Versicherungsfall. Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Abschnitt A 3), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Versicherungsfall. Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Abschnitt A § 3), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Glasversicherung, Hausratversicherung Und Glasversicherung
Versicherungsfall. Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Abschnitt A § 3), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Glasversicherung, Glasversicherung
Versicherungsfall. Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Abschnitt A 3§ 3 Nr. 1), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Versicherungsfall. Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Abschnitt A „A“ § 3), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Versicherungsfall. Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Abschnitt A nach Teil D § 3), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Versicherungsfall. Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Abschnitt A Ziffer 3. der BGVGLASplus), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsfall. Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Abschnitt A 3§ 3 Versicherte und nicht versicherte Sachen), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsfall. Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Abschnitt A 3Ziffer 3 der BGVGLASplus), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsfall. Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Abschnitt A 3)nach § 3 dieser Bedingungen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
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Versicherungsfall. Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Abschnitt A 3), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
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Samples: Glasversicherung
Versicherungsfall. Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Abschnitt A § 3), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
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