Verwendungsmöglichkeiten der Karte Musterklauseln

Verwendungsmöglichkeiten der Karte. 2.1 Mit der Karte kann der Karteninhaber während der Gültigkeitsdauer der Karte im In- und als weitere Leistung auch im Ausland im Mastercard- bzw. Visa-Verbund
Verwendungsmöglichkeiten der Karte. 2.1 Mit der Karte kann der Karteninhaber während der Gültigkeitsdauer der Karte im In- und als weitere Leistung auch im Ausland im Mastercard- bzw. Visa- Verbund • bei Kartenakzeptanzstellen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen, • Gutschriften auf der Karte von Mastercard- bzw. Visa-Karteninhabern welt- weit zu empfangen und • – sofern laut Kartenantrag unterstützt – im Rahmen des Bargeldservices an Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten und bargeldauszahlen- den Stellen, dort gegebenenfalls zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispa- piers, Bargeld im Rahmen der von der auszahlenden Stelle festgelegten bzw. der vereinbarten Höchstbeträge beziehen sowie Zahlungen Dritter zugunsten der Karte empfangen.
Verwendungsmöglichkeiten der Karte. 9.1 Der KI ist berechtigt, bei Mastercard-Akzeptanzstellen im Inland und im Ausland
Verwendungsmöglichkeiten der Karte. Mit der von der EKS ausgegebenen Karte kann der Karteninhaber im Inland und auch im Ausland im Rahmen des Mastercard-Verbundes - bei Akzeptanzunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und - an Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten – dort zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers – Bargeld beziehen (Bargeldservice). Der Bezug von Bargeld ist beschränkt auf bestimmte, in Abhängigkeit von der Bezugsquelle festgelegte, Höchstbeträge, welche im „Verzeichnis über Bargeldlimite“ aufgeführt sind. Die Akzeptanzunternehmen sowie die bargeldauszahlenden Stellen sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der Karte zu sehen sind. Soweit mit der Karte zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierüber gesondert informiert.
Verwendungsmöglichkeiten der Karte. (1) Mit der Karte kann der Karteninhaber im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen des Mastercard Verbundes • bei den die Karte als Zahlungsmittel akzeptierenden Unternehmen (Vertragsunterneh- men) Waren und Dienstleistungen bargeldlos im stationären und Online-Handel (Inter- net) bezahlen sowie • Bargeld an Geldautomaten mit Mastercard Akzeptanz sowie in den Geschäftsstellen der Reisebank abheben. Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten, an denen mit der Karte Bargeld abgeho- ben werden kann, sind an dem Mastercard Akzeptanzsymbol zu erkennen, das auf der Kar- te aufgedruckt ist. Die Karte darf nicht zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen ver- wendet werden, die nach dem jeweils anwendbaren Recht nicht erworben werden dürfen bzw. gesetzeswidrig sind (wie beispielsweise illegale Wetten). Die Karte kann nur verwen- det werden, soweit das insgesamt auf der Karte vorhandene Guthaben für die Durchführung der Bezahlung bzw. Abhebung einschließlich anfallender Gebühren ausreicht und nicht ge- sperrt ist (Nr. 5 Absatz 4 der AGB).
Verwendungsmöglichkeiten der Karte. 2.1 Mit der Karte kann der Karteninhaber während der Gültigkeitsdauer der Karte im In- und als weitere Leistung auch im Ausland im Visa- bzw. Mastercard-Verbund • bei Kartenakzeptanzstellen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und • – sofern laut Kartenantrag unterstützt – im Rahmen des Bargeldservices an Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten und bar- geldauszahlenden Stellen, dort gegebenenfalls zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers, Bargeld im Rahmen der von der auszahlen- den Stelle festgelegten bzw. der vereinbarten Höchstbeträge beziehen sowie Zahlungen Dritter zugunsten der Karte empfangen.
Verwendungsmöglichkeiten der Karte. Kartenrückseite genannte dreistellige Kartenprüfziffer, aber niemals die PIN ange- geben werden. Sofern für Internetzahlungen ein Verfahren zur starken Kunden- authentifizierung von der Akzeptanzstelle unterstützt und dessen Nutzung durch den Herausgeber gefordert wird, ist dieses vom Karteninhaber einzusetzen. Solche sicheren Bezahlverfahren für Internetzahlungen werden mit dem Karten- inhaber in den „Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die gesicherte Authentifizierung bei Visa/Mastercard Kartenzahlungen im Internet“ vereinbart (Anlage zum Kartenantrag).

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.