Versorgungsinhalte. 10 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Asth- ma bronchiale und an das Behandlungsprogramm COPD
(1) Die Medizinischen Anforderungen für das Behandlungsprogramm Asthma bronchiale sind in der Anlage 5a definiert und damit Bestandteil dieses Vertra- ges. Die Inhalte der Vertragsanlage entsprechen den Anforderungen an die Behandlung nach Ziffer 1 der DMP-Richtlinie Teil B II. Der teilnehmende Ver- tragsarzt verpflichtet sich durch seine Teilnahme bzw. seinen Antrag auf Teil- nahme gemäß § 6 insbesondere, mindestens diese Versorgungsinhalte zu be- achten. Soweit diese Vorgaben Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Ein- zelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein.
(2) Die medizinischen Anforderungen für das Behandlungsprogramm COPD sind in der Anlage 5b definiert und damit Bestandteil dieses Vertrages. Die In- halte der Vertragsanlage entsprechen den Anforderungen an die Behandlung nach Ziffer 1 der DMP-Richtlinie Teil B III. Der teilnehmende Vertragsarzt ver- pflichtet sich durch seine Teilnahme bzw. seinen Antrag auf Teilnahme gemäß § 6 insbesondere, mindestens diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein.
(3) Die Vertragsärzte werden von der KVH nach dem Inkrafttreten einer Ände- rung der Ziffer 1 der DMP-Richtlinie Teil B II. bzw. III. unverzüglich über die ein- getretenen Änderungen der Anforderungen an die Behandlung informiert.
(4) Die Vertragspartner stimmen überein, an diesen strukturierten Behand- lungsprogrammen für Asthma bronchiale oder COPD teilnehmende Versicherte gemäß der jeweils aktuellen Anlage „Versorgungsinhalte“ des DMP-Vertrages zu behandeln und zu beraten. Dies gilt auch, wenn teilnehmende Leistungserb- ringer Versicherte wegen Asthma bronchiale oder COPD auch aufgrund ande- rer Verträge behandeln und beraten.
Versorgungsinhalte. 9 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 1
Versorgungsinhalte. 11 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2
(1) Die medizinischen Anforderungen sind in der Anlage 1 der DMP-A-RL (Anlage 1 des Vertrages) definiert und gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Leis- tungserbringer sind nach dem Inkrafttreten einer Änderung der DMP-A-RL, die Wirkung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere die Versorgungsinhalte und die Dokumentation) entfaltet, unverzüglich über die eingetretene Änderung zu unterrichten. Die teilnehmenden Leistungserbringer verpflichten sich durch ihre Teilnahmeerklärung gemäß § 6 insbesondere diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Ein- zelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein.
(2) Die Vertragspartner stimmen überein, an diesem strukturierten Behandlungs- programm für Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmende Versicherte gemäß der je- weils gültigen Anlage 1 der DMP-A-RL zu behandeln und zu beraten. Dies gilt auch, wenn teilnehmende Leistungserbringer Versicherte wegen Diabetes mel- litus Typ 2 auch aufgrund anderer Verträge behandeln und beraten.
Versorgungsinhalte. 9 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Brustkrebs
Versorgungsinhalte. 11 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm
Versorgungsinhalte. 9 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm DM 1
(1) Die medizinischen Anforderungen an die Behandlung sind in der Anlage 7 der DMP-A-RL definiert und sind Bestandteil dieses Vertrages. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Das teilnehmende Krankenhaus verpflichtet sich durch seine Teilnahmeerklärung gemäß § 5, diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben die Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein.
(2) Die Leistungserbringer werden nach Inkrafttreten einer Änderung der DMP-A-RL, die Wir- kung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere auf die Versorgungsinhalte) entfaltet, von der Gemeinsamen Einrichtung bzw. von der NKG nach Abstimmung mit den Verbänden unverzüglich über die eingetretenen Änderungen informiert. Gleichsam verpflichten sich die Leistungserbringer, die Versorgung der Versicherten entsprechend anzupassen.
Versorgungsinhalte. 10 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Koronare Herz- krankheit (KHK)
Versorgungsinhalte. 10 Medizinische Anforderungen an das DMP Brustkrebs
(1) Die medizinischen Anforderungen sind in der Anlage 3 der DMP-A-RL definiert und Be- standteil dieses Vertrages. Die teilnehmenden Ärzte/Psychotherapeuten werden nach Inkrafttreten einer Änderung der Anlage 3 DMP-A-RL unverzüglich über die geänderten Anforderungen an die Behandlung nach Anlage 3 der DMP-A-RL unterrichtet. Der teil- nehmende Arzt/Psychotherapeut verpflichtet sich durch seine Teilnahmeerklärung ge- mäß § 5 insbesondere die für ihn maßgeblichen Versorgungsinhalte zu beachten.
(2) Die medizinischen Anforderungen nach Abs. 1, welche die Inhalte der ärztlichen Thera- pie betreffen, schränken den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Ein- zelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein.
(3) Die Aufklärung der Patientin im Sinne der Anlage 3 der DMP-A-RL Ziffer 1.4.1 durch den koordinierenden Arzt erfolgt über Patientinnengespräche und zielgerichtete Patien- tinneninformationen. Als Grundlage dienen die nachstehend beschriebenen Informati- onsbausteine. Die Informationsbausteine umfassen schwerpunktmäßig folgende Berei- che:
1. Informationen über qualitätsgesicherte Behandlungsmaßnahmen und einzelfallbezo- gen in Betracht kommende Behandlungsalternativen,
2. Informationen über das für die Patientin individuell sinnvolle Nachsorgekonzept in- klusive geeigneter Rehabilitationsmaßnahmen, Selbsthilfegruppen und psychosozia- ler Angebote. Die jeweiligen Inhalte der durchzuführenden Gespräche ergeben sich aus der Anlage 4.
Versorgungsinhalte. 13 Medizinische Anforderungen an die DMP Asthma und COPD 13
Versorgungsinhalte. 9 Medizinische Anforderungen an das Disease-Management-Programm KHK