Verspätete Lieferung. Bei einer verspäteten Lieferung außerhalb der oben genannten Fristen, die nicht auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist, haben Sie die Möglichkeit, vom Vertrag wie folgt zurückzutreten:
1. Zunächst müssen Sie die Eutelsat S.A. schriftlich dazu auffordern, ihre Leistung zu erbringen. Diese formelle Mitteilung muss eine neue Frist enthalten, die Sie der Eutelsat S.A. für die Durchführung einräumen;
2. wird diese neue Frist nicht eingehalten, haben Sie die Möglichkeit, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertrag wird mit dem Eingang des formellen Kündigungsschreibens bei der Eutelsat S.A. beendet. Bei einer Kündigung des Vertrags erstattet Ihnen die Eutelsat S.A. alle im Zusammenhang mit der Beauftragung des Angebots gezahlten Beträge zurück. Die Rückerstattung erfolgt auf das Zahlungsmittel, das zur Zahlung der für die Beauftragung gezahlten Beträge verwendet wurde. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtlieferung der Konnect-Geräte am letzten Tag der Frist aufgrund Ihrer Abwesenheit zur Entgegennahme der Konnect-Geräte keinen Fall der Nichtlieferung innerhalb der Frist darstellt.
Verspätete Lieferung. Ist BrickXter im Falle einer vereinbarten Lieferfrist im Lieferverzug, ist ihre Haftung auf max. 0,5 % des Wertes der verspätet gelieferten Waren oder Dienstleistungen pro vollendete Woche begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung auf insgesamt max. 5 % des Wertes der verspätet gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen begrenzt. Lieferverzug setzt eine schriftliche Mahnung des Kunden voraus. Kann eine vereinbarte Lieferfrist ohne Fehlverhalten von BrickXter nicht eingehalten werden, so hat BrickXter das Recht, die Waren auf Gefahr und Kosten des Kunden zu lagern. Nach unbenütztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, ist BrickXter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und falls der Kunde für die Verspätung einzustehen hat, Xxxxxxxxxxxxx von diesem zu verlangen. Der Kunde befindet sich im Annahmeverzug, wenn er ohne triftigen Grund die Waren oder Dienstleistungen nicht akzeptiert, zurückweist, die Lieferung verhindert oder sonst wie behindert. Diesfalls sind ist BrickXter wahlweise berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auf Kosten des Kunden erneut zu liefern. Das Recht auf Schadenersatzansprüche bleibt davon unberührt.
Verspätete Lieferung. Eventuelle Lieferverzögerungen bedingen - sofern sie sich innerhalb angemessener Grenzen bewegen - keinerlei Anspruch auf Schadenersatzleistung oder Auflösung des Vertrags. Wenn vertraglich festgelegt wurde, dass die Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll und der Käufer dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt hat, dass diese Frist unter keinen Umständen überschritten werden darf, ist der Käufer berechtigt, den Kaufvertrag nach Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass eine Lieferung stattgefunden hat, ohne Gerichtsverfahren aufzulösen, unbeschadet des Anspruchs des Käufers auf Schadenersatzleistung; außer im Fall höherer Gewalt beim Verkäufer. Er ist verpflichtet, dem Verkäufer dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die vereinbarten Lieferdaten sind Zieltermine, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Verspätete Lieferung. Mitteilung Erwartet Alcadon eine Verzögerung der Lieferung, informiert Alcadon den Kunden hierüber und nennt gleichzeitig den Grund für die Verzögerung und die neue voraussichtliche Lieferzeit. Rücktritt: Xxxxxxx Xxxxxxx aus Gründen, die ausschließlich Alcadon zu vertreten hat, nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der vereinbarten Lieferzeit, soweit diese ausdrücklich als bindend vereinbart wurde, und erfolgt in diesem Falle die Lieferung nicht innerhalb einer letzten angemessenen Frist von mindestens acht (8) Tagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden stehen wegen verspäteter Lieferung keine weiteren Rechte zu. Ziffer 7 bleibt jedoch unberührt.
Verspätete Lieferung. Im Falle einer verspäteten Lieferung der Materialien ist Pirelli berechtigt, für jede volle Verzugswoche eine Geldstrafe – sofern im entsprechenden Auftrag oder Vertrag nicht in schriftlicher Form anderweitig festgelegt – von 1 % und höchstens 10 % des Preises für die Materialien, die zur vereinbarten Frist nicht geliefert wurden, zu berechnen. Ferner hat Pirelli über die vorstehend angeführte Vertragsstrafe hinaus Anspruch auf Schadensersatz in Bezug auf alle Schäden, die Pirelli direkt oder indirekt entstehen, insbesondere Schadensersatz für Produktionsausfall aufgrund der verspäteten Anlieferung der Materialien.
Verspätete Lieferung. 8.1. Der vereinbarte Lieferzeitpunkt kann, sofern nicht anderweitig vereinbart, um bis zu 2 Wochen nach dem vereinbarten Lieferdatum verschoben werden. Eine solche Lieferung wird immer noch als rechtzeitig betrachtet.
8.2. Nachdem Polyprint A/S an den Kunden geliefert hat, kann dieser keine Einwände mehr gegen das Produkt geltend machen und den Kauf nicht mehr aufheben, wenn nach erfolgter Lieferung mehr als 7 Tage verstrichen sind.
