Versicherte Tätigkeit. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Versicherte gemäß Ziffer 1.2 aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen einer Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ebenfalls auf den Fall, dass gegen die Versicherten ein Widerrufsverlangen oder ein Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht wird im Rahmen von Teil B. Mitversichert sind Regressansprüche der Sozialversicherungsträger gegen den Versicherungsnehmer nach § 110 SGB VII. Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragte werden insoweit bzw. in dieser Eigenschaft den gesetzlichen Vertretern gleichgestellt.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Versicherte Tätigkeit. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Versicherte Ver- sicherte gemäß Ziffer 1.2 aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haftpflichtbestim- mungen privatrechtlichen Inhalts wegen einer Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ebenfalls auf den Fall, dass gegen die Versicherten ein Widerrufsverlangen oder ein Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht wird im Rahmen von Teil B. Mitversichert sind Regressansprüche der Sozialversicherungsträger gegen den Versicherungsnehmer nach § 110 SGB VII. Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Arbeitssicherheit / Sicherheitsbeauftragte werden insoweit bzw. in dieser Eigenschaft den gesetzlichen Vertretern gleichgestellt.
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Versicherte Tätigkeit. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Versicherte gemäß Ziffer 1.2 6.1.1.2 aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen einer Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ebenfalls auf den Fall, dass gegen die Versicherten ein Widerrufsverlangen oder ein Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht wird im Rahmen von Teil B. 6.2. Mitversichert sind Regressansprüche der Sozialversicherungsträger gegen den Versicherungsnehmer nach § 110 SGB VII. Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragte werden insoweit bzw. in dieser Eigenschaft den gesetzlichen Vertretern gleichgestellt.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Condor Haftpflichtpolice
Versicherte Tätigkeit. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Versicherte gemäß Ziffer 1.2 5.1.1 2. aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen einer Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ebenfalls auf den Fall, dass gegen die Versicherten ein Widerrufsverlangen oder ein Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht wird im Rahmen von Teil B. 5.2. Mitversichert sind Regressansprüche der Sozialversicherungsträger gegen den Versicherungsnehmer nach § 110 SGB VII. Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragte werden insoweit bzw. in dieser Eigenschaft den gesetzlichen Vertretern gleichgestellt.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Versicherte Tätigkeit. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Versicherte gemäß Ziffer 1.2 5.1.1, 2. aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen einer Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Gleichbehandlungsgesetz für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ebenfalls auf den Fall, dass gegen die Versicherten ein Widerrufsverlangen oder ein Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht wird im Rahmen von Teil B. 5.2. Mitversichert sind Regressansprüche der Sozialversicherungsträger gegen den Versicherungsnehmer nach § 110 SGB VII. Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragte werden insoweit bzw. in dieser Eigenschaft den gesetzlichen Vertretern gleichgestellt.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung