Verstoß. Als Versicherungsfall gilt der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte.
Verstoß. Bei einer Verletzung dieses Wettbewerbsverbotes steht msg für jede Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 25.000,00 € zu, es sei denn, der Auf- tragnehmer hat den Verstoß nicht zu vertreten. Die Höhe der Vertragsstrafe ist abhängig von der Schwere und den Folgen des Verstoßes. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird von msg im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzes bleibt vorbehal- ten. Die Vertragsstrafe wird auf eine etwaige Scha- densersatzverpflichtung angerechnet.
Verstoß. Das Gerät wird einbehalten und muss von einem Elternteil persönlich abgeholt werden. Dazu muss, wie oben beschrieben, das erneut ausgefüllte und unterschriebene Formular vorliegen. Das Vorgehen entspricht dem beim zweiten Verstoß - zusätzlich jedoch erhält die Schülerin / der Xxxxxxx eine förmliche Abmahnung.
Verstoß. Das Vorgehen entspricht dem beim dritten Verstoß – zusätzlich erhält die Schülerin / der Xxxxxxx eine
Verstoß. Das Vorgehen entspricht dem beim dritten und vierten Verstoß – zusätzlich erhält die Schülerin / der Xxxxxxx eine dritte und damit letzte Abmahnung.
Verstoß. Der Haftungsausschluss verstößt auch gegen § 476 I 1 BGB, da er vor Mitteilung des Mangels zum Nachteil des Verbrauchers K von sämtlichen Mängelrechten aus § 437 BGB abweicht. Somit ist der vertragliche Haftungsausschluss gem. § 476 I 1 BGB unwirksam.
b) Unwirksamkeit gem. § 444 Alt. 1 BGB (arglistig verschwiegen)
Verstoß. Ein Verstoß gegen diese Dienstvereinbarung führt in der Regel zur fristlosen Beendigung der Telearbeit. Außerdem können arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen folgen.
Verstoß. Fur Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen ubernimmt die Stadt Höchstadt einschließlich des Teams des Jugendzentrums keine Verantwortung.
Verstoß. Sollten Sie die Kontrollvorschriften nicht einhalten, darf Ihr Arbeitgeber aufgrund der Bestimmungen aus Artikel 7:629 Absatz 6 Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande - BW die Lohnzahlung bis zu dem Zeitpunkt aussetzen, an dem Ihr Arbeitgeber feststellen konnte, dass bei Ihnen ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht oder dass die Lohnfortzahlung beendet wird. Wenn Sie mit der Aussetzung der Lohnzahlung nicht einverstanden sind, können Sie beim Bezirksrichter eine Lohnforderung einreichen. Dazu müssen Sie im Besitz eines Gutachtens eines vom UWV (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen - Versicherungsträger für Arbeitnehmerversicherungen in den Niederlanden) genehmigten Gutachters („Gutachtereinschätzung“), sein, in dem festgestellt wird, dass Sie nicht in der Lage sind, die vereinbarten oder andere, passende Arbeiten zu verrichten (siehe Artikel 7:629a Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande - BW). Ihr Arbeitgeber kann außerdem weitergehende Maßnahmen gegen Sie einleiten, falls Sie gegen eine oder mehrere dieser Kontrollvorschriften verstoßen. Darunter fallen auch Kündigungsmaßnahmen.
Verstoß. Der Geschäftspartner wird der abgedeckten Einheit jede Nutzung oder Offenlegung der PHI der abgedeckten Einheit melden, die durch diese BAA oder geltendes Recht nicht gestattet ist. Darüber hinaus wird der Geschäftspartner der abgedeckten Einheit nach Entdeckung und ohne unangemessene Verzögerung, jedoch in keinem Fall später als zehn (10) Tage nach Entdeckung, einen vermuteten oder tatsächlichen Verstoß gegen ungesicherte geschützte Gesundheitsinformationen oder eine tatsächliche oder vermutete Offenlegung oder einen unangemessenen Zugriff auf Informationen der abgedeckten Einheit melden, die den staatlichen Datenschutz- oder Sicherheitsgesetzen unterliegen. Der Geschäftspartner wird mit der abgedeckten Einheit bei der Untersuchung des potenziellen oder tatsächlichen Verstoßes, der Offenlegung oder des unangemessenen Zugriffs zusammenarbeiten und den Verpflichtungen der abgedeckten Einheit gemäß dem HITECH Act und allen anderen staatlichen oder bundesstaatlichen Gesetzen zur Meldung von Datenschutz- oder Sicherheitsverletzungen nachkommen. Jeder derartige Bericht muss mindestens die in Anlage C1 aufgeführten und durch Verweis einbezogenen Informationen enthalten. Soweit ein Verstoß gegen ungesicherte geschützte Gesundheitsinformationen oder der unbefugte Erwerb oder Zugriff auf Informationen, die den Datenschutz- und Sicherheitsgesetzen des Staates unterliegen, ausschließlich auf Folgendes zurückzuführen ist: (i) einen wesentlichen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dieser BAA durch den Geschäftspartner oder seine Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer, (ii) einen Verstoß gegen das HIPAA-Gesetz oder die Datenschutz- und Sicherheitsgesetze des Staates durch den Geschäftspartner oder seine Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer, oder (iii) ungesicherte PHI im Besitz des Geschäftspartners oder PHI, die vom Geschäftspartner oder seinen Mitarbeitern, Vertretern, Vertretern oder Unterauftragnehmern erstellt, verwaltet, übermittelt oder empfangen wurden, trägt der Geschäftspartner die angemessenen Kosten, die der abgedeckten Einheit durch die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf einen solchen Verstoß oder eine solche Verletzung entstehen, vorbehaltlich etwaiger von den Parteien vereinbarter Haftungsbeschränkungen. Der Geschäftspartner haftet nicht für die folgenden Kosten, die der abgedeckten Einheit bei der Reaktion auf einen solchen Verstoß entstehen: (1) die Kosten für die Erstellung und Verteilung von Benachrichtigunge...