Vertragspartner und Vertragsgegenstand. 1.1 Die Drillisch Online GmbH, mit Sitz in Xxxxxxx-Xxxxxxx-Xxx. 0-0, 00000 Xxxxxxx, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau, HRB 96603 (nachfolgend „Dienstean- bieter“) erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vertragszusammenfassung, der Preislisten sowie der Leistungsbeschreibung, soweit diese wirksam in den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag einbezogen wurden und nichts anderes vereinbart ist. Die Preislisten sowie die Leistungsbeschreibung werden dem Kunden als Teil der vorvertraglichen Informationen auf elektronischem Wege separat breitgestellt.
Vertragspartner und Vertragsgegenstand. 1.1. Die 1&1 Telecom GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: 0000 0000 („1&1“), erbringt ihre Telekommunikations- und Multimedia-Dienste (zusammen „Dienste“ genannt) im Rahmen der nachfolgenden AGB.
Vertragspartner und Vertragsgegenstand. 1.1. Dienstleister, Rechtsgrundlagen Die inexio (inexio – Informationstechnologie und Telekommu- nikation GmbH , Xx Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, +00-000-0000000, xxxx@xxxxxx.xxx, Amtsgericht Saarbrücken Handelsregister-Nr. HRB 103946, nachstehend „inexio“ genannt), erbringt ihre Tele- kommunikations- und Multimedia-Dienste (zusammen „Dienste“ genannt) im Rahmen der nach- folgenden AGB und weiterer dienstespezifischer Vorschriften. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Bedingungen im jeweiligen Auftragsformular und den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen gelten die Regelungen in folgender Reihenfolge: Auftragsbestätigung, Datenschutzhinweise, Produktspezifischen Leistungsbeschreibungen, Preis- liste, Produktinformationsblatt sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
Vertragspartner und Vertragsgegenstand. 1.1. Die 1&1 Telecom GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx („1&1“), erbringt ihre Telekommunikations- und Multimedia-Dienste (zusammen „Dienste“ genannt) im Rahmen der nachfolgenden AGB und – soweit es sich um Telekommunikations- dienste handelt – nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und – soweit es sich um Telemediendienste handelt – nach den Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG).
Vertragspartner und Vertragsgegenstand. Die AVIACARD wird von OEST Tankstellen GmbH & Co. KG, Georg- Oest-Str. 4, 72250 Freudenstadt („Aussteller“) ausgegeben. Sie be- rechtigt den Vertragspartner („Kartenkunde“) zur bargeldlosen Ent- gegennahme von Lieferungen und Leistungen an allen Tankstellen des Ausstellers sowie bei allen anderen an den AVIACARD-Verbund angeschlossenen AVIA-Tankstellen und sonstigen Tankstellen („Ak- zeptanzstellen“). Die Vorlage der vom Kartenkunden unterzeich- neten Vereinbarung stellt ein jederzeit widerrufliches Angebot zum Abschluss dieses Vertrags dar, welches durch den Aussteller durch Übergabe einer gegengezeichneten Vereinbarung oder durch Ausga- be der AVIACARD angenommen wird. Für den Einsatz der AVIACARD gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Vereinbarung nebst Anlagen und in Bezug genommenen Regelungen und ergänzend das zum jeweiligen Abrechnungszeitpunkt gültige Preisverzeichnis des Ausstellers. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kartenkunden finden keine Anwendung. Die AVIACARD steht im Eigentum des Ausstellers. Der Kartenkunde kann bei Antragstellung die Nutzung der AVIACARD auf eine bestimmte Person (,,Karteninhaber“) oder ein bestimmtes Fahrzeug beschränken. Der Kartenkunde hat dafür zu sorgen, dass die als Karteninhaber vorgesehene Person die AVIACARD an der dafür vorgesehenen Stelle unterzeichnet. Die Person, die sich ge- genüber dem Aussteller oder einer Akzeptanzstelle durch Vorlage der AVIACARD und durch Eingabe der gültigen PIN legitimiert, gilt als vom Kartenkunden bevollmächtigt und berechtigt, beim Aussteller und allen angeschlossenen Akzeptanzstellen Lieferungen und Leis- tungen für den Kartenkunden in Anspruch zu nehmen.
