Versicherungsbeitrag. Die Höhe des Beitrags können Sie dem Versicherungsantrag entnehmen. Ändern sich die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Angaben oder der Tarif, kann sich der Beitrag ändern. Im Endbeitrag ist die Versicherungsteuer enthalten. Der Versicherungsbeitrag ist umsatzsteuerfrei. Der erste oder einmalige Beitrag ist 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich (d. x. xxxxxxxxx xxx 0 Xxxxxx) zu zahlen. Ein Folge- beitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig.
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