Vertragsgegenstand lt. Maklervertrag. (1) Es kann gesondert vereinbart werden, dass sich die Beauftragung auf bereits beim Abschluss dieses Vertrages bestehende Versicherungsverhältnisse erstrecken soll. Diese Vertragsverhältnisse werden dann künftig durch den Makler verwaltet, sofern sie der Versicherer courtagepflichtig in den Bestand des Maklers überträgt.
Appears in 4 contracts
Samples: Maklervertrag, Maklervertrag, Maklervertrag