Auftragsvergabe. Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei Vertrags- und Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum. - Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder- und Gemeinschaftseigentum. - Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und Schadensbeseitigung. - Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft bis zu einer Höhe von 1.000 EUR als Geschäft der laufenden Verwaltung zu Lasten der Reparaturen im laufenden Wirtschaftsplan, sofern nichts anderes beschlossen wurde. - Veranlassen der Reparaturen und Bauverträge, der Bauleistung und -überwachung einschließlich Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung, sofern der oben für die laufenden Kosten festgelegte Betrag überschritten wird.
Auftragsvergabe. Der Aufgabenträger kann sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Dritter bedienen. In diesem Fall hat die Auswahl der Auftragnehmer ab dem im Antrag festgelegten Auftragswert nach Einholung von mindestens zwei Vergleichsangeboten zu erfolgen. Der Aufgabenträger muss die Entscheidung für einen Auftragnehmer begründen und dokumentieren. Auch Aufträge, die diese im Antrag selbst festgelegten Grenzen nicht erreichen, sind unter den Gesichtspunkten der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung und Transparenz zu vergeben.
Auftragsvergabe. 4.1. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn die schriftliche Beauftragung beim AN einge- langt ist, falls nicht ein schriftlicher Werkvertrag ausgefertigt wurde und das Auf- tragsschreiben bzw. der Werkvertrag vom AG firmenmäßig unterfertigt ist.
4.2. Der AG ist berechtigt, den Auftrag einem oder mehreren AN seiner Xxxx im Ganzen oder in Teilen zu vergeben.
4.3. Allfällige nach Einlangen des Auftragsschreibens und/oder Unterfertigung des Werkvertrages vom AN getätigte Einwendungen oder Abänderungen entfalten keine Rechtswirksamkeit.
4.4. Mit Beginn der Arbeiten (unabhängig welcher prozentuelle Anteil an der Ge- samtauftragssumme geleistet wurde) erklärt sich der AN mit sämtlichen Bedingun- gen des Werkvertrages bzw. der Bestellung und deren Anlagen vollinhaltlich ein- verstanden, auch wenn diese Unterlagen vom AN noch nicht unterfertigt wurden.
4.5. Der AN verpflichtet sich, dass er dem Auftraggeber der WRS oder einer von WRS genannten Gesellschaft jederzeit einen direkten Zugriff und somit ein jeder- zeitiges Einstiegsrecht zu den gleichen Rechten und Pflichten in die jeweils zwi- schen dem AN und der AG abgeschlossenen Verträge gewährt.
4.6. Mit dem Abschluss des Vertrages bestätigt der AN ferner, dass die Ausschrei- bungsunterlagen einer vollständigen Prüfung im Hinblick auf falsche, fehlerhafte oder unvollständige Leistungsbeschreibungen unterzogen worden sind, dass sie für seine Kalkulation ausreichend sind und dass der AN die zu erbringenden Leis- tungen sowie alle damit verbundenen Kosten mit der erforderlichen Genauigkeit beurteilen konnte (Vollständigkeits- und Funktionsrisiko). Mit dem Abschluss des Vertrages bestätigt der Auftragnehmer darüber hinaus, dass (Kalkulations-) Irrtü- mer sowie Fehleinschätzungen des AN in Zusammenhang mit der Erstellung sei- nes Angebotes einen Teil des Unternehmensrisikos bilden und zu seinen Lasten gehen. Eine Irrtumsanfechtung ist - ausgenommen bei grob fahrlässiger Veranlas- sung des Irrtums - ausgeschlossen.
Auftragsvergabe a) Empfehlung Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
Auftragsvergabe. Sämtliche Aufträge werden anhand transparenter und unparteilicher Verfahren vergeben, die Korruption verhin dern. Diese Unparteilichkeit wird vor allem durch die nichtdiskriminierende Beschreibung des Auftragsgegenstands, den gleichberechtigten Zugang aller Wirtschaftsbeteiligten, angemessene Fristen und ein transparentes und objektives Vor gehen gewährleistet.
Auftragsvergabe. 2.1. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich oder per E-Mail erteilt haben. Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge sowie Ergänzungen und Änderungen eines Auftrags sind nur wirksam, wenn sie von uns in geeigneter Form bestätigt werden.
2.2. Wird die Bestellung nicht innerhalb einer Woche durch eine Auftragsbestätigung bestätigt, können wir die Bestellung widerrufen.
2.3. Kostenvoranschläge sind verbindlich und werden von uns nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung vergütet.
2.4. Solange die bestellte Ware noch nicht hergestellt ist, können wir Änderungen in Konstruktion und Ausführung verlangen. Führen diese Änderungen zu Mehr- oder Minderkosten, werden wir uns mit dem Lieferanten über eine Anpassung der Vergütung des Lieferanten einigen. Vergütung des Lieferanten einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, soll ein Sachverständiger als Dritter die angepasste Vergütung ermitteln. Können sich die Parteien nicht auf einen Sachverständigen einigen, so wird dieser durch den Präsidenten des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern ernannt. Die Kosten des Sachverständigen sind zu gleichen Teilen zu tragen.
Auftragsvergabe. (1) Grundsätzlich gelten für die Vergabe von Betriebsarbeiten die entsprechenden nationalen bzw. EU-weiten Regelungen. Die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung (LHO) bleiben unberührt.
(2) Mit der Abgabe des Angebots, erklärt der Auftragnehmer, dass er sich von Art und Umfang der Arbeiten in geeigneter Weise überzeugt hat. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
Auftragsvergabe. (1) Grundsätzlich gilt für die Vergabe von Betriebsarbeiten die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) sowie das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz.
(2) Mit der Abgabe des Angebots, erklärt der Auftragnehmer, dass er sich von Art und Umfang der Arbeiten in geeigneter Weise überzeugt hat. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
Auftragsvergabe. 1. Bei Auftragsvergabe bzgl. der Planung, Herstellung, Änderung oder Instandsetzung von Einrichtungen sowie der Planung oder Instandsetzung von Arbeitsverfahren haben wir den Auftragsnehmer schriftlich aufzufordern, die für die Ausführung des Auftrags maßgeblichen Vorgaben einzuhalten.
2. Bei Auftragsvergabe bzgl. der Lieferung von Arbeitsmitteln, Ausrüstungen oder Arbeitsstoffen, haben wir dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, die im Rahmen seines Auftrags für Sicherheit und Gesundheitsschutz einschlägigen Anforderungen einzuhalten.
3. Bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen sind wir verpflichtet dem Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen. Wir sind verpflichtet sicherzustellen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtführende überwacht werden, die die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellen. Zwischen uns und dem Fremdunternehmen ist einvernehmlich festzulegen, welche Partei den Aufsichtführenden stellt.
Auftragsvergabe. 1.1 Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebots (auch per Mail) oder mit einer Auftragsbestätigung und der Übermittlung von Arbeitsunterlagen an Xxxxxxx Xxxxxx gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt. (Ausgenommen sind alle digitalen oder gedruckten Infomaterialen, die für eine Abschätzung des Arbeitsaufwands notwendig sind und zu diesem Zweck vor der Angebotserstellung zur Verfügung gestellt werden).
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit sie von Xxxxxxx Xxxxxx mit einer handschriftlichen Unterzeichnung anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht extra widersprochen worden ist.