Auftragsvergabe. Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei Vertrags- und Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum. - Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder- und Gemeinschaftseigentum. - Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und Schadensbeseitigung. - Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft bis zu einer Höhe von 10.000,00 EUR als Geschäft der laufenden Verwaltung zu Lasten der Reparaturkonten im laufenden Wirtschaftsplan, sofern nichts anderes beschlossen wurde. - Veranlassen der Reparaturen und Bauverträge, der Bauleistung und -überwachung einschließlich Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung, sofern der oben für die laufenden Kosten festgelegte Betrag überschritten wird.
Auftragsvergabe. Der Aufgabenträger kann sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Dritter bedienen. In diesem Fall hat die Auswahl der Auftragnehmer ab dem im Antrag festgelegten Auftragswert nach Einholung von mindestens zwei Vergleichsangeboten zu erfolgen. Der Aufgabenträger muss die Entscheidung für einen Auftragnehmer begründen und dokumentieren. Auch Aufträge, die diese im Antrag selbst festgelegten Grenzen nicht erreichen, sind unter den Gesichtspunkten der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung und Transparenz zu vergeben.
Auftragsvergabe a) Empfehlung Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
Auftragsvergabe. 4.1. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn die schriftliche Beauftragung beim AN eingelangt ist, falls nicht ein schriftlicher Werkvertrag ausgefertigt wurde und das Auftragsschreiben bzw. der Werkvertrag vom AG firmenmäßig unterfertigt ist.
4.2. Der AG ist berechtigt, den Auftrag einem oder mehreren AN seiner Xxxx im Ganzen oder in Teilen zu vergeben.
4.3. Allfällige nach Einlangen des Auftragsschreibens und/oder Unterfertigung des Werkvertrages vom AN getätigte Einwendungen oder Abänderungen entfalten keine Rechtswirksamkeit. Auf allfällige Einwendungen gemäß § 871 ABGB verzichtet der AN.
4.4. Mit Beginn der Arbeiten (unabhängig welcher prozentuelle Anteil an der Gesamtauftragssumme geleistet wurde) erklärt sich der AN mit sämtlichen Bedingungen des Werkvertrages bzw. der Bestellung und deren Anlagen vollinhaltlich einverstanden, auch wenn diese Unterlagen vom AN noch nicht unterfertigt wurden.
4.5. Der AN verpflichtet sich, dass er dem Auftraggeber der WRS oder einer von WRS genannten Gesellschaft jederzeit einen direkten Zugriff und somit ein jederzeitiges Einstiegsrecht zu den gleichen Rechten und Pflichten in die jeweils zwischen dem AN und der AG abgeschlossenen Verträge gewährt.
4.6. Mit dem Abschluss des Vertrages bestätigt der AN ferner, dass die Ausschreibungsunterlagen einer vollständigen Prüfung im Hinblick auf falsche, fehlerhafte oder unvollständige Leistungsbeschreibungen unterzogen worden sind, dass sie für seine Kalkulation ausreichend sind und dass der AN die zu erbringenden Leistungen sowie alle damit verbundenen Kosten mit der erforderlichen Genauigkeit beurteilen konnte (Vollständigkeits- und Funktionsrisiko). Mit dem Abschluss des Vertrages bestätigt der Auftragnehmer darüber hinaus, dass (Kalkulations-) Irrtümer sowie Fehleinschätzungen des AN in Zusammenhang mit der Erstellung seines Angebotes einen Teil des Unternehmensrisikos bilden und zu seinen Lasten gehen. Eine Irrtumsanfechtung ist ausgeschlossen.
Auftragsvergabe. Sämtliche Aufträge werden anhand transparenter und unparteilicher Verfahren vergeben, die Korruption verhin- dern. Diese Unparteilichkeit wird vor allem durch die nichtdiskriminierende Beschreibung des Auftragsgegenstands, den gleichberechtigten Zugang aller Wirtschaftsbeteiligten, angemessene Fristen und ein transparentes und objektives Vorge- hen gewährleistet.
