufgrund einer unleserlichen Druckvorlage, oder aufgrund einer dadurch notwendig werdenden Korrektur des Korrekturabzuges, oder infolge einer vom Käufer in Abweichung von der Druckvorlage gewünschten Änderung des Korrekturab- zuges werden nach Erhalt der Waren dafür tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit abgerechnet. Vor der Verwendung der uns durch den Kunden Käu- fer zur Verfügung gestellten Druckvorlage wird ihm ein Korrekturabzug / Andruck zur Genehmigung übersandt. Der Käufer hat den Korrekturabzug (Vor- und Zwischenerzeugnisse) auf seine Vertragsmäßigkeit und auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen. Für vom Käufer übersehene Fehler, insbesondere Rechtschreibfehler haften wir nicht. Der Käufer ist verpflichtet, binnen 10 Ta- gen nach Zugang zu erklären, ob er die Korrekturvorlage akzeptiert. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, dem Käufer schriftlich an eine Nachfrist von weiteren 10 Tagen zur Abgabe der Erklärung mit dem Hinweis zu setzen, daß wir nach fruchtlosem Fristablauf den Korrekturabzug als genehmigt ansehen. Liegt uns nach Ablauf dieser Nachfrist keine Erklärung des Käufers vor, so gilt die in der Rechnung angegebene Anschrift des Verkäufers gerichtet werdenGenehmigung als erteilt. Unterlässt es der KundeWird uns die Fertigung und Übersendung eines Korrekturabzuges erlassen, Forderungen innerhalb dieses Zeitraums geltend zu machen, gilt dies als Annahme der betreffenden Sendunghaften wir hin- sichlich etwaiger Fehler nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
5.6 Lieferungen sind abhängig von Streiks oder anderen arbeitsrechtlichen Problemen, Lieferproblemen seitens des Verkäufers, Unterbrechung oder Verzögerung von Transporten, Embargos, Krieg, Aufruhr, Brand, Unfall, Anordnungen oder Verordnungen von staatlichen Stellen, Pandemien, Epidemien, höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren Lieferstörungen außerhalb der Kontrolle des Verkäufers.
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Versand. 5.1 Sofern nicht anders vereinbartEs gelten die in der Bestellung festgelegten Lieferkonditionen auf der Basis der INCOTERMS 2010. Bei Inlandslieferungen trägt der Vertragspartner die Gefahr bis zur Abladestelle des Bestimmungsortes. Werden von uns oder Dritten Komponenten beigestellt, werden alle Waren gemäß XXX Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxxxxxxx Xxxso trägt der Vertragspartner die Gefahr für diese Komponenten jeweils ab dem Zeitpunkt der Anlieferung oder Übergabe an ihn. Das Transportrisiko liegt dabei jeweils beim Beauftragenden oder Durchführenden. Dies gilt analog für die Rücklieferung an uns oder die Weiterleitung der Ware. Zum Zwecke des Versandes und eines reibungslosen Wareneinganges hat der Vertragspartner jeder Sendung einen Lieferschein mit Angabe unserer Bestelldaten, 0000 XXXXwie Bestellnummer, XXXXXXX INCOTERMS 2020 mit einem vom Verkäufer ausgewählten Transportunternehmen versandtBestellpositionsnummer, unserer Teilenummer und genaue Bezeichnung des Inhaltes beizulegen. Der Kunde hat dem Verkäufer alle Bei Nichtanführen dieser für den Versand die Annahme der Lieferung erforderlichen Informationen mitzuteilenDaten im Lieferschein oder bei Nichtverfügbarkeit desselben, damit sind wir berechtigt, die Lieferung wie vereinbart erfolgen kannauf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zurückzuweisen. Eine gemeinsame Anlieferung mehrerer Positionen aus verschiedenen Bestellungen und einem gemeinsamen Lieferschein ist nur dann gestattet, wenn klare Zuordnungshinweise auf die unterschiedlichsten Bestellungen und Bestellpositionen gemacht werden. Bei Lieferungen aus dem EU-Ausland ist dem Frachtbrief eine Zollrechnung (3-fach) sowie ein zur begünstigten Einfuhrzollabfertigung gültiger Ursprungsnachweis (Ursprungserklärung, Warenverkehrsbescheinigung, etc.
5.2 Der Kunde muss ) kostenlos beizulegen. Die Ausfuhrzollabfertigung wird durch den Vertragspartner auf seine Kosten und Gefahr erbracht. Bei Lieferung von nicht in Österreich hergestellten und bei verzollten Waren ist der Ware eine Transportversicherung bei einem namhaften Versicherer abschließen Vorlieferantenerklärung mit Angabe unserer Teilenummer beizufügen. Die Anlieferung von Waren an unser Werk in 0000 Xxxxxxxx xx Xxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxx 000 hat ausschließlich an den Wareneingang zu den gültigen Warenübernahmezeiten (MO-DO 7.30 bis 16 Uhr, FR 7.30 – 11.30 Uhr) zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschreibungen gehen sämtliche Schäden, Risiken und aufrechterhalten und auf Verlangen Kosten zu Lasten des Verkäufers eine Versicherungsbestätigung vorlegen.
