Umfang der Leistungen. 1.7.1 Die Art und die Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus den Einzelbedingungen und den Sonderbedingungen.
1.7.2 Der Versicherte hat die freie Xxxx der niedergelassenen und zugelassenen Ärzte und Zahnärzte. Sofern es in der abgeschlossenen Versicherungsformel vorgesehen ist, kann der Versicherte auch einen gemäß der deutschen Heilpraktikergesetzgebung zugelassenen Heilpraktiker aufsuchen.
1.7.3 Arzneimittel, Verbände, Heilmittel und therapeutisches Material müssen von den in Absatz 1.7.2 genannten Personen verordnet werden. Außerdem müssen die Arzneimittel in einer Apotheke gekauft worden sein.
1.7.4 Die Zahnprothesen (vgl. 1.6.3) und kiefer-/gesichtschirurgische Eingriffe werden in den Versicherungspaketen als Leistungen der „zahnärztlichen Behandlungen“ und nicht als Leistungen der „ambulanten medizinischen Behandlungen“ angesehen, selbst wenn sie von einem Arzt ausgeführt wurden.
1.7.5 Auch die homöopathischen Arzneimittel gelten in vollem Umfang als Arzneimittel.
1.7.6 Nicht erstattet werden: Diät- und Ernährungsprodukte, Schlankheitsprodukte, stärkende Mittel, Mineralwässer, Produkte für das Bad, Empfängnis verhütende Produkte, Produkte für die Geriatrie sowie kosmetische Produkte. Dies gilt auch für alle medizinischen Geräte und Sanitärartikel (z. B. Thermometer, Massagegeräte, Heizkissen), die nicht in den Einzelbedingungen aufgeführt sind. Zuschläge für die Behandlung des Patienten zuhause werden ebenfalls nicht erstattet.
1.7.7 Im Fall einer erforderlichen ärztlichen Behandlung in einem Krankenhaus hat der Versicherte die freie Krankenhauswahl. Die Einrichtung muss über ausreichende diagnostische und therapeutische Mittel verfügen und Krankengeschichten ihrer Patienten führen.
1.7.8 Die Gesellschaft leistet im Rahmen des Versicherungsvertrags bei Untersuchungsmethoden oder Behandlungsmethoden sowie Arzneimitteln, die von der Schulmedizin anerkannt sind. Die Gesellschaft gewährleistet darüber hinaus die Erstattung für Behandlungsmethoden und Arzneimittel, deren Ergebnisse sich in der Praxis als ebenso überzeugend erwiesen haben oder die in Ermangelung einer Entsprechung in der Schulmedizin eingesetzt werden. Die Gesellschaft hat aber das Recht, die Höhe ihrer Leistungen auf den Betrag zu senken, den sie der Einsatz von Methoden und Arzneimitteln der Schulmedizin gekostet hätte. Die Gesellschaft beteiligt sich im Rahmen des Versicherungsvertrags außerdem an den Diensten von Ärzten oder Heilpraktikern – sofern dies in der Versicherungsf...
Umfang der Leistungen. Wir ermitteln den durch den Unfall entstandenen, individuellen Bedarf an Hilfsleistungen aus Art und Umfang der Hilfsbe- dürftigkeit. Diesen Bedarf decken wir mit den in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen.
Umfang der Leistungen. Wir ermitteln den durch den Unfall entstandenen, individuellen Bedarf an Betreuungsleistungen aus Art und Umfang der Betreuungsbedürftigkeit. Diesen Bedarf decken wir mit den in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen.
Umfang der Leistungen. Wenn Software individuell vom Service Provider für den Kunden erstellt wird, richtet sich der Leistungsumfang nach der unterfertigten Leistungsbeschreibung. Leistungsinhalt ist jedenfalls der auf den bezeichneten Anlagen ausführbare Programmcode und eine Programmbeschreibung. Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung bleibt der Service Provider alleiniger Inhaber der Rechte an den Programmen und der Dokumentation.