Auftragsvergabe a) Schriftaufträge Die für ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, ggf. mehrere Kostenvoranschläge einzuholen und Umfang der Maßnahmen mit dem Beirat abzustimmen, die entsprechenden Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümer- gemeinschaft zu vergeben, zu überwachen und in Verbindung mit dem Verwaltungsbeirat abzunehmen; Reparaturen der laufenden Verwaltung je Maßnahme bis zu einer Nettosumme von 1000 Euro kann die Verwalterin in eigener Zuständigkeit erledigen, darüber hinaus gehende Reparaturmaßnahmen bis zu einer Nettosumme von 3000 Euro kann die Verwalterin in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat vergeben. Darüber hinausgehende Aufträge bedürfen der zustimmenden Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung.
b) Veranlassungen Veranlassen der Reparaturen und Bauverträge, der Bauleitung und -Überwachung einschließlich Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Be- schlussfassung sofern Beträge der Ziffer 11 a Überschritten werden. Bei Instandsetzungsarbeiten oder Bewertung und Beurteilung dieser im größeren Umfang, kann die Verwalterin sachkundige Personen (Architekten bzw. Ingenieure) hinzuziehen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Gemeinschaft.
Auftragsvergabe. Der ZE verpflichtet sich, das Gebot der wirtschaftlichen, sparsamen und zweckgebundenen Mittelverwendung einzuhalten und zu diesem Zwecke bei der Vergabe von Aufträgen mindestens drei Angebote angefordert zu haben, unter denen das wirtschaftlichste auszuwählen ist. Sollte nicht das preisgünstigste Angebot gewählt werden, ist die Wirtschaftlichkeit plausibel zu begründen. Dabei sind auch Skonti und Rabatte in Anspruch zu nehmen.
Auftragsvergabe. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Arbeiten in mehreren Losen an verschiedene Unternehmer zu vergeben.
Auftragsvergabe. 3.1 Order Local erhält den Auftrag zur Durchführung einer Kuriersendung über das Order Local-System vom Kunden, sofern sich dessen Lieferadresse innerhalb des festgelegten Radius befindet (Lieferung per Lastenrad durch unseren Partner Kurierkollektiv in einem Radius um den Radhausplatz <4 Kilometer, oder Lieferung per PkW durch den Kooperationspartner Hillenbrand in einem Radius um die Innenstadt von <30 Kilometer).
3.2 Die Beauftragung seitens des Kunden erfolgt elektronisch und automatisch mittels des Order Local-Systems bei Aufgabe der Bestellung:
3.2.1 Der Kunde wählt zur Übergabe der Ware „Jetzt Bestellen“ aus.
3.2.2 Dem Kunden wird der Lieferpreis für die Ware(n) angezeigt.
3.2.3 Der Kunde muss diesen Kurierdienst-AGB bei jeder Inanspruchnahme des Kurierdienstes per Klick zustimmen.
3.2.4 Dem Kunden wird die Lieferung innerhalb von 24 Stunden eingeräumt, sofern die Bestellung zwischen Montag und Xxxxxxx vor 15 Uhr getätigt wurde, und sofern er sich innerhalb des vertraglich bestimmten Radius befindet. Alternativ kann ein anderes präferiertes Lieferdatum gewählt werden, sobald dies technisch umgesetzt werden kann.
3.2.5 Der Kunde muss die Lieferadresse sowie ggf. eine abweichende Rechnungsadresse angeben. Liegt die Lieferadresse nicht im Gebiet des Kurierdienstes, wird dies dem Kunden gemeldet; in diesem Fall muss der Kunde die Ware über einen anderen Weg (DHL) beziehen.
3.2.6 Der Kunde erhält eine Bestellübersicht angezeigt, in dem die Preisbestandteile (Warenpreis, Lieferpreis und Umsatzsteuer) getrennt ausgewiesen werden.
3.2.7 Der Kunde schließt die Bestellung der Kurierleistung verpflichtend mit dem Drücken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen" unterhalb der Bestellübersicht ab.
3.2.8 Nach der verpflichtenden Bestellung hat der Kunde Zahlungsangaben zu machen.
3.3 Die Annahme des Auftrags wird dem Kunden mittels der Übersendung einer Email bestätigt.
3.4 Der vom System automatisch generierte Preis für die Kuriersendung wird sofort fällig und in Rechnung gestellt. Sollten aufgrund mangelnder oder falscher Angaben des Kunden, wie etwa eine falsche Lieferadresse oder sonst notwendiger Zusatzleistungen (z.B. eine zweite Auslieferung) weitere Kosten entstehen, so behält sich Order Local vor hierüber eine gesonderte Rechnung zu stellen.
Auftragsvergabe. (1) Grundsätzlich gilt für die Vergabe von Betriebsarbeiten die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) sowie das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz.
(2) Mit der Abgabe des Angebots, erklärt der Auftragnehmer, dass er sich von Art und Umfang der Arbeiten in geeigneter Weise überzeugt hat. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.