Common use of Vertragslaufzeiten Clause in Contracts

Vertragslaufzeiten. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen wird, auch um die Chancengleichheit in der Wissen- schaft zu unterstützen, die Qualifizierungsbefristung nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG) empfohlen. Bei der Festlegung der Vertragslaufzeiten sollte das Qualifizierungsziel des Stelleninhabers oder der Stelleninhaberin angemessen berücksichtigt werden. Für nicht promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen in der Regel Stellen mit mindestens 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit vergeben werden. Möglich ist die Vergabe von Stellen mit einer Arbeitszeit von mehr als 50 %, wenn es die nationale und internationale Wettbewerbssituation innerhalb und außerhalb des Wissen- schaftssystems erfordert. Xxxxxx noch nicht promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf vollen Stellen beschäftigt, sollte ihnen innerhalb der Arbeitszeit nach Maßgabe des je- weiligen Landeshochschulrechts Gelegenheit zur Vorbereitung auf die Promotion gege- ben werden. Der weit überwiegende Teil der Arbeitszeit muss jedoch für die Mitarbeit im Projekt aufgewendet werden.

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Vertragslaufzeiten. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen wird, auch um die Chancengleichheit in der Wissen- schaft Wis- senschaft zu unterstützen, die Qualifizierungsbefristung nach dem Gesetz über befristete befris- tete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVGWiss- ZeitVG) empfohlen. Bei der Festlegung der Vertragslaufzeiten sollte das Qualifizierungsziel Qualifizie- rungsziel des Stelleninhabers oder der Stelleninhaberin angemessen berücksichtigt werden. Für nicht promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen in der Regel Stellen mit mindestens 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit vergeben werden. Möglich ist die Vergabe von Stellen mit einer Arbeitszeit von mehr als 50 %, wenn es die nationale und internationale Wettbewerbssituation innerhalb und außerhalb des Wissen- schaftssystems Wissenschaftssystems erfordert. Xxxxxx noch nicht promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf vollen Stellen beschäftigt, sollte ihnen innerhalb der Arbeitszeit nach Maßgabe des je- weiligen Landeshochschulrechts Gelegenheit zur Vorbereitung auf die Promotion gege- ben ge- geben werden. Der weit überwiegende Teil der Arbeitszeit muss jedoch für die Mitarbeit im Projekt aufgewendet werden.

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