Versicherungsgegenstand Musterklauseln

Versicherungsgegenstand. Versichert sind die mit der Photovoltaikanlage nicht erzielten Erträge (sog. Mindererträge), wenn der mit der versicherten Photovoltaikanlage prognostizierte Jahresenergieertrag um mehr als 10 % unterschritten wird. Der Versicherer ersetzt den dadurch entstandenen Minderertrag, sofern dieser innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird.
Versicherungsgegenstand. Versichert gelten mit dem Gebäude fest verbundene Außen- und Innenscheiben, Profilbaugläser, Glasbausteine, Betongläser und Dachverglasungen, Abdeckungen von Sonnenkollektoren, Kunststoffe, künstlerisch bearbeitete Glas-Scheiben, - Spiegel, -Platten (z.B. Motivdarstellung durch Glasmalerei, Ätzung und Schliff), Blei- und Messingverglasungen mit künstlerischer Bearbeitung - ausgenommen Werbeanlagen. Außen- und Innenverglasungen von Ladengeschäften und Gastronomiebetrieben gelten mitversichert. Versicherungsform 1 - des gesamtes Gebäudes Versicherungsform 2 - soweit sie zu Räumen oder Gebäudeteilen gehören, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (z.B. in Treppenhäusern, Gemeinschafts-, Keller- und Bodenräumen, von Windfängen und Wetterschutzvorbauten).
Versicherungsgegenstand. Die Versicherung umfasst Schäden, für die der Versicherte als Privatperson, als Eigentümer und Halter des/der in seinem Versicherungsschein aufgeführten Hundes für Alltagsrisiken gesetzlich haftet. - Die Versicherung gilt auch für die Welpen einer versicherten Hündin ab der Geburt bis zum Tag der Abgabe an den neuen Besitzer oder Aufzüchter, längstens jedoch bis zu dem Tag, an dem der Welpe vier Monate alt ist. - Eine Person, die einen Hund im Auftrag des Versicherungsnehmers hütet, ist ebenfalls umfasst hinsichtlich ihrer gesetzlichen Haftung für Schäden, die durch den Hund oder die Hunde verursacht werden, die in Ihrem Versicherungsschein aufgeführt sind. Für Hunde, bei denen es gesetzliche Anforderungen zu einem Wesenstest oder Vergleichbares gibt, ist vorzuweisen, dass ein solcher erfolgt ist und bestanden wurde, damit die Versicherung gilt. Versicherte dürfen das versicherte Tier nicht für gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke nutzen. Die Versicherung kann nur von Privatpersonen abgeschlossen werden.
Versicherungsgegenstand. Die Versicherung umfasst nach Maßgabe der Allgemeinen Haftpflicht-Versicherungs- bedingungen des Bayerischen Versicherungsverbandes (AHB/BVV) und der Zusatz- bedingungen die gesetzliche Haftpflicht - des Bayerischen Sportschützenbundes e.V. (BSSB) - der Bezirke des BSSB - der Gaue bzw. Sektionen des BSSB - der dem BSSB angeschlossenen Schützenvereine/-gesellschaften - aus deren Bundes- und Vereinstätigkeit.
Versicherungsgegenstand. Die Versicherung umfasst eine Transportversicherung, eine Tierlebensversicherungsowie eine Unfruchtbarkeits- und Rücknahmegarantieversicherung für alle über die Onlineveranstaltung verkauften Ziegen und Böcke. Versicherungsnehmer sind die Marktbeschicker und die Käufer von Tieren.
Versicherungsgegenstand. Von der Gesellschaft werden hinsichtlich der sich in Zusammenhang mit der Verkehrs- teilnahme des versicherten Fahrzeugs ergebenden Risiken die für die einzelnen Deckun- gen abgeschlossenen Leistungen übernommen, die ausdrücklich in den Sonderbedingungen der Police angegeben sind.
Versicherungsgegenstand. Wird die technische Einsatzmöglichkeit der im Versicherungsvertrag bezeichneten, betriebsfertigen Photovol- taikanlage infolge eines am Versicherungsort eingetretenen ersatzpflichtigen Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt, so leistet der Versicherer Entschädigung für den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden. Betriebsfertig ist die Photovoltaikanlage, sobald sie nach beendeter Erprobung und, soweit vorgesehen, nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der versicherten Photovoltaikanlage innerhalb des Versicherungsortes.
Versicherungsgegenstand. 1.1 Wir erbringen Versicherungsleistungen aus der vereinbarten Ver- sicherungssumme, wenn ein Unfall während der versicherten Reise zum Tod oder zu einer dauernden Invalidität der versicher- ten Person führt.
Versicherungsgegenstand. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer gemäß den in diesem Vertrag genannten Bedingungen sowie „Besonderen Vereinbarungen“ Versicherungs- schutz im Rahmen der Elektronikversicherung sowie der Ertragsausfallversicherung.
Versicherungsgegenstand. (1) Gegenstand der Versicherung, ist nach Maßgabe des Tarifes V-6 eine lebenslange Altersrente verbunden mit einer Anwartschaft auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente sowie mit einer Anwartschaft auf Witwen- oder Witwerrente und Waisenrenten.