Umfang der Leistungen. 1. Daimler verpflichtet sich im Rahmen dieses Vertrages folgende Arbeiten durch einen autorisierten Mercedes-Benz Servicepartner (nachfolgend „MB- Partner“) zu erbringen, sofern sie nicht ein Folgeschaden nach Ziffer 3, 2. Spiegelpunkt sind: • Durchführung der Wartungsarbeiten nach den Angaben des flexiblen Wartungssystems bzW. gemäß Herstellerangaben und dem zurzeit gültigen Wartungsblatt für das Fahrzeug ohne zusätzliche An-, Ein-, Um- oder Aufbauten. • Daimler liefert hierzu die erforderlichen Dichtungen, Filter und Betriebsstoffe (ausgenommen Kraftstoffe). • Instandsetzungen an den Bauteilen des Antriebsstrangs (Motor, Getriebe, Retarder, Kupplung und Turbo-Retarder-Kupplung, GelenkWelle, angetriebene Achsen, Hydraulic Auxiliary Drive (HAD) soWie Abgasnachbehandlung (Blue-TEC-Anlage), die infolge von Verschleiß bei sachgemäßem Gebrauch erforderlich Werden. Daimler liefert hierzu die erforderlichen Teile. Ein Aggregatetausch erfolgt, sofern keine Wirtschaftliche Instandsetzung geWährleistet ist. • Bzgl. der o.g. Vertragsinhalte Werden, Wenn notWendig, Außenmontagen durch den mobilen Reparaturdienst (Service 24h) ausgeführt. Abschleppkosten sind enthalten, sofern Daimler nach diesem Vertrag zur Instandsetzung verpflichtet ist, der mobile Reparaturdienst (Service 24h) den Schaden vor Ort nicht beheben kann und Daimler den Abschleppauftrag erteilt hat. • Baugruppe Motor: Kältekompressor, Keilriemen, Aufhängung, Motorlager, Motorträger Aufhängung, Motorlager, Motorträger, Lenkhelfpumpe, Glüh- und Zündkerzen, Auspuffanlage (außer Katalysator/ Dieselpartikelfilter) • Baugruppe Getriebe und Retarder: Filter, Siebe, Schaltung, Schaltgestänge, Aufhängung, Getriebelager und Getriebeträger, Kühlleitungen • Baugruppe Achsen: Aufhängung, Federung, Dämpfung, Stabilisator, Längs- und Querlenker Bremsen, Bremsteile, Bremsleitungen, Räder, Bereifung, Reifendrucksensor
2. Daimler ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden die Fahrzeuge zur Durchführung von Vorsorge- und Überprüfungsarbeiten in die Werkstatt zu rufen.
3. Von den von Daimler zu erbringenden Leistungen sind ferner ausgenommen: • Sämtliche gesetzliche Untersuchungen. • Beseitigung von Schäden an Bauteilen, Welche nicht unter Pkt. III. Absatz 1 genannt sind soWie die Übernahme daraus resultierende Folgeschäden, auch Wenn das/ die Bauteil/e Leistungsinhalt des Vertrages ist/sind. • Nebenleistungen Wie z.B. Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soWeit sie nicht in Zusammenhang mit Instandsetzungen nac...
Umfang der Leistungen. Die Leistungen sind im personenbezogenen Bereich bedarfsgerecht zu erbringen. Maßgeblich hierfür sind die im Rahmen des Gesamt-/Teilhabeplanverfahrens festgestellten Bedarfe und Ziele. Personelle Ausstattung und Qualifikation (§ 7) Die Leistungserbringung erfolgt im Sinne eines koordinierten abgestimmten und geplanten bedarfsgerechten Zusammenwirkens verschiedener Berufsgruppen. Die Leistungen werden erbracht von Fachkräften mit mindestens dreijähriger, abgeschlossener Fach- oder Hochschulausbildung / Berufsausbildung vor allem in den Bereichen Sozialpädagogik, Sozialarbeit bzw. Soziale Arbeit, Psychologie sowie Pflege- und Heilberufe. Daneben können auch Mitarbeitende aus anderen Berufsfeldern als Fachkräfte anerkannt werden, die über eine zur bedarfsgerechten Leistungserbringung qualifizierende Ausbildung und persönliche Eignung verfügen. Eine Anerkennung von Mitarbeitenden als Fachkräfte, die über eine mindestens zweijährige Ausbildung (z.B. als Gesundheits- und Pflegeassistenten) sowie einschlägige Fort- und Weiterbildungen verfügen, ist im Einzelfall nach Überprüfung durch die Sozialbehörde möglich. Keine derartige Überprüfung im Einzelfall ist erforderlich für Mitarbeitende, die eine Ausbildung als sozialpädagogische/r Assistent/in abgeschlossen und einschlägige Fort- und Weiterbildungen durchlaufen haben. Die Beschäftigungsquote von Fachkräften beträgt mindestens 90%. Un- und angelerntes Personal kann mit einer Beschäftigungsquote von bis zu 10% eingesetzt werden. Dazu können auch Personen mit Ex-In Ausbildung als sogenannte „Genesungsbegleiter“ gezählt werden. Das die Leistung erbringende Personal ist regelhaft im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnisses für den Einrichtungsträger tätig. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Honorarkräfte können im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen beschäftigt werden. Die fachliche und verantwortliche Leitung für die vereinbarte Leistung „Assistenz in der Sozialpsychiatrie“ obliegt einer pädagogisch oder pflegerisch ausgebildeten Fachkraft mit einer Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren in den letzten 5 Jahren in einer Einrichtung, die überwiegend Leistungen der Rehabilitation erbringt. Die Leitungskraft ist hauptamtlich beschäftigt. Das für die Betreuungsleistungen eingesetzte Personal besteht dementsprechend aus: Pädagogisch (ggf. auch psychologisch) ausgebildetem Personal Arbeits- und ergotherapeutisch ausgebildetem Personal Pflegerisch aus...
