Vertragsangebot Musterklauseln

Vertragsangebot. 1.1 Soweit die GWH Wasser nach Standardverträgen liefert, erfolgt die Wasserversorgung nach einheitlichen Bedingungen. Diesen Versorgungsverhältnissen liegen die AVBWasserV sowie die Anlage zur AVBWasserV in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Unberührt bleiben hiervon abweichende Vereinbarungen sowie allgemeine Bedingungen nach § 1 Abs. 3 AVB- WasserV. Die GWH sind berechtigt, die Anlage zur AVBWasserV nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde zu ändern. 1.2 Die §§ 2 bis 34 AVBWasserV und die Anlage zur AVBWasserV gelten bei den GWH im Rah- men des Zulässigen auch für Verträge mit Industrieunternehmen und Löschwasserbeziehern, für Verträge mit Weiterverteilern jedoch nur, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Vertragsangebot. Der Teilnehmer kann in seiner Bestellung auch ausdrücklich verbindlich sein Vertragsangebot erklären. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung übermitteln. Die Annahme ist durch den Veranstalter entweder innerhalb von zwei Tagen ausdrücklich erklärt oder erfolgt mit Zahlungsaufforderung wie unter Ziffer 4.1 erwähnt.
Vertragsangebot. 1.1 Den Versorgungsverhältnissen der Gemeindewerke Kiefersfelden liegen die „Ver- ordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) sowie die nachstehende Anlage und das Preisblatt zur Anlage und die jeweils gültigen „Technischen Anschlussbedingungen“ - TAB - (gem. § 17 AVBWasserV) zugrunde. Unberührt bleiben hiervon abweichende Vereinbarungen sowie allgemeine Bedingungen nach § 1 Abs. 3 AVBWasserV. Die Gemeinde- werke Kiefersfelden sind berechtigt, die Anlage und das Preisblatt zur Anlage nach öffentlicher Bekanntmachung zu ändern. 1.2 Die Gemeindewerke Kiefersfelden vereinbaren die Anwendung der genannten Bestimmungen, also der §§ 2 - 34 AVBWasserV, der Anlage zur AVBWasserV mit dem Preisblatt zur Anlage und der TAB auch für Verträge mit Industrieunternehmen und Löschwasserbeziehern, für Verträge mit Weiterverteilern, hier doch nur soweit nichts anderes bestimmt ist.
Vertragsangebot. FXFlat hat dem Kunden vorvertragliche Informationen für Ver- tragsabschlüsse im Fernabsatz, die aufsichtsrechtlich erforder- lichen Informationen und sonstige Vertragsunterlagen zur Ver- fügung gestellt. Der Kunde hat die Unterlagen auf der Website der FXFlat und darüber hinaus in der Kontoverwaltung auf der HandelsplaNorm TWS erhalten. Alternativ hat der Kunde den Zugang zu den Informationen und Unterlagen über einen Kooperationspartner der FXFlat erhal- ten. Der Kooperationspartner wird nicht Partei dieses Rahmen- vertrages. Er leitet lediglich Daten des Kunden für eine Kontoer- öffnung an FXFlat weiter. Auf Basis dieser Informationen und Unterlagen gibt der Kunde ein bindendes Angebot zum Abschluss des Rahmenvertrages ab, indem er die Antragsstrecke vollständig durchläuft und den hierbei generierten Antrag auf Abschluss des Rahmenvertra- ges elektronisch an die FXFlat Bank GmbH übermittelt. FXFlat führt sodann eine Legitimationsprüfung des Kunden durch. Dies umfasst auch die Legitimationsprüfung für den Abschluss eines Depotvertrages, den der Kunde mit der IBIE abschließt (vgl. 2.2.). Nachdem ein solcher Depotvertrag zwischen dem Kunden und IBIE geschlossen wurde und FXFlat ihre weiteren Prüfungen abgeschlossen hat, leitet sie dem Kunden die Ver- tragsunterlagen und Zugangsdaten zum Handelssystem zu. Da- durch nimmt sie das Angebot des Kunden zum Abschluss dieses Rahmenvertrages an.
Vertragsangebot. Die Anmeldung zum Coachingprogramm und zum Teamtraining kann per E-Mail, Fax, Brief, Telefon erfolgen. Zudem kann das Angebot in einem Beratungs- gespräch persönlich auf einem Antragsformular oder – insbesondere in telefonischen Gesprächen - im Nachgang über die in Satz 1 dieser Ziffer 3.1 genannten Angebotswege erfolgen. Die Anmeldung des Kunden für die Teilnahme am Coachingprogramm und zum Teamtraining gem. Satz 1 dieser Ziffer 3.1 gilt als verbindliches Vertragsangebot an CRESSANDI. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist CRESSANDI berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei CRESSANDI anzunehmen. Der Vertrag kommt damit erst mit Annahme von CRESSANDI zustande. Die Annahme-Bestätigung erfolgt in der Regel per E- Mail und unverzüglich.
Vertragsangebot. 1. Die Fachklinik Bellevue GmbH ist eine private Klinik gemäߧ§ 30 GeWO, 107 SGB V (1, 2). Das Leistungsangebot umfasst vorrangig medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen (Allgemei- ne Krankenhausleistungen) und Rehabilitationen. Verträge mit Sozialversicherungsträgern bestehen nicht. Die Fachklinik Bellevue ist spezialisiert auf die Behandlung von atopischen Erkrankungen bei Kindern im Alter von bis zu 12 Jahren. 2. Das Vertragsangebot erstreckt sich nur auf diejeni- gen Leistungen, für die die Fachklinik Bellevue im Rahmen ihrer medizinischen Spezialisierung perso- nell und sachlich ausgestattet ist.
Vertragsangebot. Der Kunde kann in seiner Bestellung (Buchung oder Wechseln eines Pakets) auch ausdrücklich verbindlich sein Vertragsangebot erklären. INOVAGIS wird dem Kunden nach Ermessen eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung übermitteln. Die Annahme ist durch INOVAGIS entweder innerhalb von zwei Tagen ausdrücklich erklärt oder erfolgt mit Zahlungsaufforderung oder Leistungserbringung.
Vertragsangebot. Der Kunde kann in seiner Buchung auch ausdrücklich verbindlich sein Vertragsangebot erklären. Das Tagungshaus wird dem Teilnehmer nach Ermessen eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung übermitteln. Die Annahme ist durch das Tagungshaus entweder innerhalb von zwei Tagen ausdrücklich erklärt oder erfolgt mit Zahlungsauf- forderung oder Leistungserbringung.
Vertragsangebot. 1.1 Soweit die Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG (nachfolgend Stadtwerke Traunstein genannt) Wasser nach Standardverträgen liefern, erfolgt die Wasserversorgung nach einheitlichen Bedingungen. Diesen Versorgungsverhältnissen liegen die AVBWasserV sowie die Anlagen zur AVBWasserV in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Unbe- rührt bleiben hiervon abweichende Vereinbarungen sowie allgemeine Bedingungen nach § 1 Abs. 3 AVBWasserV. Die Stadtwerke Traunstein sind berechtigt, diese Anlage und das Preisblatt nach öffentli- cher Bekanntmachung zu ändern. 1.2 Die §§ 2 bis 34 AVBWasserV und die Anlage zur AVBWasserV gelten bei den Stadtwer- ken Traunstein im Rahmen des Zulässigen auch für Verträge mit Industrieunternehmen und Löschwasserbeziehern, für Verträge mit Weiterverteilern jedoch nur, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Related to Vertragsangebot