Vertragspartner und Vertragsgegenstand. 1) Die ITVT CARRIER UG, Xx Xxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx, erbringt ihre Dienste auf der Grundlage der nachfolgenden AGB und – soweit es sich um Telekommunikationsdienste handelt – nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Bei Telekommunikationsdiensten gelten insbesondere die §§ 43a – 47b TKG (Kundenschutz) uneingeschränkt, die AGB beabsichtigen keine Änderung der vorgenannten Bestimmungen. Abweichende AGB oder Erklärungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn und soweit ihre Anwendung ausdrücklich in Textform vereinbart wird.
Vertragspartner und Vertragsgegenstand. 1.1.Dienstleister, Rechtsgrundlagen Die inexio (inexio Breitband GmbH , ein Unternehmen der Unter- nehmensgruppe Deutsche Glasfaser, Xx Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, +00-000-0000000, info@inexio. net, Amtsgericht Saarbrücken Handelsregister-Nr. HRB 19783, nachstehend inexio genannt, eine Firma der inexio-Gruppe), erbringt ihre Telekommunikations- und Multimedia-Dienste (zusammen „Dienste“ genannt) im Rahmen der nachfolgenden AGB und weiterer dienstespezifischer Vorschriften. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Bedingungen im jeweili- gen Auftragsformular und den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen gelten die Regelungen in folgender Reihenfolge: Auftragsbestätigung, Datenschutzhinweise, Produktspezifischen Leistungs- beschreibungen, Preisliste, Produktinformationsblatt sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
Vertragspartner und Vertragsgegenstand. Zwischen Wohnraumanbieter/in: wohnhaft in: Telefon (Festnetz/mobil): Email: und Wohnraumnehmer/in: zurzeit wohnhaft: Telefon (Festnetz/mobil): Email: Personalausweis-Nr.: Zur Verfügung gestellt wird im Haus mit der Anschrift:
Vertragspartner und Vertragsgegenstand. 2.1 Vertragspartner des Kunden und Anbieter der Telekommunikationsdienste ist Xxxxxxxxx Xxxxxxxx, xxxxxxxx.xxx - xx.xxxxxxxxxx! (vorstehend und im Folgenden „MURCTEL“ genannt).
Vertragspartner und Vertragsgegenstand. 1) Dieser RA-Vertrag regelt das Verhältnis zwischen der x.xxxxx als Zertifizierungsdiensteanbieter und der RA als autorisierte Registrierungsstelle der x.xxxxx. Die RA hat auf Basis dieses RA- Vertrages die Berechtigung, entweder selbst oder durch zwischen ihr und der x.xxxxx in einem Sideletter zu diesem RA-Vertrag vereinbarte dritte Partner mindestens 1 Registrierungsstelle (RA-Geschäftsstelle, RA-GS) zu betreiben. RA-GS außerhalb Österreichs sind prinzipiell möglich; über die Vorgehensweise zur Umsetzung ist im Einzelfall zwischen x.xxxxx und der österreichischen Aufsichtsstelle Einvernehmen her zu stellen. Xxxxxx dritte Partner in die RA-GS-Struktur eingebunden, so hat die RA mit diesen dritten Partnern einen RA-Vertragskonformen Vertragszustand her zu stellen und diesen Umstand der x.xxxxx gegenüber durch Vorlage der Vertragswerke zu belegen. Vor der Betriebsaufnahme einer RA-GS ist diese zum Zwecke der Integration in das Produktionssystem der x.xxxxx durch die RA zu melden. Der Betrieb der RA und der RA-GS erfordert die Bereitstellung folgender Voraussetzungen durch die RA: • zentraler Registration Officer (zRO; siehe Themenbereich „verantwortliche Kontaktpersonen“ im gegenständlichen RA-Vertrag) • Registration Officer (RO; siehe Themenbereich „Personal“ im gegenständlichen RA-Vertrag) zRO und RO müssen jeweils eine gültige Signaturkarte, deren Zertifikaten von x.xxxxx die erforderlichen Berechtigungen zugeteilt worden sind, besitzen und weiters in der RA, bzw. in der RA- GS als berechtigter User über einen gemäß den Spezifikationen des RA-Sicherheitskonzepts der x.xxxxx ausgestatten EDV Arbeitsplatz verfügen.