5.3 Der Verkäufer wird sein Mögliches tunVertragspartners. Sofern es im Angebot des Vertragspartners keinen entsprechenden Hinweis gibt, um sicherzustellengehen wir davon aus, dass die Bestellung des Kunden reibungslos ausgeliefert wird; die gesamte Sendung muss jedoch am Lieferort Ausfuhrgenehmigungen im Herstellerland nicht erforderlich sind. Im Falle erforderlicher Ausfuhrgenehmigungen werden diese vom Vertragspartner auf Transportschäden untersucht werden. Eventuelle Schäden müssen auf dem Frachtbrief vermerkt seine Kosten und vom Fahrer unterzeichnet werden. Eine Kopie des Frachtbriefs muss vom Kunden für die Vorlage für etwaige Transportschadensfälle aufbewahrt werden. Es sollten in jedem Fall Fotos des Transportschadens gemacht werden. Alle Transportschäden müssen vom Kunden gemeldet werden. Der Verkäufer wird bei der Geltendmachung von Transportschadensfällen unterstützenGefahr beschafft.
5.4 Alle Waren müssen unmittelbar bei der Anlieferung überprüft und nachgezählt werden, um sicherzustellen, dass sie mit dem Frachtbrief übereinstimmen. Eventuelle Fehlmengen oder Transportschäden müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden, bevor der LKW den Lieferort verlässt.
5.5 Alle Forderungen bezüglich des Transports müssen innerhalb einer Frist von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Waren durch den Kunden schriftlich an die in der Rechnung angegebene Anschrift des Verkäufers gerichtet werden. Unterlässt es der Kunde, Forderungen innerhalb dieses Zeitraums geltend zu machen, gilt dies als Annahme der betreffenden Sendung.
5.6 Lieferungen sind abhängig von Streiks oder anderen arbeitsrechtlichen Problemen, Lieferproblemen seitens des Verkäufers, Unterbrechung oder Verzögerung von Transporten, Embargos, Krieg, Aufruhr, Brand, Unfall, Anordnungen oder Verordnungen von staatlichen Stellen, Pandemien, Epidemien, höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren Lieferstörungen außerhalb der Kontrolle des Verkäufers.
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Versand. 5.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Waren gemäß XXX Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxxxxxxx XxxFCA thermowave Gesellschaft für Wärmetechnik mbH, 0000 XXXXXxxxxxxxx 0, XXXXXXX 00000 XXXXX, INCOTERMS 2020 mit einem vom Verkäufer ausgewählten Transportunternehmen versandt. Der Kunde hat dem Verkäufer alle für den Versand erforderlichen Informationen mitzuteilen, damit die Lieferung wie vereinbart erfolgen kann.
5.2 Der Kunde muss auf seine Kosten eine Transportversicherung bei einem namhaften Versicherer abschließen und aufrechterhalten und auf Verlangen des Verkäufers eine Versicherungsbestätigung vorlegen.
5.3 Der Verkäufer wird sein Mögliches tun, um sicherzustellen, dass die Bestellung des Kunden reibungslos ausgeliefert wird; die gesamte Sendung muss jedoch am Lieferort auf Transportschäden untersucht werden. Eventuelle Schäden müssen auf dem Frachtbrief vermerkt und vom Fahrer unterzeichnet werden. Eine Kopie des Frachtbriefs muss vom Kunden für die Vorlage für etwaige Transportschadensfälle aufbewahrt werden. Es sollten in jedem Fall Fotos des Transportschadens gemacht werden. Alle Transportschäden müssen vom Kunden gemeldet werden. Der Verkäufer wird bei der Geltendmachung von Transportschadensfällen unterstützen.
5.4 Alle Waren müssen unmittelbar bei der Anlieferung überprüft und nachgezählt werden, um sicherzustellen, dass sie mit dem Frachtbrief übereinstimmen. Eventuelle Fehlmengen oder Transportschäden müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden, bevor der LKW den Lieferort verlässt.
5.5 Alle Forderungen bezüglich des Transports müssen innerhalb einer Frist von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Waren durch den Kunden schriftlich an die in der Rechnung angegebene Anschrift des Verkäufers gerichtet werden. Unterlässt es der Kunde, Forderungen innerhalb dieses Zeitraums geltend zu machen, gilt dies als Annahme der betreffenden Sendung.
5.6 Lieferungen sind abhängig von Streiks oder anderen arbeitsrechtlichen Problemen, Lieferproblemen seitens des Verkäufers, Unterbrechung oder Verzögerung von Transporten, Embargos, Krieg, Aufruhr, Brand, Unfall, Anordnungen oder Verordnungen von staatlichen Stellen, Pandemien, Epidemien, höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren Lieferstörungen außerhalb der Kontrolle des Verkäufers.
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