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsende Der Vertrag endet mit dem Ablaufdatum, sofern fristgerecht gekündigt wurde. Bei Neuregelungen des Vertrages und fristgerechter Kündigung durch den Versicherungsnehmer gemäss Art. 10, Abs. 3 endet der Vertrag per Ende des Versicherungsjahres. Bei Gefahrsveränderung und nachfolgender Kündigung durch xxxxx.xxxxxx innert 14 Tagen endet der Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Eintreffen der Rücktrittserklärung beim Versicherungsnehmer (oder beim neuen Halter). Bei Kündigung durch xxxxx.xxxxxx infolge verletzter Anzeigepflicht gemäss Art. 4 und 5 dieser Bestimmungen endet der Vertrag mit Eintreffen der Kündigung beim Versicherungsnehmer. Bei Kündigung im ersatzpflichtigen Schadenfall durch xxxxx.xxxxxx endet der Vertrag 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- nehmer. Die Kündigung hat spätestens mit Auszahlung der Versiche- rungsleistungen zu erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer im gedeckten Schadenfall spätestens 14 Tage nach Kenntnisnahme der Auszahlung, so erlischt der Vertrag 14 Tage nachdem die Kündigung xxxxx.xxxxxx mitgeteilt wurde. Wechselt für das versicherte Motorrad der Halter (Halterwechsel) und wird ein neuer Versicherungsnachweis einer anderen Versicherungs- gesellschaft aktiviert, so erlischt der Vertrag per Änderungsdatum des Strassenverkehrsamtes. Bei Aktivierung eines neuen Versicherungsnachweises einer anderen Versicherungsgesellschaft bei Motorradwechsel, Wiederinkraftsetzung nach Kontrollschildabgabe von mindestens 14 Tagen, Wechselschild- eröffnung oder Kantonswechsel erlischt der Vertrag per Änderungsda- tum des Strassenverkehrsamtes. Verlegt der Halter seinen Wohnsitz ins Ausland (ausgenommen das Fürsten- tum Liechtenstein), erlischt der Vertrag per Hinterlegung des schweize- rischen Kontrollschildes, spätestens jedoch mit dem Ablauf des Versi- cherungsjahres.

