Verstoß Musterklauseln

Verstoß. Als Versicherungsfall gilt der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte.
Verstoß. Bei einer Verletzung dieses Wettbewerbsverbotes steht msg für jede Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 25.000,00 € zu, es sei denn, der Auf- tragnehmer hat den Verstoß nicht zu vertreten. Die Höhe der Vertragsstrafe ist abhängig von der Schwere und den Folgen des Verstoßes. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird von msg im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzes bleibt vorbehal- ten. Die Vertragsstrafe wird auf eine etwaige Scha- densersatzverpflichtung angerechnet.
Verstoß. Der Haftungsausschluss verstößt auch gegen § 476 I 1 BGB, da er vor Mitteilung des Mangels zum Nachteil des Verbrauchers K von sämtlichen Mängelrechten aus § 437 BGB abweicht. Somit ist der vertragliche Haftungsausschluss gem. § 476 I 1 BGB unwirksam. Daneben könnte der Haftungsausschluss auch wegen Verstoßes gegen § 444 Alt. 1 BGB unwirksam sein, wenn Verkäufer V den Mangel arglistig verschwiegen hat. Dafür müsste den V eine Aufklärungspflicht hinsichtlich des Mangels gegenüber K treffen (aa)), gegen die er verstoßen haben muss, indem er die Aufklärung arglistig unterlassen hat (b)). Hinweis: Ob den V eine Aufklärungspflicht hinsichtlich der beabsichtigten Markteinführung eines Nachfolgemodells trifft, ist jüngst in der Rechtsprechung abgelehnt worden,9 vorliegend aber nicht zu prüfen, da das Nachfolgemodell keinen Sachmangel des veralteten Modells begründet. Grundsätzlich besteht bei Kaufverträgen keine generelle Aufklärungspflicht des Verkäufers. Sofern eine Aufklärungspflicht nicht vertraglich vereinbart wurde, noch sich aus gesetzlichen Vorschriften ergibt, ist sie anhand der Umstände zu ermitteln. Selbst wenn die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, besteht für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die (1) erkennbar für den Entschluss des anderen von wesentlicher Bedeutung sind, sofern (2) der Vertragspartner die Aufklärung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte.10 8 BeckOK BGB/Faust, § 474 Rn. 7; BeckOGK BGB/Molt, § 650 Rn. 34.
Verstoß. Sollten Sie die Kontrollvorschriften nicht einhalten, darf Ihr Arbeitgeber aufgrund der Bestimmungen aus Artikel 7:629 Absatz 6 Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande - BW die Lohnzahlung bis zu dem Zeitpunkt aussetzen, an dem Ihr Arbeitgeber feststellen konnte, dass bei Ihnen ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht oder dass die Lohnfortzahlung beendet wird. Wenn Sie mit der Aussetzung der Lohnzahlung nicht einverstanden sind, können Sie beim Bezirksrichter eine Lohnforderung einreichen. Dazu müssen Sie im Besitz eines Gutachtens eines vom UWV (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen - Versicherungsträger für Arbeitnehmerversicherungen in den Niederlanden) genehmigten Gutachters („Gutachtereinschätzung“), sein, in dem festgestellt wird, dass Sie nicht in der Lage sind, die vereinbarten oder andere, passende Arbeiten zu verrichten (siehe Artikel 7:629a Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande - BW). Ihr Arbeitgeber kann außerdem weitergehende Maßnahmen gegen Sie einleiten, falls Sie gegen eine oder mehrere dieser Kontrollvorschriften verstoßen. Darunter fallen auch Kündigungsmaßnahmen.
Verstoß. Fur Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen ubernimmt die Stadt Höchstadt einschließlich des Teams des Jugendzentrums keine Verantwortung.
Verstoß. Das Gerät wird einbehalten und muss von einem Elternteil persönlich abgeholt werden. Dazu muss, wie oben beschrieben, das erneut ausgefüllte und unterschriebene Formular vorliegen. Das Vorgehen entspricht dem beim zweiten Verstoß - zusätzlich jedoch erhält die Schülerin / der Xxxxxxx eine förmliche Abmahnung.
Verstoß. Das Vorgehen entspricht dem beim dritten Verstoß – zusätzlich erhält die Schülerin / der Xxxxxxx eine
Verstoß. Das Vorgehen entspricht dem beim dritten und vierten Verstoß – zusätzlich erhält die Schülerin / der Xxxxxxx eine dritte und damit letzte Abmahnung. Die deutliche Kommunikation dieser neuen Vereinbarung als Ergänzung der Hausordnung erfolgt, in gekürztem Umfang, - in den Klassen ggü. der SchülerInnenschaft, - persönlich (Elternabende) und schriftlich ggü. den Eltern - ggü. den Lehrkräften und anderen unter Punkt 2 genannten Personen
Verstoß. Ein Verstoß gegen diese Dienstvereinbarung führt in der Regel zur fristlosen Beendigung der Telearbeit. Außerdem können arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen folgen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.