Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs Haftpflichtan- spruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses die- ses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemachtge- macht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch Haftpflicht- anspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Private Liability Insurance Agreement, Private Liability Insurance Agreement
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1A5-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung, Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1A 1-3.1 - – die erstmalige Geltendmachung Geltendma- chung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch Haft- pflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1A4-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung, Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs unter Ziffer 5.2 genannten Anspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertragseinen Versicherten. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch Anspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer einen Versicherten ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer einem Versicherten schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer einen Versicherten zu haben. Der schriftlichen Anspruchserhebung steht die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens gleich.
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Samples: Haftpflicht Police, Haftpflicht Police
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - 3.1.1 – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Ein Haftpflichtanspruch gilt als geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs Haftpflichtan- spruchs gegen den Versicherungsnehmer Sie während der Dauer des VersicherungsvertragsVersi- cherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Sie ein Anspruch schriftlich in Textform erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich Ihnen in Text- form mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer Sie zu haben.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Barmenia Privathaftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs unter Ziffer 1.1 genannten Anspruches gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertragseinen Versicherten. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch Anspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer einen Versicherten ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer einem Versicherten schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer einen Versicherten zu haben. Der schriftlichen Anspruchserhebung steht die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens gleich.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Betriebs Und Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.1. - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen ei- nen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend -abweichend von A1-3.1 - 3.1- die erstmalige erst- malige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen ge- gen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich schrift- lich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zu haben.
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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Privathaftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - Ziffer 1.1 AHB – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer oder eine mitversicherte Person während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Ein Haftpflichtanspruch gilt als geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder einer mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu haben.
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Samples: Insurance Contract
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - – die erstmalige erst- malige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während Versiche- rungsnehmer oder eine mitversicherte Person wäh- rend der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Ein Haftpflichtanspruch gilt als geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversi- cherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer oder ei- ner mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder ei- ne mitversicherte Person zu haben.
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - Ziffer 1.1. AHB – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags dieser Zusatzbedingungen ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer o- der eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter Drit- ter dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person schriftlich mitteiltmit- teilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu haben.
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Samples: Rahmenabkommen
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - A.1.3.1 – die erstmalige erst- malige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVer- sicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch Haft- pflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteiltmit- teilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - Ziffer 1.1 AHB 2015 – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während wäh- rend der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu haben.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - – die erstmalige erst- malige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersi- cherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch Haft- pflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteiltmit- teilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - Ziffer 1.1 AHB 2019 – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitver- sicherte Person zu haben.
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Samples: Haftpflicht Versicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - Ziffer 1.1 AHB 2019 – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während wäh- rend der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu haben.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Dauer des VersicherungsvertragsVersiche- rungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch Haft- pflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer oder einer mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - Ziffer 1.1 AHB – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu haben.
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Samples: Haftpflicht Versicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1B1-3.1 - – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs Haftpflichtan- spruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu habenha- ben.
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - A.1.3.1 – die erstmalige erst- malige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen ge- gen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich schrift- lich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zu haben.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich Ver- sicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person schrift- lich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer oder eine mitversicherte Person zu haben.
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Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs unter 5.1.1, 1. genannten Anspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertragseinen Versicherten. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch Anspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer einen Versicherten ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer einem Versicherten schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer einen Versicherten zu haben. Der schriftlichen Anspruchserhebung steht die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens gleich.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs Haftpflichtan- spruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich in Textform erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich in Textform mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu habenha- ben.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1B1-3.1 - – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs unter 6.1.1.1 genannten Anspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertragseinen Versicherten. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch Anspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer einen Versicherten ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer einem Versicherten schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer einen Versicherten zu haben. Der schriftlichen Anspruchserhebung steht die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens gleich.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Condor Haftpflichtpolice
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - Ziffer 1.1 AHB – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Ein Haftpflichtanspruch gilt als geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu haben.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - – die erstmalige erst- malige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersiche- rungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch Haftpflichtan- spruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - – die erstmalige erst- malige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersiche- rungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch Haftpflicht- anspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs unter 6.1.1, 1 genannten Anspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertragseinen Versicherten. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch Anspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer einen Versicherten ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer einem Versicherten schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer einen Versicherten zu haben. Der schriftlichen Anspruchserhebung steht die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens gleich.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-Abschnitt A1 Ziff. 3.1 - die erstmalige Geltendmachung Geltend- machung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungs-vertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs Haft- pflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsver- trags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv)
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-Ziffer 3.1 - – die erstmalige Geltendmachung Gel- tendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer zu haben.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs Haft- pflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersiche- rungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von Abschnitt A1-3.1 - – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersi- cherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter Drit- ter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zu haben.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-Abschnitt A1 Ziff. 3.1 - die erstmalige Geltendmachung Geltend- machung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - – die erstmalige erst- malige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersi- cherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch Haft- pflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1-3.1 - – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs Haft- pflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungs- vertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch Haft- pflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Dauer des VersicherungsvertragsVersiche- rungsvertrages oder einer sich ggf. hieran anschließenden Nachmeldefrist. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch Haft- pflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich Ver- sicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person schrift- lich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer oder eine mitversicherte Person zu haben.
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Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - – abweichend von A1B1-3.1 - – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zu haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister
Versicherungsfall. Versicherungsfall ist - abweichend von A1-3.1 - die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs Haftpflichtan- spruchs gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Dauer des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrags Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben er- hoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer oder einer mitversi- cherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu haben.
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Samples: Haftpflichtversicherung