Common use of Vertragspartner und Vertragsabwicklung Clause in Contracts

Vertragspartner und Vertragsabwicklung. 1.1 Die auf dem Kartenantrag genannte Bank des Karteninhabers (nachstehend kurz „Bank“ ge- nannt), die die Vertragsabwicklung und Kundenbe- treuung übernimmt, schaltet aus lizenzrechtlichen Gründen im Visa und Mastercard Kartengeschäft die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschafts- bank, Frankfurt am Main, Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, ein. Die Visa oder Mastercard Karte ist eine Debit- oder Kreditkarte; bei Kombina- tionsprodukten, die zwei Kreditkarten umfassen (sog. Kartendoppel), handelt es sich immer um eine Visa Kreditkarte und eine Mastercard Kreditkarte. Die DZ BANK als Herausgeber der Visa und/oder Mastercard Karte(n) und Vertragspartner des Karteninhabers (Haupt-/Zusatzkarteninhaber) hinsichtlich der Nutzung der Karte oder deren Daten als Zahlungsinstrument wird von der Bank vertreten. Der Karteninhaber ist verpflichtet, sämt- liche Erklärungen und Mitteilungen grundsätzlich an die Bank zu richten. Dies gilt auch für etwaige Auseinandersetzungen über den Aufwen- dungsersatzanspruch gemäß Ziffer 7.

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Samples: www.vrbank-lb.de, www.raiba-ke-oa.de, www.vb-mittelhessen.de

Vertragspartner und Vertragsabwicklung. 1.1 Die auf dem Kartenantrag genannte Bank des Karteninhabers (nachstehend kurz „Bank“ ge- nanntgenannt), die die Vertragsabwicklung und Kundenbe- treuung übernimmtKundenbetreuung über- nimmt, schaltet aus lizenzrechtlichen Gründen im Mastercard und Visa und Mastercard Kartengeschäft Karten- geschäft die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschafts- bankGenossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, ein. Die Mastercard oder Visa oder Mastercard Karte ist eine Debit- oder Kreditkarte; bei Kombina- tionsproduktenKombinationsprodukten, die zwei Kreditkarten Kre- ditkarten umfassen (sog. Kartendoppel), handelt es sich immer um eine Visa Mastercard Kreditkarte und eine Mastercard Visa Kreditkarte. Die DZ BANK als Herausgeber der Visa Mastercard und/oder Mastercard Visa Karte(n) und Vertragspartner des Karteninhabers (Haupt-/Zusatzkarteninhaber) hinsichtlich der Nutzung der Karte oder deren Daten als Zahlungsinstrument wird von der Bank vertreten. Der Karteninhaber ist verpflichtet, sämt- liche sämtliche Erklärungen und Mitteilungen grundsätzlich an die Bank zu richten. Dies gilt auch für etwaige Auseinandersetzungen über den Aufwen- dungsersatzanspruch gemäß Ziffer 7.

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Samples: www.bbbank.de, www.vr-werdenfels.de, www.sparda-sw.de

Vertragspartner und Vertragsabwicklung. 1.1 Die auf dem Kartenantrag genannte Bank des Karteninhabers (nachstehend kurz „Bank“ ge- nanntgenannt), die die Vertragsabwicklung und Kundenbe- treuung Kundenbetreuung übernimmt, schaltet aus lizenzrechtlichen Gründen im Visa und Mastercard Kartengeschäft die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschafts- bankGenossenschaftsbank, Frankfurt Frank- furt am Main, Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, ein. Die Visa oder Mastercard Karte ist eine Debit- oder Kreditkarte; bei Kombina- tionsproduktenKombinationsproduk- ten, die zwei Kreditkarten umfassen (sog. KartendoppelKarten- doppel), handelt es sich immer um eine Visa Kreditkarte Kredit- karte und eine Mastercard Kreditkarte. Die DZ BANK als Herausgeber der Visa und/oder Mastercard Karte(n) und Vertragspartner des Karteninhabers (Haupt-/Zusatzkarteninhaber) hinsichtlich der Nutzung der Karte oder deren Daten als Zahlungsinstrument Zahlungs- instrument wird von der Bank vertreten. Der Karteninhaber Kar- teninhaber ist verpflichtet, sämt- liche sämtliche Erklärungen und Mitteilungen grundsätzlich an die Bank zu richtenrich- ten. Dies gilt auch für etwaige Auseinandersetzungen Auseinandersetzun- gen über den Aufwen- dungsersatzanspruch Aufwendungsersatzanspruch gemäß Ziffer 7.

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Samples: www.volksbank-mittweida.de, www.raiba-ke-oa.de

Vertragspartner und Vertragsabwicklung. 1.1 Die auf dem Kartenantrag genannte Bank des Karteninhabers Kar- teninhabers (nachstehend kurz „Bank“ ge- nanntgenannt), die die Vertragsabwicklung und Kundenbe- treuung übernimmtKundenbetreuung über- nimmt, schaltet aus lizenzrechtlichen Gründen im Visa und Mastercard Kartengeschäft die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschafts- bankGenossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, ein. Die Visa oder Mastercard Karte ist eine Debit- oder Kreditkarte; bei Kombina- tionsproduktenKombinationsprodukten, die zwei Kreditkarten umfassen (sog. Kartendoppel), handelt es sich immer um eine Visa Kreditkarte und eine Mastercard Kreditkarte. Die DZ BANK als Herausgeber der Visa und/oder Mastercard Karte(n) und Vertragspartner des Karteninhabers (Haupt-/ZusatzkarteninhaberHaupt-/Zusatz- karteninhaber) hinsichtlich der Nutzung der Karte oder deren Daten als Zahlungsinstrument wird von der Bank vertreten. Der Karteninhaber ist verpflichtet, sämt- liche sämtliche Erklärungen und Mitteilungen grundsätzlich grund- sätzlich an die Bank zu richten. Dies gilt auch für etwaige Auseinandersetzungen über den Aufwen- dungsersatzanspruch gemäß Ziffer 7.

