Versorgungszusagen Musterklauseln

Versorgungszusagen. Vorstandsmitglieder werden mit einem fixen Betrag, zurzeit in Höhe von 25.000,00 Euro pro Dienstjahr, beim Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge unterstützt und so auch für den Wegfall von Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung kompensiert. Für Vorstandsmitglieder mit erstmaliger Bestellung vor 2016 wurde ein mittels Rückdeckungsversicherungen abgesichertes Ruhegeld in Höhe von 4.000,00 Euro monatlich vereinbart, welches auch im Falle einer Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Darüber hinaus wird der Wegfall der gesetzlichen Rente kompensiert. Das Altersruhegeld erfordert eine Tätigkeit für die Gesellschaft bis zum 63. Lebensjahr und wird bei vorzeitigem Ausscheiden zeitanteilig gekürzt. Keine Kürzung erfolgt im Fall einer Kündigung im Rahmen eines Kontrollwechsels. Etwaige Überschüsse der Rückdeckungsversicherungen können das Ruhegeld erhöhen.
Versorgungszusagen. Es gibt keine Altersversorgungszusagen.
Versorgungszusagen. Zwei Mitglieder des Vorstands verfügen noch über eine betriebliche Altersvorsorge in Form von individuellen, vertrag- lich vereinbarten Pensionsvereinbarungen, die nach Erreichen des Rentenmindestalters von 65 Jahren greifen. Diese beiden Pensionsvereinbarungen wurden deutlich vor dem Börsengang bzw. der Bestellung der versorgungsberechtigten Vorstandsmitglieder in 2008 bzw. 1987 vereinbart und werden auch weiterhin durchgeführt. Neue Versorgungszusagen im Rahmen dieses Systems der betrieblichen Altersvorsorge werden jedoch zukünftig nicht mehr gewährt werden.
Versorgungszusagen. Die Mitglieder des Vorstands erhalten grundsätzlich beitragsbezogene Versorgungszusagen bei der ersten Wiederbestellung. Auf Wunsch des betreffenden Vorstandsmitglieds schließt die Gesellschaft für die Dauer des Dienstverhältnisses eine entsprechende Versicherung ab, auf welche die jeweiligen Versorgungsbeiträge eingezahlt werden. Der Versorgungsbeitrag besteht aus einem Basisbetrag zwischen 10 % und 14 % (ab 2022 für alle Vorstandsmitglieder einheitlich 14 %) der jeweiligen jährlichen Festvergütung. Auf Wunsch kann das betreffende Vorstandsmitglied aus dem Brutto-Betrag, der an das Vorstandsmitglied im betreffenden Ge- schäftsjahr als kurzfristige variable Vergütung und als langfristige auf den Konzernüberschuss entfallende va- riable Vergütung ausgezahlt wird, zusätzlich einen Anteil zwischen höchstens 5 % und höchstens 7 % (ab 2022 für alle Vorstandsmitglieder einheitlich 7 %) im Wege der Entgeltumwandlung als Eigenbeitrag einzahlen. Macht ein Vorstandsmitglied von diesem Recht Gebrauch, leistet die Gesellschaft ihrerseits einen Zusatzbei- trag in gleicher Höhe (sog. Matching Contribution). Hiervon und den entsprechenden Vorgaben des neuen Vergütungssystems abweichend erhält das Vorstandsmitglied Xxxx Xxxxxx Xxxxxx letztmalig für das Ge- schäftsjahr 2021 einen Basisbetrag in Höhe von 9,5 % der Summe aus der jährlichen Festvergütung – vermin- dert um einen Aufstockungsbetrag auf die Festvergütung, der als Ersatzleistung für einen Dienstwagen ver- einbart war (sog. Car Allowance) - und dem Zielbetrag der jährlichen variablen Vergütung; entsprechend entfällt dort die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung sowie die Matching Contibution. Für Zwecke der Be- stimmung der Ziel-Gesamtvergütung und des relativen Anteils der Versorgungszusagen an der Ziel-Gesamt- vergütung wurde jeweils nur der von der Gesellschaft zu leistende Basisbetrag und die Matching Contribution berücksichtigt (auf Basis einer 100 % Zielerreichung der relevanten variablen Vergütungsbestandteile). Die Versorgungsleistung kann entsprechend der Versicherungsbedingungen je nach Wahlrecht des Vor- standsmitglieds in Form von Ruhegeld als Rente oder Einmalzahlung für die Fälle Alter und Invalidität sowie in Form von Hinterbliebenengeld für Xxxxxx und Waisen gewährt werden. Die Gesellschaft garantiert weder das eingezahlte Kapital noch eine jährliche Verzinsung. Für Herrn Xx. Xxxxxxxxx besteht darüber hinaus aus einer älteren Versorgungszusage zusätzlich eine leis- tungsorientierte Versorgungsleistu...
