Vertraulichkeit und Geheimhaltung. 9.1 Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („vertrauliche Infor- mationen“) von Stenon, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder von Stenon als vertraulich bezeichnet wurden, wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen, und angemessen gegen unbefugte Offenlegung, Weitergabe und Zu- griffe zu schützen. Als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch verbundene Unterneh- men, an denen der Kunde keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Die Mitarbeiter des Kunden sowie sonstige vom Kunden beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten. 9.2 Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere die Software selbst sowie sämtliche Tech- nologien von Stenon, und Auskünfte, die Stenon im Rahmen von Supportanfragen oder der Zusammenarbeit zwecks Fehlerbehebung erteilt. Die von Stenon eingeräumten Nutzungs- rechte bleiben jedoch unberührt. 9.3 Der Kunde ist berechtigt, die ihm zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung dieses Vertrages oder die Aus- übung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtli- chen Gründen zwingend erforderlich ist. Bei Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Verwaltungs- behörden betreffend die Offenlegung von vertraulichen Informationen hat der Kunde Stenon unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren und Stenon in seinen Bestrebungen zur Verhinderung der Offenlegung der vertraulichen Informationen zu unterstützen. 9.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die vertraulichen Informationen dem Kunden schon vor der Offenlegung durch Stenon bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschul- den des Kunden bekannt werden, vom Kunden ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen von Stenon selbst entwickelt wurden oder dem Dritten durch einen gutgläubigen, dazu berech- tigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich der Kunde auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat er sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen. 9.5 Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages und darüber hinaus fünf Jahre ab Kündi- gung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheim- haltungspflicht vorsehen. Der Kunde gewährleistet im Rahmen des rechtlich Möglichen, dass die Geheimhaltungspflichten auch für seine Rechtsnachfolger, Zessionare und verbundene Unternehmen verbindlich sind. 9.6 Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen von Stenon unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. Ste- non kann zudem anordnen, dass bestimmte vertrauliche Informationen zu vernichten, zu lö- schen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von dem Kunden schriftlich bestätigt wird. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer gelten nur soweit dies die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigt. 9.7 Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist Stenon berechtigt, den Kunden unter Nennung des vollen Firmennamens und unter Nutzung des Firmenlogos in Marketingmaterialien (ein- schließlich Webseiten) als Referenzkunden zu benennen. 9.8 Mit Ausnahme von Ziffer 9.7 begründen die vorstehenden Regelungen keinerlei immaterialgü- terrechtlichen Nutzungsrechte. Sämtliche unter diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Appears in 2 contracts
Samples: Zusatzbedingungen Für Software as a Service, Zusatzbedingungen Für Software as a Service
Vertraulichkeit und Geheimhaltung. 9.1 Der Kunde (1) Soweit einer Vertragspartei vertrauliche Informationen kaufmännischer oder technischer Art der anderen Partei bekannt werden, die üblicherweise als Geschäftsgeheimnis angesehen werden, wie z.B. Kundendaten, verpflichtet sie sich, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung Dritten zugänglich zu machen oder zu anderen Zwecken als der Durchführung dieses Vertrages zu nutzen. Ausgenommen von der wechselseitigen Geheimhaltungsverpflichtung sind solche Informationen, die nachweislich - allgemein offenkundig sind oder ohne Zutun einer Vertragspartei offenkundig werden; - einer Vertragspartei aus einer anderen Quelle bekannt werden, die gegenüber der anderen Vertragspartei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; - aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere gegenüber Gerichten, Strafverfolgungsorganen und Behörden) offengelegt werden müssen.
(2) Jede Vertragspartei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („vertrauliche Infor- mationen“) alle von Stenon, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder von Stenon als vertraulich bezeichnet wurden, wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen, und angemessen gegen unbefugte Offenlegung, Weitergabe und Zu- griffe zu schützen. Als Dritte der jeweils anderen Partei im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch verbundene Unterneh- men, an denen Zusammenhang mit der Kunde keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Die Mitarbeiter des Kunden sowie sonstige vom Kunden beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten.
9.2 Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere die Software selbst sowie sämtliche Tech- nologien von Stenon, und Auskünfte, die Stenon im Rahmen von Supportanfragen oder der Zusammenarbeit zwecks Fehlerbehebung erteilt. Die von Stenon eingeräumten Nutzungs- rechte bleiben jedoch unberührt.
9.3 Der Kunde ist berechtigt, die ihm zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung dieses Vertrages oder die Aus- übung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtli- chen Gründen zwingend erforderlich ist. Bei Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Verwaltungs- behörden betreffend die Offenlegung von Vertragsbeziehung körperlich übermittelten vertraulichen Informationen hat der Kunde Stenon unverzüglich schriftlich jederzeit nach entsprechender Aufforderung an die andere Vertragspartei zurückzugeben oder in Textform zu informieren und Stenon in seinen Bestrebungen zur Verhinderung der Offenlegung der vertraulichen Informationen zu unterstützen.
9.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die vertraulichen Informationen dem Kunden schon vor der Offenlegung durch Stenon bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschul- den des Kunden bekannt werden, vom Kunden ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen von Stenon selbst entwickelt wurden oder dem Dritten durch einen gutgläubigen, dazu berech- tigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich der Kunde auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat er sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen.
9.5 Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages und darüber hinaus fünf Jahre ab Kündi- gung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheim- haltungspflicht vorsehen. Der Kunde gewährleistet im Rahmen des rechtlich Möglichen, dass die Geheimhaltungspflichten auch für seine Rechtsnachfolger, Zessionare und verbundene Unternehmen verbindlich sind.
