Auftragsvergabe Musterklauseln
Auftragsvergabe. Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei Vertrags- und Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum. - Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder- und Gemeinschaftseigentum. - Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und Schadensbeseitigung. - Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft bis zu einer Höhe von 1.000 EUR als Geschäft der laufenden Verwaltung zu Lasten der Reparaturen im laufenden Wirtschaftsplan, sofern nichts anderes beschlossen wurde. - Veranlassen der Reparaturen und Bauverträge, der Bauleistung und -überwachung einschließlich Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung, sofern der oben für die laufenden Kosten festgelegte Betrag überschritten wird.
Auftragsvergabe. Der Aufgabenträger kann sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Dritter bedienen. In diesem Fall hat die Auswahl der Auftragnehmer ab dem im Antrag festgelegten Auftragswert nach Einholung von mindestens zwei Vergleichsangeboten zu erfolgen. Der Aufgabenträger muss die Entscheidung für einen Auftragnehmer begründen und dokumentieren. Auch Aufträge, die diese im Antrag selbst festgelegten Grenzen nicht erreichen, sind unter den Gesichtspunkten der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung und Transparenz zu vergeben.
Auftragsvergabe a) Empfehlung Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
Auftragsvergabe. 4.1. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn die schriftliche Beauftragung beim AN eingelangt ist, falls nicht ein schriftlicher Werkvertrag ausgefertigt wurde und das Auftragsschreiben bzw. der Werkvertrag vom AG firmenmäßig unterfertigt ist.
4.2. Der AG ist berechtigt, den Auftrag einem oder mehreren AN seiner ▇▇▇▇ im Ganzen oder in Teilen zu vergeben.
4.3. Allfällige nach Einlangen des Auftragsschreibens und/oder Unterfertigung des Werkvertrages vom AN getätigte Einwendungen oder Abänderungen entfalten keine Rechtswirksamkeit. Auf allfällige Einwendungen gemäß § 871 ABGB verzichtet der AN.
4.4. Mit Beginn der Arbeiten (unabhängig welcher prozentuelle Anteil an der Gesamtauftragssumme geleistet wurde) erklärt sich der AN mit sämtlichen Bedingungen des Werkvertrages bzw. der Bestellung und deren Anlagen vollinhaltlich einverstanden, auch wenn diese Unterlagen vom AN noch nicht unterfertigt wurden.
4.5. Der AN verpflichtet sich, dass er dem Auftraggeber der WRS oder einer von WRS genannten Gesellschaft jederzeit einen direkten Zugriff und somit ein jederzeitiges Einstiegsrecht zu den gleichen Rechten und Pflichten in die jeweils zwischen dem AN und der AG abgeschlossenen Verträge gewährt.
4.6. Mit dem Abschluss des Vertrages bestätigt der AN ferner, dass die Ausschreibungsunterlagen einer vollständigen Prüfung im Hinblick auf falsche, fehlerhafte oder unvollständige Leistungsbeschreibungen unterzogen worden sind, dass sie für seine Kalkulation ausreichend sind und dass der AN die zu erbringenden Leistungen sowie alle damit verbundenen Kosten mit der erforderlichen Genauigkeit beurteilen konnte (Vollständigkeits- und Funktionsrisiko). Mit dem Abschluss des Vertrages bestätigt der Auftragnehmer darüber hinaus, dass (Kalkulations-) Irrtümer sowie Fehleinschätzungen des AN in Zusammenhang mit der Erstellung seines Angebotes einen Teil des Unternehmensrisikos bilden und zu seinen Lasten gehen. Eine Irrtumsanfechtung ist ausgeschlossen.
Auftragsvergabe. Sämtliche Aufträge werden anhand transparenter und unparteilicher Verfahren vergeben, die Korruption verhin dern. Diese Unparteilichkeit wird vor allem durch die nichtdiskriminierende Beschreibung des Auftragsgegenstands, den gleichberechtigten Zugang aller Wirtschaftsbeteiligten, angemessene Fristen und ein transparentes und objektives Vor gehen gewährleistet.
Auftragsvergabe. Erstellen der schriftlichen Verträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft.
a) Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen und Schlussrechnungen.
b) Veranlassung der Bauverträge, Bauleitung und –überwachung einschl. Aufmaß- und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
a) Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand- und Sturm- schäden etc.
b) Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an die Versi- cherung.
c) Klärung der sachlichen Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
d) Beratung der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
e) Abrechnen mit der zuständigen Versicherung und den bestellten Handwerkern aus der Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum.
Auftragsvergabe a) Klärung des Sachverhaltes Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum. Mitwirkung bei der Auswahl der technischen Lösungen und Preis-/Vergabever-hand- lungen für das Gemeinschaftseigentum.
Auftragsvergabe. Für die Auftragsvergabe an SprInt Essen registriert sich der Auftraggeber bei SprInt Essen mit seinen Nutzerdaten.
Auftragsvergabe. (1) Grundsätzlich gilt für die Vergabe von Betriebsarbeiten die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) sowie das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz.
(2) Mit der Abgabe des Angebots, erklärt der Auftragnehmer, dass er sich von Art und Umfang der Arbeiten in geeigneter Weise überzeugt hat. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
Auftragsvergabe. Die Auftragsvergabe geschieht zugunsten des Angebots, das von der Konsularischen Vertretung als am meisten angemessen eingestuft wird und allen Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Dabei werden die Qualität des Produktes oder der Dienstleistung, die Eignung des Anbieters, der Preis, die Garantie, die angebotenen Zusatzleistungen und andere Konditionen des Angebotes berücksichtigt. Die Auftragsvergabe wird innerhalb von drei (3) Werktagen nach Verkündigung der Entscheidung in vertraulicher Weise dem Zuschlagsempfänger sowie den anderen Anbietern in der Form mitgeteilt, wie sie im Kapitel „Mitteilungen“ unter ‚Besondere Bedingungen‘ beschrieben werden. Nach der Verkündung der Auftragsvergabe wird dem Zuschlagsempfänger auf dem gleichen Kommunikationsweg der Kaufauftrag zugestellt.
