Vertrauensschadenversicherung Musterklauseln

Vertrauensschadenversicherung. Der Versicherte ist verpflichtet, 3.1 alle Vertrauenspersonen bei der Einstellung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf ihre Vertrauenswürdigkeit zu prüfen. Hierzu ist erforderlich, dass sich die versicherte Mitgliedsorganisation einen lückenlosen Tätigkeitsnachweis für die letzten drei Jahre erbringen lässt und sich bei unbenannt einzuschließenden Vertrauenspersonen anhand der Zeugnisse dieses Zeitraums oder durch Rückfragen bei den Arbeitgebern/ Vorarbeitgebern über die Vertrauenswürdigkeit vergewissert; 3.2 der ARAG unverzüglich nach erhaltener Kenntnis schriftlich anzuzeigen 3.2.1 jedes Vorkommnis, das sich nach Klärung des Tatbestan- des als Versicherungsfall erweisen könnte, 3.2.2 jeden Versicherungsfall, und zwar auch dann, wenn er keine Entschädigungsansprüche geltend machen kann oder will; 3.3 auf Verlangen der ARAG schriftlich zu bestätigen, dass der der versicherten Mitgliedsorganisation aufgrund eines Versiche- rungsfalls zustehende Schadenersatzanspruch gegen die Ver- trauensperson oder einen anderen Dritten nach Maßgabe des § 86 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) auf die ARAG übergegangen ist, soweit diese der versicherten Mitglieds- organisation den Schaden ersetzt hat. Soweit Rechte, die zur Sicherung von Schadenersatzansprüchen eingeräumt worden sind, nicht kraft Gesetzes übergehen, hat die versicherte Mitgliedsorganisation sie der ARAG zu übertragen. Die ARAG macht von den auf sie übergegangenen bzw. ihr übertragenen Rechten keinen Gebrauch gegen Versicherte, bei denen ein Versicherungsfall gemäß Abschnitt B. V. 2.2 eingetre- ten ist; 3.4 jeden Versicherungsfall gemäß Abschnitt B. V. 2.2 der Polizei unverzüglich anzuzeigen; 3.5 vor Abtretung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag zuvor die schriftliche Einwilligung des Versicherers einzuholen; 3.6 für Transporte außerhalb der Geschäftsräume der Versicherten nur Vertrauenspersonen im Alter von mehr als 18 und weniger als 65 Jahre einzusetzen, die im Vollbesitz ihrer körperlichen und geistigen Kräfte sind.
Vertrauensschadenversicherung. (ARAG Allgemeine)
Vertrauensschadenversicherung. Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuld- haLe, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungs- fall zwischen 7.500 Euro und 120.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Vertrauensschadenversicherung. Gegenstand der Versicherung 2.5.1 Vom Versicherungsschutz umfasst, sofern gesondert vereinbart, sind Schäden am Vermögen des Versiche- rungsnehmers, die von Vertrauenspersonen durch vorsätzliche Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmun- gen über unerlaubte Handlungen zum Schadensersatz verpflichten, unmittelbar verursacht werden. Soweit der Nachweis der Verursachung durch eine namentlich festgestellte Vertrauensperson nicht geführt werden kann, genügt für die Ersatzpflicht des Versicherers die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Verursachung durch irgendeine Vertrauensperson. 2.5.2 Schäden am Vermögen, die dem Versicherungsnehmer dadurch entstehen, dass er für vorsätzlich gegenüber seinen Vertragspartnern begangene unerlaubte Handlungen im Sinne vorstehendem Absatz von Vertrauenspersonen aufgrund zivilrechtlicher Zurechnungsvorschriften einzustehen hat, gelten als mitversichert.
Vertrauensschadenversicherung. Der Versicherer ersetzt dem Versicherungs- nehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie z.B. Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versi- chert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eintreten (z.B. Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versiche- rungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen € 7.500,-- und € 50.000,-- je nach Organisation und Schadenereignis.
Vertrauensschadenversicherung. 1 – Gegenstand der Versicherung Betriebssport-Verbandes (BSV), der Bezirke und Betriebssportgemeinschaften (BSG) A. schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen der Wagnispersonen, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften über unerlaubte Handlungen zum Ersatz des hierdurch verursachten Schadens verpflichtet sind. Die Ersatzleistungen des Versicherers befreien die Versicherten nicht von ihrer Schadenersatzpflicht; B. ohne Verschulden der Wagnispersonen eingetretene Ereignisse, und zwar 1. Raub (§§ 249 – 252 StGB);
Vertrauensschadenversicherung. 4.1.1 Jeder Versicherungsfall und jedes Vorkommnis, das sich nach Klärung des Tatbestandes als Versicherungsfall erweisen könnte, und zwar auch dann, wenn die Versicherten keine Ersatzansprüche geltend machen können oder wollen, sind unverzüglich nach Erhalten der Kenntnis dem Versicherer schriftlich anzuzeigen. 4.1.2 Vor Erstattung einer Strafanzeige gegen Wagnispersonen haben sich die Versicherten mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften oder besondere Umstände die sofortige Anzeige unbedingt erfordern. 4.1.3 Jedes Ereignis, das einen Ersatzanspruch gemäß § 1 B begründet oder begründen könnte, ist unverzüglich der Polizei zu melden.
Vertrauensschadenversicherung. R + V Versicherung AG, Wiesbaden
Vertrauensschadenversicherung. Bitte jeden Schaden und jedes Vorkommnis, das sich nach Klärung des Tatbestandes als Versicherungsfall erweisen könnte, unverzüglich anzeigen. Bitte auch dann, wenn erst einmal keine Ersatzansprüche geltend machen werden. Die weitere Schadenbearbeitung wird von der R+V Versiche- rung durchgeführt. – Vor Erstattung einer Strafanzeige gegen die Wagnisper- sonen haben sich die Vereine mit der R + V Versicherung in Verbindung zu setzen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften oder besondere Umstände die sofortige Anzeige unbedingt erfordern.

