Vertragsverletzung. Tritt der Mitarbeiter ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle nicht an oder verlässt er sie fristlos, so hat die Trabeco AG Anspruch auf eine Entschädigung, die einem Viertel des Monatslohnes entspricht (Art. 337d OR). Ausserdem hat sie Anspruch auf Ersatz weiteren Schadens. Diese Entschädigung kann vom Lohn des Mitarbeiters abgezogen werden.
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