Umfang der Leistungen. 6.1 Je nach dem im SLA festgelegten Leistungsumfang erbringt Heliox für den Kunden präventive und korrektive Wartungsleistungen.
6.2 Bei der Erbringung der Leistungen und der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen des SLA stellt Xxxxxx sicher, dass sein Personal angemessene Anstrengungen unternimmt und seine Aufgaben und Verpflichtungen mit angemessener Sorgfalt, auf professionelle und ethische Weise und in Übereinstimmung mit den von den Parteien von Zeit zu Zeit vereinbarten Richtlinien erfüllt. Heliox ist berechtigt, für jeden Teil der Leistungen Unterauftragnehmer zu beauftragen, wenn es dies für notwendig oder wünschenswert erachtet.
6.3 Soweit vernünftigerweise durchführbar, erbringt Heliox die Leistungen in Übereinstimmung mit den Spezifikationen und/oder dem zugehörigen Zeitplan im SLA und bei Nichteinhaltung des Zeitplans zu den von Heliox festgelegten Zeiten und in der von Heliox festgelegten Weise. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind die Zeiten im Zeitplan lediglich voraussichtliche und daher unverbindliche Einschätzungen von Heliox, sie stellen insbesondere auch keine Fixtermine dar.
6.4 Heliox ist nicht verpflichtet, mit der Erbringung von Leistungen zu beginnen, bevor die vereinbarten Materialien, Daten und anderen Informationen (in der vereinbarten Anzahl) eingegangen sind.
6.5 Die folgenden Aktivitäten, Leistungen, Fehler oder Verpflichtungen sind von den Leistungen ausgeschlossen (jeweils eine ausgeschlossene Störung):
6.5.1. Die Verantwortung für alle Back-Offices von Dritten, die zur Verwendung mit den Ladegeräten installiert wurden, sowie für alle fehlerhaften Informationen und/oder fehlerhaften Ladegerätefunktionen, die sich aus der Verwendung eines solchen Back-Office von Dritten ergeben;
6.5.2. Die Bereitstellung neuer funktionaler Software-Merkmale;
6.5.3. Defekte oder Ausfälle, die durch: • das Versäumnis des Kunden, die Ladegeräte ordnungsgemäß zu verwenden, insbesondere entgegen der normalen Verwendung und der Verwendung in Übereinstimmung mit den von Heliox bereitgestellten Anweisungen oder Handbüchern und der Fair-Use- Policy; • die Benutzung oder der Betrieb der Ladegeräte durch eine Person, die nicht hinreichend befugt oder qualifiziert ist, die Ladegeräte zu benutzen oder zu betreiben;
6.5.4. Defekte oder Ausfälle, die durch unnormale oder unsachgemäße Betriebsbedingungen, übermäßig heiße oder kalte Temperaturen, Staub, Unfälle, Missbrauch, Vandalismus, Beschädigung, Fehlgebrauch oder die Verwendung von...
Umfang der Leistungen. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(a) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(b) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebammen des Geburtshauses sind die Leistungen der von den Heb- ammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentrans- porte werden von diesen gesondert berechnet.
(c) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätes- tens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leis- tungsempfängerin in Rechnung.
Umfang der Leistungen. Die Versicherungsschutzerweiterung für das Hausratrisiko leistet für Versicherungsfälle, die durch den gekündigten Vorvertrag nicht oder nur teilweise gedeckt sind. Die Erweiterung gilt nicht für Schaden- risiken, die im Vorvertrag (bei Antragstellung LBN) nicht versichert sind, aber gegen Mehrbeitrag versicherbar gewesen wären. LBN gewährt eine Summendifferenzdeckung von 20 % über der dokumentierten Versicherungssumme des gekündigten Vorvertrags. Diese Zusatzdeckung entfällt, wenn im Vorvertrag eine Unterversi- cherung festgestellt wird. Sollte die bisher versicherte Versicherungssumme höher sein als die bei LBN vereinbarte Versicherungssumme, so ist der Versicherungs- schutz auf die zukünftig versicherte Versicherungssumme begrenzt.
Umfang der Leistungen. Wir übernehmen für nachfolgende Therapien und Behandlungen, die aufgrund des Versi- cherungsfalls erforderlich sind und nicht oder nur teilweise von anderen Leistungsträgern übernommen werden, die Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR und einer Dauer von bis zu 3 Jahren ab dem Unfalltag.