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Samples: www.volksbank-bi-gt.de

Vertragspartner und Vertragsabwicklung. 1.1 Die auf dem Kartenantrag genannte Bank des Karteninhabers (nachstehend kurz „Bank“ ge- nanntgenannt), die die Vertragsabwicklung und Kundenbe- treuung übernimmtKundenbetreuung über­ nimmt, schaltet aus lizenzrechtlichen Gründen im Mastercard und Visa und Mastercard Kartengeschäft Karten­ geschäft die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschafts- bankZentral­Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, ein. Die Mastercard oder Visa oder Mastercard Karte Card ist eine Debit- Debit­ oder Kreditkarte; bei Kombina- tionsproduktenKombinationsprodukten, die zwei Kreditkarten Kre­ ditkarten umfassen (sog. Kartendoppel), handelt es sich immer um eine Visa Mastercard Kreditkarte und eine Mastercard Visa Kreditkarte. Die DZ BANK als Herausgeber der Visa Mastercard und/oder Mastercard Karte(n) Visa Card und Vertragspartner des Karteninhabers (Haupt-/ZusatzkarteninhaberHaupt­/Zusatzkarten­ inhaber) hinsichtlich der Nutzung der Karte oder deren Daten als Zahlungsinstrument Zahlungsinstru- ment wird von der Bank vertreten. Der Karteninhaber ist verpflichtet, sämt- liche sämtliche Erklärungen und Mitteilungen grundsätzlich an die Bank zu richten. Dies gilt auch für etwaige Auseinandersetzungen über den Aufwen- dungsersatzanspruch Aufwendungsersatzanspruch gemäß Ziffer 7.

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Samples: www.psd-nuernberg.de

Vertragspartner und Vertragsabwicklung. 1.1 Die auf dem Kartenantrag genannte Bank des Karteninhabers (nachstehend kurz „Bank“ ge- nanntgenannt), die die Vertragsabwicklung und Kundenbe- treuung Kundenbetreuung übernimmt, schaltet aus lizenzrechtlichen Gründen im Mastercard und Visa und Mastercard Kartengeschäft die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschafts- bankGenossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, ein. Die Mastercard oder Visa oder Mastercard Karte Card ist eine Debit- oder Kreditkarte; bei Kombina- tionsproduktenKombinationsprodukten, die zwei Kreditkarten Kredit- karten umfassen (sog. Kartendoppel), handelt es sich immer um eine Visa Mastercard Kreditkarte und eine Mastercard Visa Kreditkarte. Die DZ BANK als Herausgeber der Visa Mastercard und/oder Mastercard Karte(n) Visa Card und Vertragspartner des Karteninhabers (Haupt-/Zusatzkarteninhaber) hinsichtlich der Nutzung der Karte oder deren Daten als Zahlungsinstrument wird von der Bank vertreten. Der Karteninhaber ist verpflichtet, sämt- liche sämtliche Erklärungen und Mitteilungen grundsätzlich an die Bank zu richten. Dies gilt auch für etwaige Auseinandersetzungen über den Aufwen- dungsersatzanspruch gemäß Ziffer 7.

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Samples: kontoeroeffnung.gls.de

Vertragspartner und Vertragsabwicklung. 1.1 Die auf dem Kartenantrag genannte Bank des Karteninhabers (nachstehend kurz „Bank“ ge- nannt), die die Vertragsabwicklung und Kundenbe- treuung übernimmt, schaltet aus lizenzrechtlichen Gründen im Mastercard und Visa und Mastercard Kartengeschäft die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschafts- bank, Frankfurt am Main, Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, ein. Die Mastercard oder Visa oder Mastercard Karte ist eine Debit- oder Kreditkarte; bei Kombina- tionsprodukten, die zwei Kreditkarten umfassen (sog. Kartendoppel), handelt es sich immer um eine Visa Mastercard Kreditkarte und eine Mastercard Visa Kreditkarte. Die DZ BANK als Herausgeber der Visa Mastercard und/oder Mastercard Visa Karte(n) und Vertragspartner des Karteninhabers (Haupt-/Zusatzkarteninhaber) hinsichtlich der Nutzung der Karte oder deren Daten als Zahlungsinstrument wird von der Bank vertreten. Der Karteninhaber ist verpflichtet, sämt- liche Erklärungen und Mitteilungen grundsätzlich an die Bank zu richten. Dies gilt auch für etwaige Auseinandersetzungen über den Aufwen- dungsersatzanspruch Aufwendungser- satzanspruch gemäß Ziffer 7.

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Samples: www.raiba-ke-oa.de