Vertragliche Ansprüche. A.4.5.8 Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinba- rung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflichtung hinausgehen. Privatrechtliche Ansprüche A.4.5.9 Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadengesetzes bereits aufgrund gesetz- licher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können. Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haft- pflichtversicherung gedeckt.
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Vertragliche Ansprüche. A.4.5.8 A.6.5.5 Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinba- rung Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflichtung Verpflich- tung hinausgehen. Privatrechtliche Ansprüche A.4.5.9 A.6.5.6 Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadengesetzes bereits Umweltschadensgesetzes be- reits aufgrund gesetz- licher gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können. (Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haft- pflichtversicherung Haftpflichtversicherung gedeckt.) Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins.
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Vertragliche Ansprüche. A.4.5.8 A.7.5.5 Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinba- rung Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflichtung Verpflich- tung hinausgehen. Privatrechtliche Ansprüche A.4.5.9 A.7.5.6 Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadengesetzes bereits Umweltschadensgesetzes be- reits aufgrund gesetz- licher gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können. (Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haft- pflichtversicherung Haftpflichtversicherung gedeckt.)
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Vertragliche Ansprüche. A.4.5.8 A.6.5.5 Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinba- rung Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflichtung hinausgehen. Privatrechtliche Ansprüche A.4.5.9 A.6.5.6 Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadengesetzes Umweltschadensgesetzes bereits aufgrund gesetz- licher Haftpflichtbestimmungen gesetzlicher Haftpflicht- bestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können. Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haft- pflichtversicherung Haftpflichtversiche- rung gedeckt.
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Vertragliche Ansprüche. A.4.5.8 A.4.5.5 Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinba- rung Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflichtung Verpflich- tung hinausgehen. Privatrechtliche Ansprüche A.4.5.9 A.4.5.6 Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadengesetzes bereits Umweltschadensgesetzes be- reits aufgrund gesetz- licher gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts Pri- vatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können. Hinweis(Hin- weis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haft- pflichtversicherung Kfz- Haftpflichtversicherung gedeckt.)
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Vertragliche Ansprüche. A.4.5.8 D.5.4 Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinba- rung Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflichtung hinausgehen. Privatrechtliche Ansprüche A.4.5.9 D.5.5 Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadengesetzes Umweltschadensgesetzes bereits aufgrund gesetz- licher gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können. (Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haft- pflichtversicherung Haftpflichtversicherung gedeckt.)
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