Vertragsabschlüsse. 1.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen, Abschlüsse oder deren Änderungen, auch solche durch unsere Vertreter und Erfüllungshilfen, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für eine Abrede über die Aufhebung der Schriftform.
1.2. Bei Erzeugnissen, die auf Bestellung gesondert gefertigt werden, gilt der Vertrag nach unserer schriftlichen Bestätigung, auch wenn über die Ausführung noch Klar- stellungen erfolgen müssen, die Lieferzeit und Preis beeinflussen können.
1.3. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen und dgl.) behalten wir uns Allein-Eigentum- und Urheberrecht vor. Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist nur mit unserer vorherigen schrift- lichen Zustimmung zulässig. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbil- dungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Angaben über Leistungen und sonstige Angaben sind nur ungefähr und nicht als verbindlich vereinbart.
1.4. Wir behalten uns vor, Abänderungen und Verbesserungen hinsichtlich der Konstruktion, der Materialverwendung und der Ausführung vorzunehmen, soweit damit der Liefergegenstand nicht erheblich verändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
1.5. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
Vertragsabschlüsse. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Bereits das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende mindestens acht Tage, ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
Vertragsabschlüsse. Erstellen der schriftlichen Aufträge für Lieferungen, Leistungen und Instandhaltungen im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft. Instandhaltungsmaßnahmen mit einem Aufwand von mehr als € bedürfen vor Auftragserteilung eines gesonderten Beschlusses der Wohnungseigentümer.
Vertragsabschlüsse. Die Gewerkschaftsstufen sind nicht berechtigt, Verträge abzuschließen, die ein finanzielles Risiko beinhalten.
Vertragsabschlüsse. Die Mitarbeiter der KRK Computersysteme GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die vom Auftrag oder diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen. Angebote der KRK Computersysteme GmbH sind freibleibend. Sie werden erst mit der Auftragsbestätigung bzw. Auslieferung der Ware verbindlich. Sofern nicht anders angegeben/vereinbart haben Verträge mit wiederkehrenden Leistungen eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängern sich um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.
Vertragsabschlüsse. Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Beschreibungen, Kostenvoranschläge sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend. Erteilte Aufträge, auch fernmündlicher Übermittlung, mittels Fax oder per e-Mail sind für den Auftraggeber bindend. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, werden diese ebenfalls nur nach Bestätigung ausgeführt. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Fax oder e-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.
Vertragsabschlüsse. Die Mitarbeiter der secom IT GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die vom Auftrag oder diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen. Angebote der secom IT GmbH sind freibleibend. Sie werden erst mit der Auftragsbestätigung bzw. Vertragsausfertigung verbindlich. Sofern nicht anders angegeben/vereinbart, haben Verträge mit wiederkehrenden Leistungen eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängern sich um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.
Vertragsabschlüsse. Jegliche vertragliche Einigung mit der L24 Europa Logistik GmbH wird erst mit der schriftlichen Bestätigung, durch die L24 Europa Logistik, in Textform per E-Mail / Fax oder Brief bindend.
Vertragsabschlüsse. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für mündliche Nebenabreden und etwaige Zusicherungen unserer Verkäufer, Monteure und Servicetechniker.
Vertragsabschlüsse. Vertragsabschluss im Online-Shop Kündigungsbedingungen für Werbeverträge der Tourismusplattform Xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx / Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxxxx.xx