Versorgungszusagen. Das voraussichtliche Ruhegehalt, der Barwert der Pensionsverpflichtungen sowie der Dienstzeitaufwand er- geben sich aus der nachstehenden Übersicht: Barwert der Pensionsverpflichtung Dienstzeitaufwand (IFRS) in T€ p. a. 31.12.2021 31.12.2020 2021 2020 Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxx 266 4.941 4.943 177 187 Xxxxxx Xxxxxxx 84 391 192 0 0 Zudem wurde im Jahr 2021 für Xxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxx ein Versorgungsbeitrag in Höhe von 138 T€ (2020: 124 T€) und für Xxxxx Xxxxxx Xxxxxxx ein Versorgungsbeitrag in Höhe von 91 T€ (2020: 62 T€) auf- gewandt.
Versorgungszusagen. Dienstzeitaufwand nach IFRS im in €
Versorgungszusagen. Die ursprünglich bei der Deutschen Beteiligungs AG angebotenen Versorgungsordnungen sind geschlossen worden. Soweit Vorstandsmitglieder bereits Versorgungszusagen von der Deutschen Beteiligungs AG in der Form der Zusage eines bestimmten jährlichen Ruhegehalts oder in Form jährlicher Beiträge zu einem Versorgungsplan erhalten haben, werden diese fortgeführt. Es ist nicht beabsichtigt, neue Versorgungszusagen zu erteilen. Bei beiden bestehenden Formen von Versorgungszusagen ist der sich aus der Versorgungzusage ergebende Rentenanspruch auf einen Betrag von maximal 87.000 Euro brutto pro Jahr begrenzt. Sämtliche Vorstandsmitglieder sind über den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. abgesichert, wobei die Deutsche Beteiligungs AG den satzungsmäßigen Arbeitgeberanteil der Versorgungsbeiträge trägt.
Versorgungszusagen. Die Vorstandsmitglieder erhalten derzeit keine arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen.
Versorgungszusagen. Die Gesellschaft übernimmt die Beiträge für eine Direktversicherung in Höhe von monatlich EUR 1.500,00 für jedes Mitglied des Vorstands. Dar- über hinaus zahlt die Gesellschaft jedem Vorstandsmitglied vermögens- wirksame Leistungen in Höhe von EUR 39,88 pro Monat. Xxxxx Vorstandsmitgliedern kann die Übernahme eines beim bisherigen Arbeitgeber bestehenden Versorgungsvertrags zugesagt werden.
Versorgungszusagen. Neuzusage. Seit dem Jahr 2009 wird für alle Vorstandsmitglieder eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsbasierten Zusage erteilt. In dieser Zusageform erhält das Vorstandsmitglied bei Eintritt des Versorgungsfalls ein Einmalkapital. Für jedes abgeleistete Dienstjahr wird dem Vorstandsmitglied ein Beitrag auf einem Versorgungskonto gutge- schrieben, welches mit einer marktüblichen Verzinsung hinterlegt ist. Die Zuführung des jährlichen Beitrags erfolgt nicht liqui- ditätswirksam. Der Liquiditätsabfluss entsteht erst mit Eintritt des Versorgungsfalls. Der Versorgungsfall tritt grundsätzlich mit dem vollendeten 62. Lebensjahr ein. Die Höhe des jährlich bereitzustellenden Beitrags wird individualisiert und entkoppelt von anderen Vergütungsbestandteilen vorgenommen. Bei der exakten Festlegung des Beitrags erfolgt eine Orientierung an Unternehmen gleicher Größenordnung, die einen angemessenen Vergleichsmaßstab darstellen und die ebenfalls eine beitrags- basierte Versorgungszusage anbieten. Die Beiträge für Xxxxxx Xxxxx, Xxxxx Xxxxxxx, Xx. Xxxxxxxxx X. Illek, Xx. Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxx und Xx. Xxxx Xxxxxxx betragen jeweils 000.000 € pro abgeleistetem Dienstjahr. Altzusage. Als einziges Vorstandsmitglied hat Xxxxxxxxx Xxxxxxx als dienstältestes Vorstandsmitglied noch eine sog. Altzu- sage auf betriebliche Altersversorgung. Die betriebliche Altersversorgung steht in einem direkten Verhältnis zum individuellen Jahresgehalt. Die Vorstandsmitglieder erhalten im Versorgungsfall pro abgeleistetem Dienstjahr einen festgelegten Prozent- satz des letzten festen Jahresgehalts vor Eintritt des Versorgungsfalls als betriebliche Altersversorgung. Die Zusageform besteht in einem lebenslangen Ruhegeld ab Vollendung des 62. Lebensjahres bzw. einem vorgezogenen Ruhegeld mit Voll- endung des 60. Lebensjahres. Für den Fall des vorgezogenen Ruhegelds werden entsprechende versicherungsmathematische Abschläge durchgeführt. Die Höhe des betrieblichen Ruhegelds berechnet sich durch Multiplikation eines Basisprozentsatzes von 5 % mit der Anzahl der in Jahren abgeleisteten Vorstandsdienstzeiten. Nach zehn Jahren Dienstzeit ist somit das maximale Versorgungsniveau von 50 % der letzten fixen Jahresvergütung erreicht. Anlässlich der Wiederbestellung von Herrn Xxxxxxx und der Anpassung seiner Grundvergütung hat der Aufsichtsrat entschieden, dass die bis zum 31. Dezember 2018 erdiente Versorgungsanwartschaft jährlich um 2,4 % dynamisiert wird...