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  • Mehrfachversicherung 22.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. 22.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen. 22.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung Von Beitragssatz in % KH VK Schaden-/ SF-Klasse Rückstufung nach 1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr Schäden Kalenderjahre SF 33 SF 16 SF 7 SF 1 34 SF 34 21 21 SF 32 SF 16 SF 6 SF 1 33 SF 33 21 22 SF 31 SF 15 SF 6 SF 1 32 SF 32 22 22 SF 30 SF 15 SF 6 SF 1 31 SF 31 22 22 SF 29 SF 14 SF 6 SF 1 30 SF 30 22 23 SF 28 SF 14 SF 5 SF ½ 29 SF 29 23 23 SF 27 SF 13 SF 5 SF ½ 28 SF 28 23 23 SF 26 SF 13 SF 5 SF ½ 27 SF 27 23 24 SF 25 SF 12 SF 4 SF ½ 26 SF 26 24 24 SF 24 SF 12 SF 4 SF ½ 25 SF 25 24 25 SF 23 SF 11 SF 4 SF ½ 24 SF 24 25 25 SF 22 SF 11 SF 4 SF ½ 23 SF 23 25 26 SF 21 SF 10 SF 3 SF ½ 22 SF 22 26 26 SF 20 SF 10 SF 3 SF ½ 21 SF 21 26 27 SF 19 SF 9 SF 3 SF ½ 20 SF 20 27 27 SF 18 SF 9 SF 2 0 19 SF 19 27 28 SF 17 SF 8 SF 2 0 18 SF 18 28 28 SF 16 SF 8 SF 2 0 17 SF 17 29 29 SF 15 SF 7 SF 1 0 16 SF 16 30 30 SF 14 SF 6 SF 1 0 15 SF 15 30 31 SF 13 SF 6 SF 1 0 14 SF 14 31 31 SF 12 SF 5 SF 1 0 13 SF 13 32 32 SF 11 SF 5 SF 1 0 12 SF 12 33 33 SF 10 SF 4 SF ½ M 11 SF 11 35 34 SF 9 SF 3 SF ½ M 10 SF 10 36 35 SF 8 SF 3 SF ½ M 9 SF 9 37 37 SF 7 SF 2 SF ½ M 8 SF 8 39 38 SF 6 SF 2 S M 7 SF 7 41 40 SF 5 SF 1 S M 6 SF 6 43 41 SF 4 SF 1 0 M 5 SF 5 45 43 SF 3 SF 1 0 M 4 SF 4 48 45 SF 2 SF ½ 0 M 3 SF 3 51 47 SF 1 0 M M 2 SF 2 55 50 SF ½ M M M 1 SF 1 60 53 S M M M - SF ½ 75 57 0 M M M - S 90 --- M M M M - 0 110 60 - M 160 85 35 und mehr SF 35 20 20 SF 35 SF 20 SF 8 SF 2 SF 34 SF 17 SF 7 SF 1

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