Versorgungszusagen Musterklauseln

Versorgungszusagen. Vorstandsmitglieder werden mit einem fixen Betrag, zurzeit in Höhe von 25.000,00 Euro pro Dienstjahr, beim Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge unterstützt und so auch für den Wegfall von Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung kompensiert. Für Vorstandsmitglieder mit erstmaliger Bestellung vor 2016 wurde ein mittels Rückdeckungsversicherungen abgesichertes Ruhegeld in Höhe von 4.000,00 Euro monatlich vereinbart, welches auch im Falle einer Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Darüber hinaus wird der Wegfall der gesetzlichen Rente kompensiert. Das Altersruhegeld erfordert eine Tätigkeit für die Gesellschaft bis zum 63. Lebensjahr und wird bei vorzeitigem Ausscheiden zeitanteilig gekürzt. Keine Kürzung erfolgt im Fall einer Kündigung im Rahmen eines Kontrollwechsels. Etwaige Überschüsse der Rückdeckungsversicherungen können das Ruhegeld erhöhen.
Versorgungszusagen. Es gibt keine Altersversorgungszusagen.
Versorgungszusagen. Die Mitglieder des Vorstands erhalten grundsätzlich beitragsbezogene Versorgungszusagen bei der ersten Wiederbestellung. Auf Wunsch des betreffenden Vorstandsmitglieds schließt die Gesellschaft für die Dauer des Dienstverhältnisses eine entsprechende Versicherung ab, auf welche die jeweiligen Versorgungsbeiträge eingezahlt werden. Der Versorgungsbeitrag besteht aus einem Basisbetrag zwischen 10 % und 14 % (ab 2022 für alle Vorstandsmitglieder einheitlich 14 %) der jeweiligen jährlichen Festvergütung. Auf Wunsch kann das betreffende Vorstandsmitglied aus dem Brutto-Betrag, der an das Vorstandsmitglied im betreffenden Ge- schäftsjahr als kurzfristige variable Vergütung und als langfristige auf den Konzernüberschuss entfallende va- riable Vergütung ausgezahlt wird, zusätzlich einen Anteil zwischen höchstens 5 % und höchstens 7 % (ab 2022 für alle Vorstandsmitglieder einheitlich 7 %) im Wege der Entgeltumwandlung als Eigenbeitrag einzahlen. Macht ein Vorstandsmitglied von diesem Recht Gebrauch, leistet die Gesellschaft ihrerseits einen Zusatzbei- trag in gleicher Höhe (sog. Matching Contribution). Hiervon und den entsprechenden Vorgaben des neuen Vergütungssystems abweichend erhält das Vorstandsmitglied Xxxx Xxxxxx Xxxxxx letztmalig für das Ge- schäftsjahr 2021 einen Basisbetrag in Höhe von 9,5 % der Summe aus der jährlichen Festvergütung – vermin- dert um einen Aufstockungsbetrag auf die Festvergütung, der als Ersatzleistung für einen Dienstwagen ver- einbart war (sog. Car Allowance) - und dem Zielbetrag der jährlichen variablen Vergütung; entsprechend entfällt dort die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung sowie die Matching Contibution. Für Zwecke der Be- stimmung der Ziel-Gesamtvergütung und des relativen Anteils der Versorgungszusagen an der Ziel-Gesamt- vergütung wurde jeweils nur der von der Gesellschaft zu leistende Basisbetrag und die Matching Contribution berücksichtigt (auf Basis einer 100 % Zielerreichung der relevanten variablen Vergütungsbestandteile). Die Versorgungsleistung kann entsprechend der Versicherungsbedingungen je nach Wahlrecht des Vor- standsmitglieds in Form von Ruhegeld als Rente oder Einmalzahlung für die Fälle Alter und Invalidität sowie in Form von Hinterbliebenengeld für Xxxxxx und Waisen gewährt werden. Die Gesellschaft garantiert weder das eingezahlte Kapital noch eine jährliche Verzinsung. Für Herrn Xx. Xxxxxxxxx besteht darüber hinaus aus einer älteren Versorgungszusage zusätzlich eine leis- tungsorientierte Versorgungsleistu...
Versorgungszusagen. Die Vorstandsmitglieder erhalten derzeit keine arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen.