9.6 Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen von Stenon unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. Ste- non kann zudem anordnen, dass bestimmte vertrauliche Informationen nach deren Xxxx zu vernichten, ohne dass Xxxxxx oder Aufzeichnungen zurückbehalten werden. Eigene Aufzeichnungen, Zusammenstellungen und Auswertungen, die vertrauliche Informationen enthalten, sind auf Aufforderung der anderen Vertragspartei unverzüglich zu lö- schen vernichten; elektronisch übermittelte und/oder in sichere Verwahrung gespeicherte vertrauliche Informationen sind zu nehmen sind und dass löschen. Die durchgeführte Vernichtung/Löschung ist der Vollzug von dem Kunden anderen Vertragspartei auf Anforderung schriftlich bestätigt wirdzu bestätigen. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer diesem Absatz gelten nur soweit dies jedoch nicht für Abschriften/Kopien, die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigtaus rechtlichen Gründen zu Nachweiszwecken benötigt werden und in einer vor Zugriffen Unbefugter geschützten vertraulichen Ablage aufbewahrt werden.
9.7 Unbeschadet der vorstehenden Regelungen (3) Die Laufzeit dieser Geheimhaltungsverpflichtung überdauert die Laufzeit des jeweiligen Vertragsverhältnisses um fünf Jahre.
(4) Cloumeo ist Stenon berechtigt, zur Lösung der vom Kunden gestellten Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der von Cloumeo genutzten Software etwaige Daten, die unter Umständen Geschäftsgeheimnisse, wie z.B. Kundendaten, enthalten, an beauftragte Dienstleister/Vertragspartner zu übermitteln. In diesem Fall verpflichtet Xxxxxxx auch den Kunden unter Nennung des vollen Firmennamens und unter Nutzung des Firmenlogos in Marketingmaterialien (ein- schließlich Webseiten) als Referenzkunden zu benennenweiteren Vertragspartner zur Geheimhaltung.
9.8 Mit Ausnahme von Ziffer 9.7 begründen die vorstehenden Regelungen keinerlei immaterialgü- terrechtlichen Nutzungsrechte. Sämtliche unter diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertraulichkeit und Geheimhaltung. 9.1 16.1. Der Kunde Teilnehmer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („vertrauliche Infor- mationenInformationen“) von StenonTimber Base, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder von Stenon Timber Base als vertraulich bezeichnet wurden, wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln, behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, und angemessen gegen unbefugte Offenlegung, Weitergabe und Zu- griffe zu schützen. Als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch verbundene Unterneh- menUnternehmen, an denen der Kunde Teilnehmer keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Die Mitarbeiter des Kunden Teilnehmern sowie sonstige vom Kunden Teilnehmern beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten.
9.2 16.2. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere die Software selbst Plattform sowie sämtliche Tech- nologien Technologien von StenonTimber Base, und Auskünfte, die Stenon Timber Base im Rahmen von Supportanfragen oder der Zusammenarbeit zwecks Fehlerbehebung erteilt, sowie dieser Vertrag einschließlich seiner Anlagen. Die von Stenon Timber Base eingeräumten Nutzungs- rechte Nutzungsrechte bleiben jedoch unberührt.
9.3 16.3. Der Kunde Teilnehmer ist berechtigt, die ihm zugänglich gemachten vertraulichen Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung dieses Vertrages oder die Aus- übung Ausübung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtli- chen aufsichtsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Bei Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Verwaltungs- behörden Verwaltungsbehörden betreffend die Offenlegung von vertraulichen Informationen hat der Kunde Stenon Teilnehmer Timber Base unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren und Stenon Timber Base in seinen Bestrebungen zur Verhinderung der Offenlegung der vertraulichen Informationen zu unterstützen.
9.4 16.4. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die vertraulichen Informationen dem Kunden Teilnehmern schon vor der Offenlegung durch Stenon Timber Base bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschul- den Verschulden des Kunden Teilnehmern bekannt werden, vom Kunden Teilnehmern ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen von Stenon Timber Base selbst entwickelt wurden oder dem Dritten durch einen gutgläubigen, dazu berech- tigten berechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich der Kunde Teilnehmer auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat er sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen.
9.5 16.5. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages und darüber hinaus fünf Jahre ab Kündi- gung Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheim- haltungspflicht Geheimhaltungspflicht vorsehen. Der Kunde Teilnehmer gewährleistet im Rahmen des rechtlich Möglichen, dass die Geheimhaltungspflichten auch für seine Rechtsnachfolger, Zessionare und verbundene Unternehmen verbindlich sind.
9.6 16.6. Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen von Stenon Timber Base unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. Ste- non Timber Base kann zudem anordnen, dass bestimmte vertrauliche Informationen zu vernichten, zu lö- schen löschen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von dem Kunden Teilnehmern schriftlich bestätigt wird. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer gelten nur soweit dies die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigt.
9.7 16.7. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist Stenon Timber Base berechtigt, den Kunden Teilnehmern unter Nennung des vollen Firmennamens Unternehmensnamens und unter Nutzung des Firmenlogos in Marketingmaterialien (ein- schließlich einschließlich Webseiten) als Referenzkunden öffentlich zu benennen.benennen.
9.8 16.8. Mit Ausnahme von Ziffer 9.7 14.7 begründen die vorstehenden Regelungen keinerlei immaterialgü- terrechtlichen immaterialgüterrechtlichen Nutzungsrechte. Sämtliche unter diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen