Vertragsleistung Musterklauseln

Vertragsleistung etracker schuldet die jeweils vertragsgegenständliche Leistung entsprechend der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung. etracker ist zu Änderungen und Anpassungen seines Leistungsangebots berechtigt, sofern die Vertragsleistung für den Kunden dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dies beinhaltet insbesondere auch Verbesserungen der Software und Erweiterungen des Funktionsumfangs sowie Anpassungen an den Stand der Technik. Darüber hinaus ist etracker zur Anpassung der Vertragsleistungen zur Übereinstimmung mit den jeweils dafür anzuwendenden gesetzlichen Anforderungen sowie zur Anpassung an den Stand der Technik sowie die jeweils geltenden Anforderungen und Standards von Datenschutz und Datensicherheit berechtigt. Die Verfügbarkeit der etracker Dienste beträgt, soweit nicht anders in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben, mindestens 99 % pro Jahr. etracker ist bei unvorhersehbaren Ereignissen berechtigt, etracker Dienste zu Zwecken der Wartung oder Instandsetzung zu unterbrechen, soweit dies für den stabilen und sicheren Dienstbetrieb erforderlich ist. Eine Garantie im Rechtssinne wird durch etracker nur aufgrund einer in Textform erfolgenden Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ gewährt. Das Erreichen eines über die vereinbarte Vertragsleistung hinausgehenden wirtschaftlichen oder werblichen Erfolgs ist nicht Bestandteil unserer Leistung.
Vertragsleistung. Deluxe-Valet-Parking ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen im Rahmen dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Mit Zugang der Reservierungsbestätigung erwirbt der Kunde das Recht zur Übergabe des Fahrzeuges zum Zwecke des Deluxe-Valet-Parking und der Einstellung seines Fahrzeuges in einer deren Tiefgaragen/Außenparkplätzen. Deluxe-Valet-Parking verpflichtet sich mit der Buchungsbestätigung, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze am vorgenannten Ort für den in der Buchung angegebenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen und die Rückgabe des Fahrzeuges direkt am Abflug- Terminal B-C des Flughafens Düsseldorf zu gewährleisten. Die Bewachung und Verwahrung sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer und Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierungsanfrage anzugeben. Die Übergabe des Fahrzeuges bei Abflug hat mindestens 75 Minuten vor dem von der Fluggesellschaft genannten Beginn des Check-In zu erfolgen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so haftet Deluxe-Valet-Parking nur dann für eine verspätete Annahme des Fahrzeuges, wenn der Flug aufgrund eines Verschuldens von Deluxe-Valet-Parking nicht erreicht werden kann. Eine Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Deluxe-Valet-Parking übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und sonstigen, nicht von ihr zu vertretenen Behinderungen, die dazu führen, dass ein Stellplatz nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist Deluxe-Valet-Parking nicht verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen.
Vertragsleistung. Der AN erstellt das Projekt „schlüsselfertig“. „Schlüsselfertig“ bedeutet, dass das zu errichtende Gebäude vollständig fertig, funktionsfähig und betriebsbereit ist, so dass es zu der vorgesehenen Nutzung uneingeschränkt zur Verfügung steht und alle öffentlich- rechtlichen Vorschriften und Bestimmungen eingehalten bzw. erfüllt sind. Nicht zum Bausoll gehören Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung als solche genannt sind.
Vertragsleistung. XXXXX schuldet die jeweils vertragsgegenständliche Leistung entsprechend der jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Leistungsbeschreibung. BHMMS schuldet, soweit nicht anders in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben, die Bereitstellung der BHMMS-Dienste. BHMMS ist bei unvorhersehbaren Ereignissen berechtigt, BHMMS-Dienste zu Zwecken der Wartung oder Instandsetzung zu unterbrechen, soweit dies für den stabilen und sicheren Dienstbetrieb erforderlich ist. Eine Garantie im Rechtssinne wird durch BHMMS nur aufgrund einer schriftlichen Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ gewährt.
Vertragsleistung. Vertragsleistung ist die Erbringung der in der Bestellung genannten Dienstleistungen durch den AN.
Vertragsleistung. Vertragsleistung ist die Erbringung der in der Bestellung genannten Werkleistungen, z. B. Installationsarbeiten, Softwareerstellungs- und Softwareanpassungsleistungen sowie Projekte.
Vertragsleistung. 43.1 Vertragsleistung ist die Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen hinsichtlich der in der Bestellung genannten Hardware.
Vertragsleistung. Vertragsleistung ist die zeitlich begrenzte Überlassung der in der Bestellung genannten Software.
Vertragsleistung. Die schlüsselfertige Ausführung beinhaltet
Vertragsleistung. 2.1. Der AN betreibt in seinem gesicherten Serverraum den PM-Cloud-Dienst. Es handelt sich dabei um das mandantenfähige FlowChief Prozessleit- und Energiemanagementsystem, auf dem beliebig viele Kunden unabhängig voneinander die gesamte Funktionalität der Software zu einer monatlich (Vertragsperiode) festen Miete nutzen können.