Versorgungszusagen. Dienstzeitaufwand Dienstzeitaufwand Barwert der Anwartschaften Barwert der Anwartschaften in € nach IFRS imGeschäftsjahr 20191 nach HGB imGeschäftsjahr 20191 auf Pensionen nach IFRS1 auf Pensionen nach HGB1 Xxxxxx Xxxxx0 406.452 406.452 3.054.273 3.054.125 (353.289) (356.550) (2.298.444) (2.298.405) Xxxxxx Xxxxxx0 316.758 319.966 7.259.148 7.259.148 (504.831) (509.486) (5.753.913) (5.753.776) Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx-Andree4 295.446 297.688 3.463.676 3.463.676 (354.224) (357.468) (2.561.031) (2.560.943)
Versorgungszusagen. Übersicht 1: Berechnung des Rahmens für die Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen nach Nr. 5.2 der W-Grundsätze im laufenden Jahr Zahl der Empfänger und Betrag der für ruhegehaltfähig erklärten Leistungsbe- xxxx in W 2/W 3 und der ruhegehaltfähigen Zuschüsse in C 4 im laufenden Jahr, davon über ein Beamtenverhältnis bzw. durch Versorgungszuschläge abgedeckt Prozentanteil der ruhegehaltfähigen Leistungsbezüge an der Grundgehalts- summe insgesamt und getrennt nach W 2/W 3 Übersicht 2: Verteilung der erhöhten Ruhegehaltfähigkeit (welche Zahl/welcher Prozent- satz der Wissenschaftler hat nur die Mindestruhegehaltfähigkeit, wie viele er- reichen den maximal möglichen Prozentsatz, wie viele liegen dazwischen?), Verteilung im letzten Jahr/im letzten 5-Jahres-Zeitraum Übersicht 3: Entwicklung der Pensionszahlungen und deren Anteil an der Grundgehalts- summe unter Einbeziehung der C-Besoldung aktuell und in der Vorausschau für einen längerfristigen Zeitraum (z.B. nächste 10 Jahre).
Versorgungszusagen. Dienstzeitaufwand nach IFRS im in €
Versorgungszusagen. Die ursprünglich bei der Deutschen Beteiligungs AG angebotenen Versorgungsordnungen sind geschlossen worden. Soweit Vorstandsmitglieder bereits Versorgungszusagen von der Deutschen Beteiligungs AG in der Form der Zusage eines bestimmten jährlichen Ruhegehalts oder in Form jährlicher Beiträge zu einem Versorgungsplan erhalten haben, werden diese fortgeführt. Es ist nicht beabsichtigt, neue Versorgungszusagen zu erteilen. Bei beiden bestehenden Formen von Versorgungszusagen ist der sich aus der Versorgungzusage ergebende Rentenanspruch auf einen Betrag von maximal 87.000 Euro brutto pro Jahr begrenzt. Sämtliche Vorstandsmitglieder sind über den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. abgesichert, wobei die Deutsche Beteiligungs AG den satzungsmäßigen Arbeitgeberanteil der Versorgungsbeiträge trägt.
Versorgungszusagen. Der Komplex Versorgungszusagen bzw. Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen soll mit folgenden Übersichten erfasst werden: - Betrag der für ruhegehaltfähig erklärten Leistungsbezüge und deren Prozent- anteil an der Grundgehaltsumme gemäß Nr. 5.2 der W-Grundsätze - Übersicht über die Fälle, bei denen die Ruhegehaltfähigkeit nach Nr. 5.1 er- höht wurde, und zwar durch Angabe der Zahl der Wissenschaftler innerhalb einer bestimmten Versorgungsbandbreite (z. B. Wissenschaftler in W 3 mit ei- ner erhöhten Ruhegehaltfähigkeit von 40-50 %, 50-60 % usw.) - Hochrechnung des Anteils der Versorgungsleistungen an den Personalausga- ben im Bereich der W- und C-Besoldung in einer längerfristigen Vorausschau. Dabei sind längere Zeiträume als etwa 10 Jahre allerdings nicht realisierbar, weil bei der Bewertung der Versorgungsanwartschaften nur von den vorhan- denen Personalfällen und deren durchschnittlicher Verweildauer ausgegangen werden kann.
Versorgungszusagen. Zwei Mitglieder des Vorstands verfügen noch über eine betriebliche Altersvorsorge in Form von individuellen, vertrag- lich vereinbarten Pensionsvereinbarungen, die nach Erreichen des Rentenmindestalters von 65 Jahren greifen. Diese beiden Pensionsvereinbarungen wurden deutlich vor dem Börsengang bzw. der Bestellung der versorgungsberechtigten Vorstandsmitglieder in 2008 bzw. 1987 vereinbart und werden auch weiterhin durchgeführt. Neue Versorgungszusagen im Rahmen dieses Systems der betrieblichen Altersvorsorge werden jedoch zukünftig nicht mehr gewährt werden.