8.3. Falls die Verspätung aufgrund eines Umstandes eintritt, der sich außerhalb der Kontrolle von Polyprint A/S (Force majeure) befindet, verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die das Hindernis bestehen bleibt, darunter die schnellstmögliche Neuherstellungszeit des Produkts. Als Force majeure sind die folgenden Situationen zu betrachten, aber nicht dazu begrenzt, Krieg, Unruhen, Aufstand, Zentralstreik, Feuer, Naturkatastrophen, Valutarestriktionen, Import oder Export Verbote, Abbruch allgemeines Zusammenverkehr, Abbruch oder Ausfall der Energieversorgung oder der Kommunikationsleitungen, länger dauernde Leiden oder Tod von Schlüsselmitarbeitern, globale Gesundheitskrisen, umfassende Virus- oder Malware-Angriffe, Lieferantenausfall sowie Eintritt vom Force majeure bei Zulieferer.
8.4. Falls eine Force majeure Situation eintrifft, muss Polyprint A/S bald möglichst dem Kunden mitteilen, dass eine Force majeure Situation eingetroffen hat, und muss dem Kunden laufend darüber informieren.
8.5. Falls das Hindernis mehr als 3 Monate bestehen bleibt, ist jede der Parteien jedoch berechtigt, haftungsfrei von dem Kauf schriftlich zurückzutreten.
Verspätete Lieferung. Erkennt der Lieferant, dass ein bestätigter Xxxxxxxxxxxx nicht eingehalten werden kann, teilt er dies der AEW unverzüglich und unter Angabe der Gründe und dem neuen Liefertermin schrift- 7.2
11.5 lich mit. Ansprüche der AEW wegen der Verzögerung der Liefe- rung bleiben unberührt. Im Falle höherer Gewalt hat der Lieferant einen Anspruch auf eine angemessene Verlängerung (in der Regel die Dauer der Ver- zögerung) der vereinbarten Liefertermine. Die AEW entscheidet über die Dauer der Verlängerung. Wird der vereinbarte bzw. verlängerte Liefertermin am Erfül- lungsort vom Lieferanten nicht eingehalten, kann die AEW eine Konventionalstrafe im Sinne von Art. 160 OR verlangen. Die Konventionalstrafe beträgt 1 % der gesamten Vergütung pro angebrochene Woche, gesamthaft höchstens 10 % der gesam- ten Vergütung. Die Konventionalstrafe wird von der zu leisten- den Zahlung / letzten Zahlungsrate abgezogen. Ihre Entrich- tung bzw. Verrechnung entbindet den Lieferanten nicht von der Erfüllung der übrigen Vertragspflichten (Art. 160 Absatz 2 OR). Die AEW kann dem Lieferanten eine Frist zur nachträglichen Er- füllung ansetzen (unter Vorbehalt von Art. 108 und 366 OR). Wird auch bis zum Ablaufe der Nachfrist nicht erfüllt, kann die AEW Daneben besteht kumulativ der Anspruch der AEW auf Leistung der Konventionalstrafe gemäss Ziffer 10.3.
Verspätete Lieferung. Erfolgt die Lieferung des bestellten Produkts nicht bis zu dem Datum bzw. dem Ende der Frist, das in der Bestellzusammenfassung angegeben ist, kann der Verbraucher, nachdem er Master Lock Europe erfolglos aufgefordert hat, innerhalb einer angemessenen Frist seine Lieferverpflichtung zu erfüllen, den Vertrag per Einschreiben mit Rückschein auflösen. Master Lock Europe erstattet daraufhin dem Verbraucher den Gesamtbetrag der gezahlten Summen spätestens vierzehn Tage nach dem Datum, an dem der Vertrag gekündigt wurde.
Verspätete Lieferung. 7.1 Wenn das Unternehmen eine Verzögerung bei der Lieferung von Produkten, Ersatzteilen oder damit verbundenen Dienstleistungen erwartet, informiert das Unternehmen den Kunden darüber und gibt gleichzeitig den Grund für die Verzögerung und die neue voraussichtliche Lieferzeit an.
7.2 Wenn das Unternehmen Produkte, Ersatzteile oder damit verbundene Dienstleistungen aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht spätestens 14 Tage nach der vereinbarten Lieferzeit liefert, und die Lieferung dann nach schriftlicher Aufforderung durch den Kunden nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen stattfindet, kann der Kunde den von der Verzögerung betroffenen Auftrag ohne Vorankündigung durch schriftliche Mitteilung an das Unternehmen stornieren. Weitere Rechte des Kunden im Falle einer verspäteten Lieferung bestehen nicht.
Verspätete Lieferung. Soweit der Lieferant vereinbarte Liefertermine und – fristen oder Liefermengen voraussichtlich nicht einhalten kann, hat er DRÄXLMAIER hierüber unverzüglich schriftlich und unter Angabe der Gründe, der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung und deren Auswirkungen sowie über die zu ihrer Abwendung geeigneten Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. Die vorbehaltlose Annahme einer verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht von DRÄXLMAIER auf Rechte im Hinblick auf die verspätete Lieferung dar. Im Fall einer verspäteten Lieferung hat der Lieferant DRÄXLMAIER die dadurch entstehenden Schäden, Kosten und Aufwendungen zu ersetzen. Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.