  • Vertragsinhalt Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

  • Vertragsparteien Im Rubrum des Grundstückskaufvertrages sind zunächst die Vertragsparteien präzise zu bezeichnen. Sind Gesellschaften Vertragsparteien, sind diese mit ihrer Firma bzw. ihrem Namen, dem Sitz, der Geschäftsanschrift und den Handelsregisterangaben (soweit vorhanden) in die Urkunde aufzunehmen. Darüber hinausgehend sollten stets, insbesondere aber bei der Beteiligung von Gesellschaften, die genauen Vertretungsverhältnisse in der Urkunde in einer Weise aufgenommen und nachgewiesen werden, die einerseits gegenüber dem Grundbuchamt, andererseits aber auch zu späteren Zeitpunkten gegenüber der anderen Vertragspartei oder auch gegenüber Dritten den Nachweis der ordnungsgemäßen Vertretung der Vertragsparteien bei der Beurkundung er- möglicht. Ist an dem Vertrag eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, so ist diese nach der jüngsten Rechtsprechung selbst rechtsfähig1 und damit als solche Partei des Grundstückskaufvertrages. Ferner hat der BGH jüngst die formelle Grundbuchfähigkeit der GbR bestätigt.2 Die GbR kann künftig unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werden. Die Bezeichnung der ein- zelnen Gesellschafter ist dagegen nicht mehr erforderlich, sondern dient ledig- lich der Identifizierung bei fehlendem Namen oder der Unterscheidung der 228 229 1 Vgl. BGH v. 29.1.2001 – II ZR 331/00, BGHZ 14ł, 341 ff. 2 BGH v. 4.12.2008 – V ZB 74/08, WM 2009, 171 ff. GbR von anderen Gesellschaften mit gleichem Namen. Ob bei Änderungen im Gesellschafterbestand oder bei Umbenennung der Gesellschaft eine Grundbuchberichtung oder lediglich eine Richtigstellung erforderlich ist, ist umstritten (siehe dazu auch Rz. 50).1 Auch künftig sollte bei der Vertrags- gestaltung aber sorgfältig darauf geachtet werden, dass in dem Grundstücks- kaufvertrag die Gesellschaft mit ihrem aktuellen Namen bezeichnet wird und ggf. zur Klarstellung sämtliche GbR-Gesellschafter namentlich genannt wer- den. Darüber hinausgehend sollte festgestellt werden, ob die aktuelle Bezeich- nung der Gesellschaft noch mit dem eingetragenen Namen identisch ist. Soll- te dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, noch vor der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages oder im Zusammenhang damit Kontakt mit dem Grundbuchamt aufzunehmen, um entweder durch einen von Amts wegen durchzuführenden Berichtigungsvermerk oder einen Grundbuchberichtigungs- antrag eine Aktualisierung/Richtigstellung der Bezeichnung zu erlangen. Siehe dazu auch Rz. 50.

  • Vertragsdauer Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Vertragslaufzeit Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.