Auftragsvergabe Musterklauseln

Auftragsvergabe. Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei Vertrags- und Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum. - Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder- und Gemeinschaftseigentum. - Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und Schadensbeseitigung. - Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft bis zu einer Höhe von 10.000,00 EUR als Geschäft der laufenden Verwaltung zu Lasten der Reparaturkonten im laufenden Wirtschaftsplan, sofern nichts anderes beschlossen wurde. - Veranlassen der Reparaturen und Bauverträge, der Bauleistung und -überwachung einschließlich Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung, sofern der oben für die laufenden Kosten festgelegte Betrag überschritten wird.
Auftragsvergabe. (1) Der Aufgabenträger kann sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Dritter bedienen. In diesem Fall hat die Auswahl der Auftragnehmer ab dem im Antrag festgelegten Auftragswert nach Einholung von mindestens zwei Vergleichsangeboten zu erfolgen. Der Aufgabenträger muss die Entscheidung für einen Auftragnehmer begründen und dokumentieren. Auch Aufträge, die diese im Antrag selbst festgelegten Grenzen nicht erreichen, sind unter den Gesichtspunkten der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung und Transparenz zu vergeben.
Auftragsvergabe. 4.1. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn die schriftliche Beauftragung beim AN eingelangt ist, falls nicht ein schriftlicher Werkvertrag ausgefertigt wurde und das Auftragsschreiben bzw. der Werkvertrag vom AG firmenmäßig unterfertigt ist.
Auftragsvergabe. (5) Sämtliche Aufträge werden anhand transparenter und unparteilicher Verfahren vergeben, die Korruption verhin­ dern. Diese Unparteilichkeit wird vor allem durch die nichtdiskriminierende Beschreibung des Auftragsgegenstands, den gleichberechtigten Zugang aller Wirtschaftsbeteiligten, angemessene Fristen und ein transparentes und objektives Vor­ gehen gewährleistet.
Auftragsvergabe. Empfehlung Die Verwalterin trifft Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen und wirkt bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum mit.
Auftragsvergabe. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Arbeiten in mehreren Losen an verschiedene Unter- nehmer zu vergeben.
Auftragsvergabe. Wenn im Budget Mittel für „Subcontracting“ (Unteraufträge) vorgesehen sind, können diese entsprechend vergeben werden. Hier sind vorab immer die Abteilung 7.3 (wegen des Budgets) und die Abteilung 5.3 (bezüglich der Auftragsvergabe) zu beteiligen.
Auftragsvergabe. Verträge kommen maßgeblich nach dem Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin zustande. Laufzeit, Ablaufplan, Art und Umfang der zur Auftragsdurchführung zu belegenden Werbemedien richten sich jeweils nach der schriftlichen einzelvertraglichen Vereinbarung und werden mit Zugang der Auftragsbestätigung für beide Seiten rechtsverbindlich. Bei den Werbeträgern Großfläche, Allgemeinanschlag, Superposter und Ganzstelle gilt eine Rücktrittsfrist von 60 Tagen vor Anschlagbeginn. Für alle übrigen Werbeformen gelten die jeweils individuell vereinbarten Rücktrittsfristen. Die Auftragnehmerin ist nach Durchführung des Auftrages berechtigt, Abbildungen des Plakatmotives für betriebliche Zwecke zu verwenden.
Auftragsvergabe. Die Auftragsvergabe geschieht zugunsten des Angebots, das von der Konsularischen Vertretung als am meisten angemessen eingestuft wird und allen Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Dabei werden die Qualität des Produktes oder der Dienstleistung, die Eignung des Anbieters, der Preis, die Garantie, die angebotenen Zusatzleistungen und andere Konditionen des Angebotes berücksichtigt. Die Auftragsvergabe wird innerhalb von drei (3) Werktagen nach Verkündigung der Entscheidung in vertraulicher Weise dem Zuschlagsempfänger sowie den anderen Anbietern in der Form mitgeteilt, wie sie im Kapitel „Mitteilungen“ unter ‚Besondere Bedingungen‘ beschrieben werden. Nach der Verkündung der Auftragsvergabe wird dem Zuschlagsempfänger auf dem gleichen Kommunikationsweg der Kaufauftrag zugestellt.
Auftragsvergabe. Erstellen der schriftlichen Verträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft.